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Kapitel 40
Informationen für die Entscheidungsfindung
EINFÜHRUNG
40.1 Bei nachhaltiger Entwicklung ist jeder Einzelne Nutzer und Anbieter von Informationen im weitesten Sinne. Dazu gehören Daten, Informationen, bedarfsgerecht zusammengefaßte Erfahrungen und Kenntnisse. Informationsbedarf entsteht auf allen Ebenen, vom obersten Entscheidungsträger auf nationaler und internationaler Ebene bis hin zur Basis und zum einzelnen Bürger. Um sicherzustellen, daß sich Entscheidungen zunehmend auf verläßliche Informationen stützen, müssen die folgenden zwei Programmbereiche umgesetzt werden:

a) Überbrückung der Datenlücke;
b) Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen.

PROGRAMMBEREICHE
A. Überbrückung der Datenlücke
Handlungsgrundlage
40.2 Wie aus den verschiedenen sektoralen Kapiteln der Agenda 21 hervorgeht, sind zwar bereits beträchtliche Datenbestände vorhanden, aber es müssen weitere Daten auf lokaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene gesammelt werden, die den Zustand und die Entwicklung des Ökosystems Erde, der natürlichen Ressourcen, der Verschmutzung und sozioökonomischer Variablen beschreiben. Der Unterschied in der Verfügbarkeit, Qualität, Kohärenz, Standardisierung und Zugänglichkeit von Daten zwischen Industrie- und Entwicklungsländern wird immer größer und stellt eine gravierende Beeinträchtigung der Möglichkeiten der Länder dar, fundierte Entscheidungen im Bereich Umwelt und Entwicklung zu treffen.

40.3 Insbesondere in den Entwicklungsländern und in vielen Bereichen der internationalen Ebene ist ein genereller Mangel an Kapazitäten für die Erfassung und Bewertung von Daten, deren Umwandlung in nutzbare Informationen und deren Verbreitung zu verzeichnen. Außerdem bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen Umwelt-, Bevölkerungs-, Sozial- und Entwicklungsdaten und Informationsmaßnahmen.

40.4 Allgemein gebräuchliche Indikatoren wie etwa das Bruttosozialprodukt (BSP) und das Ausmaß einzelner Ressourcen- oder Schadstoffströme geben nicht genügend Aufschluß über die Frage der Nachhaltigkeit. Methoden zur Bewertung von Interaktionen zwischen verschiedenen sektoralen Umwelt-, Bevölkerungs-, Sozial- und Entwicklungsparametern sind nicht genügend weit entwickelt oder werden nicht in ausreichendem Maße genutzt. Es müssen Indikatoren für nachhaltige Entwicklung entwickelt werden, um eine solide Grundlage für Entscheidungen auf allen Ebenen zu schaffen und zu einer selbstregulierenden Nachhaltigkeit integrierter Umwelt- und Entwicklungssysteme beizutragen.

Ziele
40.5 Folgende Ziele sind von Bedeutung:

a) die Erzielung einer kostengünstigeren und sachdienlicheren Sammlung und Bewertung von Daten durch eine bessere Bestimmung der Nutzer im privaten und öffentlichen Bereich und ihres Informationsbedarfs auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene;
b) die Stärkung der Kapazitäten auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene zur Sammlung multisektoraler Informationen und ihrer Nutzung in Entscheidungsprozessen und die Erweiterung der Kapazitäten zur Sammlung und Auswertung von Daten und Informationen für die Entscheidungsfindung, insbesondere in Entwicklungsländern;

c) die Entwicklung oder Stärkung der Mittel auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene, durch die sichergestellt werden kann, daß sich die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Planung in allen Bereichen auf zeitgerechte, zuverlässige und nützliche Informationen stützt;

d) die Bereitstellung relevanter Informationen in der für ihre leichtere Verwendung erforderlichen Form und Zeit.

Maßnahmen
(a) Entwicklung von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung
40.6 Die Länder auf nationaler Ebene und staatliche und nichtstaatliche Organisationen auf internationaler Ebene sollen das Konzept der Indikatoren für nachhaltige Entwicklung entwickeln, um solche Indikatoren zu bestimmen. Zur Förderung der verstärkten Anwendung einiger dieser Indikatoren in Satellitenrechnungen und letzten Endes auch in volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen muß die Entwicklung von Indikatoren durch das Statistikbüro des Sekretariats der Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die auf diesem Gebiet gesammelt wurden und werden, vorangetrieben werden.

