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Veröffentlicht am Donnerstag, den 04. Januar, 2001 - 18:24:   

Aus den Ministerien.........


4.1 Fischereiabkommen mit Drittländern

Alle internationalen Beziehungen im Bereich der Fischerei fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Sie ist ermächtigt, gegenüber Drittländern oder internationalen Organisationen in Fischereifragen internationale Verpflichtungen einzugehen. Die Europäische Kommission handelt im Namen der Gemeinschaft Fischereiabkommen mit Drittländern aus und wirkt in zahlreichen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) mit.

Fischereiabkommen

Mitte der 70er Jahre beschlossen immer mehr Drittländer, ihre ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von 12 auf 200 Seemeilen auszuweiten. Damit fielen rund 90 % der nutzbaren Fischereiressourcen unter die Hoheitsgewalt der Küstenstaaten. Den Fangflotten der Mitgliedstaaten, die traditionell in den Gewässern dieser Länder Fischfang trieben, war der Zugang plötzlich verwehrt.

Um diesen Schiffen auch weiterhin Zugang zu diesen Gewässern zu ermöglichen, schloß die Gemeinschaft Fischereiabkommen mit den betreffenden Drittländern, sowohl im Norden (Norwegen, Schweden und Färöer-Inseln 1981, Kanada 1982 und Island 1994) als auch im Süden (darunter Senegal 1979, Guinea-Bissau 1980, Guinea-Conakry 1983 und Seychellen 1984). Nach dem Beitritt Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft im Jahre 1986 wurden deren bilaterale Abkommen durch Gemeinschaftsabkommen ersetzt. Die meisten dieser Fischereiabkommen gelten noch heute, und nach dem Beitritt Finnlands und Schwedens sind es nunmehr insgesamt 26.

Art der Fischereiabkommen

Die Art der Fischereiabkommen hängt von den Interessen der Partnerländer ab. Es gibt Abkommen auf Gegenseitigkeit mit den nördlichen Ländern, deren leistungsfähige Fangflotten in der Lage sind, ihre Fischereiressourcen vollständig zu nutzen. Die Abkommen beruhen in diesem Fall auf dem Austausch von Fangmöglichkeiten.

Andere Länder dagegen, darunter Marokko und 14 weitere Länder Afrikas und des Indischen Ozeans sowie Grönland, verfügen über Fischvorkommen, die sie noch nicht voll nutzen können. Im Austausch für den Zugang zu diesen Fischereien zahlt die Gemeinschaft einen finanziellen Ausgleich, der sowohl einen Beitrag zum Staatshaushalt als auch andere von den jeweiligen Interessen der Partnerländer abhängige Bereiche betrifft, z. B . Fischereiforschung, die Ausbildung von Fachleuten für Fischereimanagement, Beihilfen für die Kleinfischerei sowie die Fischereiüberwachung. Die Gemeinschaftsreeder entrichten Lizenzgebühren, deren Höhe von der jeweiligen Fischerei und den Zielarten abhängt.

Andere Abkommen sehen Partnerschaften privater Unternehmen im Rahmen von befristeten Unternehmensvereinigungen und gemischten Gesellschaften vor. Ein derartiges Abkommen wurde 1992 mit Argentinien unterzeichnet.

Geltende Abkommen mit Drittländern:

Nördliche und östliche Staaten Afrika
und Indischer Ozean Lateinamerika
Angola
Argentinien
Äquatorialguinea
Côte d'Ivoire
Estland
Färöer-Inseln
Gabun
Gambia
Grönland
Guinea-Bissau
Guinea-Conakry
Island
Kap Verde
Komoren
Lettland
Litauen
Madagaskar
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Norwegen
Polen (1)
Rußland (1)
São Tomé und Príncipe
Senegal
Seychellen

((1) Aufgrund bestehender Abkommen mit Finnland und Schweden.
)

