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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 02. Oktober, 2000 - 11:31:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

BIOLOGIE UND AQUAKULTUR


von

Martin Hochleithner

Erscheint im Jahr 2000 im Österreichischen Agrarverlag, Wien.


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Ein umfassendes Nachschlagewerk für Gewässerbewirtschafter, Fischzüchter sowie alle an der Natur interessierten Personen.

Die Beschreibung, Verbreitung und Lebensweise aller Lachsartigen Fische der Welt.

Vermehrungs- und Aufzuchtmethoden in der Aquakultur sowie Bewirtschaftungsformen, Fischerei und Verarbeitung.

Auf über 200 Seiten mit ca. 100 farbigen Abbildungen und zahlreichen informativen Tabellen.

Nach der Einleitung gibt der Allgemeine Teil einen Überblick über den speziellen Körperbau, die Lebensweise, die Hybriden und die Systematik.
Ein Bestimmungsschlüssel erleichtert erstmals das exakte bestimmen der einzelnen Arten und Gattungen.
Im Artenteil werden die verschiedenen Arten mit Unterarten und Formen in Einzeldarstellung mit genauer Beschreibung, Verbreitung und Lebensweise vorgestellt.
Der Aquakultur Teil gibt Überblick über die unterschiedlichen Methoden der: Laichfischhaltung, Handhabung, Vermehrung, Erbrütung, Fütterung und Aufzucht sowie über die verschiedenen Bewirtschaftungsformen und Fischereimethoden und wird mit der Verarbeitung beendet.
Die zahlreichen farbigen Abbildungen und informativen Tabellen geben raschen Überblick.
Im Anhang finden sich interssante Rezepte, eine Liste der wichtigsten Feinde und Parasiten. Die Synonyme der einzelnen Arten und ein Literaturverzeichnis vervollständigen dieses Werk.
Das in dieser umfassenden Form noch nie dagewesene Buch ist für alle die sich in irgendeiner Form mit Salmoniden beschäftigen eine Pflichtlektüre und sowohl für den Biologen, Gewässerbewirtschafter oder Fischzüchter zu empfehlen, alsauch für Berufsfischer und Sportangler und sonst an der Natur interessierte Personen sehr interessant.

Bestellen sie das Buch jetzt um 25 % Vorverkaufsrabatt (nur EUR 30,- statt 40,-)


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Inhaltsverzeichnis

ALLGEMEIN

Danksagung
Einleitung
Körperbau
Lebensweise
Systematik
Hybriden

ARTEN in Einzeldarstellung

Bestimmungsschlüssel

Coregonus albula Linnaeus, 1758 Kleine Maräne
Coregonus autumnalis Pallas, 1776 Arktische Maräne
Coregonus lavaretus Linnaeus, 1758 Edelmaräne
Coregonus nasus Pallas, 1776 Große Maräne
Coregonus peled Gmelin, 1788 Peledmaräne
Coregonus tugun Pallas, 1811 Zwergmaräne
Prosopium coulteri Eigenmann et Eigenmann, 1892 Zwergweissfisch
Prosopium cylindraceum Pallas, 1784 Runder Weissfisch
Prosopium williamsoni Girard, 1856 Gebirgsweissfisch
Stenodus leucichthys Güldenstädt, 1772 Weisslachs

Brachymystax lenok Pallas, 1773 Asiatische Forelle
Hucho hucho Linnaeus, 1758 Eurasischer Huchen
Hucho perryi Brevoort, 1856 Japanischer Huchen
Oncorhynchus gorbuscha Walbaum, 1792 Buckellachs
Oncorhynchus keta Walbaum, 1792 Hundslachs
Oncorhynchus kisutch Walbaum, 1792 Silberlachs
Oncorhynchus masou Brevoort, 1856 Kirschenlachs
Oncorhynchus nerka Walbaum, 1792 Rotlachs
Oncorhynchus tschawytscha Walbaum, 1792 Königslachs
Oncorhynchus chrysogaster Needham et Gard, 1964 Mexikanische Forelle
Oncorhynchus clarki Richardson, 1836 Kehlschnitt Forelle
Oncorhynchus gilae Miller, 1950 Gila Forelle
Oncorhynchus mykiss Walbaum, 1792 Regenbogenforelle
Salmo marmoratus Cuvier, 1817 Marmorierte Forelle
Salmo salar Linnaeus, 1758 Atlantischer Lachs
Salmo trutta Linnaeus, 1758 Gemeine Forelle
Salmo obtusirostris Heckel, 1851 Weichmaulforelle
Salmo ohridanus Steindachner, 1892 Ohrid Forelle
Salvelinus alpinus Linnaeus, 1758 Arktischer Saibling
Salvelinus confluentus Suckley, Bull Saibling
Salvelinus fontinalis Mitchill, 1815 Bachsaibling
Salvelinus leucomaenis Pallas, 1811 Asiatischer Saibling
Salvelinus malma Walbaum, 1792 Pazifischer Saibling
Salvelinus namaycush Walbaum, 1792 Amerikanischer Saibling
Salvelinus svetovidovi Chereshnev et Skopets, 1990 Langflossensaibling

Thymallus arcticus Pallas, 1776 Arktische Äsche
Thymallus brevirostris Kessler, 1879 Mongolische Äsche
Thymallus nigrescens Dorogostaisky, 1923 Kosogol Äsche
Thymallus thymallus Linnaeus, 1758 Europäische Äsche

AQUAKULTUR

Laichfischfang
Laichfischhaltung
Handhabung
Reifebestimmung
Eigewinnung
Befruchtung
Erbrütung
Anfütterung
Intensivhaltung
Teichwirtschaft
Netzgehege
Fütterung
Wasser
Krankheitsbehandlung
Sortieren
Transport
Entwicklung
Fischerei
Bewirtschaftung
Angeln
Verarbeitung

ANHANG

Rezepte
Feinde
Parasiten
Krankheiten
Synonyme
Literatur


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Danksagung

Ohne die Hilfe zahlreicher Wissenschaftler und Praktiker wäre auch dieses Buch sicher nicht so attraktiv geworden. Darum möchte ich mich bei allen, die mir bei meiner bisherigen Arbeit mit Salmoniden und der Erstellung des vorliegenden Buches zur Seite gestanden sind, ganz herzlich bedanken.

Mein besonderer Dank gebührt:

Herrn
Johannes Schöffmann

für seinen wesentlichen Beitrag zum Artenteil

sowie

Herrn
Günter Feuerstein

für seine Anmerkungen zur Sportfischerei

und

Herrn
Paul Vecsei

für die großteils wunderschönen Fotos.


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Einleitung

Die Salmoniden sind eine alte Familie. Ihre Vorfahren, die sich nur wenig von den heute lebenden Tieren unterschieden, lebten bereits vor ca. 100 Mio. Jahren. Eosalmo driftwoodensis ein Protosalmonide aus dem Eozän (Tertiär) von Britisch Kolumbien wird auf 30-50 Mio. Jahre geschätzt. Smilodonichthys rastrosus, ebenfalls ein Fossil aus Nordamerika, möglicherweise ein Vorfahre der Pazifiklachse wurde bis 2 m lang und hatte über 100 Kiemenreusendornen. Einige der heute noch lebenden Arten entwickelten sich vor mindestens 10-20 Mio. Jahren, die meisten Gattungen blieben allerdings im Laufe der Evolution auf einer ziemlich niedrigen Entwicklungsstufe stehen. Der geringen Grad der anatomischen Organisiertheit wird von ausgeprägter physiologischer sowie morphologischer und ökologischer Plastizität begleitet.

In der Natur kommen Salmoniden auf der Nordhalbkugel in Bächen, Flüssen, Seen und teilweise im Meer vor. An fast allen größeren Flüssen der Welt wurden Kraftwerke und Staumauern errichtet, welche die Laichwanderung einschränken und die Laichgebiete stark verringern. Die Überfischung und die Gewässerverschmutzung setzt den Beständen ebenfalls stark zu.

Entdecker der künstlichen Vermehrung war Stephan Ludwig Jacobi der 1741 erstmals Bachforellen in Deutschland abstreifte. Etwa hundert Jahre später gelang Joseph Remy als erstem auch Forellenbrut durch Fütterung aufzuziehen, seine Arbeit führte 1853 zum Aufbau der ersten Brutanstalt für Salmoniden im Elsaß, und bald darauf auch in ganz Europa. Ab den 1870er Jahren wurden Forellen und Lachse in Amerika erbrütet und von 1880 bis 1890 wurden fast 10 Mio. Eier von 6 verschiedenen Arten nach Europa eingeführt. Um 1940 wurden die ersten Forellenzuchtanlagen in Dänemark errichtet, zur Fütterung wurden damals Meeresfische verwendet. In den Fünfziger Jahren erfolgte die Einführung von industriell gefertigtem Mischfutter. Seitdem entwickelte sich die Salmonidenzucht ständig weiter, die letzten Jahre vor allem in Norwegen und Chile. Seit einigen Jahren werden auch die schwieriger zu erzeugenden Nebenfische verstärkt als Besatzfische für Freigewässer produziert. Derzeit werden im Einzugsgebiet des Pazifik jährlich rund 3-5 Billionen Besatzfische an Lachsfischen ausgesetzt.

Das Buch entstand aus der Idee, für die Arbeit und die Produktion von schwierig aufzuziehenden Salmoniden die wesentlichen Daten, Ergebnisse und Informationen zusammenzufassen und eine Anleitung für Interessierte zu erstellen. Um die Zusammenhänge für die Zucht und Haltung zu verstehen ist die Biologie der einzelnen Arten von besonderem Interesse. Daher soll hier erstmals ein Gesamtüberblick über alle Arten, Unterarten und Formen gegeben werden. Die Wissenschaft ist sich bei der Einteilung der Arten keinesfalls einig, und die Systematik ist ständigen Anpassungen und Änderungen unterworfen. Auch wenn verschiedene Formen oder geographische Rassen nicht als eigenes Taxon behandelt werden, so sollten sie um die genetische Vielfalt zu erhalten, dennoch getrennt vermehrt und besetzt werden.

Dieses Buch beschränkt sich aber auf das Wesentliche, um lesbar zu bleiben. Falls nichts anderes angegeben, gelten die allgemeinen Richtwerte der Aquakultur. Für weitergehende Informationen wird auf die Literaturangaben im Anhang verwiesen.

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit diesem Buch und Erfolg bei der Beschäftigung mit Lachsfische.

Kitzbühel, im Winter 1999

Martin Hochleithner


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In dieser Serie mit etwa gleicher Ausstattung und Umfang erscheinen in Jahr 2003 - 2005 die Bücher "Cypriniden" Karpfenartige und "Perciden" Barschartige!

Ebenfalls in dieser Serie erschienen ist bereits das Buch:
STÖRE (Acipenseriformes): Verbreitung - Lebensweise - Aquakultur
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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 02. Oktober, 2000 - 11:33:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Salmoniden sind eine alte Familie. Ihre Vorfahren, die sich nur wenig von den heute lebenden Tieren unterschieden, lebten bereits vor ca. 100 Mio. Jahren. Eosalmo driftwoodensis ein Protosalmonide aus dem Eozän (Tertiär) von Britisch Kolumbien wird auf 30-50 Mio. Jahre geschätzt. Smilodonichthys rastrosus, ebenfalls ein Fossil aus Nordamerika, möglicherweise ein Vorfahre der Pazifiklachse wurde bis 2 m lang und hatte über 100 Kiemenreusendornen. Einige der heute noch lebenden Arten entwickelten sich vor mindestens 10-20 Mio. Jahren, die meisten Gattungen blieben allerdings im Laufe der Evolution auf einer ziemlich niedrigen Entwicklungsstufe stehen. Der geringen Grad der anatomischen Organisiertheit wird von ausgeprägter physiologischer sowie morphologischer und ökologischer Plastizität begleitet.

In der Natur kommen Salmoniden auf der Nordhalbkugel in Bächen, Flüssen, Seen und teilweise im Meer vor. An fast allen größeren Flüssen der Welt wurden Kraftwerke und Staumauern errichtet, welche die Laichwanderung einschränken und die Laichgebiete stark verringern. Die Überfischung und die Gewässerverschmutzung setzt den Beständen ebenfalls stark zu.

Entdecker der künstlichen Vermehrung war Stephan Ludwig Jacobi der 1741 erstmals Bachforellen in Deutschland abstreifte. Etwa hundert Jahre später gelang Joseph Remy als erstem auch Forellenbrut durch Fütterung aufzuziehen, seine Arbeit führte 1853 zum Aufbau der ersten Brutanstalt für Salmoniden im Elsaß, und bald darauf auch in ganz Europa. Ab den 1870er Jahren wurden Forellen und Lachse in Amerika erbrütet und von 1880 bis 1890 wurden fast 10 Mio. Eier von 6 verschiedenen Arten nach Europa eingeführt. Um 1940 wurden die ersten Forellenzuchtanlagen in Dänemark errichtet, zur Fütterung wurden damals Meeresfische verwendet. In den Fünfziger Jahren erfolgte die Einführung von industriell gefertigtem Mischfutter. Seitdem entwickelte sich die Salmonidenzucht ständig weiter, die letzten Jahre vor allem in Norwegen und Chile. Seit einigen Jahren werden auch die schwieriger zu erzeugenden Nebenfische verstärkt als Besatzfische für Freigewässer produziert. Derzeit werden im Einzugsgebiet des Pazifik jährlich rund 3-5 Billionen Besatzfische an Lachsfischen ausgesetzt.

Das Buch entstand aus der Idee, für die Arbeit und die Produktion von schwierig aufzuziehenden Salmoniden die wesentlichen Daten, Ergebnisse und Informationen zusammenzufassen und eine Anleitung für Interessierte zu erstellen. Um die Zusammenhänge für die Zucht und Haltung zu verstehen ist die Biologie der einzelnen Arten von besonderem Interesse. Daher soll hier erstmals ein Gesamtüberblick über alle Arten, Unterarten und Formen gegeben werden. Die Wissenschaft ist sich bei der Einteilung der Arten keinesfalls einig, und die Systematik ist ständigen Anpassungen und Änderungen unterworfen. Auch wenn verschiedene Formen oder geographische Rassen nicht als eigenes Taxon behandelt werden, so sollten sie um die genetische Vielfalt zu erhalten, dennoch getrennt vermehrt und besetzt werden.

Dieses Buch beschränkt sich aber auf das Wesentliche, um lesbar zu bleiben. Falls nichts anderes angegeben, gelten die allgemeinen Richtwerte der Aquakultur. Für weitergehende Informationen wird auf die Literaturangaben im Anhang verwiesen.

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit diesem Buch und Erfolg bei der Beschäftigung mit Lachsfische.

Kitzbühel, im Winter 1999

Martin Hochleithner
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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 02. Oktober, 2000 - 11:34:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Salmo trutta Linnaeus, 1758
Gemeine Forelle, Europäische Forelle


INDEX
Beschreibung - Verbreitung - Lebensweise - Bedeutung

Unterarten
Mittelmeer Forelle - Pontokaspische Forelle - Atlantische Forelle

Formen
Bachforelle - Seeforelle - Meerforelle

Beschreibung:

100-130 Seitenlinienschuppen, 14-19 Schuppen zur Fettflosse, 13-22 Kiemenreusendornen, 20-59 Pylorusanhänge, 51-62 Wirbel.

Der Körper ist langgestreckt, torpedoförmig und seitlich etwas zusammengedrückt, mit zunehmenden Alter wird er hochrückiger und gedrungener. Die Schwanzflosse ist bei jungen Fischen gegabelt, bei erreichen der Geschlechtsreife fast gerade bis nach außen gewölbt. Der Kiemendeckelknochen läuft spitz aus. Die Platte und der Stiel des Pflugscharbeins ist mit Zähnen besetzt.

Die Oberseite ist dunkel grünbraun bis schwarzblau, und die Unterseite heller bis weiß gefärbt. An den Seiten befinden sich schwarzbraune Punkte oder Flecken. Die Färbung und Zeichnung von Adulten variiert jedoch je nach Unterart und Lebensweise beträchtlich. Außerdem wird auch die Färbung der Umgebung angepasst, so sind Forellen die über grauen sandigen bis steinigen Untergrund leben oft silbrig mit wenigen kleinen roten Punkten und solche die über braunen algigen oder pflanzlichen Untergrund leben oft gelbbraun mit großen roten Tupfen. Juvenile Tiere haben 6-9 dunkle ovale bis längliche oder unregelmäßig geformte Jugendflecken an den Seiten.

Geschlechtsunterschiede zeichnen sich in der Körper- und Kopfform, sowie den Umrissen der Afterflosse ab. Die Afterflosse des Männchens hat einen nach außen gewölbten Rand, die des Weibchens einen geradlinigen oder eher eingebuchteten Rand. Je nach Alter ist der Unterkieferhacken der Milchner mehr oder weniger stark entwickelt.

Verbreitung:

Die Gemeine Forelle kommt in ganz Europa in fast allen Küstenregionen, Seen und Flußsystemen vor. Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich im Norden von Island über die Britischen Inseln und Skandinavien bis zum Uralgebirge, im Westen vom Douro in Portugal und im Süden vom Nordafrikanischen Atlasgebirge über den europäisch-asiatischen Mittelmeerraum bis zum Südrand des Kaspischen Meeres und bis zum Hindukusch und Pamir im Osten.
Großteils haben sich eigene Populationen und Formen in den jeweiligen Flußsystemen gebildet.

