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Kapitel 6
Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
EINFÜHRUNG
6.1 Gesundheit und Entwicklung stehen in einer engen Wechselbeziehung zueinander. Entwicklungsdefizite und die daraus resultierende Armut, ebenso wie Entwicklungsmängel und der daraus resultierende verschwenderische Verbrauch können im Verbund mit einer kontinuierlich steigenden Weltbevölkerung sowohl in Entwicklungs- als auch in Industrieländern Ursache gravierender umweltbedingter Gesundheitsgefahren sein. Die einzelnen Aktionspunkte der Agenda 21 müssen sich gezielt mit den Bedürfnissen der Weltbevölkerung im Bereich der primären Gesundheitsversorgung befassen, da diese eine unverzichtbare Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele nachhaltiger Entwicklung und basisorientierten Umweltschutzes sind. Aufgrund des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, umweltbezogenen und sozioökonomischen Verbesserungen sind sektorübergreifende Bemühungen erforderlich. Solche Bemühungen, in die der Bildungsbereich, der Wohnungsbau, öffentliche Anlagen und kommunale Gruppen ebenso wie Wirtschaftsunternehmen, Schulen und Universitäten sowie religiöse Gruppen, Bürgerinitiativen und kulturelle Organisationen einbezogen werden müssen, sind darauf ausgerichtet, den Menschen innerhalb ihrer Gemeinschaften die notwendigen Fähigkeiten für eine nachhaltige Entwicklung zu vermitteln. Besonders wichtig ist dabei, daß auch Vorsorgeprogramme vorgesehen werden und nicht nur auf kurative und therapeutische Maßnahmen zurückgegriffen wird. Ausgehend von den einzelnen Programmbereichen dieses Kapitels sollen die Länder Pläne für vorrangig durchzuführende Maßnahmen erarbeiten, die auf einer gemeinschaftlichen Planung der verschiedenen Ebenen der Regierung, nichtstaatlicher Organisationen und der örtlichen Gemeinschaften basieren. Die Abstimmung dieser Maßnahmen soll von einer geeigneten internationalen Organisation wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen werden.

6.2 Das vorliegende Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:

a) Deckung der Bedürfnisse im Bereich der primären Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum;
b) Bekämpfung übertragbarer Krankheiten;

c) Schutz besonders anfälliger Gruppen;

d) Lösung der Gesundheitsprobleme in den Städten;

e) Reduzierung der durch die Umweltverschmutzung bedingten Gesundheitsrisiken und Gefährdungen.

PROGRAMMBEREICHE
A. Deckung der Bedürfnisse im Bereich der primären Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum
Handlungsgrundlage
6.3 Die Gesundheit hängt letztendlich von der Fähigkeit ab, die Wechselwirkung zwischen den physischen, geistigen, biologischen und ökonomischen/sozialen Außenbedingungen erfolgreich steuern zu können. Eine stabile Entwicklung ist ohne eine gesunde Bevölkerung nicht möglich; zugleich aber wirken sich viele Entwicklungsmaßnahmen zu einem gewissen Grad schädlich auf die Umwelt aus, was wiederum viele Gesundheitsprobleme mit sich bringt oder bestehende verschärft. Umgekehrt wirkt sich gerade ein Entwicklungsdefizit negativ auf den Gesundheitszustand vieler Menschen aus, und dagegen läßt sich wiederum nur durch Entwicklung etwas tun. Der Gesundheitssektor kann die Grundbedürfnisse und Ziele von sich aus nicht erfüllen; er ist auf die soziale, wirtschaftliche und geistige Entwicklung angewiesen, zu der er gleichzeitig einen direkten Beitrag leistet. Er ist auch auf eine intakte Umwelt angewiesen, wozu unter anderem die Versorgung mit hygienisch unbedenklichem Wasser und die schadlose Entsorgung anfallenden Abwassers gehören, sowie auf die Gewährleistung einer gesicherten Nahrungsmittelversorgung und ausreichenden Ernährung. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei folgenden Bereichen: Der Lebensmittelsicherheit, wobei in erster Linie die Möglichkeit einer Kontaminierung von Nahrungsmitteln ausgeschaltet werden muß, einer flächendeckenden und nachhaltigen Wasserwirtschaft, um eine zuverlässige Trinkwasser- und Sanitärversorgung ohne mikrobiologische und chemische Verseuchung zu gewährleisten, und der Ausbau der Gesundheitserziehung, des Impfschutzes und der Versorgung mit Basismedikamenten. Der Bildungssektor und entsprechende Dienste, die auf eine unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und sozialer Aspekte und im Einklang mit der Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen stattfindende verantwortliche Familienplanung Einfluß haben, fallen ebenfalls unter diese sektorübergreifenden Maßnahmen.

Ziele
6.4 Als Zielvorgaben innerhalb der Gesamtstrategie "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000" sind die Versorgung der auf dem Lande, in städtischen Randgebieten und in den Städten lebenden Menschen mit Basisgesundheitsdiensten, die Bereitstellung der notwendigen fachspezifischen Umwelthygienedienste und die Koordinierung der Beteiligung der Bürger, des Gesundheitssektors, der gesundheitsrelevanten und anderer betroffener Sektoren (Unternehmensbereich, soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und religiöse Einrichtungen) an der Lösung von Gesundheitsproblemen vorgesehen. Als vorrangiges Ziel soll die medizinische Versorgung der bedürftigsten Bevölkerungsgruppen, insbesondere in ländlichen Gebieten, angestrebt werden.

Maßnahmen
6.5 Mit Unterstützung der zuständigen nichtstaatlichen und internationalen Organisationen sollen die Regierungsbehörden auf staatlicher und kommunaler Ebene unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Landes ihre gesundheitspolitischen Programme vor allem mit Blick auf die Bedürfnisse in ländlichen Gebieten ausbauen, um

a) durch den Aufbau einer Basisgesundheitsinfrastruktur sowie eines Überwachungs- und Planungssystems
i) primäre Gesundheitsdienste auf- und auszubauen, die effizient, gemeindeorientiert, wissenschaftlich fundiert, sozial ausgewogen und den Bedürfnissen angepaßt sind und die gesundheitlichen Grundbedürfnisse im Hinblick auf sauberes Wasser, hygienisch unbedenkliche Nahrungsmittel und Sanitärversorgung erfüllen;
ii) den Einsatz und Ausbau von Mechanismen zu unterstützen, die für eine bessere Koordinierung zwischen dem Gesundheitssektor und verwandten Sektoren auf allen in Frage kommenden Verwaltungsebenen und in Gemeinden und einschlägigen Organisationen sorgen;

iii) vernünftige und erschwingliche Konzepte für den Bau und die Unterhaltung medizinischer Einrichtungen zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen;

iv) die Gewährung von Unterstützung durch soziale Dienste sicherzustellen und gegebenenfalls auszubauen;

