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Ordnungsgeld bis zu 5 Mio. DM oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten wurde dem Betreiber einer Wasserturbine (Kaplanturbine) für den Weiterbetrieb angedroht. solange nicht eine Sohlgleite oder eine Fischtreppe eingebaut worden ist................

Autor Dietrich Müller
Vorsitzender der Fischerei- und Wasserrechtskommission

Quelle: AFZ Fischwaid

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Teil 1 vom 04. 2000  
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