(b) Förderung der globalen Anwendung von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung
40.7 Einschlägige Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollen in Zusammenarbeit mit anderen internationalen staatlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen einen geeigneten Katalog von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung und von Indikatoren für außerhalb nationaler Hoheitsgewalt liegende Bereiche wie die Hohe See, die obere Atmosphäre und den Weltraum verwenden. Die Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen könnten in Zusammenarbeit mit anderen bedeutenden internationalen Organisationen Empfehlungen für eine abgestimmte Entwicklung von Indikatoren auf nationaler, regionaler und globaler Ebene und für die Aufnahme einer geeigneten Auswahl dieser Indikatoren in gemeinsamen, regelmäßig aktualisierte und allgemein zugängliche Berichte und Datenbanken zur Nutzung auf internationaler Ebene unter Berücksichtigung der nationalen Souveränität herausgeben.

(c) Verbesserung der Datensammlung und -nutzung
40.8 Die Länder und auf Ersuchen auch internationale Organisationen sollen Bestandsaufnahmen der umwelt-, ressourcen- und entwicklungsspezifischen Daten auf der Grundlage nationaler/globaler Prioritäten für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung durchführen. Sie sollen die vorhandenen Lücken bestimmen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Lücken ergreifen. Innerhalb der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und einschlägiger internationaler Organisationen müssen die Maßnahmen zur Sammlung von Daten, auch im Rahmen von Earthwatch und World Weather Watch, insbesondere in den Bereichen Luftverschmutzung in den Städten, Wasser- und Bodenressourcen (einschließlich Wäldern und Weideland), Wüstenbildung, sonstige Lebensräume, der Bodendegradation, der biologische Vielfalt, der Hohe See und der obere Atmosphäre, verstärkt werden. Die Länder und internationale Organisationen sollen sich neue Techniken zur Sammlung von Daten einschließlich der satellitengestützten Fernerkundung zunutze machen. Zusätzlich zur Stärkung vorhandener entwicklungsbezogener Datenerkennungen muß Bereichen wie demographischen Faktoren, der Verstädterung, der Armut, der Gesundheit und dem Recht auf Zugang zu Ressourcen sowie speziellen Gruppen wie Frauen, eingeborenen Bevölkerungsgruppen, Jugendlichen, Kindern und Behinderten, und ihrer Beziehung zu Umweltthemen besondere Beachtung geschenkt werden.

(d) Verbesserung der Methoden zur Datenbewertung und -analyse
40.9 Einschlägige internationale Organisationen sollen praktische Empfehlungen für die koordinierte, abgestimmte Erkennungen und Bewertung von Daten auf nationaler und internationaler Ebene erarbeiten. Nationale und internationale Daten- und Informationszentren sollen Systeme zur kontinuierlichen Sammlung präziser Daten einrichten und geographische Informationssysteme, Expertensysteme, Modelle und eine Vielzahl weiterer Techniken zur Bewertung und Analyse von Daten nutzen. Diese Schritte sind besonders wichtig, da in Zukunft große Mengen an Satellitendaten verarbeitet werden müssen. Industrieländer und internationale Organisationen wie auch der private Sektor sollen auf Ersuchen insbesondere mit den Entwicklungsländern zusammenarbeiten, um ihnen den Erwerb dieser Technologien und dieses Know-hows zu erleichtern.

(e) Bildung eines umfassenden Informationsrahmens
40.10 Die Regierungen sollen die Durchführung notwendiger institutioneller Veränderungen auf nationaler Ebene zur Integration von Umwelt- und Entwicklungsinformationen in Betracht ziehen. Auf internationaler Ebene müssen Maßnahmen zur Bewertung der Umwelt verstärkt und mit Bemühungen um die Bewertung von Entwicklungstrends abgestimmt werden.

(f) Stärkung der Kapazitäten für traditionelle Informationen
40.11 In Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen sollen die Länder unterstützende Mechanismen entwickeln, um örtlichen Gemeinschaften und Ressourcennutzern die erforderlichen Informationen und das erforderliche Know-how zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Umwelt und ihrer Ressourcen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung traditioneller Kenntnisse und Verfahrensweisen der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, zu vermitteln. Dies gilt insbesondere für die ländliche, städtische und indigene Bevölkerung sowie für Frauen- und Jugendgruppen.

Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
40.12 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programm genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der Konferenz auf etwa 1,9 Milliarden Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Institutionelle Mittel
40.13 Institutionelle Kapazitäten zur Integration von Umwelt und Entwicklung und zur Entwicklung einschlägiger Indikatoren fehlen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Bestehende Institutionen und Programme wie das Globale Umweltüberwachungssystem (GEMS) und die Global Resource Information Data Base (GRID) innerhalb des UNEP und verschiedene Institutionen innerhalb des systemweiten Earthwatch müssen erheblich verstärkt werden. Earthwatch war und ist ein wichtiger Lieferant umweltrelevanter Daten. Es gibt zwar innerhalb einiger Organisationen auch Programme, die sich mit Entwicklungsdaten befassen, doch sind sie nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Die solche Entwicklungsdaten betreffenden Maßnahmen von Organisationen und Institutionen des Systems der Vereinten Nationen sollen besser aufeinander abgestimmt werden, vielleicht durch ein entsprechendes, ergänzendes "Development Watch", das mit dem bestehenden Earthwatch im Rahmen einer geeigneten Stelle innerhalb der Vereinten Nationen koordiniert werden soll, damit die volle Integration von Umwelt- und Entwicklungsbelangen sichergestellt ist.

