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Veröffentlicht am Donnerstag, den 04. Januar, 2001 - 18:35:   

Aus den Ministerien....


5.3 Strukturmaßnahmen zugunsten der Verarbeitung und Vermarktung

Wachsende Bedeutung der Strukturpolitik im Verarbeitungssektor

Fische, Weich- und Krebstiere aus der Seefischerei und der Aquakultur müssen für die Vermarktung vorbereitet und verarbeitet werden. Die einzelnen Schritte sind Zerlegen, Filetieren, Salzen, Trocknen, Räuchern, Garen, Gefrieren und Eindosen.

Gemeinschaftliche Beihilfeprogramme für diesen Bereich wurden 1977 eingeführt. Zunächst sollten Verbesserungen bei der Verarbeitung als indirekte Unterstützung des Fangsektors dienen. Seit 1987 liegt der Schwerpunkt auf der Förderung neuer Technologien und innovativer Vorhaben zur Verbesserung der Hygienebedingungen und zur Umstellung überalterter Betriebe.

Die Ausgaben der Gemeinschaft für Verarbeitung und Vermarktung wurden dem 1993 eingeführten Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) unterstellt.

Veränderte Nachfrage

In der Gemeinschaft hat der Verbrauch verarbeiteter Fischereierzeugnisse, vor allem in Form von Fertiggerichten, stark zugenommen. Neue Verfahren, strengere Lebensmittelhygiene- und Umweltbestimmungen stellen große Anforderungen an die Betriebe. Der Verarbeitungssektor wurde in den letzten Jahren tiefgreifend umstrukturiert, was zu widersprüchlichen Tendenzen geführt hat: Die Produktion ist um 4 bis 5 % gestiegen, die Zahl der Beschäftigten jedoch zurückgegangen, vor allem aufgrund der Schließung kleiner, schlecht ausgerüsteter Betriebe und des Zusammenschlusses größerer Unternehmen.

Die Fischverarbeitung hat mit einer wechselhaften Rohwarenversorgung und schwankenden Preisen zu kämpfen. Für eine regelmäßige Belieferung mit den erforderlichen Ausgangswaren ist die Gemeinschaft auf Einfuhren angewiesen. Das EU-Defizit, d. h. die negative Bilanz der Einfuhren und Ausfuhren verarbeiteter Erzeugnisse, beläuft sich auf nahezu 3 Mrd. ECU (1).

Unterstützung durch die Strukturpolitik

Vorhaben zur Einführung neuer Verarbeitungsmethoden und Erzeugnisse sowie zur Steigerung der Wertschöpfung können mit Gemeinschaftsmitteln finanziert werden.

Für folgende Investitionen ist eine Förderung möglich:

qualitative und hygienische Verbesserung der Produktion, vor allem bei Verarbeitung und Verpackung;
Umstrukturierung und Modernisierung von Verarbeitungsunternehmen;
Förderung technologischer Innovation und Entwicklung neuer Erzeugnisse;
Steigerung der Wertschöpfung bei Verarbeitungserzeugnissen.
Für die Fischvermarktung sind unter anderem Auktionshallen, Kühlhäuser und Großmärkte erforderlich. Die Gemeinschaft hat Mittel für den Bau solcher Einrichtungen gewährt, vor allem zur besseren Durchsetzung der Hygienevorschriften. Auch für EDV-Anlagen wurden Mittel bereitgestellt.

Damit Anlandung, Vorbereitung und Vermarktung der Fische unter bestmöglichen Voraussetzungen erfolgen können, müssen die Hafenanlagen entsprechend ausgebaut werden. Außerdem brauchen Schiffe im Hafen immer mehr Wartungsarbeiten und Dienstleistungen. Hierfür sind erhebliche Investitionen notwendig.

Zur Ankurbelung des Verbrauchs von Fischereierzeugnissen, die bisher nicht übermäßig genutzt werden oder relativ unbekannt sind, hat die Gemeinschaft Absatzförderungsmaßnahmen unterstützt. So wurden Werbekampagnen gestartet, um die Vorzüge einer fischreichen Ernährung in den Ländern bekanntzumachen, in denen Fisch kein beliebtes Nahrungsmittel ist. Seit 1988 werden für diese Zwecke Gemeinschaftsmittel bereitgestellt. Auch für die Organisation von Messen und Ausstellungen sowie die Beteiligung daran, für Programme zur Qualitätsbescheinigung und für Marktanalysen kann Unterstützung gewährt werden.

