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Bekos Anglerforum » Angeln für Anfänger oder wie war das noch? » Freund mitangeln lassen, erlaubt??? « Zurück Weiter »

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Andi

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 02. Mai, 2001 - 08:30:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallöchen,

ein Freund von mir will unbedingt mal mit mir angeln gehen. Er hat aber keinen eigenen Fischereischein. Nun ist es meistens ja erlaubt, mit zwei Angeln zu angeln. Darf er unter meiner Aufsicht einwerfen, rausholen womöglich sogar einen Drill durchführen???

Gruß Andi
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Beko

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 02. Mai, 2001 - 09:14:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Moin Andy,
an,(leider erst...), einigen Vereinsgewässern ist es unter Anwesenheit eines aktiven Vollmitgliedes erlaubt, Personen mit Fischereischein und ohne Vereinszugehörigkeit mit zu Angeln, meistens mit Einschränkung sozusagen zum "reinschnuppern"........

Aber ohne Fischereischein sieht es schlecht aus für Deinen Freund, er darf leider nicht!

Ohne Fischereischein darf er nur am "Forellenpuff" und ausserhalb der drei Meilen Zone (Hoschseefischen vom Kutter aus...)im Meer fischen.

Bei uns in Schleswig - Holstein gibt es aber eine Ausnahme; Wenn jemand aus einem anderen Bundesland kommt und hier Urlaub macht, hat er die Möglichkeit sich für längstens 45 Tage, einmal im Jahr, beim hiesigen Ordnungsamt einen Sonderschein zu holen, damit darf er Angeln, diese Bescheinigung wird aber auch von vielen hiesigen Vereinen nicht immer anerkannt, aber z.B. am großen Plöner See/ zB. Bosau wird er anerkannt, an der Küste und Landesverbandsgewässer, -an sogenannte "freie Gewässer", auch.

Ob das die Landesverbände noch lange "dulden" glaube ich aber nicht, die machen z.Zt.ordentlich Druck um nur noch organisierte Angler ans Wasser zu lassen.
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Beko

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 02. Mai, 2001 - 09:18:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ach ja, es sei denn, Dein Angelfreund ist unter zwölf Jahre alt, dann dürftest Du ihn unter Deiner Aufsicht und Anleitung mit einer Friedfischrute "bewaffnen" und mit ans Wasser nehmen, über zwölf müßte er in eine Jugendgruppe und erst dann darf er in Begleitung oder an extra ausgewiesenen Strecken auch alleine fischen......
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Andi

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 03. Mai, 2001 - 09:55:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke für die schnellen Antworten,

wie gehen die Ordnungswächter denn damit um, wenn doch mal jemand 'ne Angel auswirft oder einholt, ohne Schein??? Kriegt
der 'ne Geldstrafe (wie hoch), Gefängnis??? Wer wird dann verantwortlich gemacht? Derjenige, der ohne Schein geangelt hat oder der
Bundesfischereischeininhaber, der es zugelassen hat??

Thanx

Gruß Andi

PS: Mal ehrlich. Das ist echter Mist. Mein Kumpel will es gerne mal ausprobieren und dann auch evt. die Prüfung machen. Ist jemand mit Bundesfischereischein dabei, gibt es doch eine "Aufsichtsperson". Was soll passieren?? Wie soll denn jemand Lust bekommen, Angler zu werden???
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Just

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 03. Mai, 2001 - 15:35:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Andi, wie die Ordnungswächter damit umgehen, kann ich Dir leider nicht sagen - hängt wahrscheinlich davon ab, ob Du auf einen mit Verständnis triffst - dann gibt's vielleicht nur eine mündliche Verwarnung, ansonsten gibt's 'ne Strafanzeige. Aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
Es ist und bleibt Schwarzfischen und das ist unter Strafe gestellt. Fängt der Schwarzfischer auch noch etwas, dann ist in Fliessgewässern der Tatbestand der Fischwilderei erfüllt, in stehenden Gewässern der Tatbestand des Diebstahls.

Wenn man erwischt wird, kann das Angelgerät auf Lebenszeit eingezogen werden und u.U. wird man nicht mehr zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen, weil man vorbestraft ist.
Hängt immer vom Einzelfall und von der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer ab - Fischerei ist Ländersache.

Ich hoffe, es hilft Dir weiter und Du triffst die richtige Entscheidung.
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Marion

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Veröffentlicht am Freitag, den 04. Mai, 2001 - 07:25:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich würde auch gerne mal selber Fischen aber ich würde es nie vorschlagen oder fragen ob ich mal selber Angeln darf denn ich weiss, dass der Angelschein dadurch weg sein könnte. Und das riskiere ich ganz sicher nicht.

Unser Wasserwart hat immer einen Feldstecher dabei, also, auch wenn man ihn nicht sieht heisst das noch lange nicht dass er uns auch nicht sieht !

Ich denke das Feeling ist auch beim zusehen da, entweder packt einen dann das Angelfieber und man überlegt die Vor-Nachteile und informiert sich dann entsprechend oder man bleibt eher kühl und uninteressiert dabei, dann brauchts auch keinen teueren Angelschein dazu.

Ich habe mich entschlossen keinen Schein zu machen, einfach aus dem Grund weil ich es auch so schön finde dabei zu sein, und wenn ich auch noch fange dann ist ein derartiger Überfluss an Fischen vorhanden, das muss nicht sein.
Aber das ist halt meine Entscheidung. Ich helfe mit dem Käscher und kümmere mich um einige andere Sachen, aber ich greife nicht zur Angelrute.
Mir reicht das, ich bin zufrieden damit.
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Kodag
Moderator
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Veröffentlicht am Freitag, den 26. April, 2002 - 19:24:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Tja, herzallerliebste Marion - wie sich die Zeiten doch ändern können, gell?
:D :D :D

Don`t worry - be happy!
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Marion
Gräte
Benutzername: Marion

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 01. Mai, 2002 - 08:24:   Diesen Beitrag bearbeiten Schnellansicht Diesen Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das ist aber gemein ! So alte Schinken auszugraben ! *wieher*

Aber recht hast. So ist es.

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