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Florian (Unregistrierter Gast)
Wasserfloh
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, den 13. November, 2002 - 12:13: |
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Hi, leider ist es für einen Anfänger ja nicht gerade leicht durchzublicken was man nun alles tun muss damit man Angeln darf. Ich pers. komme aus Bayern, und bin bereits jetzt garnicht mehr so sehr vom Angeln begeistert.. obwohl ich noch nicht mal damit angefangen habe. Fakt ist hier leider das ich mich bis zum 31.12 anmelden müsste um dann am 1.März die Prüfung zu machen und ich zusätzlich zwischenzeitlich ein dickes Buch auswendig können sollte (ich wollte nicht studieren, sondern ein neues Hobby!) sowie einen sündhaft teuren Angelkurs besuchen muss. Das ganze kommt über den Daumen schnell auf knapp 1000€, was schon eine enorme Summe ist, und dabei hab ich dann noch nich mal Angelgerät,... Ich denke viele andere kennen diese Problematik auch und schrecken deshalb schnell zurück wenn sie fest stellen was das ganze kostet und wie überaus schwer es wird. Besonders wenn man bedenkt das ich nun bald schon ein halbes Jahr überlege... und mir die Lust vergeht... Ein Bekannter sagte mir nun neulich das es möglich sei den Schein in Österreich zu machen, man diesen dann in Deutschland aber umschreiben lassen müsse, wobei ich vor kurzem dann gelesen habe das Ausländische Angelscheine in Bayern garnicht anerkannt werden. Nun, die Sache mit Österreich klingt sehr verlockend, da das ganze einen Tag dauert, und 60€ kosten würde, wenn ich das ganze richtig verstanden habe. Fraglich ist aber dabei ob das ganze in D-Land überhaupt anerkannt wird und was mich nun das Umschreiben kosten würde... Leider hat der Bekannte mir auch gesagt das man das ganze noch dieses Jahr machen müsse, da ein neues EU kommt wobdurch es so nicht mehr möglich sei. Meine Frage ist jetzt letztlich, wer kann mir hier detailierte und fundierte Informationen zukommen lassen? Wo kann man in Österreich diese Schein machen? Was kostet mich das Umschreiben, und wo kann ich in D-Land das machen? Kann ich den Schein überhaupt umschreiben lassen? Muss ich das wirklich noch dieses Jahr machen, oder hat es evtl. auch noch länger Zeit? Darf ich dann in D-Land angeln (natürlich ist mir dabei klar das ich mir wieder entsprechend eine Erlaubniskarte für das jeweilige Gewässer kaufen muss)? etc... Ich bin für jede Information höchst dankbar!! (bitte nach Möglichkeit das ganze zusätzlich via Mail!) Mfg Florian |
Marion
Gräte Benutzername: Marion
Nummer des Beitrags: 4512 Registriert: 10-2000
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, den 13. November, 2002 - 15:25: |
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Hallo Florian, in Deutschland ist Fischereirecht Ländersache.Jedes Bundeland hat ein eigenes Fischereigesetz.Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. In Bayern ein einziger Prüfungstermin im Jahr, im März. In Hessen z. B. öfter, nach Bedarf. Hast Du die Fischerprüfung bestanden bekommst Du ein Fischerprüfungszeugnis, mit dem beantragst Du den Fischereischein, ich habe ihn gleich auf Lebenszeit beantragt. ***Prüfungsgebühr 26 EUR.*** Anmeldung in Starnberg für nächsten März, im Zeitraum vom 1. September bis 2. Dezember 2002 anmelden (Anmeldeschluss wäre regulär der 1. Dezember, da dies ein Sonntag ist, ist die Anmeldung auch noch am Montag dem 2. Dezember 2002 möglich). Kosten für den Fischereischein richten sich nach dem Lebensalter, siehe Tabelle: Lebensalter bei Zahlung Betrag in € + je 35 € Fischereischeingebühr (Gemeinde) 14 - 22 300 23 - 27 288 28 - 32 256 33 - 37 224 38 - 42 192 43 - 47 160 48 - 52 128 53 - 57 96 58 - 62 64 63 - 67 32 ********************* Kosten für den Vorbereitungslehrgang, gesetzlich sind 30 Stunden teilnahme vorgeschrieben: ca. 100 - 120 EUR, richtet sich nach dem Kurs den Du belegen willst. Im allgemeinen wird mit Projektor gearbeitet. Man kann zusätzlich Bücher/CD´s oder Videos in den Kursen kaufen, das kostet extra. Also, gesamt mit dem was wirklich nötig ist kommt die Fischereiprüfung auf ca. 181 EUR plus dem Betrag für den Fischereischen, der sich nach dem Lebensalter richtet. So, nun weisst Du was ungefähr in Bayern die Kosten sind. Nehmen wir an Du bist 25, dann würde die Gebühr 288 EUR betragen, plus 181 EUR was einen gesamtbetrag von 469 EUR (mehr oder weniger) bedeutet. Die Rechnung kommt zustande wenn Du den Fischereischein auf Lebenszeit beantragst. Er ist gestaffelt, nach Jahren, Du kannst ihn z. B. auf (3) 5 Jahre nehmen und nach (3) 5 Jahren wieder (3) 5 Jahre. Also Du musst das nicht auf einmal hinblättern....! Und das sind keine 1000 EUR sondern knapp 1000 DM mit allem drum und dran. Natürlich kommen danach noch die Kosten für Angelgerät und Zubehör dazu, aber das hat man in jedem Fall oder ? Hoffe deine Fragen zu Bayern }beantwortet zu haben. Das was Du über Österreich schreibst kann ich mir nicht gut vorstellen. Die Fischerei ist nicht nur ein Hobby sondern ein sehr ernstzunehmendes Gebiet, was viel umfasst. Man muss viel wissen darüber und das Wissen erlangen kostet eben seine Zeit.