Bestandserhaltung und Überwachung der Fischereitätigkeiten

Die Erhaltung der Fischbestände in Drittlandsgewässern ist ein Hauptanliegen der Gemeinschaft. Die Überwachung der Fischereitätigkeiten von Gemeinschaftsschiffen erfolgt anhand detaillierter Fangdaten, mit Hilfe von Beobachtern des Drittlands an Bord von Gemeinschaftsschiffen, Berichten über die Einfahrt der Schiffe in die Fischereizonen und die Ausfahrt sowie Bestimmungen über Fanggeräte. Die Gemeinschaftsschiffe beachten die Vorschriften und Regelungen im jeweiligen Einsatzgebiet. Außerdem müssen sie die Maßnahmen einhalten, die im Rahmen internationaler Organisationen, deren Mitglied die Gemeinschaft ist, vereinbart wurden: Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen), Übereinkommen der Vereinten Nationen über gebietsübergreifende Fischbestände und weit wandernde Fischbestände.

Auswirkungen der Fischereiabkommen

Der Ministerrat hat 1997 bestätigt, daß ein dauerhaftes Engagement der Gemeinschaft für Fischereiabkommen wesentlicher Bestandteil der Gemeinsamen Fischereipolitik ist. Er hat außerdem betont, daß auch weiterhin verschiedene Arten von Abkommen bestehen müssen, damit die Gemeinschaft den unterschiedlichen Ausgangssituationen und Interessen ihrer Partner Rechnung tragen kann. Die Fischereiabkommen nützen sowohl der Gemeinschaft als auch ihren Partnern.

Nutzen für die Gemeinschaft

Die Fänge in Drittlandsgewässern tragen zur Versorgung des EU-Marktes bei - etwa 20 % des Angebots an Fisch, Krebs- und Weichtieren - und verringern das jährliche Defizit von fast 7 Mrd. ECU (1). Die Abkommen sichern darüber hinaus Arbeitsplätze, nicht nur für die 8 000 Fischer an Bord der Schiffe, sondern auch für rund 20 000 Arbeitskräfte in den mit der Fischerei verbundenen Gewerbezweigen.

Die Präsenz der Gemeinschaftsschiffe in Drittlandsgewässern, die in bestimmten Fällen über 20 Jahre zurückreicht, verbessert die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern und verleiht der Fangflotte der Gemeinschaft gegenüber den Flotten anderer Fischereinationen mehr Gewicht.

Nutzen für die Partnerländer

Für die Partnerländer sind die Auswirkungen der Fischereiabkommen genauso wichtig, vor allem, wenn sie einen finanziellen Ausgleich von der Gemeinschaft erhalten, der die Entwicklung von Vorhaben im Fischereisektor (Hafenanlagen, Installation von Maschinen an Bord einheimischer Schiffe, Kühlhäuser usw.), die wissenschaftliche Erforschung der Bestandslage und eine wirksame Überwachung der Fischereitätigkeiten in ihren Gewässern ermöglicht.

Fischereiabkommen eröffnen auch Arbeitsmöglichkeiten, nicht nur für die örtlichen Fischer, die an Bord von Gemeinschaftsschiffen tätig sind (etwa 3 000), sondern auch in den Verarbeitungsbetrieben; so stellen die Thunfischanlandungen der Gemeinschaftsschiffe die Hälfte der Rohwarenversorgung der Konservenfabriken in Dakar, Senegal, sowie Abidjan in Côte d'Ivoire.

Zukunft der Fischereiabkommen

Mehr und mehr wird eine Abstimmung zwischen den Fischereiabkommen und den übrigen Gemeinschaftspolitiken angestrebt, vor allem den entwicklungspolitischen Maßnahmen für die Partnerländer. Langjährige Beziehungen zwischen den Fischereisektoren der Gemeinschaft und der Partnerländer dürften zur Entwicklung einer weiterreichenden Partnerschaft beitragen, wie sie mit einigen Ländern bereits erzielt wurde.