(c) Wissenschaftliche und technologische Mittel
40.14 Hinsichtlich des Transfers von Technologien müssen aufgrund der raschen Entwicklung von Datenerfassungs- und Informationstechnologien Leitlinien und Mechanismen zum schnellen und kontinuierlichen Transfer dieser Technologien, insbesondere an Entwicklungsländer, in Übereinstimmung mit Kapitel 34 (Transfer umweltverträglicher Technologien, Zusammenarbeit, Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten), und zur Ausbildung des Bedienungspersonals entwickelt werden.

(d) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
40.15 Eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Fortbildung wird auf allen Gebieten und Ebenen, insbesondere in Entwicklungsländern, erforderlich sein. Dazu wird die technische Ausbildung aller an der Sammlung, Bewertung und Umformung von Daten Beteiligten sowie die Unterstützung der Entscheidungsträger beim Gebrauch solcher Informationen gehören.

(e) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
40.16 Alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, sollen mit Unterstützung durch die internationale Zusammenarbeit ihre Kapazitäten zur Sammlung, Speicherung, Organisation und Bewertung von Daten und zu deren nutzbringenderem Einsatz in der Entscheidungsfindung verbessern.

B. Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen
Handlungsgrundlage
40.17 Es gibt bereits eine Fülle von Daten und Informationen, die für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung genutzt werden könnten. Die entsprechenden Informationen zum richtigen Zeitpunkt und in dem passenden Aggregationsgrad zu finden, ist eine schwierige Aufgabe.

40.18 In vielen Ländern, insbesondere in Entwicklungsländern, werden Informationen nicht sachgerecht verwaltet, aufgrund unzureichender Ausstattung mit finanziellen Mittel und geschultem Personal, mangelndem Bewustsein über den Wert und die Verfügbarkeit solcher Informationen und anderer unmittelbarer oder dringender Probleme. Selbst wenn Informationen vorhanden sind, sind sie aufgrund fehlender Technologien für einen ungehinderten Zugriff oder damit zusammenhängender Kosten nicht ohne weiteres zugänglich, insbesondere bei außerhalb des eigenen Landes und bei kommerziell verfügbaren Informationen.

Ziele
40.19 Bestehende nationale und internationale Mechanismen für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen und für die damit zusammenhängende technische Hilfe sollen verstärkt werden, damit eine ungehinderte und ausgewogene Verfügbarkeit von auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene anfallenden Informationen gewährleistet ist, unter Beachtung der nationalen Souveränität und des Schutzes geistigen Eigentums.

40.20 Die nationalen Kapazitäten und die innerhalb von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und dem privaten Sektor vorhandenen Kapazitäten für die Informationsverarbeitung und die Kommunikation sollen, insbesondere innerhalb der Entwicklungsländer, gestärkt werden.

40.21 Die volle Beteiligung insbesondere der Entwicklungsländer soll im Rahmen eines internationalen Systems der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen zur Sammlung, Auswertung und Nutzung von Daten und Informationen sichergestellt werden.

Maßnahmen
(a) Beschaffung geeigneter Informationen für die Entscheidungsfindung
40.22 Die Länder und internationale Organisationen sollen Informationssysteme und -dienste in mit einer nachhaltigen Entwicklung zusammenhängenden Sektoren auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene überprüfen und stärken. Besonderer Nachdruck soll dabei auf die Umwandlung vorhandener Informationen in eine für den Entscheidungsprozeß geeignetere Form und die Anvisierung unterschiedlicher Benutzergruppen gelegt werden. Außerdem sollen Mechanismen für die Umwandlung wissenschaftlicher und sozioökonomischer Bewertungen in sowohl für die Planung als auch für die öffentliche Aufklärung geeignete Informationen auf- oder ausgebaut werden. Dabei sollen elektronische und nichtelektronische Formate verwendet werden.

(b) Festlegung von Normen und Verfahren für die Informationsverarbeitung
40.23 Die Regierungen sollen die Unterstützung der Bemühungen staatlicher sowie nichtstaatlicher Organisationen um die Entwicklung von Mechanismen für einen effizienten und abgestimmten Austausch von Informationen auf kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene, einschließlich der Überarbeitung und Erstellung von Daten-, Zugriffs- und Weiterleitungsformaten sowie Kommunikationsschnittstellen, in Betracht ziehen.