Maßnahmen der Fischerverbände zur qualitativen Verbesserung der Erzeugnisse und zur Verwaltung der Fangquoten können ebenfalls unterstützt werden.

5.4 Aquakultur

In der Gemeinschaft kommt der Aquakultur oder Fischzucht eine ebenso wichtige Bedeutung zu wie dem Fischfang. Indem sie den Markt mit Fischwaren beliefert, trägt sie dazu bei, das Ungleichgewicht zwischen Einfuhren und Ausfuhren zu verringern. Sie schafft auch Arbeitsplätze in Gebieten, in denen es meist keine anderen Gewerbe gibt. Den Verbrauchern kommt die Vielfalt der Aquakulturerzeugnisse zugute, die das Angebot der Fischerei ergänzen.

In den letzten zehn Jahren hat die Aquakultur weltweit rasch expandiert. Fischzucht ist inzwischen der am stärksten wachsende Sektor in der Nahrungsmittelproduktion. Im Jahre 1995 betrug der Anteil der Aquakultur an der Weltproduktion von Fischwaren mengenmäßig fast ein Fünftel und wertmäßig rund ein Drittel.

Aquakultur in der Gemeinschaft

Auch die Aquakultur der Gemeinschaft hat erheblich expandiert. In mehreren europäischen Ländern besteht eine traditionelle Fisch- und Muschelzucht, die äußerst vielfältig ist und vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum multinationalen Unternehmen reicht.

Die Aquakultur in der Gemeinschaft umfaßt drei Hauptzweige:

Seefischzucht;
Muschelzucht;
Süßwasserfischzucht.
Vier Arten beherrschen die Gemeinschaftsproduktion: Forelle, Lachs, Miesmuscheln und Austern. Zunehmende Erfahrung mit der Nachfrage und technische Fortschritte haben dazu geführt, daß die Fischzüchter sich nunmehr auch ausgefalleneren Arten zuwenden, wie z. B. Sägebarsch, Meerbrasse und Steinbutt. Eine Erweiterung der Angebotspalette verbessert die globale Wettbewerbsfähigkeit.

Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft

Die Aquakultur wird seit 1971 von der Gemeinschaft finanziell unterstützt. Diese Unterstützung war zunächst auf die Süßwasserfischzucht beschränkt, wurde jedoch Ende der 70er Jahre auch auf andere Bereiche ausgedehnt.

Aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) können Mittel für Aquakulturvorhaben gewährt werden, u. a. für:

die Modernisierung bestehender und den Bau neuer Anlagen;
die Einrichtung oder Verbesserung von Wasserkreislaufsystemen;
die Installation neuer Ausrüstungen;
eine Anpassung der Hygienenormen an den Gemeinschaftsstandard;
eine Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt.
Um Zuschüsse zu erhalten, müssen die Antragsteller nachweisen, daß ihre Vorhaben einen dauerhaften wirtschaftlichen Beitrag zu den vorgeschlagenen strukturellen Verbesserungen liefern. Gemeinschaftsunterstützung soll auch eine unkontrollierte Entwicklung des Aquakultursektors verhindern. Darüber hinaus gibt es ausführliche Rechtsvorschriften, die den Verbraucher und die Umwelt schützen.

Schwierigkeiten

Trotz des raschen Wachstums der letzten Jahre sieht sich die Aquakultur einer Reihe von Problemen gegenüber. In der Nahrungsmittelproduktion nimmt der Wettbewerbsdruck zu. Die Lage wird hier ebenso wie in der Landwirtschaft durch eine schwankende Nachfrage verschärft. Die wachsenden öffentlichen Forderungen nach Schutz natürlicher Ressourcen und besserer Nahrungsmittelsicherheit haben zu einem stärker reglementierten Umfeld geführt. Neue Aquakulturvorhaben sowie einige tägliche Arbeiten erfordern eine Erlaubnis von mehreren Behörden.

