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Beko

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 02. Mai, 2001 - 09:14:   

Moin Andy,
an,(leider erst...), einigen Vereinsgewässern ist es unter Anwesenheit eines aktiven Vollmitgliedes erlaubt, Personen mit Fischereischein und ohne Vereinszugehörigkeit mit zu Angeln, meistens mit Einschränkung sozusagen zum "reinschnuppern"........

Aber ohne Fischereischein sieht es schlecht aus für Deinen Freund, er darf leider nicht!

Ohne Fischereischein darf er nur am "Forellenpuff" und ausserhalb der drei Meilen Zone (Hoschseefischen vom Kutter aus...)im Meer fischen.

Bei uns in Schleswig - Holstein gibt es aber eine Ausnahme; Wenn jemand aus einem anderen Bundesland kommt und hier Urlaub macht, hat er die Möglichkeit sich für längstens 45 Tage, einmal im Jahr, beim hiesigen Ordnungsamt einen Sonderschein zu holen, damit darf er Angeln, diese Bescheinigung wird aber auch von vielen hiesigen Vereinen nicht immer anerkannt, aber z.B. am großen Plöner See/ zB. Bosau wird er anerkannt, an der Küste und Landesverbandsgewässer, -an sogenannte "freie Gewässer", auch.

Ob das die Landesverbände noch lange "dulden" glaube ich aber nicht, die machen z.Zt.ordentlich Druck um nur noch organisierte Angler ans Wasser zu lassen.

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