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Just

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 03. Mai, 2001 - 15:35:   

Hallo Andi, wie die Ordnungswächter damit umgehen, kann ich Dir leider nicht sagen - hängt wahrscheinlich davon ab, ob Du auf einen mit Verständnis triffst - dann gibt's vielleicht nur eine mündliche Verwarnung, ansonsten gibt's 'ne Strafanzeige. Aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
Es ist und bleibt Schwarzfischen und das ist unter Strafe gestellt. Fängt der Schwarzfischer auch noch etwas, dann ist in Fliessgewässern der Tatbestand der Fischwilderei erfüllt, in stehenden Gewässern der Tatbestand des Diebstahls.

Wenn man erwischt wird, kann das Angelgerät auf Lebenszeit eingezogen werden und u.U. wird man nicht mehr zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen, weil man vorbestraft ist.
Hängt immer vom Einzelfall und von der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer ab - Fischerei ist Ländersache.

Ich hoffe, es hilft Dir weiter und Du triffst die richtige Entscheidung.

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