Die Unternehmen müssen außerdem mit technischen Problemen und der Gefahr von Krankheiten fertig werden.

Ausblick

Zur Zeit werden mehrere Möglichkeiten zur Konsolidierung des Sektors geprüft, unter anderem die Förderung der Errichtung oder die Unterstützung bestehender Erzeugergenossenschaften mit dem Ziel, rationelle Produktionsweisen und stabilere Marktbedingungen zu begünstigen, neueste Forschungsergebnisse zu verbreiten und zu nutzen und Erfahrungen mit vorbildlicher Verfahrenspraxis zu teilen.

Die Gemeinschaft wird diesen Sektor auch weiterhin fördern, da er einen erheblichen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen der europäischen Regionen leisten kann.

6.1 Ein gemeinsamer Markt im globalen Markt

Gemeinsame Marktorganisation

Die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur besteht in der Gemeinschaft seit fast 30 Jahren. Ziel war es, einen gemeinsamen Markt für Fischprodukte in der Gemeinschaft zu schaffen, der zum Vorteil sowohl der Erzeuger als auch der Verbraucher das Angebot an die Nachfrage anpaßte.

Zu diesem Zweck mußten Maßnahmen in zwei Bereichen getroffen werden:

Beseitigung von Zollschranken und anderen Maßnahmen, die den Handel mit Fischprodukten zwischen den Mitgliedstaaten behindern konnten;
Schaffung gemeinsamer Bestimmungen für die Vermarktung von Fisch.
Inzwischen hat die Vollendung des Binnenmarktes zum freien Verkehr sämtlicher Waren in der Gemeinschaft geführt. Außerdem war eine stetige Tendenz zur Liberalisierung des Welthandels zu beobachten, die in eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), übergegangen in die Welthandelsorganisation (WTO), mündete.

Organisation des Gemeinschaftsmarktes

Die gemeinsame Marktorganisation umfaßt vier Teilbereiche:

gemeinsame Vermarktungsnormen (Qualitäts-und Größenklassen, Verpackung und Etikettierung) für Fischereierzeugnisse aus der Gemeinschaft sowie aus Drittländern;
Erzeugerorganisationen (EO), das sind freiwillige Fischerverbände, die zur Stabilisierung der Märkte beitragen sollen. Ihre Aufgabe ist es, die Fischer vor plötzlichen Schwankungen der Nachfrage zu schützen;
eine Preisstützungsregelung mit Mindestpreisen, unter denen Fischprodukte nicht verkauft werden. Den EO kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, wenn sie Fischereierzeugnisse vom Markt nehmen und lagern, um sie später zu verwenden oder zu verarbeiten;
Vorschriften für den Handel mit Drittländern. Ziel ist es, dem Bedarf des EU-Marktes und den Interessen der Gemeinschaftsfischer gleichermaßen gerecht zu werden und sicherzustellen, daß die Bestimmungen für einen fairen Wettbewerb eingehalten werden.
Herausforderungen

Ebenso wie andere Teile der GFP hat auch die gemeinsame Marktorganisation seit ihrer Einführung 1970 einen erheblichen Wandel durchgemacht. Das Angebot ist nach Menge, Qualität und Regelmäßigkeit oft nicht an den Marktbedarf angepaßt. Zurückzuführen ist dies teilweise auf den schlechten Zustand der Fischbestände. Verbesserungen im internationalen Transport haben zunehmende Einfuhren von Fischprodukten ermöglicht. Außerdem haben sich die Vermarktungsstrukturen geändert. Supermarktketten, heute Hauptabnehmer von Fischprodukten, erwarten regelmäßige Lieferungen und decken ihren Bedarf zu einem großen Teil aus Einfuhren.

Ergebnis ist eine wachsende Abhängigkeit von eingeführten Fischereierzeugnissen, die nunmehr fast 60 % des Gesamtverbrauchs in der Gemeinschaft decken. Auch der Verbrauch hat sich entwickelt, von der früher fast ausschließlichen Nachfrage nach Frischfisch zu verarbeiteten Erzeugnissen, vor allem Fertiggerichten. Die Verbraucher sind zudem anspruchsvoller geworden, nicht nur in der Frage der Auswahl, sondern auch im Hinblick auf gesunde und hygienisch einwandfreie Lebensmittel.