Die phänotypische Plastizität und die große Formenvielfalt innerhalb des Verbreitungsraumes der Gemeinen Forelle spiegelt sich in der taxonomischen Konfusion wieder. Seit 1758 wurden an die 50 neue Arten beschrieben (siehe Synonyme), die zum Taxon Salmo trutta gehören.
Die bis heute noch gebräuchliche Einteilung in Bach-, Meer- und Seeforelle deutet lediglich auf Lebensweise und den Lebensraum hin, gibt jedoch keinerlei Hinweis auf die stammesgeschichtlichen Zusammenhänge.
Neueste Untersuchungen der mtDNA zeigen, daß alle Salmo trutta - Populationen unterschiedlichen phylogenetischen Gruppierungen zuzuordnen sind. Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Gruppen stimmen zumeist mit den großen hydrographischen Einzugsgebieten (1. Atlantik, 2. Mittelmeer, 3. Schwarzes- und Kaspisches Meer mit Aralsee) überein. Ausnahmen gibt es bei ehemaligen Verbindungen zwischen verschiedenen Flußsystemen. So fand man z.B.: in der Quellregion des Euphrat Schwarzmeer Genotypen, während in den weiter flußabwärts gelegenen Euphratzuflüssen Mittelmeer-Genotypen vorkommen. Ebenso ist eine prähistorische Migration zwischen den Oberläufen des Rheins und der Donau nicht auszuschließen. Aufgrund der starken Besatztätigkeiten in diesem Raum wird ein Nachweis wohl kaum mehr zu erbringen sein.

Die Gemeine Forelle wird in drei Unterarten eingeteilt:
Mittelmeer Forelle - Pontokaspische Forelle - Atlantische Forelle

Salmo trutta cettii Rafinesque Schmalz, 1810 Mittelmeer Forelle:


Nicht migrierende Formen im Eurasischen Einzugsgebiet des Mittelmeeres.
Vor ca. 500.000 Jahren erfolgte die Abspaltung von Salmo trutta cettii, gemeinsam mit der Marmorierten Forelle die früher zu Salmo trutta gezählt wurde, heute aber als eigene Art (Salmo marmoratus) gilt.
Im Vergleich zu den Atlantischen Forellen weisen die Mittelmeer Forellen mit durchschnittlich 57, eine etwas geringere Wirbelzahl auf. Eine sehr niedrige Zahl von Wirbeln (51-57) findet man jedoch auch bei marokkanischen Forellen, die den atlantischen Genotypen angehören. Bei einigen Formen zählt man die wenigsten Pylorusschläuche (etwa 20-30) von Salmo trutta.
Viele mediterrane Forellen kennzeichnet ein gedrungener Körperbau, eine stumpfe Schnauze mit kurzem Oberkiefer sowie ein hoher und kurzer Schwanzstiel. Die Jugendflecken sind bei der Bachform auch noch bei adulten Tieren zu sehen.
Die Mittelmeer Forelle ist heute in vielen Teilen ihres Verbreitungsgebietes durch Überfischung und Umweltverschlechterung (Wassernutzung und -verschmutzung) stark gefährdet.
Eine Besonderheit stellt der pelagisch in den mittleren bis größeren Tiefen des über 350 m tiefen Gardasees lebende Carpione dar, der auch schon als eigene Art Salmo carpio Linnaeus, 1758 beschrieben wurde. Er ernährt sich hauptsächlich von Zooplankton und Bodenorganismen und wird bis 50 cm lang und 1 kg schwer. Der Carpione laicht an unterseeischen Quellen nicht tiefer als etwa 50 m. Zwei getrennte Laichperioden (Juli/August und Dezember/Januar) sorgen für eine bessere Ausnützung der Laichplätze. Außerhalb der Laichzeit zeigen beide Geschlechter wenige, unregelmäßig geformte schwarze Flecken an den silbrig glänzenden Flanken und an den Kiemendeckeln. In der Laichzeit verschwinden die Flecken. Während die Männchen eine prunkvolle, gelbliche bis orange Laichfärbung annehmen, behalten die Weibchen ihr silbergraues Farbkleid. Wasserverschmutzung, Überfischung und der Besatz mit allochtonen Arten (Coregonus, Oncorhynchus) haben die Fangererträge dramatisch reduziert. Zwischen 1887 und 1967 wurden jährlich 7-46 t gefangen, 1985-1987 nur mehr 1-3 t. Seit 1988 besteht in Italien ein Erhaltungsprojekt wo Laichfische in Teichen gehalten und Jungfische aufgezogen werden. Ohne Erfolg blieben Versuche, den Carpione in andere Seen in Italien, Deutschland und Neuseeland einzubürgern.

Salmo trutta labrax Pallas, 1814 Pontokaspische Forelle:


Migrierende und standorttreue Formen im Einzugsgebiet des Schwarzen- und Kaspischen Meeres, sowie des Aralsees. Einschließlich der Quellregion des Euphrat.
Die Pontokaspische Forelle besitzt im Durchschnitt eine höhere Anzahl an Kiemenreusendornen (16-22) als die Atlantischen Forellen (13-18). Eine hohe Anzahl an Kiemenreusendornen ist jedoch auch bei mediterranen Forellen oft zu beobachten. Eine besonders niedrige Wirbelzahl ist vorherrschend (51-60). Der Schwanzstiel ist bei der Pontokaspischen Forelle im allgemeinen niedriger und länger als bei den mediterranen und atlantischen Formen. Dies ermöglicht daß die Fische (wie der Lachs) am Schwanzstiel gehalten werden können. Sowohl bei migrierenden als auch bei standorttreuen Populationen können auch fleckenlose Exemplare vorkommen.
Die großwüchsigen Seeforellen aus den Voralpenseen im Einzugsgebiet der Donau sind durch jahrzehntelangen Besatz mit allochthonen Material (Atlantik-Genotypen) in ihrer genetischen Integrität gefährdet und nur mehr in sehr wenigen Beständen rein erhalten geblieben. Die stationären Bachformen sind fast komplett verdrängt worden.
Im Sewan-See (Transkaukasien) und seinen Zuflüssen sind 5 Formen bekannt, die sich durch Wachstum, Laichzeit und Laichplätze unterscheiden sollen.
Die heute durch anthropogene Einflüsse stark reduzierte anadrome Form der Schwarzmeerforelle lebt im Schwarzen und Asowschen Meer, und steigt in die Flüsse Donau und Dnjepr, sowie in die Flüsse Kaukasiens auf. Aus den Flüssen im Nordosten der Türkei ist die migrierende Form verschwunden.
Die Pontokaspische Forelle erreicht eine Länge von bis zu 110 cm, meist jedoch 60-80 cm (3-7 kg). 1930 wurde im Wolfgangsee eine Seeforelle gefangen die 31 kg wog. Eine Wanderform, die vom Kaspischen Meer in die Kura zum Laichen aufstieg, erreichte ein Gewicht von bis zu 51 kg. Umweltverschmutzung und die Errichtung von Dämmen haben diese Population zu Verschwinden gebracht.

Salmo trutta trutta Linnaeus, 1758 Atlantische Forelle:


Stationäre und anadrome Formen im Einzugsgebiet des Atlantik von der Barentsee (Tscheskaja-Bucht) über Island den Britischen Inseln bis zum Douro auf der Iberischen Halbinsel sowie in Marokko, wo sie auch in den Zuflüssen zum Mittelmeer zu finden sind.
Atlantische Forellen wurden seit dem Jahre 1864 meist im Gefolge der englischen Kolonisation in zahlreichen Gewässern in Australien, 1884 in Nord- und 1905 in Südamerika sowie Süd- und Ostafrika mit Erfolg eingebürgert und sind heute künstlich, fast weltweit verbreitet. Die domestizierten Bach- und Seeforellen wurden fast ausschließlich aus Atlantik-Stämmen gezüchtet. Durch Besatzmaßnahmen sind die Atlantik-Genotypen heute auch in den Einzugsgebieten des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres weit verbreitet.
Zwei von der Norm abweichende Variationen leben in norwegischen Gewässern: Die Forellen zweier kleiner Seen im Hardangervidda Nationalpark zeigen eine dichte Fleckenzeichnung mit feinen schwarzen Punkten, ähnlich gezeichnete Forellen wurden auch in Marokko gefunden. Im Otra-Fluß in Südnorwegen lebt neben der normalen eine "marmorierte" Variante, die in der Zeichnung stark der Marmorierten Forelle (Salmo marmoratus) des Adriabeckens ähnelt. Hybridation mit Bachsaiblingen kann DNA-Analysen zufolge ausgeschlossen werden.

Lebensweise:

Das Wachstum ist je nach Unterart, Form, Lebensweise und Nahrungsangebot sehr unterschiedlich. Die Gemeine Forelle wird bis 1,4 m lang, 50 kg schwer und 14 Jahre alt, im Durchschnitt jedoch nur 40-70 cm lang, 1-5 kg schwer und 6-8 Jahre alt.

Die Geschlechtsreife wird je nach Lebensweise bei den Männchen mit 2-4 Jahren bei einer Länge von 20-40 cm und einem Gewicht von 0,1-1,0 kg und bei den Weibchen mit 3-5 Jahren bei einer Länge von 30-60 cm und einem Gewicht von 0,2-2 kg erreicht.

Die Laichzeit erstreckt sich je nach Klima, Unterart und Form von September bis März. Verschiedene Laichzeiten (Sommer und Winter) sind bei einigen lakustrischen Forellenformen aufgrund des Lebensraumes bzw. des Mangels an geeigneten Laichgründen entstanden. Beim Laichen werden vom Rogner überwiegend über kiesigem bzw. schottrigem Boden, flache 20-50 cm große, ovale Laichgruben geschlagen und die Eier in Intervallen abgelegt. Anschließend werden die Laichgruben wieder zugeschüttet. Die Eimenge beträgt 1.000-2.000 Stück je kg Körpergewicht, bei einem Eidurchmesser von 3-7 mm und einem Gewicht von 70-170 mg. Die Eientwicklung dauert je nach Wassertemperatur 55-200 Tage bzw. ca. 410 Tagesgrade. Die aktive Nahrungsaufnahme beginnt bei einer Länge von ca. 25 mm und einem Gewicht von ca. 100-120 mg.
Die Gemeine Forelle ist eher ein Einzelgänger und schließt sich normalerweise nicht zu Schwärmen zusammen.

Die Nahrung besteht vorwiegend aus Wirbellosen, aquatischen und terrestrischen Insekten (Anabolia, Chironomus, Limnophilus, Rhyacophila, Sialis) Krebsen (Bythotrephes, Carinogammarus, Chydorus, Crangon, Cyclops, Daphnia, Gammarus, Leptodora, Simocephalus), Schnecken (Radix) und Würmern sowie Fischen (Alburnus, Cottus, Coregonus, Perca, Phoxinus, Rutilus, Salvelinus).

Aufgrund der Lebensweise, des Lebensraumes und der Färbung sind drei Formen bekannt die bei allen drei Unterarten vorkommen:
Bachforelle - Seeforelle - Meerforelle

Salmo trutta forma fario Bachforelle,

die eine standorttreue Süßwasserform ist und Flüsse und Bäche sowie seltener kleine Seen (künstlich eingesetzt bis in eine Höhe von 2.500 m N.N.) besiedelt.
Zur Laichzeit welche sich von Oktober bis Februar erstreckt, wandert sie ab August kurze Strecken (bis 300 m) in die Nebenbäche bzw. Quellgebiete.
Die Färbung hängt stark von Lebensraum und der Population ab, neben schwarzen Punkten treten vor allem oft hellgelb bis bläulich umrandete rote Punkte auf. Um über steinigem Grund gut in der Strömung stehen zu können, sind die Brust- und Bauchflossen der Bachforelle besonders breit.

Salmo trutta forma lacustris Seeforelle,

welche in tiefen, kalten Seen bis 1700 m N.N., Skandinaviens, des Alpenraums (Lunzer-, Hallstätter-, Wolfgang-, Traun-, Fuschl-, Mond-, Atter-, Walchen-, Chiem-, Boden-, Walen-, Zürich-, Zuger-, Vierwaldstätter-, Thunersee sowie Como- und Gardasee) und im Ohridsee sowie einige Seen im Nahen Osten vorkommt.
Zur Laichzeit werden die silberglänzenden Flanken stumpfer. Bei den Milchnern und Jungfischen treten neben den großen schwarzen unregelmäßigen Tupfen auch kleine rotbraune aber nie hell umrandeten rote Tupfen auf.
Zur Laichzeit wandern sie während 2-4 Wochen entweder (ab Juni) bis 180 km in die Oberläufe der Zuflüsse und laichen ab September oder wandern meist ab Oktober kurze Strecken in kleinere Zuflüsse oder seltener in Abflüsse bzw. laichen gelegentlich an kiesigen Stellen bei Quellaustritten im See selbst. Dabei steigen die Fische jährlich meist in die selben Flüsse auf.
Bei der Seeforelle des Ohridsees in Mazedonien/Albanien (von der jährlich etwa 150 t, ca. 43% des Gesamtertrags, gefangen werden) sind Sommer- und Winterlaichperioden feststellbar. Sie wurde mit mäßigem Erfolg auch in Nordamerika eingebürgert.
Die Jungfische bleiben 1-3 Jahre in den Flüssen, meist wandern sie jedoch während des ersten Sommers, bei Niedrigwasser in die Seen ab. Die Seeforelle wandert im See bis zu 40 km/Tag (bis 2 km/h) meist am Tag oder Abend und hält sich gern im Bereich der Sprungschicht bei 10-15 Grad C auf. Jüngere (Schwebforellen) halten sich dabei meist in Ufernähe, ältere (Grundforellen) oft in größerer Tiefe auf. Für die Bewirtschaftung ist wesentlich, daß nur die Seeforelle in der Lage ist die (oft verbutteten) Seesaiblingsbestände zu regulieren und dadurch das Durchschnittsgewicht dieser zu erhöhen.

Salmo trutta forma trutta Meerforelle,

die eine anadrome Wanderform ähnlich wie der Atlantische Lachs ist und von Juli bis November zum Laichen, auf festen Wanderrouten teilweise bis über 1.000 km in die Flüsse aufsteigt. In einigen Flüssen gibt es auch einen Frühjahrsaufstieg.
Während des Laichaufstiegs färben sich Bauch und Flanken gelborange. Anders als beim Lachs zeigen Meerforellen dann eine starke Fleckenzeichnung, die sich entlang der ganzen Körperlänge bis zum Bauch hin erstreckt. Die schwarzen Tupfen werden oft gelblich umrandet, daneben können vor allem bei Milchnern rotbraune Tupfen auftreten. Nach dem Laichen bleiben die Fische oft 1-3 Monate in der Nähe der Laichplätze ehe sie wieder die Rückwanderung antreten um nach 1-2 Jahren im Meer wieder (bis zu 5 mal) aufzusteigen. Junge Meerforellen unterscheiden sich in Färbung und Zeichnung kaum von gleichalten Bachforellen. Erst beim Verlassen des Süßwassers bekommen die Meerforellen einen graugrünen bis silberblauen Rücken, silberglanzende Flanken und unregelrnäßig runde bis X-förmige schwarze Flecken. Die Jungfische bleiben je nach geographischer Breite, und klimatischen Bedingungen 1-5 Jahre in den Flüssen und wandern mit einer Größe von 15-25 cm ins Meer ab, wo sie sich 1-5 Jahre in Küstennähe aufhalten. Meerforellen sind nicht so gut an das Leben im Meer angepaßt wie der Lachs und wachsen im Süßwasser besser, im Meer aber schlechter als der Lachs.
Bei einem Durchschnittsalter von 4 bis 6 Jahren erreichen Meerforellen eine Größe von 80-100 cm (10-15 kg).

Bedeutung:

Der Fang der Meerforelle erfolgt mit verschiedenen Kiemennetzen, im Meer oft mit Fangleinen und verschiedenen Reusen und beim Laichaufstieg auch mit Fallen und Hamen.

Im Iran (Shahsawar) wurden Mitte der Neunziger Jahre jährlich etwa 7.600 t Meerforellen gefangen, dabei wurden in den Neunziger Jahren zwischen 155.000 und 800.000 Setzlinge mit 5-20 g in die Flüsse oder Smolts mit über 40 g im Kaspischen Meer ausgesetzt.

1990 wurden in der Wieprza ca. 50 t Meerforellen gefangen, die Großteils oberhalb der Stauanlagen wieder ausgesetzt wurden. In Norddeutschland werden jährlich über 1,5 Mio. Meerforellen ausgesetzt, die Rückfangquote der Brütlinge beträgt ca. 0,3 %.

Im Bodensee wurden in den 30er bis 50er Jahren jährlich 10-13 t und in den 60er bis 80er Jahren ca. 5 t Seeforellen gefangen. Der Fang erfolgt mit Kiemennetzen mit einer Maschenweite von 80-120 mm. Nach einem Fang zeigt die Seeforelle deutliches Netzvermeidungsverhalten und umschwimmt regelrecht die Netze.
Am Vierwaldstättersee z. B. werden jährlich über 250.000 Seeforellen Setzlinge besetzt.

Die Gemeine Forelle ist die wichtigste Salmonidenart für die Sportfischerei in Mitteleuropa.
Die Bachforelle wird vor allem mit der Flugangel und Trockenfliege gefangen.
Die Seeforelle wird meist mit der Schleppangel und System oder Löffel, Blinker und Wobbler vom Boot aus gefangen.
Die Meerforelle wird überwiegend mit der Spinnangel und Blinker bevorzugt zu Beginn der Laichwanderung gefangen.

Alle drei Unterarten und Formen werden in den Verbreitungsgebieten getrennt künstlich vermehrt und in zahlreiche geeignete Gewässer ausgesetzt. Da aber hauptsächlich Atlantik Bachforellen gezüchtet werden sind die anderen Unterarten durch den Besatz solcher Fische besonders gefährdet und stark zurückgegangen. Um die genetische Vielfalt der besonders angepassten Populationen zu erhalten sollte in Zukunft auf diesen Umstand bei der Bewirtschaftung besonders geachtet werden.

Als Richtwert für den Besatz von Vorgestreckten mit 3-4 cm in Aufzuchtbächen, gelten je nach Breite und Bonität 1-10 Stück/Laufmeter. Dabei kann bei einer Überlebensrate von 40-60 % mit einem Ertrag von 20-200 kg/ha hochwertiger 10-12 cm langer Einsömmeriger Besatzfische gerechnet werden.
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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 02. Oktober, 2000 - 11:40:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Können Fische Vögeln?
Ich saß am Teich und sah
wie Fische aus dem Wasser sprangen.


Ich saß am Teich und dachte:
Fische können Vögeln
vielleicht das Wasser reichen.