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4.2 Teilnahme der Gemeinschaft an regionalen Fischereiorganisationen

Alle internationalen Beziehungen im Bereich der Fischerei fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Sie ist ermächtigt, gegenüber Drittländern oder internationalen Organisationen in Fischereifragen internationale Verpflichtungen einzugehen. Die Europäische Kommission handelt im Namen der Gemeinschaft Fischereiabkommen mit Drittländern aus und wirkt in zahlreichen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) mit.

Was sind regionale Fischereiorganisationen?

Regionale Fischereiorganisationen werden durch internationale Übereinkommen geschaffen. Sie bilden einen Rahmen für Treffen von Regierungsvertretern zum Thema der Bestandsbewirtschaftung. Sie dienen der Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände in internationalen Gewässern. Diese Organisationen verabschieden Empfehlungen über Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage der besten verfügbaren Forschungsdaten. Diese Empfehlungen sind von allen Vertragsparteien der RFO in nationales Recht umzusetzen.

Beispiele für derartige Maßnahmen:

die Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (Total Allowable Catches, TAC) für die jeweiligen Gebiete. Diese Mengen können auf die Mitglieder der Organisation aufgeteilt werden;
das Verbot der Fischerei in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten oder während des ganzen Jahres;
Vorschriften über Fanggeräte oder Fangmethoden;
gemeinsame Regelungen zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften, die es Inspektoren der Vertragsparteien erlauben, die Schiffe der anderen Parteien zu inspizieren.

Umwelt im Wandel

In den letzten Jahren ist Bewegung in die Umweltdebatte gekommen. Auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro wurde 1992 vereinbart, eine rationelle und nachhaltige Fischerei zu garantieren. Die Gemeinschaft hat aktiv an der Annäherung an dieses Ziel und an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen mitgewirkt. Außerdem hat sie an der Konferenz der Vereinten Nationen über die Erhaltung der gebietsübergreifenden Fischbestände und weit wandernden Fischbestände teilgenommen - hierbei handelt es sich um Bestände, die sowohl in internationalen Gewässern als auch in ausschließlichen Wirtschaftszonen vorkommen.

Beteiligung der Gemeinschaft an regionalen Fischereiorganisationen (RFO)

Die Gemeinschaft setzt sich aktiv für eine nachhaltige Fischerei ein. Sie hat Antrag auf Mitgliedschaft in mehreren regionalen Fischereiorganisationen gestellt. In einigen Organisationen ist sie bereits Vollmitglied; in anderen hat sie Beobachterstatus. Beigetreten ist die Gemeinschaft bisher unter anderem folgenden Organisationen :

Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO);
Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC);
Thunfisch-Kommission für den Indischen Ozean (IOTC);
Organisation für die Lachserhaltung im Nordatlantik (NASCO);
Internationale Kommission für die Fischerei in der Ostsee (IBSFC);
Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR);
Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT);
Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (1).
Darüber hinaus wird die Gemeinschaft demnächst an Verhandlungen über neue Fischereiregelungen im südlichen Atlantik teilnehmen.

Die Gemeinschaft ist auch Mitglied der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die sich mit Fischerei auf globaler Ebene beschäftigt.

Nichtbeachtung der Vorschriften

Das zunehmende internationale Engagement für eine nachhaltige Fischerei sollte eine bessere Beachtung der von den regionalen Fischereiorganisationen verabschiedeten Maßnahmen zur Folge haben. Zwar hat es Fortschritte gegeben, aber die Befolgung der einschlägigen Bestimmungen müßte noch weiter verbessert werden.