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Beko
Moderator Benutzername: Beko
Nummer des Beitrags: 2601 Registriert: 04-2000
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, den 15. November, 2002 - 22:17: |
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Danke Marion und willkommen im Forum Florian, da kommem wir hier im Norden schon billiger weg,, Kurs kostet so um 60 EUR und dann noch ca.: 6 EUR Gebühren für den Jahresfischereischein, und die früher 12 DM für die Marke des gültigen Jahres,- fertig ! Nun muß man nur noch einen Verein seines (Interesses finden, eintreten und es geht los! (Freie Gewässer wie in Hamburg sind hier im Norden in der Regel die Ausnahme!) Eat..Sleep...Go Fishing!
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Marion
Gräte Benutzername: Marion
Nummer des Beitrags: 4514 Registriert: 10-2000
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, den 20. November, 2002 - 09:12: |
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Ach ja, die Aufnahme für die Vereine hatte ich vergessen zu erwähnen. Das ist sehr unterschiedlich von den Gebühren, denke einmalige Aufnahmegebühren verlangt wohl jeder Verein, dann die Jahresbeitragsgebühr (je nachdem ob Mitglied oder Jahreskarteninhaber )und wenn man nicht zu den vorgeschriebenen Arbeitsdiensten im Jahr geht kostet das auch was... Bei mir sind z. B. 10 Stunden im Jahr Arbeitsdienst, mache ich die nicht muss ich pro Stunde 12 EUR zahlen... Hier gibt keine freien Gewässer mehr in meiner Umgebung.. |
Michael
Gräte Benutzername: Michael
Nummer des Beitrags: 473 Registriert: 07-2001
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, den 20. November, 2002 - 13:38: |
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Hi Florian, mit dem Fischereischein aus Österreich wird es nichts werden, da auch dort der Erwerb an den Wohnort gebunden ist. In Bayern kannst du die Fischerprüfung ab dem 14-ten Lebensjahr ablegen, nach oben keine Grenze. Zwischen 10 u. 18 Jahren kann man einen Jugendfischereischein erwerben (Kosten?), dazu ist keine Prüfung nötig. Erhältlich auf der Gemeindverwaltung. Wenn dir in Bayern der Fischereischein zu teuer ist gibt es nur eine Alternative: Du musst in ein Bundesland umziehen in dem der Erwerb des Scheines billiger ist und ihn dort erwerben. Allerdings ist hierbei die Frage zu stellen, ob sich das lohnt. Freie Gewässer gibt es in Bayern definitiv nicht, da sämtliche staatlichen Gewässer vom LFV Bayern e.V. verwaltet und verpachtet werden. Fishing isn't a sport, it's a passion!
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Dirk (Unregistrierter Gast)
Wasserfloh
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, den 07. Mai, 2005 - 22:11: |
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Hallo wer kann mir sagen was der Fischereischein in Hessen kostet mit allem drum und dran und wie die prüfung ausieht (theo u. Prakt wäre super wenn mir da jemand/in helfen könnte bin ein großer angelfan und möchte endlich den angelschein machen danke in voraus mfg dirk |
johann (Unregistrierter Gast) Wasserfloh
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, den 17. Juni, 2007 - 09:20: |
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Hallo, ich bezitze eine Fischerkarte aus Oberösterreich seit 7 Jahren. Frage: Kann man diese in einen Deutschen umschreiben lassen und wenn ja dann wo? Danke. |
Beko
Moderator Benutzername: Beko
Nummer des Beitrags: 2913 Registriert: 04-2000
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, den 30. Juli, 2007 - 21:21: |
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Hallo Johann, in den meisten Bundesländern ja. In Bayern ist es folgendermaßen geregelt: Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer: Der in einem anderen Bundesland erworbene Fischereischein gilt nach Zuzug in Bayern weiter bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer. Anschließend wird ein bayerischer Fischerei-schein ausgestellt, sofern die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung der bayerischen gleichgestellt ist. Bedingungen für ausländische Gäste: Ausländer, die sich vorübergehend in Bayern aufhalten erhalten einen Fischereischein, der maximal drei Monate im Jahr gültig ist. Nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung können sie unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten. Eat..Sleep...Go Fishing!
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