Ich saß am Teich und ahnte:
wenn Fische Vögeln können,
dann können Vögel Fischen auch.


Ich saß am Teich und merkte
(die Vögel dort betrachtend):
Vögel können fischen!


Ich saß am Teich und kam
ernüchtert zu dem Schluß:


Wenn Vögel fischen können,
dann täten Fische gut daran,
zur Sicherheit im Wasser
zu fischeln statt zu vögeln.


(Leider kein Author bekannt, der einzige hinweiß war: Der Jackob)
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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 02. Oktober, 2000 - 11:49:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Rivergold Smokeries, Internationale Meeresspezialitäten:
http://www.lachs.at/
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Steffi

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Veröffentlicht am Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 12:51:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Groppe, Mühlkoppe

Groppe

Bestimmung:
Die Koppe gehört zur Familie der Groppen, von denen bei uns nur diese Art vorkommt. Die Färbung dieses Bodenfisches ist je nach Untergrund stark wechselnd. Ihr Körper ist keulenförmig, die Augen hochliegend. Die Kiemendeckel enden in einem kräftigen, gekrümmten Dorn.

Lebensraum:
Die Lebensräume dieses infolge des Fehlens einer Schwimmblase schlechten Schwimmers sind kühle, saubere und sauerstoffreiche, fließende und stehende Gewässer bis über 2000 m Höhe. Die Eier werden an die Unterseite von Steinen geklebt und während der Entwicklung vom Männchen bewacht. Die Durchschnittsgröße beträgt etwa 10 cm, Längen von 18 bis 20 cm sind schon etwas Besonderes

Nahrung:
Als Nahrung dienen Bodentiere aller Art ( Fliegenlarven, Bachflohkrebse )

Bedeutung für die Fischerei:
Die Koppe hat eine besondere Wertigkeit in der Nahrungskette der Forellen - und Äschenregion

Schonzeit:
Geschont ist die Koppe vom 1. Februar bis zum 30. April

Mindestmaß:
Es ist kein Mindestmaß festgesetzt


Quelle: HP Sportanglerbund Vöcklabruck
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Steffi

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Veröffentlicht am Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 13:03:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Cottus gobio Quelle: Guido Kirstens HP
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Just

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Veröffentlicht am Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 13:06:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

grins, sach ich doch, Steffi ....
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Beko

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 02. November, 2000 - 11:01:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Pressethemen
Quelle:
www.ostalbkreis.de
Lebensraum Fließgewässer (3): Flusskrebse – Wiedereinführung möglich! (PM-Nr. 241 vom 19. August 1999)

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Ostalbkreis nimmt in einem Beitrag das Leben des Flusskrebses in unseren Fließgewässern näher unter die Lupe.

Bis zum Anfang dieses Jahrhunderts stellte die Krebsfischerei in Teilen des heutigen Ostalbkreises einen eigenen Wirtschaftszweig dar. In den kleineren Bächen war dies vor allem der Steinkrebs, während in Teichen und größeren Fließgewässern auch der Edel- oder Flusskrebs, der es zu einer stattlichen Größe von 20 Zentimetern bringen kann, lebte.


Doch mit einem Mal gingen die Krebsbestände fast vollständig zurück. Was war geschehen? Die Erklärung liegt darin, dass man Ende des vorigen Jahrhunderts begonnen hatte, nordamerikanische Fischarten, darunter die Regenbogenforelle und den Bachsaibling, aber auch fremde Krebsarten nach Europa einzuführen. Man versprach sich höhere Erträge von den amerikanischen Arten, die weniger anspruchsvoll waren und ein schnelleres Wachstum zeigten. Doch mit den neuen Arten gelangte auch eine Pilzerkrankung, die sogenannte Krebspest nach Europa. Während die eingeführten Kamber - und Signalkrebse weitgehend resistent gegen diese Seuche waren, fielen die einheimischen Arten dem Erreger fast gänzlich zum Opfer. Anfangs waren isolierte Gewässer noch sicher, aber der Krebshandel führte dazu, dass die Krebspest immer weiter verschleppt wurde. Nur wenige Bestände wurden von der Seuche verschont. Versuche, die Großkrebse in der Folgezeit wieder anzusiedeln, waren meist zum Scheitern verurteilt: ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass es problematisch sein kann, Arten über ihre natürlichen Verbreitungsgrenzen hinweg in anderen Ökosystemen freizusetzen.

Nachdem unsere Gewässer mittlerweile über Jahrzehnte hinweg krebsfrei waren und die Seuche damit zum Erliegen gekommen ist, haben die Krebse wieder eine echte Überlebenschance. Vor allem der Steinkrebs wird in letzter Zeit wieder häufiger aus verschiedenen Bächen im Kreisgebiet gemeldet. Auch der Flusskrebs scheint in Ausbreitung begriffen zu sein. Hilfreich ist dabei das Ausweisen von extensiv genutzten Gewässerrandstreifen, die nicht gedüngt und gespritzt werden dürfen. Neben den intensiven Nutzungsansprüchen an unsere Fließgewässer stellt der teilweise unnatürlich hohe Besatz mit Aalen ein weiteres Problem dar. Vor allem kurz nach einer der vielen Häutungen, die ein Krebs im Laufe seines Lebens durchmacht, wird der "Butterkrebs" zur leichten Beute des Aals.

Auch in Gewässern, in denen keine fremden Krebsarten gefunden werden, kann sich eine Wiederansiedlung von Krebsen als erfolgversprechend erweisen. Voraussetzung ist, dass die Wasserqualität gut ist und dass im Uferbereich Strukturen vorhanden sind, die als Versteck oder zum Bau von Höhlen genutzt werden können. Gerade die Bäche und ablassbaren Weiher im Ellwanger Raum bieten sich für die Wiederansiedlung von Edelkrebsen an.
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Beko

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 02. November, 2000 - 11:02:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Quelle:
Rundschau / Kocherbote, Gaildorf 27.02.1999
Leitartikel
HANS GEORG FRANK:
Die Rache der Natur
Günter Grass machte sich seine Gedanken über die Gefahr der Gewässer:" Oft stehen wir vor dem Pegel und vergleichen unsere Besorgnis wie Uhren." Das war 1956. Seither hat sich kaum etwas geändert. Die zerstörerische Kraft von Hochwasser - keine andere Naturgewalt richtet weltweit solch großen Sachschäden an - wird immer noch leichtfertig unterschätzt. Unbelehrbar wüten wir wir weiter mit Beton und Asphalt in Talauen, dehnen grenzenlos Siedlungen und Fabriken aus.
"Jahrhunderthochwasser" gab es allein seit 1978 sieben Mal, zuletzt 1995. Alleine die Ereignisse der Jahre 1993 und 1995 verursachten Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Mark. Jetzt droht wieder eine Jahrhundertflut. Mit seiner Bedeutung hat das Wort seinen Schrecken verloren, mindestens bei den Leuten die auf dem Trockenen sitzen, vielleicht auch bei jenen Bürokraten die vom sicheren Schreibtisch aus über Abwehrmaßnahmen entscheiden sollen. Doch selbst ebenso spektakuläre wie milliardenteure Flutflops wie der abgesoffene "Schürmann-Bau" neben dem Bundestag in Bonn werden eher achselzuckend zur Kenntnis genommen.
Hochwasser ist kein Teufelswerk. Hochwasser ist zwar ein unvermeidbares Naturereignis. Aber die Schäden resultieren aus menschlichen Unverstand, sind Folgen von rücksichtlosen Eingriffen in die Natur: Entwaldung, dichte Besiedlung, versiegelter Boden, naturferne Landwirtschaft. Flüsse werden begradigt, kanalisiert, verkommen zu Betonrinnen. Ursprüngliche Überflutungsflächen gehen verloren, die Bebauung rückt immer näher ans Ufer. Besonders augenfällig wird dies am Rhein, wo die Wassermassen für die Strecke Basel - Karlsruhe heute weniger als 30 Stunden benötigen, 1955 floss der Fluss nicht halb so schnell. Der Pegel Worms registrierte in den vergangenen 20 Jahren mehr Spitzenhochwässer als in den 170 Jahren zuvor. 85 Prozent der natürlichen Überschwemmungsgebiete gingen dem Rhein verloren.
Bis zum Jahr2020 müssen für einen "Aktionsplan Hochwasser" 23 Milliarden Mark ausgegeben werden, um in hochwassergefährdeten Gebieten zwischen Weil und Rotterdam Vermögenswerte von drei Billionen Mark zu schützen, die dort zum größten Teil gar nicht hingehören. Dabei werden vor allem Deiche verstärkt und erhöht, anstatt sie zurückzusetzen.
Was am Rhein in großem Stil geschieht, lässt sich auch in kleinerem Maßstab an fast allen Bächen beobachten. Auen die für unsere Vorfahren tabu waren, werden dem Wachstumswahn von Bürgermeistern geopfert, die dort unbedingt ein neues Baugebiet für ihre Gemeinde ausweisen möchten. Technikfanatismus verleitet noch dazu. Der Irrglaube, mit Hightech und notfalls teuren Investitionen alles beherrschen zu können, verführt zu Leichtsinn.
Hochwasserschutz ist eine nur solidarisch zu lösende Zukunftsaufgabe. Doch vielfach triumphiert das Prinzip Sankt Florian. Der Bau von Rückhaltebecken, die Anlage von Poldern oder die dringend notwendige Renaturierung scheitert oft am Widerstand von Grundbesitzern. Verzicht bleibt ebenso ein Fremdwort wie Einsicht und Einschränkung.
Die Mahnung des Vordenkers Grass von 1956 bleibt deshalb aktuell: " Manches lässt sich regulieren, doch wenn die Behälter überlaufen, das ererbte Maß voll ist, dann werden wir beten müssen."
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Just

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 02. November, 2000 - 17:43:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das oben Beschriebene spielt sich gerade hier bei uns zuhause ab. Hier ist die Bauwut ausgebrochen, mitten durch eines unserer Naherholungsgebiete bauen sie 'ne Strasse - echt super ... als kleines Schmankerl wird ein Stück Baunach "renaturiert", dafür haben wir dann genau über dem renaturierten Stück eine Strassenbrücke drüber - einfach wunderbar ..., ich weiss garnicht, wohin, vor lauter Freude ...
Da dort Hochwassergebiet ist, warte ich mit Freuden auf dasselbige ...
Unser Städtchen hat ca. 5000 Einwohner, aber wir brauchen unbedingt eine Verteilerspange ...
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Steffi

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 08. November, 2000 - 09:44:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das Rotauge

>Plötze<

>Rutilus rutilus (L.) <

Rotauge

Bestimmung:
Das Rotauge als typischer Weißfisch gehört zur Familie der Karpfenartigen. Der Körper ist seitlich abgeflacht und ziemlich hochrückig. Rücken und Kopfoberseite haben eine dunkle Färbung mit einem bläulichen oder grünlichen Ton. Die silbrigglänzenden Seiten werden gegen den Bauch hin heller.
Nicht verwechseln: ROTAUGE - ROTFEDER!
Das Rotauge hat ein endständiges, die Rotfeder ein oberständiges Maul

Lebensraum:
Dieser Schwarmfisch lebt in stehenden oder fließenden Gewässern bis 1000 m Seehöhe. Das Ablaichen erfolgt im Bereich bewachsener Uferzonen. Die durchschnittlichen Längen liegen zwischen 15 bis 20 cm. Bei günstigen Lebensbedingungen kann das Rotauge über 30 cm erreichen und schwerer als 2 kg werden. Ungefähres Alter: 10 bis 15 Jahre

Nahrung:
Planktontiere, Pflanzen und sonstige Kleintiere.

Bedeutung für die Fischerei:
Eher gering.

Schonzeit:
Geschont ist das Rotauge vom 1. April bis zum 31. Mai.

Mindestmaß:
Das Mindestmaß ist mit 15 cm festgesetzt.
ACHTUNG: Sonderbestimmungen der Bewirtschafter beachten !






Die Rotfeder

>Scardinius erytrophthalmus (L.) <

Rotfeder

Bestimmung:
Ein karpfenartiger Fisch ist auch die Rotfeder. Der Körper ist seitlich abgeflacht und wird mit zunehmenden Alter immer hochrückiger. Die Seiten sind glänzend mit gelblichen Ton, der Bauch ist silbrigweiß. Das oberständige Maul ist klein, die Maulspalte eng und schräg.
Nicht verwechseln: ROTFEDER - ROTAUGE !
Die Rotfeder hat ein oberständiges Maul, das Rotauge endständig.

Lebensraum:
Die Lebensräume dieses Schwarmfisches sind stehende ( bis 900m Höhe ) und langsam fließende Gewässer, wobei er sich gerne an bewachsenen Ufern nahe der Oberfläche aufhält. Das Ablaichen erfolgt im seichten Uferwasser über Pflanzen. Die Durchschnittsgröße beträgt etwa 20 cm, die maximale Länge 45 cm, dann bis über 2 kg schwer werdend. Ungefähres Alter: 10 bis 12 Jahre

Nahrung:
Planktontiere, Pflanzen und sonstige Kleintiere.

Bedeutung für die Fischerei:
Eher gering.

Schonzeit:
Geschont ist sie vom 1. April bis zum 31. Mai.

Mindestmaß:
Das Mindestmaß ist mit 15 cm festgesetzt.

Quelle: HP des Sportanglerbund Vöcklabruck
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Just

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 08. November, 2000 - 10:11:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke Steffi ;-)), allerdings sollte man auf die Bestimmungen, der einzelnen Bundesländer hinweisen, tlw. geniessen weder Rotauge noch Rotfeder Schonzeit und/oder Schonmass ..., die Quell-HP dürfte auf das entsprechende Bundesland abgestimmt sein.




(Hat Sie aber trotzdem klasse reagiert! -Oder?>Nachtrag von Beko<)
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Steffi

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 15. November, 2000 - 16:49:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Der Gründling

>Grundel, Gressling<

>Gobio gobio(L.)<

Gründling

Bestimmung:
Der kleinwüchsige Gründling gehört zur Familie der Karpfenartigen. Der Bauch ist silberglänzend und hat meist einen rötlichen Schimmer. Die Bauchflossen sind eintönig hell.
Nicht verwechseln: GRÜNDLING - STEINGRESSLING !
Der Steingressling hat deutlich längere Barteln und ist ganzjährig geschont.

Lebensraum:
Dieser gesellig lebende Grundfisch lebt in schnellfließenden aber auch stehenden Gewässern mit kiesigem oder sandigem Grund und Pflanzenbewuchs. Die Eier werden im fließenden Wasser in Klümpchen an flachen Stellen an Steinen und Pflanzen abgelegt. Die Durchschnittslänge dieses Kleinfisches beträgt etwa 10 cm, selten wird er über 15 cm lang.

Nahrung:
Die Nahrung besteht aus allerlei Bodentieren und pflanzlichen Stoffen.

Bedeutung für die Fischerei:
Gering

Schonzeit:
Bestimmungen der einzelnen Bundesländer beachten

Mindestmaß:
Es ist kein Mindestmaß festgesetzt.

Quelle: HP des Sportanglerbund Vöcklabruck
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Just

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 15. November, 2000 - 18:30:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wichtig für die Fischereiprüfung: Unterscheidungsmerkmal zur Jungbarbe: Der Gründling hat 2 Barteln, die Barbe 4 ...
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Steffi

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Veröffentlicht am Freitag, den 08. Dezember, 2000 - 20:07:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Karausche

>Carassius carassius (L.)<

 Karausche

Bestimmung:
Die Karausche gehört zu den Karpfenartigen. Der Rücken ist olivgrün, manchmal blauschimmernd gefärbt. Die Körperseiten sind etwas heller, der Bauch gelblich bis grün.
Nicht verwechseln: KARAUSCHE - KARPFEN !
Die Karausche hat keine Barteln.
Nicht verwechseln: KARAUSCHE - GIEBEL !
Die Karausche hat im Gegensatz zum Giebel ein helleres Bauchfell. Verwechslungen sind aber nicht tragisch, da für beide Arten keine Schonzeit und kein Mindestmaß besteht.

Lebensraum:
Dieser Bodenfisch lebt in flachen Bereichen von stehenden und langsam fließenden Gewässern und ist sehr zählebig. Die Laichzeit ist in den Monaten Mai und Juni. Die klebrigen Eier werden an Wasserpflanzen abgelegt. Durchschnittlich wird dieser Fisch etwa 15 - 20 cm groß. Unter günstigen Bedingungen sind Längen bis zu 50 cm und Gewichte von über 2 kg möglich. Vielfach kommen aber nur verbuttete Formen vor.

Nahrung:
Die Nahrung besteht aus Bodentieren aller Art.

Bedeutung für die Fischerei:
Gering

Schonzeit:
Sie hat keine Schonzeit

Mindestmaß:
Es ist kein Mindestmaß festgesetzt.


Quote:

allerdings sollte man auf die Bestimmungen, der einzelnen Bundesländer hinweisen




Quelle: HP des Sportanglerbund Vöcklabruck
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Beko

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Veröffentlicht am Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 02:38:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hier gefunden: http://archiv.berliner-morgenpost.de/archiv1997/970805/uni/story296909.html

Wie Schollen die Strömung des Meeres für Wanderungen nutzen

Schollen schwimmen viel weiter als bislang angenommen und nutzen dabei geschickt die Meereströme aus. "Eine von uns markierte Scholle besuchte während einer Laichsaison gleich zwei Laichgebiete und wanderte dabei zehnmal schneller, als nach bisherigen Beobachtungen zu vermuten war", berichtete Julian Metcalfe vom Labor für Fischerei und Aquakultur-Wissenschaften im englischen Lowestoft. So legte ein Fisch innerhalb von 56 Tagen mehr als 900 Kilometer zurück, wie Metcalfe im britischen Wissenschaftsmagazin "Nature" (Band 387, Nr. 6634) erläuterte. Pro Tag seien die Fische bis zu 20 Kilometer weit geschwommen.