Regionale Fischereiorganisationen haben bereits Maßnahmen erlassen, die Schiffe unter der Flagge von Nichtvertragsparteien daran hindern sollen, die Bestandserhaltungsvorschriften zu ignorieren. So werden diese Schiffe davon abgehalten, in Häfen von Vertragsparteien anzulanden und Fisch in RFO-Gebieten von einem Schiff auf das andere umzuladen; gegenüber Nichtvertragsstaaten, die ihre Zusammenarbeit verweigern, werden Handelssanktionen verhängt.
Darüber hinaus haben einige regionale Fischereiorganisationen gemeinsame Inspektionsprogramme eingeführt, um sicherzustellen, daß die Vertragsparteien die von den zuständigen RFO festgelegten Maßnahmen einhalten.
Die Zukunft der regionalen Fischereiorganisationen

Die RFO sind für die Zusammenarbeit verschiedener Staaten zur Verwirklichung einer verantwortungsvollen Fischerei von großer Bedeutung. In den letzten zehn Jahren konnten erhebliche Fortschritte erzielt und gemeinsame Ziele für die verantwortungsvolle Fischerei und den verantwortungsvollen Handel mit Fischereierzeugnissen vereinbart werden. Die RFO werden entscheidend dazu beitragen, daß die Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele eingehalten werden.

(1) Das Beitrittsverfahren läuft.

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5.1 Entwicklung und Anpassung: Die Rolle der Strukturpolitik

Die Strukturpolitik

Aufgabe der Strukturpolitik ist es, die strukturelle Entwicklung des betreffenden Wirtschaftszweigs anzupassen und zu steuern. Als "Strukturen" werden die zur Produktion von Waren erforderliche Ausrüstung sowie die Organisation des Produktionsprozesses bezeichnet.

In den Anfangsphasen umfaßte die Gemeinsame Fischereipolitik Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Fischerzeugnisse und zur Umstrukturierung des Fangsektors. Die Aufgabe der Strukturmaßnahmen bestand in erster Linie darin, den Fangsektor zu modernisieren.

Diese ersten Maßnahmen galten der Erneuerung der Schiffe und der Entwicklung der Aquakultur im Landesinnern. Über die Jahre wurden die Maßnahmen ausgeweitet; Ende der 70er umfaßten sie auch andere Zweige des Fischereisektors sowie die marine Aquakultur. Im Jahr 1983 wurde eine umfassende Strukturpolitik für den gesamten Sektor geschaffen. Zu ihren Zielen gehörte es, ein Gleichgewicht zwischen den Fangflotten der Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der >=relativen Stabilität" zu schaffen, der sicherstellen soll, daß die Mitgliedstaaten über gleichbleibende Fangmöglichkeiten verfügen.

Neue Herausforderungen kamen mit der Vollendung des Binnenmarktes, der wachsenden Globalisierung, den Folgen der Überfischung und der Entwicklung der Aquakultur. Der Wettbewerb internationaler Erzeuger nahm zu. Die Fangkapazitäten der Gemeinschaft überstiegen allmählich die verfügbaren Ressourcen. Massive Umstrukturierungsmaßnahmen wurden notwendig.

Eine kohärente Politik mit eigenen Mitteln

Die Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik ließ 1992 deutlich erkennen, daß eine Umstrukturierung des gesamten Sektors erforderlich war. In Übereinstimmung mit der Gemeinschaftspolitik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, deren Ziel die Entwicklung ärmerer Regionen ist, wurde die Umstrukturierung für das Fortbestehen der Fischereiwirtschaft als unerläßlich angesehen. Die für ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit von der Fischerei abhängigen Gemeinden, die oft besonders krisengefährdet sind, mußten eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Diese Unterstützung wird durch das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) gewährt, das 1993 geschaffen wurde, um alle für den Fischerei- und Aquakultursektor verfügbaren Strukturhaushaltsmittel zusammenzulegen. Auf diese Weise wurde eine abgestimmte Mehrjahresplanung strukturpolitischer Maßnahmen über ein eigenes Finanzinstrument ermöglicht.