v) Strategien einschließlich zuverlässiger Gesundheitsindikatoren zu entwickeln, mit denen der im Rahmen von Gesundheitsprogrammen erzielte Fortschritt überwacht und die Wirksamkeit der Programme ermittelt werden kann;

vi) Möglichkeiten der Finanzierung der Gesundheitsversorgung ausgehend von der Abschätzung der benötigten Mittel zu erkunden und die verschiedenen Finanzierungsvarianten aufzuzeigen;

vii) die Gesundheitserziehung in Schulen, den Informationsaustausch, die fachliche Betreuung und die Ausbildung zu fördern;

viii) Initiativen für eine Selbstverwaltung von Diensten durch besonders anfällige Gruppen zu unterstützen;

ix) gegebenenfalls traditionelle Kenntnisse und Erfahrungen in die nationalen Gesundheitsdienste einzubinden;

x) die Bemühungen um die notwendige Logistik für die aufsuchende Sozialarbeit, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu unterstützen;

xi) auf Gemeindeebene durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte in ländlichen Gebieten zu fördern und zu verstärken.

b) durch Unterstützung der Forschung und der Entwicklung einer entsprechenden Methodologie

i) Mechanismen für eine dauerhafte Beteiligung der Gemeinden an Aktivitäten im Umwelthygienebereich zu schaffen, wozu unter anderem auch die optimalere Nutzung der finanziellen und menschlichen Ressourcen auf kommunaler Ebene gehört;
ii) Forschung im Umwelthygienebereich zu betreiben, wozu auch die Verhaltensforschung und die Untersuchung von Möglichkeiten für eine flächendeckendere umwelthygienische Versorgung und die Gewährleistung einer vermehrten Inanspruchnahme der Dienste durch in städtischen Randgebieten lebende, unterversorgte und besonders anfällige Bevölkerungsgruppen und gegebenenfalls auch eine leistungsfähige Präventivmedizin und Gesundheitspflege gehören;

iii) sich im Rahmen von Forschungsarbeiten mit den überlieferten Kenntnissen über präventive und kurative Heilmethoden zu befassen.

Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
6.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 40 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 5 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

6.7 Neue Konzepte zur Planung und Verwaltung von Gesundheitsversorgungssystemen und -einrichtungen sollen getestet und Untersuchungen über Möglichkeiten der Einbindung angepaßter Technologien in die Gesundheitsinfrastruktur vorangetrieben werden. Durch Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten Gesundheitstechnik soll die Fähigkeit zur Anpassung an örtliche Bedürfnisse und die Möglichkeit der Unterhaltung mit gemeindeeigenen Mitteln einschließlich Instandhaltung und Reparatur der in der Gesundheitsfürsorge verwendeten technischen Einrichtungen verbessert werden. Außerdem sollen Programme zur Erleichterung der Transfer und des Austauschs von Informationen und Fachkenntnissen, darunter auch Kommunikationsmethoden und Lernmaterialien, erarbeitet werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen

6.8 Bei der Reform der Aus- und Fortbildung medizinischer Fach- und Hilfskräfte sollen vor allem sektorübergreifende Ansätze unterstützt werden, damit deren Relevanz für die "Gesundheit für Alle"-Strategien gesichert ist. Auch die Bemühungen um die Verstärkung des auf Distriktsebene vorhandenen Führungspotentials sollen unterstützt werden, damit eine methodische Planung und ein effizienter Betrieb der Basisgesundheitsdienste gewährleistet ist. Durch Einführung intensiver, praxisorientierter Kurzzeit-Ausbildungsprogramme, zu deren Schwerpunkten die Entwicklung von Fachkompetenz im Bereich der Kommunikation, der Gemeindeorganisation und der Herbeiführung von Verhaltensänderungen gehören, könnten die örtlichen Kräfte in allen mit der sozialen Entwicklung befaßten Sektoren auf ihre jeweilige Aufgabe vorbereitet werden. In Zusammenarbeit mit dem Erziehungssektor sollen spezielle Gesundheitserziehungsprogramme erarbeitet werden, die sich schwerpunktmäßig mit der Rolle der Frau im Gesundheitswesen befassen.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

6.9 Neben der direkten Unterstützung bei der Bereitstellung von Gesundheitsdiensten sollen die Regierungen die Einführung von Förder- und Aktivierungsstrategien in Erwägung ziehen, um eine verstärkte Mitwirkung der Gemeinden an der Deckung der eigenen Bedürfnisse zu erreichen. Zentrales Anliegen soll in diesem Fall die Vorbereitung der auf Gemeindeebene tätigen Gesundheitshelfer und medizinischen Hilfkräfte auf eine aktive Beteiligung an der örtlichen Gesundheitserziehung sein, wobei die Betonung auf Teamarbeit, sozialer Mobilisierung und der Unterstützung anderer Entwicklungshelfer liegt. In den auf nationaler Ebene vorgesehenen Programmen geht es um regionale Gesundheitszentren in den Städten, städtischen Randgebieten und im ländlichen Raum, die Durchführung von Gesundheitsprogrammen auf Distriktsebene und den Auf- und Ausbau der Dienste auf den einzelnen Referenzebenen.

B. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Handlungsgrundlage
6.10 Dank der durch die Entwicklung von Impfstoffen und Chemotherapeutika erzielten Fortschritte ist es gelungen, viele übertragbare Krankheiten unter Kontrolle zu bringen. Es bleiben jedoch eine ganze Reihe ernstzunehmender ansteckender Krankheiten übrig, bei denen Umweltschutzmaßnahmen - insbesondere im Bereich der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung - unerläßlich sind. Zu diesen Krankheiten zählen die Cholera, Durchfallerkrankungen, Leishmaniasen, die Malaria und die Bilharziose (Schistosomiasis). In allen diesen Fällen sind die Umweltschutzmaßnahmen - entweder als Teil der primären Gesundheitsversorgung oder als Maßnahme außerhalb des Gesundheitssektors - im Verbund mit der Gesundheits- und Hygieneerziehung unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtstrategien zur Bekämpfung von Krankheiten und in einigen Fällen sogar der einzige.

6.11 Angesichts der Tatsache, daß Schätzungen zufolge die Zahl der HIV-Infizierten bis zum Jahre 2000 auf 30 bis 40 Millionen gestiegen sein wird, ist zu erwarten, daß die sozioökonomischen Auswirkungen der Immunschwächekrankheit für alle Länder und zunehmend auch für Frauen und Kinder verheerend sein werden. Zwar sind auch die unmittelbaren Gesundheitskosten enorm hoch, jedoch werden sie von den mittelbaren Kosten dieser Pandemie - in erster Linie den auf den Einkommensverlust und die geringere Produktivität des Arbeitskräftepotentials zurückzuführenden Kosten - weit in den Schatten gestellt. Die Krankheit wird das Wachstum im Dienstleistungs- und Industriesektor bremsen und die Kosten für die Heranbildung des erforderlichen Arbeitskräftepotentials und seine Weiterbildung spürbar in die Höhe treiben. Der Agrarsektor ist in den arbeitsintensiven Bereichen besonders stark davon betroffen.