Die Scholle wurde zwar nur 88 Kilometer von ihrem Markierungsort entfernt wieder gefangen, war aber inzwischen mehrmals an der englischen Ostküste hin- und hergeschwommen. Dabei hatte sie zwei Laichgründe besucht. "Bisher war man immer davon ausgegangen, daß Schollen während einer Laichperiode auch nur ein Laichgebiet aufsuchen", schreibt Metcalfe. Wie der Forscher feststellte, nutzen die Plattfische die Gezeiten der Nordsee aus, um Energie zu sparen. Sie liegen zwischendurch immer wieder still am Grund und schwimmen nur dann weiter, wenn Ebbe- oder Flutströme in die von ihnen gewünschte Richtung fließen.

Metcalfe markiert seit 1993 Schollen in der südlichen Nordsee und verfolgt ihre Wanderrouten. Die Meßgeräte speichern mehrere zehntausend Daten über den Wanderweg eines einzelnen Tieres - bis die Scholle etwa einem Fischtrawler wieder ins Netz geht.dpa
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Beko

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 04. Januar, 2001 - 15:39:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Babyboom


Die natürlichen Fischbestände sind in vielen Regionen so gut wie erschöpft, die Nachfrage nach Fischen und Meeresfrüchten hingegen wird in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich um 25% steigen. Um hier Abhilfe zu schaffen, soll ein einfaches und effektives Mittel zur zeitlichen Steuerung der Fortpflanzung von Zuchtfischen der europäsichen Aquakulturindustrie große Vorteile bringen.

Die Laichzeit vieler kommerzieller Fischarten, wie zum Beispiel Forellen, dauert in der Regel bis zu 2 Monate. In dieser Zeit müssen brütende Fische mindestens einmal pro Woche visuell inspiziert werden", erklärt Olivier Lescroart vom Laboratorium für Aquaökologie der Katholischen Universität Löwen (KUL). „Die Möglichkeit, die Laichablage zu induzieren, erlaubt eine effizientere Nutzung der Laicheinrichtungen sowohl erhebliche Kosteneinsparungen."
Laichen kann durch die Verabreichung geringer Mengen von gonadotrope Hormone freisetzendem Peptid (GnRH) induziert werden. In der Praxis bedeutet dies heute allerdings, daß man die Fische einzeln fangen und ihnen das Peptid injizieren muß, ein Verfahren, das sowohl arbeitsintensiv als auch stressig für die Fische ist. Darüber hinaus ist eine Anästhesie erforderlich. Aus diesem Grunde greifen Forellenzüchter auf diese Methode nur dann zurück, wenn sie spezifische Fortpflanzungsprogramme durchführen oder der Preis für Fischeier besonders hoch ist. In der Lachsindustrie verbreitet sich dieses Verfahren allerdings zusehends.

Verabreichung mit dem Futter
Der KUL und ihren Partnern gelang es nun, ein innovatives System zu entwickeln, mit dem GnRH in Form von speziell zusammengesetzten Pellets oral verabreicht werden kann.
Das Innovationsprojekt(1), in dem die KUL eng mit Intervet International, einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen für Tiergesundheit, zusammenarbeitet, baut auf der Arbeit früherer EU-Forschungsprojekte unter dem Programm FAR (Fischerei und Aquakulturforschung) auf. Im Ergebnis führte dies zur Entwicklung eines Basissystems für orale Verabreichung, für das die KUL und ihre Partner ein Patent beantragt haben. Mit dem derzeitigen Projekt wollten sich die KUL und ihre Partner, Intervet und zwei französische Unternehmen - SYSAAF, die Kooperative der Fisch- und Geflügelzüchter, und das Laboratorium für Fischphysiologie INRA in Rennes - , der Herausforderung stellen, ein kommerzielles Produkt zu entwickeln.
„Das System besteht aus Mikro-Kapseln, ca. 500 micron groß, die durch Granulierung entstehen", sagt Lescroat. „Sie enthalten sowohl das Peptid, das von Intervet geliefert wird, als auch Absorptionsverstärker. Damit werden ein grenzflächenaktiver Stoff und eine ölige Substanz kombiniert, wodurch die Durchlässigkeit der Darmwand erhöht und die Peptidaufnahme in den Darm-Trakt der Fische verbessert wird. Damit die Fische die Mikro-Kapseln aufnehmen, müssen diese in futterähnliche Pellets von ca. einem halben Zentimeter Durchmesser integriert werden. Ihre Haltbarkeit ist allerdings äußerst hitze- und fechtigkeitsempfindlich, beides Faktoren gewöhnlicher Futterherstellungsprozesse."

Zurück an den Start
Die beiden ersten Hürden wurden zu Beginn des Projekts genommen. Unter Einsatz geeigneter Bindemittel entwickelte die KUL eine Methode zur Integration der Mikro-Kapseln in Pellets, die von Fischen problemlos als Nahrung akzeptiert wurden, und weder Peptid noch Absorptionsverstärker wurden beeinträchtigt.
Aber dann stießen sie auf ein unerwartetes Problem. „Wie Säugetiere haben auch die meisten Fische Säure im Magen", erklärt Lescroart. „Wir konzipierten die Mikro-Kapseln, um zu verhindern, daß das Peptid im Magen freigesetzt wird. Aber bei Fischen passiert die Nahrung den Magen nur sehr langsam. Das Problem war, daß die Freisetzung des Peptids im Darm über einen so langen Zeitraum erfolgte, daß der Gehalt im Blut niemals den zur Auslösung des Laichens erforderlichen Grenzwert erreichte."
Um das Problem zu lösen, war eine komplette Neuformulation notwendig. „Dies war ein großer Rückschlag", gesteht Lescroart. „Aber nun ist es uns gelungen, Pellets herzustellen, die bei Welsen perfekt funktionieren. Man füttert sie eigenhändig mit den Pellets, und am Tag darauf legen sie Laich ab."

Großangelegte Tests
Dieses Ergebnis ist an sich von geringem kommerziellen Interesse, da Welse naturgemäß sehr fruchtbar sind - es bedarf nur weniger Fische, um eine Zucht anzulegen. Die neue Formulation hat sich allerdings in von INRA durchgeführten Laborversuchen auch für Forellen als sehr brauchbar erwiesen, und SYSAAF hat vor kurzem mit einem großangelegten Test in einer seiner Forllenzuchtanlagen begonnen.
„Am Anfang werden Forellen den Hauptmarkt bilden", glaubt Lescroart. „Und zwar einige Zeit, bevor der Industrie ein kommerzielles Produkt zur Verfügung stehen wird. Intervet hat bereits eine Option, um die Technologie in Lizenz zu vergeben, aber das Produkt muß noch weiterentwickelt werden."
Langfristig erwartet Lescroart, daß orale Peptide in der weitaus größeren Lachsindustrie eingeführt werden, die in Norwegen und Chile von besonderem wirtschaftlichen Gewicht, aber auch in Großbritannien und Irland nicht unbedeutend ist. Damit verbunden wäre allerdings, daß die Züchter ihre bisherigen Managementmethoden der Bestände ändern, so daß davon auszugehen ist, daß die Annahme schrittweise erfolgen wird.
Für die europäischen Forellenzüchter dürfte die Verabreichung der speziellen Laich-Pellets eine Woche vor der gewünschten Laichablage jedoch nicht komplizierter sein als die normale Fütterung. Sie können sich in Zeiten einer ansteigenden Nachfrage nach ihrem Produkt auf eine verbesserte Effizienz freuen und europäische Verbraucher mit viel frischem Fisch zu attraktiven Preisen versorgen.

(1)IN10062I - Orale Laich-Induktion bei Fischen.

Kontakt


Europäische Kommission, GD XIII/D-2 - Innovationsprojekte und Verfahren
Fx. +352 4301 32100


O. Lescroart, KUL
Tl. +32 16 32 39 66
Fx. +32 16 32 45 75
E-M. olivier.lescroart@bio.kuleuven.ac.be
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Beko

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 04. Januar, 2001 - 18:24:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Aus den Ministerien.........


4.1 Fischereiabkommen mit Drittländern

Alle internationalen Beziehungen im Bereich der Fischerei fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Sie ist ermächtigt, gegenüber Drittländern oder internationalen Organisationen in Fischereifragen internationale Verpflichtungen einzugehen. Die Europäische Kommission handelt im Namen der Gemeinschaft Fischereiabkommen mit Drittländern aus und wirkt in zahlreichen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) mit.

Fischereiabkommen

Mitte der 70er Jahre beschlossen immer mehr Drittländer, ihre ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von 12 auf 200 Seemeilen auszuweiten. Damit fielen rund 90 % der nutzbaren Fischereiressourcen unter die Hoheitsgewalt der Küstenstaaten. Den Fangflotten der Mitgliedstaaten, die traditionell in den Gewässern dieser Länder Fischfang trieben, war der Zugang plötzlich verwehrt.

Um diesen Schiffen auch weiterhin Zugang zu diesen Gewässern zu ermöglichen, schloß die Gemeinschaft Fischereiabkommen mit den betreffenden Drittländern, sowohl im Norden (Norwegen, Schweden und Färöer-Inseln 1981, Kanada 1982 und Island 1994) als auch im Süden (darunter Senegal 1979, Guinea-Bissau 1980, Guinea-Conakry 1983 und Seychellen 1984). Nach dem Beitritt Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft im Jahre 1986 wurden deren bilaterale Abkommen durch Gemeinschaftsabkommen ersetzt. Die meisten dieser Fischereiabkommen gelten noch heute, und nach dem Beitritt Finnlands und Schwedens sind es nunmehr insgesamt 26.

Art der Fischereiabkommen

Die Art der Fischereiabkommen hängt von den Interessen der Partnerländer ab. Es gibt Abkommen auf Gegenseitigkeit mit den nördlichen Ländern, deren leistungsfähige Fangflotten in der Lage sind, ihre Fischereiressourcen vollständig zu nutzen. Die Abkommen beruhen in diesem Fall auf dem Austausch von Fangmöglichkeiten.

Andere Länder dagegen, darunter Marokko und 14 weitere Länder Afrikas und des Indischen Ozeans sowie Grönland, verfügen über Fischvorkommen, die sie noch nicht voll nutzen können. Im Austausch für den Zugang zu diesen Fischereien zahlt die Gemeinschaft einen finanziellen Ausgleich, der sowohl einen Beitrag zum Staatshaushalt als auch andere von den jeweiligen Interessen der Partnerländer abhängige Bereiche betrifft, z. B . Fischereiforschung, die Ausbildung von Fachleuten für Fischereimanagement, Beihilfen für die Kleinfischerei sowie die Fischereiüberwachung. Die Gemeinschaftsreeder entrichten Lizenzgebühren, deren Höhe von der jeweiligen Fischerei und den Zielarten abhängt.

Andere Abkommen sehen Partnerschaften privater Unternehmen im Rahmen von befristeten Unternehmensvereinigungen und gemischten Gesellschaften vor. Ein derartiges Abkommen wurde 1992 mit Argentinien unterzeichnet.

Geltende Abkommen mit Drittländern:

Nördliche und östliche Staaten Afrika
und Indischer Ozean Lateinamerika
Angola
Argentinien
Äquatorialguinea
Côte d'Ivoire
Estland
Färöer-Inseln
Gabun
Gambia
Grönland
Guinea-Bissau
Guinea-Conakry
Island
Kap Verde
Komoren
Lettland
Litauen
Madagaskar
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Norwegen
Polen (1)
Rußland (1)
São Tomé und Príncipe
Senegal
Seychellen

((1) Aufgrund bestehender Abkommen mit Finnland und Schweden.
)

Bestandserhaltung und Überwachung der Fischereitätigkeiten

Die Erhaltung der Fischbestände in Drittlandsgewässern ist ein Hauptanliegen der Gemeinschaft. Die Überwachung der Fischereitätigkeiten von Gemeinschaftsschiffen erfolgt anhand detaillierter Fangdaten, mit Hilfe von Beobachtern des Drittlands an Bord von Gemeinschaftsschiffen, Berichten über die Einfahrt der Schiffe in die Fischereizonen und die Ausfahrt sowie Bestimmungen über Fanggeräte. Die Gemeinschaftsschiffe beachten die Vorschriften und Regelungen im jeweiligen Einsatzgebiet. Außerdem müssen sie die Maßnahmen einhalten, die im Rahmen internationaler Organisationen, deren Mitglied die Gemeinschaft ist, vereinbart wurden: Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen), Übereinkommen der Vereinten Nationen über gebietsübergreifende Fischbestände und weit wandernde Fischbestände.

Auswirkungen der Fischereiabkommen

Der Ministerrat hat 1997 bestätigt, daß ein dauerhaftes Engagement der Gemeinschaft für Fischereiabkommen wesentlicher Bestandteil der Gemeinsamen Fischereipolitik ist. Er hat außerdem betont, daß auch weiterhin verschiedene Arten von Abkommen bestehen müssen, damit die Gemeinschaft den unterschiedlichen Ausgangssituationen und Interessen ihrer Partner Rechnung tragen kann. Die Fischereiabkommen nützen sowohl der Gemeinschaft als auch ihren Partnern.

Nutzen für die Gemeinschaft

Die Fänge in Drittlandsgewässern tragen zur Versorgung des EU-Marktes bei - etwa 20 % des Angebots an Fisch, Krebs- und Weichtieren - und verringern das jährliche Defizit von fast 7 Mrd. ECU (1). Die Abkommen sichern darüber hinaus Arbeitsplätze, nicht nur für die 8 000 Fischer an Bord der Schiffe, sondern auch für rund 20 000 Arbeitskräfte in den mit der Fischerei verbundenen Gewerbezweigen.

Die Präsenz der Gemeinschaftsschiffe in Drittlandsgewässern, die in bestimmten Fällen über 20 Jahre zurückreicht, verbessert die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern und verleiht der Fangflotte der Gemeinschaft gegenüber den Flotten anderer Fischereinationen mehr Gewicht.

Nutzen für die Partnerländer

Für die Partnerländer sind die Auswirkungen der Fischereiabkommen genauso wichtig, vor allem, wenn sie einen finanziellen Ausgleich von der Gemeinschaft erhalten, der die Entwicklung von Vorhaben im Fischereisektor (Hafenanlagen, Installation von Maschinen an Bord einheimischer Schiffe, Kühlhäuser usw.), die wissenschaftliche Erforschung der Bestandslage und eine wirksame Überwachung der Fischereitätigkeiten in ihren Gewässern ermöglicht.

Fischereiabkommen eröffnen auch Arbeitsmöglichkeiten, nicht nur für die örtlichen Fischer, die an Bord von Gemeinschaftsschiffen tätig sind (etwa 3 000), sondern auch in den Verarbeitungsbetrieben; so stellen die Thunfischanlandungen der Gemeinschaftsschiffe die Hälfte der Rohwarenversorgung der Konservenfabriken in Dakar, Senegal, sowie Abidjan in Côte d'Ivoire.

Zukunft der Fischereiabkommen

Mehr und mehr wird eine Abstimmung zwischen den Fischereiabkommen und den übrigen Gemeinschaftspolitiken angestrebt, vor allem den entwicklungspolitischen Maßnahmen für die Partnerländer. Langjährige Beziehungen zwischen den Fischereisektoren der Gemeinschaft und der Partnerländer dürften zur Entwicklung einer weiterreichenden Partnerschaft beitragen, wie sie mit einigen Ländern bereits erzielt wurde.

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4.2 Teilnahme der Gemeinschaft an regionalen Fischereiorganisationen

Alle internationalen Beziehungen im Bereich der Fischerei fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Sie ist ermächtigt, gegenüber Drittländern oder internationalen Organisationen in Fischereifragen internationale Verpflichtungen einzugehen. Die Europäische Kommission handelt im Namen der Gemeinschaft Fischereiabkommen mit Drittländern aus und wirkt in zahlreichen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) mit.

Was sind regionale Fischereiorganisationen?

Regionale Fischereiorganisationen werden durch internationale Übereinkommen geschaffen. Sie bilden einen Rahmen für Treffen von Regierungsvertretern zum Thema der Bestandsbewirtschaftung. Sie dienen der Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände in internationalen Gewässern. Diese Organisationen verabschieden Empfehlungen über Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage der besten verfügbaren Forschungsdaten. Diese Empfehlungen sind von allen Vertragsparteien der RFO in nationales Recht umzusetzen.

Beispiele für derartige Maßnahmen:

die Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (Total Allowable Catches, TAC) für die jeweiligen Gebiete. Diese Mengen können auf die Mitglieder der Organisation aufgeteilt werden;
das Verbot der Fischerei in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten oder während des ganzen Jahres;
Vorschriften über Fanggeräte oder Fangmethoden;
gemeinsame Regelungen zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften, die es Inspektoren der Vertragsparteien erlauben, die Schiffe der anderen Parteien zu inspizieren.

Umwelt im Wandel

In den letzten Jahren ist Bewegung in die Umweltdebatte gekommen. Auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro wurde 1992 vereinbart, eine rationelle und nachhaltige Fischerei zu garantieren. Die Gemeinschaft hat aktiv an der Annäherung an dieses Ziel und an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen mitgewirkt. Außerdem hat sie an der Konferenz der Vereinten Nationen über die Erhaltung der gebietsübergreifenden Fischbestände und weit wandernden Fischbestände teilgenommen - hierbei handelt es sich um Bestände, die sowohl in internationalen Gewässern als auch in ausschließlichen Wirtschaftszonen vorkommen.

Beteiligung der Gemeinschaft an regionalen Fischereiorganisationen (RFO)

Die Gemeinschaft setzt sich aktiv für eine nachhaltige Fischerei ein. Sie hat Antrag auf Mitgliedschaft in mehreren regionalen Fischereiorganisationen gestellt. In einigen Organisationen ist sie bereits Vollmitglied; in anderen hat sie Beobachterstatus. Beigetreten ist die Gemeinschaft bisher unter anderem folgenden Organisationen :

Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO);
Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC);
Thunfisch-Kommission für den Indischen Ozean (IOTC);
Organisation für die Lachserhaltung im Nordatlantik (NASCO);
Internationale Kommission für die Fischerei in der Ostsee (IBSFC);
Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR);
Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT);
Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (1).
Darüber hinaus wird die Gemeinschaft demnächst an Verhandlungen über neue Fischereiregelungen im südlichen Atlantik teilnehmen.