Ein umfassendes Maßnahmenbündel

Aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei wurden Strukturmaßnahmen in den Bereichen Fischfang, Vermarktung, Verarbeitung und Aquakultur gefördert sowie die Schaffung geschützter Küstengebiete und der Ausbau von Hafenanlagen. Unterstützung gab es auch für andere Maßnahmen, wie z. B. die Erschließung neuer Märkte sowie eigene Kampagnen der Fischwirtschaft.

Um die nachteiligen Auswirkungen der Umstrukturierung auf die von der Fischerei abhängigen Gebiete aufzufangen, wurden spezifische Mittel bereitgestellt. Darüber hinaus wurde die Gemeinschaftsinitiative PESCA eingeführt, die den von der Fischerei abhängigen Gebieten Zugang zu anderen Strukturfonds verschafft.

Umstrukturierung der Fangflotte

Die Abstimmung der Fangkapazität auf die verfügbaren Ressourcen ist von entscheidender Bedeutung, wenn eine nachhaltige Fischerei gewährleistet und so die Zukunft der Fischwirtschaft sichergestellt werden soll. Für die endgültige Stillegung von Fischereifahrzeugen durch Abwracken oder Verlagerung in andere Bereiche - z. B. als Museumsschiffe - oder Überführung von Schiffen in Drittlandsgewässer können Zuschüsse gewährt werden.

Mehrjährige Ausrichtungsprogramme enthalten Zielvorgaben, die zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission vereinbart wurden, und geben einen Überblick über die Entwicklung der Fangflotten der einzelnen Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von vier bzw. fünf Jahren. Für die Durchführung dieser Programme wird eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei gewährt.

Zuschüsse gibt es für das Abwracken und die Umstellung von Fischereifahrzeugen. Außerdem können befristete Unternehmensvereinigungen mit Drittlandspartnern gebildet werden. Für die Dauer der Unternehmensvereinigung müssen die Schiffe außerhalb der Gemeinschaftsgewässer eingesetzt werden. Schiffseigner können finanzielle Unterstützungen zur Errichtung gemischter Gesellschaften mit Drittländern erhalten, sofern die Fangtätigkeiten nicht in Gemeinschaftsgewässern ausgeübt werden.

Zuschüsse können für den Bau und die Modernisierung von Fischereifahrzeugen mit dem Ziel gewährt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsflotte aufrechtzuerhalten, die Sicherheit an Bord zu verbessern und den Einsatz selektiver Fangmethoden zu fördern. Voraussetzung ist jedoch, daß ein Anstieg der Fangkapazität im Rahmen der geltenden Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme möglich ist. Förderungswürdig sind Vorhaben zur Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte, zur Durchsetzung umweltfreundlicher Fangmethoden, zur Verbesserung der Hygiene und der Haltbarmachung von Fisch an Bord sowie der Sicherheit.

5.2 Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei und die Initiative PESCA

Die Strukturfonds der Gemeinschaft

Eines der Hauptziele der Gemeinschaft ist und bleibt die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, d. h. der Solidarität in allen ihren Regionen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurden mehrere Fonds eingerichtet, damit die Finanzhilfe gezielt an die Gebiete, Personen und Gewerbezweige geht, die sie am dringendsten benötigen. Zu diesen Fonds gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Anfangs wurden die Strukturmaßnahmen in der Fischerei aus dem EAGFL finanziert. Nach der Strukturfondsreform im Jahre 1993 wurde jedoch ein eigener Fonds für die Fischwirtschaft eingerichtet: das FIAF.

Warum wurde das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei geschaffen?

Ausgangspunkt war die Überzeugung, daß die Verwaltung der Strukturfonds effizienter gestaltet werden könnte, wenn sie Teil einer abgestimmten Strategie wäre. Die Umstrukturierung des Fischereisektors, die tiefgreifende Maßnahmen erforderlich machte, sollte auf kohärente Weise erfolgen. Es war abzusehen, daß zum Abbau der überschüssigen Kapazitäten erhebliche Zuschüsse erforderlich sein würden.