Ziele
6.12 Im Rahmen umfangreicher Konsultationen in verschiedenen internationalen Gremien, denen so gut wie alle Regierungen, die zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen (darunter die WHO, UNICEF, UNFPA, UNESCO, UNDP und die Weltbank) und eine Reihe nichtstaatlicher Organisationen angehören, sind bereits eine ganze Reihe von Zielen ausgearbeitet worden. Die Ziele (darunter auch die nachstehend aufgeführten) werden allen Ländern, für die sie in Frage kommen, zur Umsetzung empfohlen, allerdings mit entsprechender Anpassung an die Situation des jeweiligen Landes hinsichtlich zeitlicher Abwicklung, Normen, Prioritäten und Verfügbarkeit von Ressourcen unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und sozialer Aspekte, im Einklang mit der Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter Einbeziehung ethischer Aspekte. Zusätzliche Ziele, die für die spezifische Situation eines Landes besonders wichtig sind, sollen in den nationalen Aktionsplan (Aktionsplan für die Verwirklichung der Weltdeklaration über das Überleben, den Schutz und die Entwicklung der Kinder in den neunziger Jahren)1) eingebunden werden. Derartige auf nationaler Ebene durchzuführende Aktionspläne sollen über das öffentliche Gesundheitswesen koordiniert und überwacht werden. Zu den wichtigsten Zielen gehören unter anderem folgende:

a) bis zum Jahr 2000 die Guineawurm-Infektion (Drakunkulose) auszumerzen;
b) bis zum Jahr 2000 die Kinderlähmung (Poliomyelitis) auszurotten;

c) bis zum Jahr 2000 die Onchozerkose (Flußblindheit) und die Lepra wirksam unter Kontrolle zu bringen;

d) bis 1995 eine 95prozentige Senkung der durch Masern verursachten Todesfälle und eine 90prozentige Senkung der Masernerkrankungen verglichen mit dem Stand vor der Schutzimpfung zu erreichen;

e) durch anhaltende Bemühungen für eine angemessene Gesundheits- und Hygieneerziehung und für die flächendeckende Bereitstellung hygienisch unbedenklichen Trinkwassers und sanitärer Einrichtungen zur Entsorgung von Fäkalien zu sorgen, um so durch verunreinigtes Wasser verursachte Krankheiten wie Cholera und Bilharziose spürbar einzudämmen, und um

i) bis zum Jahr 2000 in den Entwicklungsländern die Zahl der durch Durchfallerkrankungen im Kindesalter verursachten Todesfälle um 50 bis 70 Prozent zu senken;
ii) bis zum Jahr 2000 in den Entwicklungsländern die Zahl der Durchfallerkrankungen im Kindesalter um mindestens 25 bis 50 Prozent zu senken;

f) bis zum Jahr 2000 umfassende Programme zur Reduzierung der auf akute Infektionen der Atemwege bei Kindern unter fünf Jahren zurückzuführenden Todesfälle um mindestens ein Drittel - insbesondere in Ländern mit hoher Kindersterblichkeit - einzuleiten;

g) bis zum Jahr 2000 bei 95 Prozent aller Kinder dieser Erde bei akuten Atemwegserkrankungen für eine angemessene Versorgung auf Gemeindeebene und auf der ersten Referenzstufe zu sorgen;

h) bis zum Jahr 2000 Programme zur Bekämpfung der Malaria in all den Ländern einzuleiten, in denen die Malaria ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem darstellt, und in den malariafreien Gebieten den erreichten ansteckungsfreien Status aufrechtzuerhalten;

i) bis zum Jahr 2000 Bekämpfungsmaßnahmen in den Ländern durchzuführen, in denen parasitäre Infektionen endemisch sind, und insgesamt eine Reduzierung der Prävalenz der Bilharziose und anderer Trematodeninfektionen um 40 bzw. 25 Prozent, bezogen auf das Basisjahr 1984, sowie eine deutliche Senkung der Inzidenz, Prävalenz und Intensität von Fadenwurminfektionen (Filariosen) zu erreichen;

j) die nationalen und internationalen Maßnahmen im Kampf gegen AIDS zu verstärken und zu vereinheitlichen, um weitere Infektionen zu verhindern und die persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer HIV-Infektion zu mildern;

k) das Wiederauftreten der Tuberkulose unter besonderer Beachtung multipler, antibiotikaresistenter Formen einzudämmen;

l) die Forschung im Zusammenhang mit der Entwicklung verbesserter Impfstoffe voranzutreiben und für einen möglichst umfassenden Einsatz von Impfstoffen in der Präventivmedizin zu sorgen.

Maßnahmen
6.13 Ausgehend von eigenen Plänen für das öffentliche Gesundheitswesen, eigenen Prioritäten und Zielen soll die Regierung jedes Landes mit entsprechender internationaler Hilfe und Unterstützung die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für den Gesundheitsbereich erwägen, der als Mindestanforderung folgende Punkte einschließt:

a) Ein nationales öffentliches Gesundheitswesen:
i) Programme zur Ermittlung umweltbedingter Gefährdungen als Ursache übertragbarer Krankheiten;
ii) Systeme zur Überwachung epidemiologischer Daten, die eine angemessene Vorhersage des Auftretens, der Verbreitung oder der Verschlimmerung übertragbarer Krankheiten ermöglichen;

iii) Interventionsprogramme einschließlich Maßnahmen, die mit den Grundsätzen der weltweiten AIDS-Strategie übereinstimmen;

iv) zur Verhütung übertragbarer Krankheiten eingesetzte Impfstoffe;

b) Öffentliche Aufklärung und Gesundheitserziehung:

verstärkte Gesundheitserziehung und Aufklärung über die Risiken übertragbarer Massenkrankheiten und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltschutzmaßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, um den Gemeinden die Möglichkeit zur Beteiligung an der Bekämpfung solcher Krankheiten zu geben;

c) Sektorübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung:

i) Abordnung erfahrener medizinischer Fachkräfte in einschlägige Sektoren wie etwa den Planungsbereich, das Wohnungswesen und die Landwirtschaft;
ii) Erarbeitung von Richtlinien für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit in den Bereichen berufliche Bildung, Risikoabschätzung und Entwicklung von Bekämpfungstechniken;

d) Überwachung von Umweltfaktoren, welche die Verbreitung übertragbarer Krankheiten beeinflussen:

Anwendung von Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, wozu auch die Überwachung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung, der Gewässerschutz, der Lebensmittelschutz, die integrierte Kontrolle von Krankheitsüberträgern (Vektoren), die Abfallsammlung und -entsorgung und umweltverträgliche Bewässerungsverfahren gehören;

e) Primäre Gesundheitsversorgung;

i) Ausbau von Vorsorgeprogrammen, wobei besonderer Nachdruck auf eine ausreichende und ausgewogene Ernährung gelegt wird;
ii) Intensivierung von Frühdiagnoseprogrammen und Ausbau der Kapazitäten für frühzeitige Präventiv-/Therapiemaßnahmen;

iii) Verringerung der Anfälligkeit von Müttern und Kindern gegen eine HIV-Infektion;

f) Unterstützung der Forschung und der Entwicklung von Methodologien:

i) Intensivierung und Ausbau der multidisziplinären Forschung, wozu auch die schwerpunktmäßige Befassung mit der Reduzierung und Bekämpfung von Tropenkrankheiten im Rahmen des Umweltschutzes gehört;
ii) Durchführung von Interventionsstudien, um eine solide epidemiologische Grundlage für Bekämpfungsstrategien zu schaffen und die Wirksamkeit alternativer Ansätze zu bewerten;

iii) Durchführung von Umfragen in der Bevölkerung und bei den Gesundheitshelfern, um den Einfluß kultureller, verhaltensspezifischer und sozialer Faktoren auf Bekämpfungsstrategien zu bestimmen;

g) Entwicklung und Verbreitung von Technologien:

i) Entwicklung neuer Technologien zur wirksamen Kontrolle übertragbarer Krankheiten;
ii) Förderung von Untersuchungen zur Bestimmung der besten Möglichkeiten zur Transfer von Forschungsergebnissen;

iii) Gewährung technischer Hilfe, auch durch den Austausch von Kenntnissen und Fachwissen.

Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
6.14 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 4 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 900 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Voraussetzungen
6.15 In die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten sollen auch Untersuchungen der epidemiologischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Entwicklung wirksamerer nationaler Strategien zur integrierten Kontrolle übertragbarer Krankheiten einbezogen werden. Kostengünstige Umweltschutzverfahren sollen an den vor Ort gegebenen Entwicklungsstand angepaßt werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
6.16 Nationale und regionale Ausbildungseinrichtungen sollen breit angelegte, sektorübergreifende Ansätze zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten unterstützen, wozu auch Ausbildungsangebote im Bereich der Epidemiologie und der Prävention und Bekämpfung auf kommunaler Ebene, der Immunologie, der Molekularbiologie und des Einsatzes neuer Impfstoffe gehören. Für die Arbeit der Gemeindehelfer und zur Aufklärung von Müttern über die Verhütung und Behandlung von Durchfallserkrankungen im häuslichen Bereich soll entsprechendes Informationsmaterial erstellt werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
6.17 Gesundheitsbehörden sollen sachdienliche Angaben über die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zusammentragen und die institutionellen Kapazitäten für eine Kontaktnahme und Zusammenarbeit mit anderen Sektoren bei der Verhütung, Eingrenzung und Beseitigung der mit solchen Krankheiten verbundenen Risiken im Rahmen des Umweltschutzes schaffen. Dazu soll die Zustimmung der politischen Verantwortlichen und der Entscheidungsinstanzen eingeholt und die notwendige Unterstützung von fachlicher Seite und von seiten der Gesellschaft mobilisiert werden, und die Kommunen sollen veranlaßt werden, mehr Eigenständigkeit zu entwickeln.

C. Schutz besonders anfälliger Gruppen
Handlungsgrundlage
6.18 Eine der Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung ist, daß neben der Deckung der gesundheitlichen Grundbedürfnisse auch der Schutz und die Aufklärung besonders anfälliger Gruppen, vor allem der Kinder, der Jugendlichen, der Frauen, eingeborener Bevölkerungsgruppen und der Ärmsten, stärker herausgestellt werden. Auch den Gesundheitsbedürfnissen der älteren Menschen und der Behinderten gebührt mehr Beachtung.

6.19 Säuglinge und Kinder. Die Weltbevölkerung besteht zu etwa einem Drittel aus Kindern unter 15 Jahren. Mindestens 15 Millionen dieser Kinder sterben jährlich an verhütbaren Krankheiten wie etwa Geburtstraumata, Neugeborenen-Asphyxie, akuten respiratorischen Krankheiten, Mangelernährung, übertragbaren Krankheiten und Durchfallerkrankungen. Die durch Mangelernährung und schädliche Umwelteinflüsse bedingte Gesundheitgefährdung ist bei Kindern viel größer als bei anderen Bevölkerungsgruppen, und viele Kinder laufen Gefahr, als billige Arbeitskräfte oder durch Prostitution ausgebeutet zu werden.

6.20 Jugend. Wie die Erfahrungen der Vergangenheit in allen Ländern gezeigt haben, ist die Jugend besonders stark von den mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehenden Problemen betroffen, da diese oft zu einer Schwächung der traditionellen Formen der sozialen Abfederung führen, die eine wesentliche Voraussetzung für die gesunde Entwicklung junger Menschen sind. Die zunehmende Urbanisierung und der Wandel in den gesellschaftlichen Verhaltensnormen haben zu einem Anstieg des Drogenmißbrauchs, der unerwünschten Schwangerschaften und der durch Sexualkontakt übertragenen Krankheiten wie etwa AIDS geführt. Im Augenblick sind mehr als die Hälfte aller auf der Erde lebenden Menschen unter 25 Jahre alt, und vier von fünf leben in den Entwicklungsländern. Aus diesem Grund muß unbedingt etwas getan werden, damit sich die Erfahrungen der Vergangenheit nicht wiederholen.

6.21 Frauen. Der Gesundheitszustand der Frauen in den Entwicklungsländern ist unverändert schlecht geblieben, und in den achtziger Jahren verschlimmerte sich die Armut, die Mangelernährung und der schlechte Allgemeinzustand der Frauen sogar noch weiter. Den meisten Frauen in den Entwicklungsländern werden immer noch keine ausreichenden Bildungsmöglichkeiten angeboten, und sie verfügen nicht über genügend eigene Ressourcen, um sich um ihre Gesundheit und eine verantwortliche Familienplanung zu kümmern und ihren sozioökonomischen Status zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gebührt auch der pränatalen Gesundheitsfürsorge, damit sichergestellt ist, daß gesunde Kinder geboren werden.