Die Gemeinschaft ist auch Mitglied der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die sich mit Fischerei auf globaler Ebene beschäftigt.

Nichtbeachtung der Vorschriften

Das zunehmende internationale Engagement für eine nachhaltige Fischerei sollte eine bessere Beachtung der von den regionalen Fischereiorganisationen verabschiedeten Maßnahmen zur Folge haben. Zwar hat es Fortschritte gegeben, aber die Befolgung der einschlägigen Bestimmungen müßte noch weiter verbessert werden.

Regionale Fischereiorganisationen haben bereits Maßnahmen erlassen, die Schiffe unter der Flagge von Nichtvertragsparteien daran hindern sollen, die Bestandserhaltungsvorschriften zu ignorieren. So werden diese Schiffe davon abgehalten, in Häfen von Vertragsparteien anzulanden und Fisch in RFO-Gebieten von einem Schiff auf das andere umzuladen; gegenüber Nichtvertragsstaaten, die ihre Zusammenarbeit verweigern, werden Handelssanktionen verhängt.
Darüber hinaus haben einige regionale Fischereiorganisationen gemeinsame Inspektionsprogramme eingeführt, um sicherzustellen, daß die Vertragsparteien die von den zuständigen RFO festgelegten Maßnahmen einhalten.
Die Zukunft der regionalen Fischereiorganisationen

Die RFO sind für die Zusammenarbeit verschiedener Staaten zur Verwirklichung einer verantwortungsvollen Fischerei von großer Bedeutung. In den letzten zehn Jahren konnten erhebliche Fortschritte erzielt und gemeinsame Ziele für die verantwortungsvolle Fischerei und den verantwortungsvollen Handel mit Fischereierzeugnissen vereinbart werden. Die RFO werden entscheidend dazu beitragen, daß die Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele eingehalten werden.

(1) Das Beitrittsverfahren läuft.

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5.1 Entwicklung und Anpassung: Die Rolle der Strukturpolitik

Die Strukturpolitik

Aufgabe der Strukturpolitik ist es, die strukturelle Entwicklung des betreffenden Wirtschaftszweigs anzupassen und zu steuern. Als "Strukturen" werden die zur Produktion von Waren erforderliche Ausrüstung sowie die Organisation des Produktionsprozesses bezeichnet.

In den Anfangsphasen umfaßte die Gemeinsame Fischereipolitik Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Fischerzeugnisse und zur Umstrukturierung des Fangsektors. Die Aufgabe der Strukturmaßnahmen bestand in erster Linie darin, den Fangsektor zu modernisieren.

Diese ersten Maßnahmen galten der Erneuerung der Schiffe und der Entwicklung der Aquakultur im Landesinnern. Über die Jahre wurden die Maßnahmen ausgeweitet; Ende der 70er umfaßten sie auch andere Zweige des Fischereisektors sowie die marine Aquakultur. Im Jahr 1983 wurde eine umfassende Strukturpolitik für den gesamten Sektor geschaffen. Zu ihren Zielen gehörte es, ein Gleichgewicht zwischen den Fangflotten der Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der >=relativen Stabilität" zu schaffen, der sicherstellen soll, daß die Mitgliedstaaten über gleichbleibende Fangmöglichkeiten verfügen.

Neue Herausforderungen kamen mit der Vollendung des Binnenmarktes, der wachsenden Globalisierung, den Folgen der Überfischung und der Entwicklung der Aquakultur. Der Wettbewerb internationaler Erzeuger nahm zu. Die Fangkapazitäten der Gemeinschaft überstiegen allmählich die verfügbaren Ressourcen. Massive Umstrukturierungsmaßnahmen wurden notwendig.

Eine kohärente Politik mit eigenen Mitteln

Die Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik ließ 1992 deutlich erkennen, daß eine Umstrukturierung des gesamten Sektors erforderlich war. In Übereinstimmung mit der Gemeinschaftspolitik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, deren Ziel die Entwicklung ärmerer Regionen ist, wurde die Umstrukturierung für das Fortbestehen der Fischereiwirtschaft als unerläßlich angesehen. Die für ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit von der Fischerei abhängigen Gemeinden, die oft besonders krisengefährdet sind, mußten eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Diese Unterstützung wird durch das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) gewährt, das 1993 geschaffen wurde, um alle für den Fischerei- und Aquakultursektor verfügbaren Strukturhaushaltsmittel zusammenzulegen. Auf diese Weise wurde eine abgestimmte Mehrjahresplanung strukturpolitischer Maßnahmen über ein eigenes Finanzinstrument ermöglicht.

Ein umfassendes Maßnahmenbündel

Aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei wurden Strukturmaßnahmen in den Bereichen Fischfang, Vermarktung, Verarbeitung und Aquakultur gefördert sowie die Schaffung geschützter Küstengebiete und der Ausbau von Hafenanlagen. Unterstützung gab es auch für andere Maßnahmen, wie z. B. die Erschließung neuer Märkte sowie eigene Kampagnen der Fischwirtschaft.

Um die nachteiligen Auswirkungen der Umstrukturierung auf die von der Fischerei abhängigen Gebiete aufzufangen, wurden spezifische Mittel bereitgestellt. Darüber hinaus wurde die Gemeinschaftsinitiative PESCA eingeführt, die den von der Fischerei abhängigen Gebieten Zugang zu anderen Strukturfonds verschafft.

Umstrukturierung der Fangflotte

Die Abstimmung der Fangkapazität auf die verfügbaren Ressourcen ist von entscheidender Bedeutung, wenn eine nachhaltige Fischerei gewährleistet und so die Zukunft der Fischwirtschaft sichergestellt werden soll. Für die endgültige Stillegung von Fischereifahrzeugen durch Abwracken oder Verlagerung in andere Bereiche - z. B. als Museumsschiffe - oder Überführung von Schiffen in Drittlandsgewässer können Zuschüsse gewährt werden.

Mehrjährige Ausrichtungsprogramme enthalten Zielvorgaben, die zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission vereinbart wurden, und geben einen Überblick über die Entwicklung der Fangflotten der einzelnen Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von vier bzw. fünf Jahren. Für die Durchführung dieser Programme wird eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei gewährt.

Zuschüsse gibt es für das Abwracken und die Umstellung von Fischereifahrzeugen. Außerdem können befristete Unternehmensvereinigungen mit Drittlandspartnern gebildet werden. Für die Dauer der Unternehmensvereinigung müssen die Schiffe außerhalb der Gemeinschaftsgewässer eingesetzt werden. Schiffseigner können finanzielle Unterstützungen zur Errichtung gemischter Gesellschaften mit Drittländern erhalten, sofern die Fangtätigkeiten nicht in Gemeinschaftsgewässern ausgeübt werden.

Zuschüsse können für den Bau und die Modernisierung von Fischereifahrzeugen mit dem Ziel gewährt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsflotte aufrechtzuerhalten, die Sicherheit an Bord zu verbessern und den Einsatz selektiver Fangmethoden zu fördern. Voraussetzung ist jedoch, daß ein Anstieg der Fangkapazität im Rahmen der geltenden Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme möglich ist. Förderungswürdig sind Vorhaben zur Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte, zur Durchsetzung umweltfreundlicher Fangmethoden, zur Verbesserung der Hygiene und der Haltbarmachung von Fisch an Bord sowie der Sicherheit.

5.2 Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei und die Initiative PESCA

Die Strukturfonds der Gemeinschaft

Eines der Hauptziele der Gemeinschaft ist und bleibt die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, d. h. der Solidarität in allen ihren Regionen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurden mehrere Fonds eingerichtet, damit die Finanzhilfe gezielt an die Gebiete, Personen und Gewerbezweige geht, die sie am dringendsten benötigen. Zu diesen Fonds gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Anfangs wurden die Strukturmaßnahmen in der Fischerei aus dem EAGFL finanziert. Nach der Strukturfondsreform im Jahre 1993 wurde jedoch ein eigener Fonds für die Fischwirtschaft eingerichtet: das FIAF.

Warum wurde das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei geschaffen?

Ausgangspunkt war die Überzeugung, daß die Verwaltung der Strukturfonds effizienter gestaltet werden könnte, wenn sie Teil einer abgestimmten Strategie wäre. Die Umstrukturierung des Fischereisektors, die tiefgreifende Maßnahmen erforderlich machte, sollte auf kohärente Weise erfolgen. Es war abzusehen, daß zum Abbau der überschüssigen Kapazitäten erhebliche Zuschüsse erforderlich sein würden.

Im Zeitraum 1994-1999 wurde das FIAF insgesamt mit 2 700 Mio. ECU ausgestattet (1).

Wie funktioniert das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei?

Das FIAF hat eine doppelte Zielsetzung: Es muß zur Verwirklichung der Gemeinsamen Fischereipolitik beitragen und gleichzeitig zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Es faßt die Mittel zusammen, die bisher für die unterschiedlichen Zweige des Sektors bereitstanden. Aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei können zahlreiche Projekte zur Umstrukturierung des gesamten Sektors sowie soziale Maßnahmen gefördert werden.

Zu den wichtigsten Fördermaßnahmen gehören die Stillegung von Schiffen und die Errichtung von gemischten Gesellschaften mit ausländischen Investoren, um den Fischereiaufwand in den Gemeinschaftsgewässern zu reduzieren.

Ein nach wie vor entscheidender Aspekt ist weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit der Fangflotte: Das FIAF gewährt Zuschüsse für den Bau und die Modernisierung von Schiffen. Voraussetzung ist allerdings, daß die vom Mitgliedstaat und der Kommission in den entsprechenden Mehrjährigen Ausrichtungsprogrammen vereinbarten Zielsetzungen eingehalten werden.

Unterstützung aus dem FIAF gibt es auch für den Aquakultursektor und für die Einrichtung geschützter Küstengebiete. Außerdem können Mittel für Hafenanlagen, die Verarbeitung, Vermarktung und Absatzförderung gewährt werden. Der private Sektor kann über Fischereiorganisationen Zuschüsse zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bestandsbewirtschaftung und/oder der Steuerung des Fischereiaufwands beantragen. Schließlich können auch Beiträge zu Abfindungen und Renten für Fischer gewährt werden, die vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden.

Für die Gewährung von FIAF-Mitteln gelten zwei allgemeine Grundsätze. Erstens müssen die nationalen oder regionalen Behörden einen bestimmten Mindestsatz der Kosten tragen. Ist der Endbegünstigte ein Unternehmen, so muß es ebenfalls in das betreffende Vorhaben investieren. Zweitens hängt die Höhe der FIAF-Zuschüsse vom Sitz des Antragstellers ab: In ärmeren Regionen gelten höhere Beihilfesätze.

PESCA

Zusätzlich zu den Strukturfonds gibt es sogenannte Gemeinschaftsinitiativen, über die Mittel für ganz bestimmte Ziele zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Initiative mit der Bezeichnung PESCA wurde eingeführt, um die Probleme der besonders stark von der Fischerei abhängigen Gebiete anzugehen. Mit PESCA wurde diesen Gebieten die Möglichkeit gegeben, Strukturfondsmittel für gezielte Maßnahmen zur Verringerung ihrer Abhängigkeit von der Fischerei zu erhalten.

Die Agenda 2000 und die Strukturfonds

Die Gemeinschaft bereitet zur Zeit den rechtlichen Rahmen für den Finanzplanungszeitraum 2000-2006 in Übereinstimmung mit den Zielen der "Agenda 2000" vor, in der die Strategie der Kommission für das 21. Jahrhundert dargelegt ist. Ziel ist es, die Gemeinschaftspolitiken mit Blick auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten anzupassen und die Maßnahmen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Regionen der EU im Rahmen der neuen Finanzplanung zu verstärken. Strukturbeihilfen für die Fischwirtschaft dürften auch im neuen Finanzrahmen zur Verfügung stehen.

PESCA wird im Jahr 2000 nicht weitergeführt, eine ähnliche Unterstützung wird jedoch für die von der Fischerei abhängigen Gebiete auch weiterhin möglich sein. Die meisten dieser Gebiete sehen sich Problemen des wirtschaftlichen und sozialen Wandels gegenüber und haben somit nicht nur zum FIAF Zugang, sondern auch zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zum Europäischen Sozialfonds.
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Aus den Ministerien....


5.3 Strukturmaßnahmen zugunsten der Verarbeitung und Vermarktung

Wachsende Bedeutung der Strukturpolitik im Verarbeitungssektor

Fische, Weich- und Krebstiere aus der Seefischerei und der Aquakultur müssen für die Vermarktung vorbereitet und verarbeitet werden. Die einzelnen Schritte sind Zerlegen, Filetieren, Salzen, Trocknen, Räuchern, Garen, Gefrieren und Eindosen.

Gemeinschaftliche Beihilfeprogramme für diesen Bereich wurden 1977 eingeführt. Zunächst sollten Verbesserungen bei der Verarbeitung als indirekte Unterstützung des Fangsektors dienen. Seit 1987 liegt der Schwerpunkt auf der Förderung neuer Technologien und innovativer Vorhaben zur Verbesserung der Hygienebedingungen und zur Umstellung überalterter Betriebe.

Die Ausgaben der Gemeinschaft für Verarbeitung und Vermarktung wurden dem 1993 eingeführten Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) unterstellt.

Veränderte Nachfrage

In der Gemeinschaft hat der Verbrauch verarbeiteter Fischereierzeugnisse, vor allem in Form von Fertiggerichten, stark zugenommen. Neue Verfahren, strengere Lebensmittelhygiene- und Umweltbestimmungen stellen große Anforderungen an die Betriebe. Der Verarbeitungssektor wurde in den letzten Jahren tiefgreifend umstrukturiert, was zu widersprüchlichen Tendenzen geführt hat: Die Produktion ist um 4 bis 5 % gestiegen, die Zahl der Beschäftigten jedoch zurückgegangen, vor allem aufgrund der Schließung kleiner, schlecht ausgerüsteter Betriebe und des Zusammenschlusses größerer Unternehmen.

Die Fischverarbeitung hat mit einer wechselhaften Rohwarenversorgung und schwankenden Preisen zu kämpfen. Für eine regelmäßige Belieferung mit den erforderlichen Ausgangswaren ist die Gemeinschaft auf Einfuhren angewiesen. Das EU-Defizit, d. h. die negative Bilanz der Einfuhren und Ausfuhren verarbeiteter Erzeugnisse, beläuft sich auf nahezu 3 Mrd. ECU (1).

Unterstützung durch die Strukturpolitik

Vorhaben zur Einführung neuer Verarbeitungsmethoden und Erzeugnisse sowie zur Steigerung der Wertschöpfung können mit Gemeinschaftsmitteln finanziert werden.

Für folgende Investitionen ist eine Förderung möglich:

qualitative und hygienische Verbesserung der Produktion, vor allem bei Verarbeitung und Verpackung;
Umstrukturierung und Modernisierung von Verarbeitungsunternehmen;
Förderung technologischer Innovation und Entwicklung neuer Erzeugnisse;
Steigerung der Wertschöpfung bei Verarbeitungserzeugnissen.
Für die Fischvermarktung sind unter anderem Auktionshallen, Kühlhäuser und Großmärkte erforderlich. Die Gemeinschaft hat Mittel für den Bau solcher Einrichtungen gewährt, vor allem zur besseren Durchsetzung der Hygienevorschriften. Auch für EDV-Anlagen wurden Mittel bereitgestellt.

Damit Anlandung, Vorbereitung und Vermarktung der Fische unter bestmöglichen Voraussetzungen erfolgen können, müssen die Hafenanlagen entsprechend ausgebaut werden. Außerdem brauchen Schiffe im Hafen immer mehr Wartungsarbeiten und Dienstleistungen. Hierfür sind erhebliche Investitionen notwendig.

Zur Ankurbelung des Verbrauchs von Fischereierzeugnissen, die bisher nicht übermäßig genutzt werden oder relativ unbekannt sind, hat die Gemeinschaft Absatzförderungsmaßnahmen unterstützt. So wurden Werbekampagnen gestartet, um die Vorzüge einer fischreichen Ernährung in den Ländern bekanntzumachen, in denen Fisch kein beliebtes Nahrungsmittel ist. Seit 1988 werden für diese Zwecke Gemeinschaftsmittel bereitgestellt. Auch für die Organisation von Messen und Ausstellungen sowie die Beteiligung daran, für Programme zur Qualitätsbescheinigung und für Marktanalysen kann Unterstützung gewährt werden.

Maßnahmen der Fischerverbände zur qualitativen Verbesserung der Erzeugnisse und zur Verwaltung der Fangquoten können ebenfalls unterstützt werden.

5.4 Aquakultur

In der Gemeinschaft kommt der Aquakultur oder Fischzucht eine ebenso wichtige Bedeutung zu wie dem Fischfang. Indem sie den Markt mit Fischwaren beliefert, trägt sie dazu bei, das Ungleichgewicht zwischen Einfuhren und Ausfuhren zu verringern. Sie schafft auch Arbeitsplätze in Gebieten, in denen es meist keine anderen Gewerbe gibt. Den Verbrauchern kommt die Vielfalt der Aquakulturerzeugnisse zugute, die das Angebot der Fischerei ergänzen.

In den letzten zehn Jahren hat die Aquakultur weltweit rasch expandiert. Fischzucht ist inzwischen der am stärksten wachsende Sektor in der Nahrungsmittelproduktion. Im Jahre 1995 betrug der Anteil der Aquakultur an der Weltproduktion von Fischwaren mengenmäßig fast ein Fünftel und wertmäßig rund ein Drittel.

Aquakultur in der Gemeinschaft

Auch die Aquakultur der Gemeinschaft hat erheblich expandiert. In mehreren europäischen Ländern besteht eine traditionelle Fisch- und Muschelzucht, die äußerst vielfältig ist und vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum multinationalen Unternehmen reicht.

Die Aquakultur in der Gemeinschaft umfaßt drei Hauptzweige:

Seefischzucht;
Muschelzucht;
Süßwasserfischzucht.
Vier Arten beherrschen die Gemeinschaftsproduktion: Forelle, Lachs, Miesmuscheln und Austern. Zunehmende Erfahrung mit der Nachfrage und technische Fortschritte haben dazu geführt, daß die Fischzüchter sich nunmehr auch ausgefalleneren Arten zuwenden, wie z. B. Sägebarsch, Meerbrasse und Steinbutt. Eine Erweiterung der Angebotspalette verbessert die globale Wettbewerbsfähigkeit.

Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft

Die Aquakultur wird seit 1971 von der Gemeinschaft finanziell unterstützt. Diese Unterstützung war zunächst auf die Süßwasserfischzucht beschränkt, wurde jedoch Ende der 70er Jahre auch auf andere Bereiche ausgedehnt.

Aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) können Mittel für Aquakulturvorhaben gewährt werden, u. a. für:

die Modernisierung bestehender und den Bau neuer Anlagen;
die Einrichtung oder Verbesserung von Wasserkreislaufsystemen;
die Installation neuer Ausrüstungen;
eine Anpassung der Hygienenormen an den Gemeinschaftsstandard;
eine Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt.
Um Zuschüsse zu erhalten, müssen die Antragsteller nachweisen, daß ihre Vorhaben einen dauerhaften wirtschaftlichen Beitrag zu den vorgeschlagenen strukturellen Verbesserungen liefern. Gemeinschaftsunterstützung soll auch eine unkontrollierte Entwicklung des Aquakultursektors verhindern. Darüber hinaus gibt es ausführliche Rechtsvorschriften, die den Verbraucher und die Umwelt schützen.

Schwierigkeiten

Trotz des raschen Wachstums der letzten Jahre sieht sich die Aquakultur einer Reihe von Problemen gegenüber. In der Nahrungsmittelproduktion nimmt der Wettbewerbsdruck zu. Die Lage wird hier ebenso wie in der Landwirtschaft durch eine schwankende Nachfrage verschärft. Die wachsenden öffentlichen Forderungen nach Schutz natürlicher Ressourcen und besserer Nahrungsmittelsicherheit haben zu einem stärker reglementierten Umfeld geführt. Neue Aquakulturvorhaben sowie einige tägliche Arbeiten erfordern eine Erlaubnis von mehreren Behörden.

Die Unternehmen müssen außerdem mit technischen Problemen und der Gefahr von Krankheiten fertig werden.

Ausblick

Zur Zeit werden mehrere Möglichkeiten zur Konsolidierung des Sektors geprüft, unter anderem die Förderung der Errichtung oder die Unterstützung bestehender Erzeugergenossenschaften mit dem Ziel, rationelle Produktionsweisen und stabilere Marktbedingungen zu begünstigen, neueste Forschungsergebnisse zu verbreiten und zu nutzen und Erfahrungen mit vorbildlicher Verfahrenspraxis zu teilen.

Die Gemeinschaft wird diesen Sektor auch weiterhin fördern, da er einen erheblichen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen der europäischen Regionen leisten kann.

6.1 Ein gemeinsamer Markt im globalen Markt

Gemeinsame Marktorganisation

Die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur besteht in der Gemeinschaft seit fast 30 Jahren. Ziel war es, einen gemeinsamen Markt für Fischprodukte in der Gemeinschaft zu schaffen, der zum Vorteil sowohl der Erzeuger als auch der Verbraucher das Angebot an die Nachfrage anpaßte.

Zu diesem Zweck mußten Maßnahmen in zwei Bereichen getroffen werden:

Beseitigung von Zollschranken und anderen Maßnahmen, die den Handel mit Fischprodukten zwischen den Mitgliedstaaten behindern konnten;
Schaffung gemeinsamer Bestimmungen für die Vermarktung von Fisch.
Inzwischen hat die Vollendung des Binnenmarktes zum freien Verkehr sämtlicher Waren in der Gemeinschaft geführt. Außerdem war eine stetige Tendenz zur Liberalisierung des Welthandels zu beobachten, die in eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), übergegangen in die Welthandelsorganisation (WTO), mündete.

Organisation des Gemeinschaftsmarktes

Die gemeinsame Marktorganisation umfaßt vier Teilbereiche:

gemeinsame Vermarktungsnormen (Qualitäts-und Größenklassen, Verpackung und Etikettierung) für Fischereierzeugnisse aus der Gemeinschaft sowie aus Drittländern;
Erzeugerorganisationen (EO), das sind freiwillige Fischerverbände, die zur Stabilisierung der Märkte beitragen sollen. Ihre Aufgabe ist es, die Fischer vor plötzlichen Schwankungen der Nachfrage zu schützen;
eine Preisstützungsregelung mit Mindestpreisen, unter denen Fischprodukte nicht verkauft werden. Den EO kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, wenn sie Fischereierzeugnisse vom Markt nehmen und lagern, um sie später zu verwenden oder zu verarbeiten;
Vorschriften für den Handel mit Drittländern. Ziel ist es, dem Bedarf des EU-Marktes und den Interessen der Gemeinschaftsfischer gleichermaßen gerecht zu werden und sicherzustellen, daß die Bestimmungen für einen fairen Wettbewerb eingehalten werden.
Herausforderungen

Ebenso wie andere Teile der GFP hat auch die gemeinsame Marktorganisation seit ihrer Einführung 1970 einen erheblichen Wandel durchgemacht. Das Angebot ist nach Menge, Qualität und Regelmäßigkeit oft nicht an den Marktbedarf angepaßt. Zurückzuführen ist dies teilweise auf den schlechten Zustand der Fischbestände. Verbesserungen im internationalen Transport haben zunehmende Einfuhren von Fischprodukten ermöglicht. Außerdem haben sich die Vermarktungsstrukturen geändert. Supermarktketten, heute Hauptabnehmer von Fischprodukten, erwarten regelmäßige Lieferungen und decken ihren Bedarf zu einem großen Teil aus Einfuhren.

Ergebnis ist eine wachsende Abhängigkeit von eingeführten Fischereierzeugnissen, die nunmehr fast 60 % des Gesamtverbrauchs in der Gemeinschaft decken. Auch der Verbrauch hat sich entwickelt, von der früher fast ausschließlichen Nachfrage nach Frischfisch zu verarbeiteten Erzeugnissen, vor allem Fertiggerichten. Die Verbraucher sind zudem anspruchsvoller geworden, nicht nur in der Frage der Auswahl, sondern auch im Hinblick auf gesunde und hygienisch einwandfreie Lebensmittel.

Der verstärkte internationale Wettbewerbsdruck bedeutet, daß die Fischwirtschaft der Gemeinschaft ihre Überlegenheit vor allem auf dem Frischfischsektor besser nutzen muß. Das jedoch ist besonders schwierig angesichts der bestehenden Überkapazitäten und der aufgrund von Überfischung rückläufigen Fangmöglichkeiten.

Wie kann die Gemeinschaft helfen?

Ende 1997 hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament eine Mitteilung über die Zukunft des Marktes für Fischereierzeugnisse in der Europäischen Union unterbreitet. Ziel war es, weitreichende Debatten über die Zukunft des Gemeinschaftsmarktes auszulösen. In dieser Mitteilung betonte die Kommission, daß bei Erzeugung, Handel und Verarbeitung neue Ansätze erforderlich sind. Zukunftsmöglichkeiten sah die Kommission für neue Partnerschaften, mit denen die traditionellen Unterschiede zwischen diesen Sektoren überwunden werden könnten.

Im Interesse einer optimalen Leistungsfähigkeit des Gemeinschaftsmarktes wurden folgende Ziele gesteckt:

Einsatz der gemeinsamen Marktorganisation zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei und einer optimalen Verwendung ihrer Erzeugnisse;
stärkere Einbeziehung der Erzeuger;
Ankurbelung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft, vor allem im Bereich der Frischfischerzeugnisse;
verbesserte Marktintegration und -transparenz durch Zusammenarbeit der Marktteilnehmer und eine bessere Information über Anlandungen und Qualität;
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs: Der Gemeinschaftsmarkt bleibt offen, damit der Bedarf der Verbraucher und der Verarbeitungsunternehmen gedeckt werden kann, unter der Voraussetzung, daß die Ursprungsbestimmungen und die Vorschriften über Produktsicherheit eingehalten werden;
Suche nach neuen Wegen zur Verbesserung der Produktqualität.
Die Ergebnisse dieser Konsultationen dürften eine Marktpolitik begünstigen, die den Anforderungen des neuen Jahrtausends gerecht wird.

6.2 Erzeuger-organisationen
Was sind Erzeugerorganisationen?

Erzeugerorganisationen (EO) werden von Fischern oder Fischzüchtern gebildet, die sich zusammenschließen, um Maßnahmen für eine optimale Vermarktung ihrer Erzeugnisse festzulegen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, Mitglieder müssen jedoch bei der Erzeugung und Vermarktung die von der EO festgelegten Regeln einhalten. Damit tragen sie zur Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Marktorganisation bei.

Der wichtigste Vorteil dieser Organisationen, deren Zahl inzwischen 160 übersteigt, ist die Tatsache, daß sie den Erzeugern selbst ermöglichen, die Produktion an die Nachfrage anzupassen. Die Gemeinschaft hat die Gründung solcher Organisationen seit Einführung der gemeinsamen Marktpolitik im Jahre 1970 gefördert.

Um von den Mitgliedstaaten anerkannt zu werden, müssen die Erzeugerorganisationen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

Auf sie muß ein Mindestanteil der Wirtschaftstätigkeit in dem Gebiet entfallen, für das sie ihre Zuständigkeit anmelden;
sie dürfen potentielle Mitglieder nicht aufgrund von Staatszugehörigkeit oder Standort ausschließen;
sie müssen den rechtlichen Anforderungen des betreffenden Mitgliedstaats genügen.
Damit eine Erzeugerorganisation repräsentativ ist, muß zumindest ein bestimmter Anteil der in dem betreffenden Gebiet eingesetzten Fischereifahrzeuge ihren Mitgliedern gehören. Außerdem muß die EO sicherstellen, daß ein Mindestanteil der Erzeugung ihrer Mitglieder in diesem Gebiet verkauft wird. Die Mitgliedstaaten können Mittel zur Deckung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Erzeugerorganisationen bereitstellen. Auch Gemeinschaftsmittel können in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Langfristig allerdings sollen die Mitglieder sämtliche Kosten selbst finanzieren.

Interventionsmaßnahmen

Angesichts der Unwägbarkeiten in der Fischerei können die Fänge nur begrenzt gesteuert werden, so daß ein gewisses Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage unvermeidbar ist. Die Gemeinschaft hat Mechanismen zum Ausgleich der besonders negativen Auswirkungen dieser Schwankungen geschaffen. Der Ministerrat setzt Orientierungspreise für Arten fest, die für die Fischwirtschaft der Gemeinschaft von besonderer Bedeutung sind. Auf der Grundlage dieser Preise kann die Kommission Rücknahmepreise festsetzen. Um den Fischern Mindesteinkommen zu garantieren, können die Erzeugerorganisationen diese Preise durchsetzen, indem sie Fischereierzeugnisse vom Markt nehmen, sobald die Preise fallen. Je nach Erzeugnis erhalten die Mitglieder Entschädigungen von ihrer EO, die ihrerseits einen Ausgleich von der Gemeinschaft beantragen kann.

Damit ein finanzieller Ausgleich gewährt wird, müssen die vom Markt genommenen Erzeugnisse bestimmten Qualitätskriterien genügen. Außerdem müssen die Rücknahmen auf gelegentliche Produktionsüberschüsse beschränkt bleiben. Die Höhe der Entschädigung hängt unmittelbar von der vom Markt genommenen Menge ab: je größer die Menge, desto geringer die Entschädigung.

Die zurückgenommenen Erzeugnisse werden in der Regel, jedoch nicht automatisch, vernichtet. Die Erzeugerorganisationen können auch andere Schritte unternehmen, um die Vergeudung von Fisch zu vermeiden. Zum Beispiel kann der Fisch an die Futtermittelindustrie verkauft werden. Er kann auch gelagert und später erneut angeboten werden, wenn die Nachfrage gestiegen ist.

Eine andere Möglichkeit bietet die Übertragungsregelung, bei der Arten unter bestimmten Bedingungen verarbeitet und gelagert werden. Außerdem gibt es eine Beihilferegelung zur Entschädigung von Thunfischfängern, wobei keine Interventionskäufe vorgesehen sind, sondern die Fischer für Einkommenseinbußen entschädigt werden, wenn der Marktpreis unter eine bestimmte Notierung fällt.

Mehr Einfluß für Erzeugerorganisationen?

Wie bereits erwähnt, müssen die Mitglieder von Erzeugerorganisationen eine Reihe von Regeln beachten. So soll die Erstellung von Fangplänen mit dem Ziel gefördert werden, die Fischereitätigkeiten an den jeweiligen Marktbedarf anzupassen. Auch sind die Mitglieder verpflichtet, ihre Produktion ausschließlich über ihre EO abzusetzen und so zur Konzentration des Angebots beizutragen.

Da Nichtmitglieder den Markt destabilisieren könnten, wenn sie ihre Anlandungen nicht an die Nachfrage anpassen, können die Erzeugerorganisationen beantragen, daß ihre Regeln auch für Nichtmitglieder gelten. Dann sind Nichtmitglieder in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit verpflichtet, dieselben Beschränkungen einzuhalten wie die EO-Mitglieder.

Die Bedeutung der Erzeugerorganisationen ist von Land zu Land verschieden. In einigen Mitgliedstaaten kommt den EO nicht nur eine entscheidende Stellung bei der Vermarktung zu, sie sind auch an der täglichen Verwaltung der Fangquoten beteiligt. Mit ihrer strategischen Stellung zwischen Produktion und Markt könnten die Erzeugerorganisationen in Zukunft doch an Bedeutung gewinnen. So hat die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung über die Zukunft des Marktes für Fischereierzeugnisse vorgeschlagen, daß sie bei der Verwaltung von Ressourcen und Märkten eine Hauptrolle spielen sollten.

Eine stärkere Beteiligung der Fischer an den Erzeugerorganisationen und eine engere Zusammenarbeit zwischen EO und anderen Marktteilnehmern dürfte sich zum allgemeinen Vorteil positiv auf die Struktur des Marktes für Fischereierzeugnisse auswirken.
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Aus den Ministerien........

Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Fischereisektor

Einhaltung der Bestimmungen

Ziel der Fischereivorschriften ist es, die Bestände zu schützen und die Zukunft der Fischwirtschaft zu sichern. Eine Mißachtung der vorgeschriebenen Maßnahmen würde zu Überfischung, Gefährdung der kommerziell genutzten Bestände und schließlich zum Niedergang des gesamten Wirtschaftszweigs führen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist deshalb für ein effizientes Fischereimanagement unerläßlich. Kontrollen sind für die Durchsetzung der Vorschriften, zur Betrugsbekämpfung und Sicherung einer nachhaltigen Fischerei von zentraler Bedeutung.

Eine Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik im Jahre 1992 machte deutlich, daß effizientere Maßnahmen notwendig waren. Neue Bestimmungen wurden erlassen, um die festgestellten Schwachstellen auszugleichen und sämtliche Bereiche der Gemeinsamen Fischereipolitik überwachen zu können. Die neue Kontrollverordnung von 1993 verstärkte die Bedeutung der Kontrollen und dehnte sie über die unmittelbaren Bestandserhaltungsmaßnahmen hinaus auf die Bereiche Strukturen, Vermarktung, Transport und Verkauf von Fischereierzeugnissen aus.

Mit dieser neuen Verordnung wurde auch die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Verfahren und Strafen im Falle von Verstößen gefördert. Als Ergänzung zu traditionellen Überwachungsmethoden wurde die Informatik eingesetzt.

Durchsetzung der Fischereibestimmungen der Gemeinschaft
Die Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik in ihren Hoheitsgewässern und -gebieten verantwortlich. Sie müssen auch sicherstellen, daß die Schiffe unter ihrer Flagge den geltenden Bestimmungen im jeweiligen Einsatzgebiet entsprechen. Dies erfordert ein Netzwerk von Diensten für die Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten, Anlandungen, Vermarktung und Transport von Fischprodukten, administrative Überwachung von strukturpolitischen und anderen Maßnahmen sowie Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen durch die Gerichte.

Die Gemeinschaft verfügt über eine eigene Fischereiaufsicht. Sie muß sicherstellen, daß die Vorschriften in allen Bereichen der Gemeinsamen Fischereipolitik und in allen Mitgliedstaaten effizient, gerecht und angemessen durchgesetzt werden. Die EU-Fischereiaufsicht überprüft außerdem, daß die Mitgliedstaaten bei Schiffen unter ihrer Flagge, die in Drittländern und in internationalen Gewässern fischen, auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen achten.

Grenzen der Überwachung

Zunächst ging es bei der Durchsetzung von Vorschriften ausschließlich um Bestandserhaltungsmaßnahmen wie z. B. die Quotenverwaltung und die Anwendung von technischen Maßnahmen. Durch Kontrollen wurde sichergestellt, daß die Fanggeräte an Bord der Schiffe den geltenden Normen entsprachen, die Eintragungen in den Logbüchern - falls der Kapitän Datum, Herkunft und Menge der Fänge an Bord registrieren mußte - korrekt und die Fische nicht untermaßig waren.

Durch die Überwachung der Fangmengen sollte sichergestellt werden, daß die Quoten für die an Bord befindlichen Arten nicht ausgeschöpft waren. Auch die Fangzusammensetzung wurde geprüft, um festzustellen, ob die Bestimmungen über die an Bord befindlichen Zielarten und Nichtzielarten bzw. Beifänge befolgt wurden. Diese Bestimmungen sollen gewährleisten, daß für die jeweilige Fischerei das vorgeschriebene Fanggerät verwendet wird.

Die Kontrollen werden sowohl auf See als auch im Hafen vorgenommen. Einige Mitgliedstaaten überwachen Schiffe aus der Luft und vergleichen ihre Informationen mit den Eintragungen in den Logbüchern. Falls dabei Unstimmigkeiten zutage treten, besteht der Verdacht auf Falschmeldung - d. h., der Kapitän hat Fänge einem Gebiet zugeschrieben, aus dem sie nicht stammen.