Der verstärkte internationale Wettbewerbsdruck bedeutet, daß die Fischwirtschaft der Gemeinschaft ihre Überlegenheit vor allem auf dem Frischfischsektor besser nutzen muß. Das jedoch ist besonders schwierig angesichts der bestehenden Überkapazitäten und der aufgrund von Überfischung rückläufigen Fangmöglichkeiten.

Wie kann die Gemeinschaft helfen?

Ende 1997 hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament eine Mitteilung über die Zukunft des Marktes für Fischereierzeugnisse in der Europäischen Union unterbreitet. Ziel war es, weitreichende Debatten über die Zukunft des Gemeinschaftsmarktes auszulösen. In dieser Mitteilung betonte die Kommission, daß bei Erzeugung, Handel und Verarbeitung neue Ansätze erforderlich sind. Zukunftsmöglichkeiten sah die Kommission für neue Partnerschaften, mit denen die traditionellen Unterschiede zwischen diesen Sektoren überwunden werden könnten.

Im Interesse einer optimalen Leistungsfähigkeit des Gemeinschaftsmarktes wurden folgende Ziele gesteckt:

Einsatz der gemeinsamen Marktorganisation zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei und einer optimalen Verwendung ihrer Erzeugnisse;
stärkere Einbeziehung der Erzeuger;
Ankurbelung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft, vor allem im Bereich der Frischfischerzeugnisse;
verbesserte Marktintegration und -transparenz durch Zusammenarbeit der Marktteilnehmer und eine bessere Information über Anlandungen und Qualität;
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs: Der Gemeinschaftsmarkt bleibt offen, damit der Bedarf der Verbraucher und der Verarbeitungsunternehmen gedeckt werden kann, unter der Voraussetzung, daß die Ursprungsbestimmungen und die Vorschriften über Produktsicherheit eingehalten werden;
Suche nach neuen Wegen zur Verbesserung der Produktqualität.
Die Ergebnisse dieser Konsultationen dürften eine Marktpolitik begünstigen, die den Anforderungen des neuen Jahrtausends gerecht wird.

6.2 Erzeuger-organisationen
Was sind Erzeugerorganisationen?

Erzeugerorganisationen (EO) werden von Fischern oder Fischzüchtern gebildet, die sich zusammenschließen, um Maßnahmen für eine optimale Vermarktung ihrer Erzeugnisse festzulegen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, Mitglieder müssen jedoch bei der Erzeugung und Vermarktung die von der EO festgelegten Regeln einhalten. Damit tragen sie zur Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Marktorganisation bei.

Der wichtigste Vorteil dieser Organisationen, deren Zahl inzwischen 160 übersteigt, ist die Tatsache, daß sie den Erzeugern selbst ermöglichen, die Produktion an die Nachfrage anzupassen. Die Gemeinschaft hat die Gründung solcher Organisationen seit Einführung der gemeinsamen Marktpolitik im Jahre 1970 gefördert.

Um von den Mitgliedstaaten anerkannt zu werden, müssen die Erzeugerorganisationen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

Auf sie muß ein Mindestanteil der Wirtschaftstätigkeit in dem Gebiet entfallen, für das sie ihre Zuständigkeit anmelden;
sie dürfen potentielle Mitglieder nicht aufgrund von Staatszugehörigkeit oder Standort ausschließen;
sie müssen den rechtlichen Anforderungen des betreffenden Mitgliedstaats genügen.
Damit eine Erzeugerorganisation repräsentativ ist, muß zumindest ein bestimmter Anteil der in dem betreffenden Gebiet eingesetzten Fischereifahrzeuge ihren Mitgliedern gehören. Außerdem muß die EO sicherstellen, daß ein Mindestanteil der Erzeugung ihrer Mitglieder in diesem Gebiet verkauft wird. Die Mitgliedstaaten können Mittel zur Deckung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Erzeugerorganisationen bereitstellen. Auch Gemeinschaftsmittel können in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Langfristig allerdings sollen die Mitglieder sämtliche Kosten selbst finanzieren.