6.22 Eingeborene und ihre Lebensgemeinschaften. Früher machten die Eingeborenenvölker und ihre Gemeinschaften einen erheblichen Anteil der Weltbevölkerung aus. Die Ergebnisse ihrer Erfahrungen sind insofern häufig sehr ähnlich gewesen, als sich die Basis ihrer Beziehung zu ihrem traditionellen Land grundlegend geändert hat. Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, Armut und schlechter Gesundheitszustand sind bei ihnen oft unverhältnismäßig stark ausgeprägt. In vielen Ländern wächst die indigene Bevölkerung schneller als die übrige Bevölkerung. Aus diesem Grund ist es wichtig, gezielte Gesundheitsinitiativen für indigene Bevölkerungsgruppen vorzusehen.

Ziele
6.23 Die allgemeinen Ziele des Schutzes besonders anfälliger Bevölkerungsgruppen lauten wie folgt: Es soll sichergestellt sein, daß alle diese Menschen die Möglichkeit haben, sämtliche in ihnen schlummernden Kräfte zu entfalten (wozu auch eine gesunde physische, psychische und geistige Entwicklung gehört), daß junge Menschen die Voraussetzungen für ein langes, gesundes Leben schaffen können, daß Frauen Gelegenheit gegeben wird, den ihnen zustehenden Platz in der Gesellschaft einzunehmen, und daß indigene Bevölkerungsgruppen im Rahmen schulischer, wirtschaftlicher und technischer Möglichkeiten unterstützt werden.

6.24 Auf dem Weltgipfel für Kinder wurden spezifische Leitziele für das Überleben, die Entwicklung und den Schutz der Kinder vereinbart, die auch für die Agenda 21 Gültigkeit haben. Zu den Unterstützungsmaßnahmen und sektoralen Zielen gehören die Förderung der Gesundheit der Frauen und ihrer Bildungschancen, die Ernährung, die Gesundheit der Kinder, die Trinkwasser- und Sanitärversorgung, die schulische Grunderziehung und Kinder in schwierigen Lebensumständen.

6.25 Auf Regierungsseite sollen konkrete Anstrengungen unternommen werden, um mit besonderer Vordringlichkeit und angepaßt an die Gegebenheiten und Rechtssysteme des jeweiligen Landes Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß Frauen und Männer das gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Geburten zu entscheiden, und daß sie den Umständen entsprechend Zugang zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten und Mitteln haben, die sie in die Lage versetzen, dieses Recht im Einklang mit ihrer Freiheit, Würde und ihren persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte auszuüben.

6.26 Auf Regierungsseite sollen konkrete Anstrengungen unternommen werden, um Programme zum Aufund Ausbau von Einrichtungen für die präventive und kurative Medizin durchzuführen, wozu auch eine speziell auf Frauen zugeschnittene, von Frauen geleitete, verläßliche und effiziente reproduktionsmedizinische Versorgung sowie gegebenenfalls erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste für eine verantwortliche Familienplanung im Einklang mit der Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig auf eine umfassende Gesundheitsfürsorge ausgerichtet sein, wozu auch Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Aufklärung über eine verantwortliche Elternschaft gehören, und allen Frauen die Möglichkeit zum Vollstillen, zumindest während der ersten vier Monate nach der Geburt, geben. Die Programme sollen die produktive und reproduktive Rolle und das Wohl der Frauen uneingeschränkt unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer gleichwertigen und verbesserten Gesundheitsfürsorge für alle Kinder und der Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit und der Erkrankungen von Mutter und Kind besondere Beachtung gebührt.

Maßnahmen
6.27 Die Regierungen der einzelnen Länder sollen in Zusammenarbeit mit örtlichen und nichtstaatlichen Organisationen in den folgenden Bereichen neue Programme initiieren oder vorhandene erweitern:

a) Säuglinge und Kinder:
i) Ausbau der speziell für Kinder bestimmten Basisgesundheitsdienste im Bereich der primären Gesundheitsversorgung, darunter auch Pränatalvorsorge-, Still-, Impf- und Ernährungsprogramme;
ii) Durchführung umfangreicher Aufklärungsaktionen zur Unterweisung von Erwachsenen in der Anwendung der oralen Rehydratationstherapie bei Durchfall, in der Behandlung von Infektionen der Atemwege und in der Verhütung übertragbarer Krankheiten;

iii) Hilfe beim Aufbau, bei der Änderung und der Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzesrahmens zum Schutz der Kinder vor sexuellem Mißbrauch und Mißbrauch in Form von Kinderarbeit;

iv) Schutz der Kinder vor den Auswirkungen von in der Umwelt und am Arbeitsplatz vorkommenden toxischen chemischen Verbindungen;

b) Jugend:

Ausbau der für junge Menschen bestimmten Dienste in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales, um eine bessere Aufklärung, Erziehung, Beratung und Behandlung bei speziellen Gesundheitsproblemen einschließlich Drogenmißbrauch zu gewährleisten;

c) Frauen:

i) Beteiligung von Frauengruppen an Entscheidungsprozessen auf staatlicher und kommunaler Ebene, um Gesundheitsrisiken aufzuzeigen und um in nationale Aktionsprogramme über Frauen und Entwicklung auch Gesundheitsfragen einzubinden;
ii) Schaffung konkreter Anreize für eine verstärkte und längerfristige Teilnahme von Frauen aller Altersstufen am Schulunterricht und an im Rahmen der Erwachsenenbildung veranstalteten Kursen, auch im Bereich der Gesundheitserziehung und der Ausbildung in der primären Gesundheitsfürsorge, der häuslichen Krankenpflege und der Versorgung während der Schwangerschaft;

iii) Durchführung von Basiserhebungen und von auf die Kenntnisse, die Einstellung und die Gewohnheiten bezogenen Untersuchungen über die Gesundheit und Ernährung von Frauen während ihres gesamten Lebenszykluses, insbesondere mit Blick auf die Wirkung der Umweltzerstörung und ausreichender Ressourcen;

d) Eingeborene und ihre Lebensgemeinschaften:

i) Ausbau der präventiven und kurativen Gesundheitsdienste durch entsprechende Mittelausstattung und Selbstverwaltung;
ii) Einbeziehung traditioneller Kenntnisse und Erfahrungen in das Gesundheitswesen.

Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
6.28 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3,7 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 400 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
6.29 Bildungs-, Gesundheits- und Forschungseinrichtungen sollen ausgebaut und verstärkt zur Verbesserung der Gesundheit besonders anfälliger Gruppen herangezogen werden. Außerdem soll die mit den spezifischen Problemen dieser Gruppen befaßte Sozialforschung ausgebaut werden, und es sollen Methoden zur Einführung flexibler, pragmatischer Lösungen unter besonderer Berücksichtgung von Präventivmaßnahmen untersucht werden. Den Regierungen, den Einrichtungen und den auf dem Gesundheitssektor tätigen nichtstaatlichen Organisationen für Jugendliche, Frauen und indigene Bevölkerungsgruppen soll fachliche Unterstützung gewährt werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
6.30 Der Ausbau der Ausbildungseinrichtungen, die Förderung interaktiver Methoden der Gesundheitserziehung und der verstärkte Einsatz der Massenmedien für die Transfer von Informationen an die Zielgruppen soll ebenfalls Bestandteil der Maßnahmen zur Entwicklung des für die Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und Frauen erforderlichen Personals sein. Voraussetzung dafür ist die Ausbildung zusätzlicher auf Gemeindeebene tätiger Gesundheitshelfer, Schwestern, Hebammen, Ärzte, Sozialwissenschaftler und Erzieher, die Beratung von Müttern, Familien und Gemeinschaften und der Ausbau der für Bildung, Gesundheit und Bevölkerungsfragen usw. zuständigen Ministerien.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

6.31 Soweit erforderlich, sollen die Regierungen (i) die Veranstaltung nationaler, länderübergreifender und zwischenregionaler Symposien und anderer Tagungen für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Gruppen, die mit der Gesundheit von Jugendlichen, Frauen und eingeborenen Bevölkerungsgruppen befaßt sind, und (ii) Frauenorganisationen, Jugendgruppen und Eingeborenenorganisationen fördern, um den Gesundheitszustand zu verbessern und ihnen bei der Schaffung, Änderung und Durchsetzung des erforderlichen Gesetzesrahmens zur Sicherung gesunder Umweltbedingungen für Kinder, Jugendliche, Frauen und indigene Bevölkerungsgruppen beratend zur Seite zu stehen.

D. Lösung der Gesundheitsprobleme in den Städten
Handlungsgrundlage
6.32 Die ungünstigen Lebensbedingungen in den Städten und städtischen Randgebieten zerstören das Leben, die Gesundheit und die gesellschaftlichen und sittlichen Werte von Milliarden Menschen. Das rapide Wachstum der Städte übersteigt die Fähigkeiten der Gesellschaft, die Bedürfnisse der Menschen zu decken, und hat dazu geführt, daß Milliarden Menschen ohne ausreichende Verdienstmöglichkeiten, Nahrungsmittel, Unterkünfte und Infrastrukturleistungen auskommen müssen. Aufgrund des Wachstums der Städte sind die dort lebenden Menschen ernstzunehmenden Umweltrisiken ausgesetzt, und die Städte und Kommunen sind nicht mehr in der Lage, die von den Menschen benötigten umwelthygienischen Dienstleistungen zu erbringen. Allzu oft ist die Entwicklung der Städte von einer zunehmenden Zerstörung der natürlichen Umwelt und der für eine nachhaltige Entwicklung benötigten Ressourcenbasis gekennzeichnet. Die Umweltverschmutzung in städtischen Ballungszentren führt zu erhöhter Morbidität und Mortalität. Übervölkerung und Wohnraummangel tragen zum vermehrten Auftreten von Atemwegserkrankungen, Tuberkulose, Meningitis und anderen Krankheiten bei. In der urbanen Umwelt sind viele gesundheitsschädliche Faktoren außerhalb des Gesundheitssektors angesiedelt. Eine Verbesserung der Gesundheitssituation in den Städten kann nur durch ein abgestimmtes Vorgehen aller Verwaltungsebenen, der Gesundheitsträger, der Unternehmen, religiöser Gruppen, der Sozial- und Bildungseinrichtungen und der Bürger erreicht werden.

Ziele
6.33 Die Gesundheit und das Wohlergehen aller Stadtbewohner müssen gefördert werden, damit sie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beitragen können. Als globales Ziel ist die Steigerung der Gesundheitsindikatoren um 10 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2000 vorgesehen. Dieselbe Steigerungsrate soll bei den für den Umwelt-, den Wohnungs- und den Gesundheitsfürsorgebereich geltenden Indikatoren erreicht werden. Hierzu gehören die Festlegung von Mengenzielen für die Säuglingssterblichkeit, die Müttersterblichkeit, den Anteil der Neugeborenen mit niedrigem Geburtsgewicht und spezifische Indikatoren (z.B. die Tuberkulose als Indikator für überbelegte Wohnungen, Durchfallerkrankungen als Indikatoren für unzureichende Wasserhygiene, die auf eventuelle Vorsorgemöglichkeiten gegen Verletzungen hinweisende Zahl der Arbeits- und Verkehrsunfälle und soziale Probleme wie Drogenmißbrauch, Gewalt und Verbrechen als Indiz für versteckte soziale Störungen).

Maßnahmen
6.34 Mit entsprechender Unterstützung der nationalen Regierungen und internationaler Organisationen sollen die Kommunen dazu angehalten werden, wirksame Maßnahmen zur Einleitung bzw. Intensivierung folgender Maßnahmen zu ergreifen:

a) Erarbeitung und Umsetzung kommunaler und lokaler Gesundheitspläne:
i) Auf- oder Ausbau sektorübergreifender Ausschüsse auf politischer wie auch fachlicher Ebene, wozu auch die aktive Mitwirkung an Verknüpfungen mit wissenschaftlichen, kulturellen, religiösen, medizinischen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen städtischen Einrichtungen unter Verwendung von Vernetzungslösungen gehört;
ii) Einführung bzw. Stärkung kommunaler oder lokaler "Förderstrategien", die anstelle des "Füreinander" das "Miteinander" in den Vordergrund stellen, und Schaffung günstiger gesundheitlicher Rahmenbedingungen;

iii) Gewährleistung der Ein- bzw. Weiterführung der öffentlichen Gesundheitserziehung in Schulen, am Arbeitsplatz, in den Massenmedien usw.;

iv) Bestärkung der Gemeinden, die Fähigkeiten und das Interesse des Einzelnen an der primären Gesundheitsversorgung zu entwickeln;

v) Förderung und Verstärkung der auf kommunaler Ebene stattfindenden Rehabilitationsmaßnahmen für die in den Städten und in den städtischen Randgebieten lebenden Behinderten und älteren Menschen;

b) Soweit erforderlich, Überprüfung der in den Städten gegebenen gesundheitlichen, sozialen und ökologischen Bedingungen einschließlich der Dokumentation intra-urbaner Disparitäten;

c) Ausbau der Umwelthygienedienste:

i) Einführung von Verfahren zur Prüfung der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit;
ii) Bereitstellung von Möglichkeiten der Basisausbildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz für neue und bereits vorhandene Beschäftigte;

d) Einrichtung und Unterhaltung städtischer Netzwerke für Kooperationszwecke und für den Austausch von Informationen über Modellbeispiele guter fachlicher Praxis.

Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
6.35 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 222 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 22 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
6.36 Vorhandene Entscheidungsmodelle sollen weiterentwickelt und in größerem Umfang zur Abschätzung der Kosten und der gesundheits- und umweltspezifischen Auswirkungen alternativer Technologien und Strategien eingesetzt werden. Zur Optimierung von Stadtentwicklung und Stadtplanung werden bessere landesweite und kommunale Statistiken unter Verwendung sachgerechter, einheitlicher Indikatoren benötigt. Von vorrangiger Bedeutung ist die Entwicklung von Methoden zur Bewertung intra-urbaner und distriktsbezogener Schwankungen im Gesundheitszustand und in den Umweltbedingungen und zur Verwendung dieser Daten für Planung und Verwaltung.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
6.37 Die Einarbeitung und Ausbildung des für das kommunale Gesundheitswesen benötigten städtischen Personals muß im Rahmen von Programmen erfolgen. Außerdem müssen Möglichkeiten der Grundausbildung und der betrieblichen Ausbildung für die im umweltbezogenen Gesundheitsschutz eingesetzten Fachkräfte geschaffen werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
6.38 Ziel des Programms ist der Ausbau der Planungs- und Verwaltungskapazitäten in den Städten und Kommunen und deren Partnern in der Zentralregierung, im privaten Sektor und in den Universitäten. Die Schaffung von Kapazitäten soll schwerpunktmäßig auf die Bereitstellung ausreichender Informationen, die Verbesserung der Koordinierungsmechanismen zur Verknüpfung aller Schlüsselfaktoren und die bessere Ausnutzung vorhandener Umsetzungsinstrumentarien und -ressourcen ausgerichtet sein.

E. Reduzierung der durch die Umweltverschmutzung bedingten Gesundheitsrisiken und Gefährdungen
Handlungsgrundlage
6.39 Überall auf der Erde sind vielerorts die Umwelt in ihrer Gesamtheit (Luft, Wasser und Boden), die Arbeitsplätze und sogar die einzelnen Wohnungen so stark mit Schadstoffen belastet, daß die Gesundheit von Milliarden Menschen beeinträchtigt wird. Schuld daran sind unter anderem frühere und heutige Entwicklungen in den Verbrauchs- und Produktionsmustern und in der Lebensweise, in der Energieerzeugung und Energienutzung, in der Industrie, im Verkehrswesen usw. unter minimaler Berücksichtigung oder unter Ausschluß von Umweltschutzbelangen. In einigen Ländern sind zwar bemerkenswerte Verbesserungen zu verzeichnen, doch die Zerstörung der Umwelt schreitet weiter voran. Die Möglichkeiten der Länder, mit der Umweltverschmutzung und den Gesundheitsproblemen fertig zu werden, sind aufgrund fehlender Mittel erheblich eingeschränkt. Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen konnten in vielen Fällen nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Besonders gravierend sind die mit der Entwicklung einhergehenden umweltbedingten Gesundheitsgefahren in den Schwellenländern. Außerdem wurde in der jüngsten Analyse der WHO die Interdependenz zwischen den Faktoren Gesundheit, Umwelt und Entwicklung klar hervorgehoben und herausgefunden, daß in den meisten Ländern eine Integration dieser Faktoren, die zu einem wirksamen Umweltschutzmechanismus führen würde, nicht gegeben ist.2) Unabhängig von Kriterien, die von der internationalen Staatengemeinschaft vereinbart werden, oder von Normen, die auf nationaler Ebene festgelegt werden müssen, ist in jedem Fall wichtig, daß die in den einzelnen Ländern herrschenden Wertesysteme und der Grad der Anwendbarkeit von Normen, die zwar für die fortgeschrittensten Länder Gültigkeit haben, für die Entwicklungsländer aber ungeeignet sind und zu nicht vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten führen können, mit berücksichtigt werden.

Ziele
6.40 Oberstes Ziel ist eine Minimierung des Gefährdungspotentials und die Bewahrung der Umwelt, und zwar dahingehend, daß Gesundheit und Sicherheit der Menschen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden und die Entwicklung dennoch voranschreiten kann. Zu den spezifischen Programmzielen gehören folgende:

a) bis zum Jahr 2000 die Einbindung entsprechender Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in nationale Entwicklungsprogramme aller Länder;
b) bis zum Jahr 2000 gegebenenfalls die Bereitstellung einer angemessenen nationalen Infrastruktur und entsprechender Programme zur Gewährleistung einer Überwachung von umweltbedingten Verletzungen und Gefahren und zur Schaffung der Grundlage für Maßnahmen zur Minderung der Umweltverschmutzung in allen Ländern;

c) bis zum Jahr 2000 gegebenenfalls die Einführung integrierter Programme zur Schadstoffkontrolle an der Quelle bzw. am Ablagerungsort, wobei der Schwerpunkt auf Minderungsmaßnahmen in allen Ländern liegt;

d) gegebenenfalls die Ermittlung und Erfassung der notwendigen statistischen Daten über die gesundheitlichen Auswirkungen als Basis für Kosten-Nutzen-Analysen einschließlich gesundheitsbezogener Umweltverträglichkeitsprüfungen für Reinhalte-, Vorsorge- und Minderungsmaßnahmen.

Maßnahmen
6.41 Auf nationaler Ebene gegebenenfalls mit internationaler Hilfe, Unterstützung und Mitwirkung festgelegte Aktionsprogramme für diesen Bereich sollen unter anderem folgende Punkte enthalten:

a) Luftverschmutzung in den Städten:
i) Entwicklung angepaßter, auf Risikoabschätzungen und epidemiologischen Untersuchungen basierender Reinhaltetechnologien zur Einführung umweltverträglicher Produktionsprozesse und geeigneter, sicherer Massenverkehrsmittel;
ii) Aufbau von Luftreinhaltekapazitäten in großen Städten unter besonderer Berücksichtigung von Vollzugsprogrammen und gegebenenfalls unter Verwendung von Überwachungsnetzen;

b) Belastung der Innenraumluft:

i) Forschungsförderung und Erarbeitung von Programmen für die Einführung von Vorsorge- und Kontrollverfahren zur Verminderung der Belastung der Innenraumluft einschließlich der Schaffung wirtschaftlicher Anreize für den Einbau entsprechender technischer Einrichtungen;
ii) Planung und Durchführung von Gesundheitskampagnen insbesondere in den Entwicklungsländern, zur Minderung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Biomasse- und Kohleverwendung in den Haushalten;

c) Wasserverschmutzung:

i) Entwicklung angepaßter Wasserreinhaltetechnologien ausgehend von Abschätzungen der Gesundheitsrisiken;
ii) Aufbau von Wasserreinhaltekapazitäten in großen Städten;

d) Schädlingsbekämpfungsmittel:

Die Schaffung von Mechanismen zur Kontrolle der Verteilung und Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln mit dem Ziel einer Minimierung der Gesundheitsrisiken, verursacht durch den Transport, die Lagerung, die Ausbringung und die Restwirkungen von in der Landwirtschaft und als Holzschutzmittel eingesetzten Pestiziden;

e) Feste Abfälle:

i) Entwicklung angepaßter Technologien zur Entsorgung fester Abfälle ausgehend von einer gesundheitsbezogenen Risikoabschätzung;
ii) Aufbau von Entsorgungskapazitäten für feste Abfallstoffe in großen Städten;

f) Wohn- und Siedlungswesen:

Erarbeitung von Programmen zur Verbesserung der Gesundheitsbedingungen in Wohn- und Siedlungsbereichen, insbesondere in Elendsvierteln und illegalen Spontansiedlungen, ausgehend von einer gesundheitsbezogenen Risikoabschätzung;

g) Lärm:

Erarbeitung von Kriterien für die maximal zulässigen Lärmpegel und Förderung von Lärmmessungen und -kontrollen als Teil von Umwelthygieneprogrammen;

h) Ionisierende und nichtionisierende Strahlen:

Erarbeitung und Inkraftsetzung geeigneter nationaler Gesetze, Normen und Durchführungsverfahren auf der Grundlage geltender internationaler Richtlinien;

i) Auswirkungen ultravioletter Strahlen:

i) vordringliche Einleitung von Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen der als Folge des Abbaus der stratosphärischen Ozonschicht in zunehmendem Maße die Erdoberfläche erreichenden UV-Strahlung;
ii) ausgehend von den Ergebnissen dieser Untersuchungen die Erwägung der Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Minderung der obengenannten Auswirkungen auf den Menschen;

j) Industrie- und Energieproduktion:

i) Einführung gesundheitsbezogener Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Planung und den Bau neuer Industrie- und Energieerzeugungsanlagen;
ii) Einbeziehung geeigneter gesundheitsbezogener Risikoanalysen in alle nationalen Umweltschutz- und Managementprogramme unter besonderer Beachtung toxischer Verbindungen wie etwa Blei;

iii) Einführung von Arbeitshygiene-Programmen in allen wichtigen Industriezweigen zur Überwachung der Exposition von Arbeitern im Hinblick auf Gesundheitsgefährdungen;

iv) Förderung der Einführung umweltverträglicher Technologien im Industrie- und Energiebereich;

k) Überwachung und Abschätzung von Umweltschäden:

Wo es zweckmäßig erscheint, Aufbau entsprechender Umweltmonitoring-Kapazitäten zur Überwachung der Umweltqualität und des Gesundheitszustands der Bevölkerung;

l) Überwachung und Verringerung von Verletzungen:

i) gegebenenfalls Heranbildung von Systemen zur Überwachung der Inzidenz und der Ursachen von Verletzungen mit dem Ziel, gezielte Interventions-/Präventivstrategien zu entwickeln;
ii) Entwicklung von mit nationalen Plänen übereinstimmenden Strategien in allen Bereichen (Industrie, Verkehr und andere) im Einklang mit den WHO-Programmen für sichere Städte und sichere Gemeinden mit dem Ziel einer Verringerung der Häufigkeit und des Schweregrads auftretender Verletzungen;

iii) Betonung vorbeugender Strategien zur Reduzierung berufsbedingter Krankheiten und von Krankheiten, die durch in der Umwelt und am Arbeitsplatz vorkommende Gifte verursacht werden, mit dem Ziel einer Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz;

m) Forschungsförderung und Entwicklung von Methodologien:

i) Förderung der Entwicklung neuer Methoden zur quantitativen Bewertung der mit verschiedenen Umweltschutzstrategien verbundenen gesundheitlichen Nutzen und Kosten;
ii) Vorbereitung und Durchführung interdisziplinärer Forschungsvorhaben zur Untersuchung der gesundheitlichen Kombinationswirkungen von Expositionen gegenüber vielfältigen Umweltgefahren einschließlich epidemiologischer Untersuchungen der Langzeitexposition gegenüber niedrigen Schadstoffkonzentrationen und der Verwendung geeigneter biologischer Marker zur Abschätzung der menschlichen Exposition, der schädlichen Auswirkungen und der Empfindlichkeit gegenüber in Umweltagenzien.

Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
6.42 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 115 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
6.43 Obwohl für eine große Zahl von Umweltproblemen bereits genügend Reinhalte- oder Verminderungstechnologien zur Verfügung stehen, sollen die Länder für die zu erarbeitenden Programme und umweltpolitischen Konzepte Untersuchungen in einem sektorübergreifenden Rahmen durchführen. Dabei soll auch eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmensbereich vorgesehen werden. Kostenwirksamkeitsanalysen und Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen im Rahmen internationaler Partnerschaftsprogramme erarbeitet und bei der Festlegung gesundheits- und entwicklungsorientierter Prioritäten und Strategien Anwendung finden.

6.44 Was die in Punkt 6.41 Buchstabe a bis m genannten Maßnahmen betrifft, sollen in Übereinstimmung mit Kapitel 34 die Bemühungen der Entwicklungsländer durch Gewährung ausreichender Zugriffsmöglichkeiten zu Technologien, Know-how und Informationen in den dafür verwendeten Speichern erleichtert werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
6.45 Um den Mangel an qualifiziertem Personal zu beseitigen, der eines der Haupthindernisse für die Erzielung von Fortschritten im Umgang mit umweltbedingten Gesundheitsgefahren ist, sollen in den einzelnen Ländern umfassende Strategien entwickelt werden. In die Ausbildungsmaßnahmen sollen im Umweltschutz und Gesundheitswesen Beschäftigte aller Ebenen von Führungskräften bis zu Gesundheitsinspektoren einbezogen werden. Ein höherer Stellenwert soll dem Thema Umwelthygiene in den Lehrplänen von weiterführenden Schulen und Universitäten und in der öffentlichen Gesundheitserziehung eingeräumt werden.

(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
6.46 Jedes Land soll die notwendige Wissensbasis und die praktischen Fertigkeiten zur Vorhersage und Erkennung umweltbedingter Gesundheitsgefahren heranbilden, und die notwendigen Kapazitäten zur Verringerung der Risiken schaffen. Zu den Grundanfordungen muß folgendes gehören: Genaue Kenntnisse über umwelthygienische Problemstellungen und eine verstärkte Bewußtseinsbildung bei Entscheidungsträgern, Bürgern und Fachleuten, Durchführungsmechanismen für eine sektor- und regierungsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Entwicklungsplanung und -management und Verschmutzungsbekämpfung, Vorkehrungen zur Einbeziehung privater und kommunaler Interessengruppen in die Behandlung sozialer Fragen, Delegierung von Befugnissen und Verteilung von Ressourcen an mittlere und örtliche Verwaltungsebenen, um an vorderster Front Kapazitäten zur Abdeckung der umwelthygienischen Anforderungen bereitstellen zu können.


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Anmerkungen
1) A/45/625, Anhang.
2) Report of the WHO Commission on Health and Environment (Genf, erscheint in Kürze).

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