Diese Kontrollen werden auch weiterhin durchgeführt, doch die wachsende Bedeutung der Gemeinsamen Fischereipolitik und die Einführung einer Regelung zur Beschränkung des Fischereiaufwands haben dazu geführt, daß die Durchsetzung des gemeinschaftlichen Fischereirechts verschärft und ausgedehnt wurde.

Ein entscheidender Schritt nach vorn: die Verordnung von 1993

Aus verschiedenen Studien geht hervor, daß die Durchsetzung der Fischereivorschriften in der Gemeinschaft recht unterschiedlich und oft unzulänglich ist. Eine der Hauptschwächen liegt in den unterschiedlichen Kontrollansätzen der Mitgliedstaaten. So bestehen große Abweichungen zwischen den mit der Durchsetzung der Rechtsvorschriften betrauten einzelstaatlichen Stellen, Kontrollschwerpunkten, Strafverfolgungsverfahren und Geldbußen. Gleiche Verstöße können in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Strafen nach sich ziehen, was den Verdacht der Diskriminierung und einen Vertrauensverlust der Fischer mit sich bringt. Einige Fischer gehen so weit, die Nichteinhaltung der Bestimmungen mit diesen Unterschieden zu rechtfertigen.

Die Verordnung aus dem Jahre 1993 bot Anreize für die Mitgliedstaaten, gemeinsame oder abgestimmte Kontrollprogramme zu entwickeln. Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit können aus Gemeinschaftsmitteln unterstützt werden. Es hat einige Fortschritte gegeben; ein neuer Bericht der Kommission zeigt jedoch, daß für eine wirklich effiziente Durchsetzung der Rechtsvorschriften erhebliche weitere Bemühungen erforderlich sind. Entsprechende Vorschläge wurden von der Kommission unterbreitet.

Strukturen

Strukturpolitische Maßnahmen sind für die gleichmäßige Verteilung der Fangkapazität auf die Mitgliedstaaten und seit kurzem auch für die Reduzierung des Fischereiaufwands von entscheidender Bedeutung und müssen deshalb ebenfalls überwacht werden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission vereinbaren Zielwerte für die Entwicklung der einzelstaatlichen Fangflotten in den Mehrjährigen Ausrichtungsprogrammen (MAP). Aus Billigkeitsgründen ist unbedingt sicherzustellen, daß die in den MAP vorgegebenen Ziele auch tatsächlich verwirklicht werden. Außerdem muß garantiert werden, daß die Gemeinschaftsmittel zum Abbau der Fangkapazität und zur Reduzierung des Fischereiaufwands nicht für den Bau neuer Schiffe verwendet werden.

In den ersten Jahren waren die Gemeinschaftsinspektoren aufgrund beschränkter Mittel nicht in der Lage, ihre ausgedehnten Befugnisse voll zu nutzen. Inzwischen aber wurde der Überwachung Priorität eingeräumt und anerkannt, daß die Überprüfung der Maschinenleistung von Fischereifahrzeugen harmonisiert werden muß.

Vermarktung

Auch die Gewerbezweige, die dem Fischfang nachgelagert sind, müssen überwacht werden. Von der Anlandung und Vermarktung bis zur Lagerung und zum Transport von Fischen können nunmehr sämtliche Schritte kontrolliert werden. Die Beteiligten müssen jederzeit die entsprechenden Unterlagen mit Angaben zu Herkunft, Art, Menge und Qualität der von den jeweiligen Transaktionen betroffenen Fischmengen bereithalten, damit die Angaben in den Logbüchern und aus anderen Quellen wie z. B. Fischauktionen damit verglichen werden können. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, einen verantwortungsvollen Handel mit Fischereierzeugnissen zu gewährleisten. Eine neuere Analyse hat allerdings ergeben, daß die Kontrollen nach der Anlandung noch verstärkt werden müssen, und die Kommission hat hierauf vorbereitende Vorschläge unterbreitet.

Bestandserhaltung

Die bisherigen Kontrolltätigkeiten werden fortgesetzt. Zur Reduzierung des Fischereiaufwands waren neue Instrumente erforderlich. Jedes Gemeinschaftsschiff benötigt nunmehr eine vom Mitgliedstaat ausgestellte Lizenz. Der Ministerrat hat das Recht, den Zugang zu Gewässern und den Fischereiaufwand mit Hilfe von speziellen Fangerlaubnissen zu regulieren, in denen die Fanggebiete, die Fangzeiten und die Fischereien angegeben sind. Bisher wurde dieses Instrument allerdings nur für eine kleine Anzahl gefährdeter Bestände genutzt. Zum Beispiel wurde der Zugang zu Gebieten im Nordostatlantik, den sogenannten >=westlichen Gewässern", über Fangerlaubnisse gesteuert. Darüber hinaus müssen die Schiffe die Einfahrt in die betreffenden Gebiete und die Ausfahrt sowie die an Bord befindlichen Fangmengen melden.

EU-Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht der Kommission wurde 1983 ins Leben gerufen und zählt nunmehr 25 Inspektoren. Die EU-Inspektoren nehmen außer in internationalen Gewässern im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen keine direkten Kontrollen vor. Sie begleiten und beobachten einzelstaatliche Inspektoren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und berichten der Kommission. Die Befugnisse der EU-Fischereiaufsicht wurden verstärkt und auf sämtliche Gebiete der GFP, die unter die Verordnung von 1993 fallen, ausgedehnt. Die Mitgliedstaaten können aufgefordert werden, der Kommission detaillierte Angaben zu den geplanten Einsätzen ihrer Kontrolldienste zu übermitteln. Anders als früher können die EU-Inspektoren diese Einsätze beobachten, ohne die betreffenden Mitgliedstaaten im voraus zu verständigen. Sie sind auch aktiv an gemeinsamen Kontrollen mit der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) und an Kontrollen des Thunfischfangs mit Treibnetzen beteiligt.

Die Erweiterung der Befugnisse der EU-Fischereiaufsicht dürfte zu vermehrter Transparenz beitragen und die Anwendung gemeinschaftsweiter Normen fördern.

Einsatz neuer Technologien

Zur besseren Durchsetzung des Fischereirechts nutzt die Gemeinschaft neue Technologien. Die Informatik erleichtert die Zusammenstellung und Auswertung von Daten, vom Fang bis hin zur Verarbeitung und Vermarktung. Die Mitgliedstaaten leiten diese Daten an die Kommission weiter. So werden Vergleiche mit den Angaben in Logbüchern, Anlandeerklärungen und Verkaufsunterlagen ermöglicht.

Die Überwachung der Fischerei wird auch durch die kontinuierliche Schiffsortung via Satellit erleichtert, die in zwei Phasen - 1998 und 2000 - eingeführt wird. An Bord der Fischereifahrzeuge wird eine elektronische Anlage installiert, deren Signale von Satelliten empfangen und an die betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet werden. Die Daten helfen den Behörden, den Einsatz ihrer Kontrollflugzeuge und -schiffe zu optimieren und die Eintragungen in den Logbüchern zu überprüfen. Diese neuen Techniken werden die konventionellen Methoden nicht ersetzen, aber ihre Effizienz steigern.

Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft

Die Durchsetzung der Fischereivorschriften bedeutet für die Mitgliedstaaten eine erhebliche Finanzlast. Ausrüstung und geschultes Personal müssen bezahlt werden. Die entsprechenden Kosten sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich, je nach Meeresgebiet, Art der Fischerei und Anzahl der betroffenen Schiffe.
Die Gemeinschaft beteiligt sich an den Kosten für die Durchsetzung der Fischereivorschriften. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen eines Fünfjahresprogramms (1996-2000) Zuschüsse zu Ausgaben für Überwachung und Kontrollausrüstungen, Schiffsortungssysteme und EDV-Anlagen beantragen. Auch für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie für gemeinsame Einsätze mehrerer Mitgliedstaaten können Fördermittel gewährt werden.

Künftige Entwicklung

Zahlreiche Maßnahmen stehen zur effizienten Durchsetzung des Fischereirechts zur Verfügung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig für die Befolgung der Fischereivorschriften ist die Einsicht in ihre Notwendigkeit. Deshalb sucht die Gemeinschaft ständig nach neuen Wegen der Kommunikation mit der Fischwirtschaft und nach größerer Offenheit.

Zusätzliche Maßnahmen wurden vorgeschlagen, mit denen die Zusammenarbeit unter Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Fischereiaufsicht gefördert werden soll, die den Schlüssel zu mehr Transparenz, Gerechtigkeit und somit letztendlich zu einer besseren Befolgung der Fischereivorschriften darstellt.
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Beko

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Aus den Ministerien..........

8.1 Umweltschutz und Gemeinsame Fischereipolitik

Seefischerei und Aquakultur in Küstengewässern hängen vom Meeresökosystem ab. Sie werden durch verschiedene Faktoren beeinflußt und haben ihrerseits Auswirkungen auf ihre Umgebung. Seit kurzem wird versucht, die Bewirtschaftung der Fischerei und der Aquakultur mit dem Schutz des Ökosystems, von dem sie abhängen, zu verbinden.

Umweltfolgen

Unmittelbar wirkt sich die Fischerei auf die kommerziell genutzten Bestände aus, die gezielt befischt werden. Jedoch auch Meeresvögel, Meeressäuger, Reptilien (Schildkröten) und Organismen, die im Meeresboden leben, können von Fanggeräten verletzt oder getötet werden. Daher fördert die Kommission den Einsatz selektiver Methoden zum Schutz von Jungfischen wie auch Meeressäugetieren.

Maßnahmen, die sich auf den Umfang der Fischbestände auswirken, berühren nicht nur die Zielbestände selbst, sondern auch deren Räuber (Fische, die sich von ihnen ernähren), Konkurrenten und Beutetiere (von denen sich die Zielarten ernähren).

Diese Veränderungen können wiederum die Vermehrung von Meeresvögeln und säugern beeinträchtigen, falls ihre Nahrungsquellen übermäßig dezimiert werden. Gleichzeitig kann es zu einer erhöhten Vermehrung jener Meeresvögel kommen, die Fischereifahrzeuge umschwärmen und das anfallende Nahrungsangebot nutzen.

Bestimmte Lebensräume können durch Fanggeräte zerstört werden. So bilden einige Pflanzen und Tiere im Meeresboden die Grundlage für die Ansiedlung einer ganzen Reihe von Lebewesen, und eine Störung könnte hier beträchtlichen Schaden anrichten.

Die Aquakultur kann durch die Einleitung von Abfällen und die Gefahr der Übertragung von Zuchtfischkrankheiten auf wildlebende Fischbestände ein potentielles Umweltrisiko darstellen. Gleichzeitig kann sich die Aquakultur nur in einer gesunden Umgebung erfolgreich entfalten, und technologische Neuerungen haben entscheidende Verbesserungen ermöglicht.

Faktoren, die sich auf Fischerei und Aquakultur auswirken

Fischerei und Aquakultur sind nur zwei der Tätigkeiten, die sich im Meer abspielen. Daneben gibt es Verkehr, Tourismus, Sport und Freizeit, Landgewinnungsvorhaben, Nutzung mariner Bodenschätze sowie der Öl- und Gasvorkommen.

Wasserverschmutzung stellt eine ernste Gefahr für die Fischbestände dar. Die Einleitungen von Schadstoffen und Abwässern aus Industrie, Landwirtschaft und Haushalten geben ebenso Anlaß zur Besorgnis wie auslaufendes Öl.

Fische, Krebs- und Weichtiere werden nicht nur vom Menschen, sondern auch von Meeressäugetieren wie z. B. Robben und von Vögeln gefangen, sowohl im Meer als auch in Fischfarmen.

Angesichts dieser vielfältigen Zusammenhänge ist das Interesse an marinen Ökosystemen und der Suche nach einer besseren Strategie für das Management der Meeresumwelt erheblich gestiegen.

Berücksichtigung der Umweltbelange bei politischen Entscheidungen

1997 fand in Bergen in Norwegen eine Ministerkonferenz über Fischerei und Umwelt statt, an der Minister aus allen Nordseeanrainerstaaten sowie Vertreter der Gemeinschaft teilnahmen. Sie vereinbarten einen sogenannten "Ökosystemansatz" für die marine Umwelt, der folgende Aspekte berücksichtigt:

Vorgänge und Einflüsse innerhalb der Ökosysteme, die sich entscheidend auf ihre Struktur und Funktionsweise, Produktivität und Artenvielfalt auswirken;
Wechselwirkungen zwischen den Nahrungsketten der Ökosysteme;
Schutz der chemischen, physikalischen und biologischen Umgebung, die für das Wohlergehen dieser Ökosysteme unerläßlich ist.
Dies schließt den Vorsorgeansatz ein, der besagt, daß Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. Korrektur der durch den Menschen verursachten Umwelteinflüsse und -schädigungen nicht deshalb verzögert werden sollten, weil die wissenschaftlichen Nachweise für diese Auswirkungen noch nicht vorliegen oder unvollständig sind. Anders ausgedrückt, diese Maßnahmen dürfen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Entscheidungsträger hätten ihre Notwendigkeit nicht ausreichend gerechtfertigt.

Rolle der Forschung

Als erstes müssen zusätzliche Erkenntnisse über das gesamte marine Ökosystem gewonnen werden. Seit Jahren werden Daten über Fangmengen der kommerziellen Fischerei zusammengestellt. Da die Sammlung statistischer Angaben kostspielig und schwierig ist, liegen jedoch kaum Informationen über nicht kommerziell genutzte Bestände vor. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkung der Fischerei auf andere Organismen und deren Lebensräume sind lückenhaft, da entsprechende Angaben nur im Rahmen spezifischer wissenschaftlicher Programme zusammengetragen wurden.

Da mehrere Staaten und internationale Organisationen einschließlich der EU nunmehr beschlossen haben, die Umweltbelange in ihren politischen Entscheidungen zu berücksichtigen, gibt es inzwischen immer mehr Unterstützung für einschlägige Forschungsarbeiten und die Erfassung entsprechender Daten.

Die Forschung wird in diesem Bereich eine entscheidende Rolle spielen. Mehrere Studien, die zur Zeit im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms FAIR durchgeführt werden, das unter anderem Mittel für Untersuchungen in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und ländliche Entwicklung zur Verfügung stellt, werden neue Erkenntnisse über Ökosysteme liefern.

Die Kommission ist davon überzeugt, daß die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Fischereipolitik auf lange Sicht nicht nur der Umwelt, sondern auch der Fischerei zugute kommt, weil ein gesundes Meeresökosystem für die Vermehrung der Fischereiressourcen unerläßlich ist.

EU-Vorschriften, die selektive Fangtechniken und eine Reduzierung des Fischereiaufwands fordern, tragen zur Verbesserung dieser Ökosysteme bei.

8.2 Zunehmende Internationalisierung des Fischereimanagements
Die GFP existiert nicht in einem geschlossenen Raum. Sie hat in den letzten Jahren zunehmend an internationaler Dimension gewonnen. Es werden verstärkt bilaterale und multilaterale Verhandlungen mit Drittländern sowie Verhandlungen innerhalb regionaler Fischereiorganisationen und internationaler Gremien mit dem Ziel geführt, gemeinsam Bestandsbewirtschaftungsmethoden festzulegen, die weltweit eine verantwortungsvolle Ausübung der Fischerei gewährleisten.

Auch der internationale Handel mit Fischereierzeugnissen hat für die Gemeinschaft an Bedeutung gewonnen: Fast 60 % des Fischverbrauchs in der Europäischen Union werden inzwischen über Drittlandseinfuhren gedeckt. Ein globaler Markt bietet, was Auswahl und Preise anbelangt, viele Vorteile. Gleichzeitig aber sind auch das Ziel der verantwortungsvollen Fischerei und der Gesundheitsschutz stärker gefährdet. Um diesen beiden Herausforderungen zu begegnen, ist noch mehr internationale Zusammenarbeit erforderlich als bisher.

Verantwortungsvolle Fischerei

Das Ziel der verantwortungsvollen Fischerei betrifft jeden von uns. Für sämtliche Bereiche der Fischwirtschaft wurden GFP-Erhaltungsmaßnahmen erlassen. Jetzt ist es von entscheidender Bedeutung, daß diese Maßnahmen von allen Beteiligten eingehalten werden. Auch die Verbraucher können ihren Beitrag zur verantwortungsvollen Fischerei leisten, indem sie sich z. B. vergewissern, daß keine untermaßigen Erzeugnisse verkauft werden. Wie kann der Verbraucher jedoch wissen, ob die Waren, die er kauft, nicht von Fischen stammen, die unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften für die betreffenden Fischereien gefangen wurden? Ist ein System denkbar, bei dem der Verbraucher die Wahl hat zwischen Fischereierzeugnissen aus bestandsschonendem Fischfang und anderen?

Derzeit werden Kennzeichnungssysteme, d. h . spezifische Aufdrucke oder Gütezeichen für Fisch entwickelt, der unter Einsatz >=umweltfreundlicher" Techniken gefangen oder mit verantwortungsvollen Aquakulturmethoden erzeugt wurde. Die Entwicklung solcher Systeme ist jedoch kein leichtes Unterfangen.

Wie etwa können umweltfreundliche Fangmethoden definiert werden? Wer überwacht die Arbeitsweise des Amtes, das mit der Erteilung der Gütezeichen betraut ist? Welche Kriterien müssen zugrunde gelegt werden, um eine bestimmte Art der Fischerzeugung als nachhaltig bezeichnen zu können?
Denn wenn das System nicht gerecht funktioniert und die Überwachung Lücken aufweist, läßt sich nicht ausschließen, daß ehrliche Unternehmen bestraft und unehrliche belohnt werden. Auch die Unterrichtung des Verbrauchers könnte irreführend sein.

Gleichzeitig besteht die Gefahr, daß ein solches System zu protektionistischen Zwecken mißbraucht würde, d. h. gegen die Einfuhr von Waren aus anderen Ländern Schranken hochgezogen würden. Derartige Maßnahmen würden gegen die Regeln eines freien Handels verstoßen und könnten wiederum unschuldige Unternehmer benachteiligen. Die Gemeinschaft hat zum Schutz der Verbraucher gemeinsame Hygiene- und Sicherheitsvorschriften für Fischereierzeugnisse aufgestellt. Die Fischereiminister aus aller Welt einschließlich Vertretern der Gemeinschaft haben auf einer Tagung im September 1997 in Spanien die internationalen Fischerei- und Handelsorganisationen aufgefordert, Antworten auf obige Fragen zu finden.