Im Zeitraum 1994-1999 wurde das FIAF insgesamt mit 2 700 Mio. ECU ausgestattet (1).

Wie funktioniert das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei?

Das FIAF hat eine doppelte Zielsetzung: Es muß zur Verwirklichung der Gemeinsamen Fischereipolitik beitragen und gleichzeitig zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Es faßt die Mittel zusammen, die bisher für die unterschiedlichen Zweige des Sektors bereitstanden. Aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei können zahlreiche Projekte zur Umstrukturierung des gesamten Sektors sowie soziale Maßnahmen gefördert werden.

Zu den wichtigsten Fördermaßnahmen gehören die Stillegung von Schiffen und die Errichtung von gemischten Gesellschaften mit ausländischen Investoren, um den Fischereiaufwand in den Gemeinschaftsgewässern zu reduzieren.

Ein nach wie vor entscheidender Aspekt ist weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit der Fangflotte: Das FIAF gewährt Zuschüsse für den Bau und die Modernisierung von Schiffen. Voraussetzung ist allerdings, daß die vom Mitgliedstaat und der Kommission in den entsprechenden Mehrjährigen Ausrichtungsprogrammen vereinbarten Zielsetzungen eingehalten werden.

Unterstützung aus dem FIAF gibt es auch für den Aquakultursektor und für die Einrichtung geschützter Küstengebiete. Außerdem können Mittel für Hafenanlagen, die Verarbeitung, Vermarktung und Absatzförderung gewährt werden. Der private Sektor kann über Fischereiorganisationen Zuschüsse zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bestandsbewirtschaftung und/oder der Steuerung des Fischereiaufwands beantragen. Schließlich können auch Beiträge zu Abfindungen und Renten für Fischer gewährt werden, die vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden.

Für die Gewährung von FIAF-Mitteln gelten zwei allgemeine Grundsätze. Erstens müssen die nationalen oder regionalen Behörden einen bestimmten Mindestsatz der Kosten tragen. Ist der Endbegünstigte ein Unternehmen, so muß es ebenfalls in das betreffende Vorhaben investieren. Zweitens hängt die Höhe der FIAF-Zuschüsse vom Sitz des Antragstellers ab: In ärmeren Regionen gelten höhere Beihilfesätze.

PESCA

Zusätzlich zu den Strukturfonds gibt es sogenannte Gemeinschaftsinitiativen, über die Mittel für ganz bestimmte Ziele zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Initiative mit der Bezeichnung PESCA wurde eingeführt, um die Probleme der besonders stark von der Fischerei abhängigen Gebiete anzugehen. Mit PESCA wurde diesen Gebieten die Möglichkeit gegeben, Strukturfondsmittel für gezielte Maßnahmen zur Verringerung ihrer Abhängigkeit von der Fischerei zu erhalten.

Die Agenda 2000 und die Strukturfonds

Die Gemeinschaft bereitet zur Zeit den rechtlichen Rahmen für den Finanzplanungszeitraum 2000-2006 in Übereinstimmung mit den Zielen der "Agenda 2000" vor, in der die Strategie der Kommission für das 21. Jahrhundert dargelegt ist. Ziel ist es, die Gemeinschaftspolitiken mit Blick auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten anzupassen und die Maßnahmen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Regionen der EU im Rahmen der neuen Finanzplanung zu verstärken. Strukturbeihilfen für die Fischwirtschaft dürften auch im neuen Finanzrahmen zur Verfügung stehen.

PESCA wird im Jahr 2000 nicht weitergeführt, eine ähnliche Unterstützung wird jedoch für die von der Fischerei abhängigen Gebiete auch weiterhin möglich sein. Die meisten dieser Gebiete sehen sich Problemen des wirtschaftlichen und sozialen Wandels gegenüber und haben somit nicht nur zum FIAF Zugang, sondern auch zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zum Europäischen Sozialfonds.

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