(c) Erstellung von Dokumentationen über Informationen
40.24 Die Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sowie andere staatliche und nichtstaatliche Organisationen sollen Informationen über die innerhalb ihrer eigenen Organisationen verfügbaren Informationsquellen dokumentieren und austauschen. Bestehende Programme wie etwa der Beratende Ausschuß für die Koordinierung von Informationssystemen (ACCIS) und das Internationale Dokumentationssystem für Informationsquellen über die Umwelt (INFOTERRA) sollen diesbezüglich überprüft und verbessert werden. Außerdem sollen Anstöße für Vernetzungs- und Koordinierungsmechanismen zwischen der Vielzahl anderer Handlungsträger gegeben werden, einschließlich Regelungen mit nichtstaatlichen Organisationen für die gemeinsame Nutzung von Informationen sowie Maßnahmen durch die für die gemeinsame Nutzung von Informationen über Projekte zur nachhaltigen Entwicklung auf Geberseite. Der private Sektor soll dazu angeregt werden, die Mechanismen für die gemeinsame Nutzung seiner Erfahrungen und Informationen über eine nachhaltige Entwicklung zu stärken.

(d) Auf- und Ausbau elektronischer Vernetzungskapazitäten
40.25 Die Länder, internationale Organisationen, einschließlich der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen, und nichtstaatliche Organisationen sollen verschiedene Initiativen zur Herstellung elektronischer Verbindungen nutzen, um den Informationsaustausch zu unterstützen, den Zugriff auf Datenbanken und andere Informationsquellen zu sichern, die Kommunikation zur Erfüllung weitreichender Ziele wie etwa der Umsetzung der Agenda 21, zu erleichtern, zwischenstaatliche Verhandlungen zu erleichtern, Übereinkommen und Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung zu überwachen, Umweltwarnungen weiterzumelden und technische Daten zu übermitteln. Diese Organisationen sollen außerdem die Verknüpfung unterschiedlicher elektronischer Netzwerke und die Nutzung einschlägiger Standards und Kommunikationsprotokolle für den transparenten elektronischen Kommunikationsaustausch erleichtern. Im Bedarfsfall sollen neue Technologien entwickelt und ihre Anwendung gefördert werden, damit auch diejenigen, die noch nicht an bestehende Infrastrukturen und Methoden angeschlossen sind, beteiligt werden können. Außerdem sollen Mechanismen für die notwendige Übermittlung von Informationen an nichtelektronische Systeme und umgekehrt entwickelt werden, damit auch diejenigen, die nicht an dieser Form der Kommunikation teilnehmen können, einbezogen werden.

(e) Inanspruchnahme kommerzieller Informationsquellen
40.26 Die Länder und internationale Organisationen sollen die Durchführung von Erhebungen über im privaten Sektor zur Verfügung stehende Informationen zum Thema nachhaltige Entwicklung und über geltende Regelungen hinsichtlich ihrer Weitervermittlung in Betracht ziehen, um Lücken zu ermitteln und herauszufinden, wie diese Lücken durch kommerzielle oder teilkommerzielle Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen in oder unter Beteiligung von Entwicklungsländern, sofern dies durchführbar ist, geschlossen werden können. Bei auftretenden ökonomischen oder sonstigen Einschränkungen in bezug auf die Bereitstellung von Informationen und den Zugriff darauf, insbesondere in Entwicklungsländern, sollen neuartige Systeme zur Subventionierung eines solchen Informationszugriffs oder zur Beseitigung der außerökonomischen Einschränkungen in Betracht gezogen werden.

Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
40.27 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programm genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der Konferenz auf etwa 165 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Institutionelle Mittel
40.28 Die institutionellen Konsequenzen dieses Programms betreffen in der Hauptsache die Stärkung bereits bestehender Institutionen sowie eine engere Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen; sie müssen mit den von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Hinblick auf Institutionen getroffenen Gesamtentscheidungen in Einklang stehen.

(c) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
40.29 Die Industrieländer und einschlägige internationale Organisationen sollen insbesondere mit den Entwicklungsländern zusammenarbeiten und deren Möglichkeiten verbessern, einschlägige Informationen über Umwelt und Entwicklung zu erhalten, zu speichern und abzufragen sowie Informationen beizusteuern, weiterzugeben, zu nutzen und öffentlichen Zugriff darauf zu gewähren, durch Bereitstellung von Technologien und Ausbildungsmöglichkeiten für den Aufbau örtlicher Informationsdienste und durch Unterstützung von Partnerschaften und Kooperationsvereinbarungen zwischen Ländern und auf regionaler oder subregionaler Ebene.

(d) Wissenschaftliche und technologische Mittel
40.30 Die Industrieländer und einschlägige internationale Organisationen sollen insbesondere in den Entwicklungsländern die Forschung und die Entwicklung im Hardware- und Software-Bereich und in anderen Bereichen der Informationstechnologie unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeit, der nationalen Bedürfnisse und der Umweltbelange dieser Länder unterstützen.

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