Die Kommission hat im Dezember 1997 den Anstoß zu umfassenden Gesprächen und Konsultationen über die Zukunft des Marktes für Fischereierzeugnisse in der Europäischen Union gegeben. Sie lud alle Interessierten ein, sich unter anderem mit der Frage zu befassen, wie der Grundsatz eines verantwortungsvollen Handels in die neuen Rechtsvorschriften einfließen könnte.

Verbraucherschutz

Die Gemeinschaft hat zum Schutz der Verbraucher gemeinsame Hygiene- und Sicherheitsvorschriften für Fischereierzeugnisse erlassen. Im Rahmen der Union ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, daß diese Vorschriften von Lebensmittelherstellern und -händlern eingehalten werden.

Problematischer ist die Überwachung dieser Einhaltung bei eingeführten Fischereierzeugnissen. Moderne Techniken machen es möglich, frischen wie auch gefrorenen Fisch aus praktisch aller Welt bei uns zu vermarkten.

Die Gemeinschaft hat sich zur Förderung des internationalen Handels verpflichtet, doch sie muß auch garantieren können, daß die eingeführten Erzeugnisse kein Gesundheitsrisiko darstellen. In den letzten Jahren hat es sich die Gemeinschaft zur Aufgabe gemacht, zu kontrollieren, daß die in der Gemeinschaft geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften auch von ihren Handelspartnern eingehalten werden.

In der Praxis bedeutet dies, daß Lebensmittelkontrolleure der Kommission die Kontrollsysteme in Drittländern überprüfen. Werden die Gesundheitskontrollen und die Lebensmittelüberwachung des Ausfuhrlandes als wirksam eingestuft, so können Fischereierzeugnisse aus diesem Land frei in die Gemeinschaft eingeführt werden und sind an der Gemeinschaftsgrenze nur gelegentlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats unterworfen. Die Anpassung an die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften der Gemeinschaft ist für einige Länder eine beträchtliche Herausforderung. Ihnen kann technische Hilfe gewährt werden.

Erweiterung

Die Europäische Union bereitet sich überdies auf die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten vor. Unter den sechs Beitrittskandidaten der ersten Runde befinden sich vier Küstenstaaten - Polen, Estland, Slowenien und Zypern (1) - und vier weitere in der zweiten Runde möglicher Beitritte - Bulgarien, Rumänien, Lettland und Litauen (2). Die GFP hat sich auf die Änderungen im Zuge bisheriger Beitritte erfolgreich eingestellt und wird dies auch wieder tun. Die Beitritte dieser Länder dürften im Fischereisektor keine größeren Schwierigkeiten aufwerfen.

Eine stärkere GFP

Die GFP leistet bereits einen umfangreichen Beitrag zu den internationalen Bemühungen um nachhaltige Fischerei. Die Maßnahmen in allen Bereichen wurden ständig verstärkt, um die Fischbestände, die Arbeitsplätze in Küstengebieten und die Fischerei als Produzent eines sicheren und schmackhaften Nahrungsmittels wirksamer zu erhalten.

Die Europäische Union wird sich mit wachsender Größe auch in den kommenden Jahren entscheidend dafür einsetzen, in Zusammenarbeit mit ihren Partnern weltweit dafür zu sorgen, daß die Reichtümer der Meere heute wie in Zukunft risikolos genutzt werden können.

(1) Die übrigen Kandidaten sind Ungarn und die Tschechische Republik.
(2) Fünfter Kandidat ist die Slowakei.
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Steffi

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Veröffentlicht am Freitag, den 19. Januar, 2001 - 11:52:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Der Huchen

>Donaulachs, Rotfisch<

> Hucho hucho (L.) <

 Huch, Donaulachs, Rotfisch, Rothuchen. Engl.: River Charr; franz.: Saumon huch, Huchon

Bestimmung:
Der Huchen ist die großwüchsigste Art unter den Salmoniden. Rücken und Seiten sind bräunlich, grünlichgrau gefärbt und haben vor allem zur Laichzeit einen auffallenden Kupferglanz. Die Unterseite des flachen Kopfes sowie der Bauch sind weißlich. Das Maul ist endständig, die Kiefer sind mit vielen starken Hakenzähnen bestückt. Die Maulspalte erstreckt sich bis unter das Auge.
Nicht verwechseln : HUCHEN - REGENBOGENFORELLE !
Der Huchen hat keine Tupfen auf Rücken, Fett und Schwanzflosse.

Lebensraum:
Der Huchen kommt im Stromsystem der Donau und in fast allen rechtsseitigen - selten linksseitigen - größeren Zubringern vor, sofern die Lebensbedingungen ( speziell die Laichmöglichkeiten ) durch menschliches Einwirken nicht zerstört worden sind. Der Huchen ist ein Schotterlaicher und steigt auch in größere Bäche zum Laichen auf. Der Huchen kann unter geeigneten Bedingungen bis zu 150 cm und an die 20 kg schwer werden. Gewichte über 30 kg sind allerdings eine Besonderheit. Ungefähres Alter : 7 bis 17 Jahre

Nahrung:
Dieser Standfisch ist nur kurze Zeit ein Kleintierfresser, denn er ernährt sich schon bald von Fischen. Damit dieser Fisch wachsen und gedeihen kann, bedarf es einer Anzahl von Begleitfischen, wie Barben, Nasen, Aiteln und in kleineren Gewässern auch Koppen, Forellen und Äschen.
Bedeutung für die Fischerei:
Zur Zeit ist sein Bestand auf Grund des teilweisen Rückganges von Begleitfischen, welche auch örtlich durch die große Anzahl von Kormoranen und anderen Fischfressern stark dezimiert werden, wiederum gefährdet.

Schonzeit:
Seine Schonzeit hat er vom 16. Februar bis zum 15. Mai

Mindestmaß:
Das Mindestmaß ist mit 75 cm festgesetzt.

ACHTUNG: Sonderbestimmungen der Bewirtschafter beachten !


Quelle: HP des Sportanglerbund Vöcklabruck


Hier ist noch ein lesenswerter Bericht HUCHEN, DER TRAUM VIELER ANGLER

Zur Information ein Pressebericht
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Rudi

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Veröffentlicht am Freitag, den 19. Januar, 2001 - 12:51:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

... und wieder tritt den Steffi den Beweis Ihrer fantastischen Suchkraft an. Steffi, Du verdienst die Suchmedaile in Gold.
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Steffi

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Veröffentlicht am Dienstag, den 14. August, 2001 - 17:31:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Petermännchen

>Trachinus draco, Tr. Vipera<

Petermännchen

Vorkommen/Verbreitung:
Entlang der Atlantik-Küste (vom Senegal bis Norwegen, Großbritannien), in der Nordsee, im Mittelmeer und Schwarzen Meer.
Vor allem zur Laichzeit (Frühjahr, Sommer) suchen Petermännchen flache Gewässer auf. Sie graben sich in Sand und Schlamm ein, so dass nur die Augen sichtbar sind.

Typische Merkmale:
Die Färbung ist oft dem Bodengrund angepasst, der Körper langgestreckt (bis max. 50 cm) und seitlich abgeflacht. Augen und Mundspalt sind nach oben gerichtet. Der Kiemendeckel hat je einen nach unten gerichteten Dorn, die vordere Rückenflosse ist kurz und mit fünf bis acht Giftdrüsen enthaltenden Knochenstrahlen versehen, die hintere Rückenflosse ist langgestreckt.

Giftige Organe:
Drüsenpakete am Dorn des Kiemendeckels bzw. an den Knochenstrahlen der vorderen Rückenflosse.

Giftig durch:
Hitzeempfindliche Eiweiße als Träger der Giftigkeit, außerdem gefäßaktive Substanzen.

Kritische Dosis:
Petermännchen gehören zu den gefährlichsten europäischen Gifttieren. Jeder Kontakt mit den giftigen Organen ist zu vermeiden, weil schon geringste Mengen des Giftes schwerwiegende Symptome hervorrufen können.

Symptome:
Das Gift der Petermännchen enthält Komponenten, die heftigste Schmerzen und lokale Gewebsreaktionen hervorrufen können. Der Schmerz setzt sofort ein und breitet sich auf benachbarte Körperregionen aus. Meist entwickelt sich eine starke Gewebeschwellung, eventuell bilden sich flüssigkeitsgefüllte Blasen. Nach 24 Stunden erscheint die Wunde oft taub und gefühllos. Allgemeine Symptome wie Brechreiz, Kreislaufkollaps oder Temperaturerhöhung sind selten.

Erste Hilfe:
Wunde von Stacheln oder Geweberesten befreien und desinfizieren. Falls nicht sofort ärztliche Hilfe erreicht werden kann, Eintauchen der betroffenen Extremität in tolerierbar heißes Wasser (ca. 45 °C). Um dabei Verbrennungen zu vermeiden, Kontrolle der Wassertemperatur durch gesunde Extremität oder Begleitperson.
Weitere Therapie der Symptome und Tetanusprophylaxe durch Arzt.

Vorsichtsmaßnahmen:
In gefährdeten Regionen Vorsicht beim Schwimmen bzw. Waten in flachem Gewässer (Strandschuhe tragen).
Angler sollten Handschuhe tragen, um zappelnde Petermännchen von der Angel bzw. aus dem Netz zu nehmen.
Tauchern wird empfohlen, Abstand zu halten, da aufgeschreckte Petermännchen plötzlich angreifen können. Da Petermännchen als Speisefisch sehr geschätzt sind, sollte beim Kauf respektive Verzehr darauf geachtet werden, dass sämtliche Dornen und Stacheln entfernt wurden.


Quelle HP der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
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Beko

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Veröffentlicht am Freitag, den 07. September, 2001 - 11:00:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

"Der Einfluß akustischer Signale auf marine Nutzfische"

Christian Oedinger, Sven Koschinski, B. Culik

Stand der Forschung
Schweinswale leben in gemäßigten Breiten im Schelfbereich des nördlichen Pazifik und Atlantik sowie deren Rand- und Nebenmeeren (GASKIN, 1984; SCHULZE, 1996). An beiden Küsten des Nordatlantiks und in der Nord- und Ostsee geht man trotz Unsicherheiten in den Erfassungsmethoden von Bestandsrückgängen aus. In der zentralen Ostsee gibt es praktisch keine Schweinswale mehr (GASKIN, 1992; REJNDERS, 1992).

Obwohl die Belastung mit organischen Schadstoffen sowie Nahrungsmangel durch Überfischung der wichtigsten Beutefische Hering (Clupea harengus) und Makrele (Scomber scombrus) als Gründe hierfür diskutiert werden (KREMER, 1991; REJNDERS, 1992), scheint weltweit der Beifang von Schweinswalen in Stell- und Treibnetzen die Hauptursache für den Bestandsrückgang zu sein (z. B. LEATHERWOOD & REEVES, 1986; GASKIN, 1992). Kiemen- und Spiegelnetze haben die höchsten Beifangraten; die weitaus geringere Menge von Beifängen stammt aus der Schleppnetzfischerei und aus Fischfallen (LOWRY & TEILMANN, 1994; PERRIN et al., 1994). Auch in der deutschen Fischerei stammen über 95 % der Beifänge aus Stellnetzfängen, überwiegend aus der Fischerei auf Kabeljau (Gadus morhua) (KOCK & BENKE, 1996).
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"Der Einfluß akustischer Signale auf marine Nutzfische"

Christian Oedinger, Sven Koschinski, B. Culik

Ziele und Arbeitsprogramm

Von Experimenten mit den oben genannten Nutzfischarten erwarten wir eine Klärung der Frage, welche Frequenzen und Schalldrücke diese wahrnehmen können und ob Fangerträge durch die Verwendung von Piepern (zur Verringerung des Beifangs mariner Säuger) eingeschränkt wird. Darüberhinaus wollen wir versuchen, die von Kraftwerkbettreibern genutzen Schallerzeuger hinsichtlich ihres Frequenzgangs zu optimieren, um Wege für eine Veringerung der Fischmortailtät bei gleichzeitiger Verringerung der Schallverschmutzung im Kraftwerksbereich zu erzielen.

Aquarienversuche

Am Institut für Meereskunde Kiel sind Versuche zur Frequenzwahrnehmung und zum Verhalten von Fischen gegenüber verschiedenen Piepern (2,5 kHz; 10 kHz; variable Frequenzen) geplant. Die Versuche sollen von einer wissenschaftlichen Hilfskraft (Diplomand) durchgeführt werden. Dazu werden in einer ersten Versuchsreihe Heringe und Dorsche in ausgekleideten Plastiktanks gehältert, über denen eine Videokamera angebracht wird. Zur besseren Beobachtbarkeit der Fische wird der Boden mit hellem Kies ausgestreut. Die Plastiktanks mit den Fischen sind bereits im Institut für Meereskunde vorhanden; um die akustischen Bedingungen in den Tanks zu optimieren, müssen diese lediglich mit Neopren ausgekleidet werden.

In den Tanks werden mittels Hydrophonen und PC Piepersignale simuliert, die vom Nebenraum (in dem sich auch der Beobachter aufhält, um Störungen zu vermeiden) in Frequenzspektrum und Intensität variiert werden können. Anhand verschiedener Parameter (Abstand der einzelnen Tiere zum Hydrophon bzw. zu den Artgenossen, Flossenschlagfre-quenz, Schwimmgeschwindigkeit vor bzw. nach Signalerzeugung) wollen wir ermitteln, ob die Fische die Signale wahrnehmen können und mit verändertem Verhalten reagieren. In einer weiteren Versuchsreihe werden die bereits zur Beifangvermeidung verwendeten Piepertypen entsprechend untersucht. Um den Schallpegel in Abhängigkeit der Reaktionsdistanz der Fische zu ermitteln, werden Frequenz- und Lautstärkemessungen in verschiedenen Abständen zur Schallquelle gemessen. Für diese Messungen benötigen wir ein kalibriertes Hydrophon (HS 70, Sonar Products, UK) mit Vorverstärker und einen Frequenzanalyser.

Netzkäfigversuche

In einer zweiten Versuchsreihe werden die Experimente in einem Netzkäfig in der Kieler Förde (nahe der Institutspier) wiederholt, um den Widerhall von begrenzenden Strukturen (wie der Wände der Aquarien) auszuschließen. Auch hier werden Frequenz- und Lautstärkemessungen in verschiedenen Abständen zur Schallquelle durchgeführt (siehe oben). Die Pontons, an denen die Netzkäfige aufgehängt werden, können von der Bundeswehr geliehen werden.

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Während passive Reflektoren nur dann einen Einfluß auf das Verhalten von Kleinwalen haben können, wenn die Tiere Echoortung betreiben, haben mit Piepern ausgerüstete Netze den Vorteil, daß sie ständig wahrnehmbar sind. In der Vergangenheit wurde daher versucht, Kleinwale mit für sie unangenehmen Geräuschen von Netzen fernzuhalten (z. B. KRAUS et al., 1995; LIEN et al., 1995). Um mit der Akzeptanz der Pieper bei Berufsfischern rechnen zu können, muß ihre Frequenz so gewählt werden, daß sie im optimalen Hörbereich der Schweinswale liegt und gleichzeitig höher ist als das Spektrum, das Nutzfische wahrnehmen, um die Fangeigenschaften der Netze nicht zu beeinträchtigen.

In der Vergangenheit wurden mit Hilfe von Konditionierungsmethoden für viele Fischarten Hörbereiche ermittelt, die überwiegend im niederfrequenten Bereich liegen (vgl. HAWKINS, 1993). So fand BUERKLE (1967) bei Untersuchungen am Kabeljau eine akustische Wahrnehmung nur unterhalb einer Frequenz von 0,4 kHz. Nur wenige Fischarten reagieren auf Geräusche oberhalb 2 oder 3 kHz, vor allem die Ostariophysi (Karpfenartige (Cypriniformes) und Welse (Siluriformes)) (HAWKINS, 1993). Der Frequenzbereich der verwendeten Pieper in den oben aufgeführten Untersuchungen wird von vielen der betroffenen Nutzfischarten (v. a. Kabeljau und Plattfische) also vermutlich nicht wahrgenommen. LIEN et al. (1995) berichteten jedoch, daß in ihrem Experiment 1992 signifikant weniger Seelachs (Pollachius virens) und Kabeljau in Netzen mit 2,5 kHz Piepern gefangen wurden. In den Experimenten von 1993 und 1994, als ein anderer Pieper-Typ mit derselben Hauptfrequenz verwendet wurde, fanden LIEN & HOOD (1994) und LIEN et al. (1995) hingegen keine signifikanten Unterschiede.

KRAUS et al. (1995) ermittelten bei der untersuchten Kabeljau- und Seelachsfischerei keine signifikanten Unterschiede im Fangertrag dieser Arten zwischen Netzen mit und ohne Pieper. Allerdings wurden in Kontrollnetzen ohne Pieper über 6 mal mehr Heringe. Obwohl die Heringe in der untersuchten Fischerei nur Beifang waren, gibt dieses Ergebnis Anlaß zur Annahme, daß die Heringe den 10 kHz-Pieper wahrgenommen haben könnten. Ähnlich wie die Ostariophysi haben auch Heringsartige (Clupeiformes) eine akzessorische Verbindung zwischen Schwimmblase und Innenohr. Diese erfolgt nicht wie bei den Ostariophysi über die Weberschen Knöchelchen sondern durch ein Paar über Verbindungskanäle an die Schwimmblase angeschlossene Luftsäcke, die bis in die Bullae reichen. Dies könnte für die vergleichsweise gute Wahrnehmung höherer Frequenzen verantwortlich sein. So konnten beim Hering bei hohen Schalldrücken noch bis zu einer Frequenz von 8 kHz Nervenimpulse an der Medulla abgeleitet werden (BERNSTEIN, 1970).

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