Interventionsmaßnahmen

Angesichts der Unwägbarkeiten in der Fischerei können die Fänge nur begrenzt gesteuert werden, so daß ein gewisses Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage unvermeidbar ist. Die Gemeinschaft hat Mechanismen zum Ausgleich der besonders negativen Auswirkungen dieser Schwankungen geschaffen. Der Ministerrat setzt Orientierungspreise für Arten fest, die für die Fischwirtschaft der Gemeinschaft von besonderer Bedeutung sind. Auf der Grundlage dieser Preise kann die Kommission Rücknahmepreise festsetzen. Um den Fischern Mindesteinkommen zu garantieren, können die Erzeugerorganisationen diese Preise durchsetzen, indem sie Fischereierzeugnisse vom Markt nehmen, sobald die Preise fallen. Je nach Erzeugnis erhalten die Mitglieder Entschädigungen von ihrer EO, die ihrerseits einen Ausgleich von der Gemeinschaft beantragen kann.

Damit ein finanzieller Ausgleich gewährt wird, müssen die vom Markt genommenen Erzeugnisse bestimmten Qualitätskriterien genügen. Außerdem müssen die Rücknahmen auf gelegentliche Produktionsüberschüsse beschränkt bleiben. Die Höhe der Entschädigung hängt unmittelbar von der vom Markt genommenen Menge ab: je größer die Menge, desto geringer die Entschädigung.

Die zurückgenommenen Erzeugnisse werden in der Regel, jedoch nicht automatisch, vernichtet. Die Erzeugerorganisationen können auch andere Schritte unternehmen, um die Vergeudung von Fisch zu vermeiden. Zum Beispiel kann der Fisch an die Futtermittelindustrie verkauft werden. Er kann auch gelagert und später erneut angeboten werden, wenn die Nachfrage gestiegen ist.

Eine andere Möglichkeit bietet die Übertragungsregelung, bei der Arten unter bestimmten Bedingungen verarbeitet und gelagert werden. Außerdem gibt es eine Beihilferegelung zur Entschädigung von Thunfischfängern, wobei keine Interventionskäufe vorgesehen sind, sondern die Fischer für Einkommenseinbußen entschädigt werden, wenn der Marktpreis unter eine bestimmte Notierung fällt.

Mehr Einfluß für Erzeugerorganisationen?

Wie bereits erwähnt, müssen die Mitglieder von Erzeugerorganisationen eine Reihe von Regeln beachten. So soll die Erstellung von Fangplänen mit dem Ziel gefördert werden, die Fischereitätigkeiten an den jeweiligen Marktbedarf anzupassen. Auch sind die Mitglieder verpflichtet, ihre Produktion ausschließlich über ihre EO abzusetzen und so zur Konzentration des Angebots beizutragen.

Da Nichtmitglieder den Markt destabilisieren könnten, wenn sie ihre Anlandungen nicht an die Nachfrage anpassen, können die Erzeugerorganisationen beantragen, daß ihre Regeln auch für Nichtmitglieder gelten. Dann sind Nichtmitglieder in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit verpflichtet, dieselben Beschränkungen einzuhalten wie die EO-Mitglieder.

Die Bedeutung der Erzeugerorganisationen ist von Land zu Land verschieden. In einigen Mitgliedstaaten kommt den EO nicht nur eine entscheidende Stellung bei der Vermarktung zu, sie sind auch an der täglichen Verwaltung der Fangquoten beteiligt. Mit ihrer strategischen Stellung zwischen Produktion und Markt könnten die Erzeugerorganisationen in Zukunft doch an Bedeutung gewinnen. So hat die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung über die Zukunft des Marktes für Fischereierzeugnisse vorgeschlagen, daß sie bei der Verwaltung von Ressourcen und Märkten eine Hauptrolle spielen sollten.

Eine stärkere Beteiligung der Fischer an den Erzeugerorganisationen und eine engere Zusammenarbeit zwischen EO und anderen Marktteilnehmern dürfte sich zum allgemeinen Vorteil positiv auf die Struktur des Marktes für Fischereierzeugnisse auswirken.

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