Andi
Bewertung: - Abstimmungen: 0 | Veröffentlicht am Donnerstag, den 03. Mai, 2001 - 09:55: | |
Danke für die schnellen Antworten, wie gehen die Ordnungswächter denn damit um, wenn doch mal jemand 'ne Angel auswirft oder einholt, ohne Schein??? Kriegt der 'ne Geldstrafe (wie hoch), Gefängnis??? Wer wird dann verantwortlich gemacht? Derjenige, der ohne Schein geangelt hat oder der Bundesfischereischeininhaber, der es zugelassen hat?? Thanx Gruß Andi PS: Mal ehrlich. Das ist echter Mist. Mein Kumpel will es gerne mal ausprobieren und dann auch evt. die Prüfung machen. Ist jemand mit Bundesfischereischein dabei, gibt es doch eine "Aufsichtsperson". Was soll passieren?? Wie soll denn jemand Lust bekommen, Angler zu werden??? |