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Neues Gesetz in Anmarsch - EU-WRRL

Neumünster.
Auf Schleswig-Holstein rollt wieder einmal ein neues Gesetz zu: Es ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie -kurz EU-WRRL. Absender ist die Europäische Union aus Brüssel. Derzeit befassen sich Mitarbeiter des Umweltministeriums in Kiel mit der praktischen Umsetzung des theoretischen Werkes in das nationale Recht, das auch die Angler in Schleswig-Holstein berühren wird. Das allerdings auch nur, wenn die Finanzierung der Vorhaben gesichert ist. Aber gerade die ist es, mit der sich die Ministeriellen in Brüssel überhaupt noch nicht beschäftigt haben.

Enttäuschend war es, dass lediglich Vertreter aus knapp über 30 Vereinen - also etwa zehn Prozent aller dem LSFV angehörenden Vereine
- die interessanten Ausführungen von Dieter Kersting, Manfred Kollmann und Dr. Dieter Grett aus dem Umweltministerium hören wollten. Zweck der EU-WRRL ist die Vereinheitlichung und Harmonisierung des EG-Wasserrechts mit dem nationalen Wasserrecht, führte Manfred Kotlmann, Referatsleiter "Wasserrecht" im Umweltministerium, aus.

Die Umsetzung der EU-WRRL erfordert ein völlig neues Denken und andere Strukturen. Die derzeitigen regionalen Gebiete würden mit dem neuen Gesetz in Flussgebietseinheiten unterteilt: Davon gebe es in Deutschland zehn und allein in Schleswig-Holstein drei: Eider/Nordsee, Schlei/Trave und Elbe. Mit der Elbe entstehen sogar länderübergreifende Zuständigkeiten. Gemeinsam haben alle, dass durch die EUWRRL eine schrittweise Reduzierung der Verschmutzung der Gewässer und eine umfassende Revitalisierung erfolgen soll.

Dafür wird es unter anderem Bewirtschaftungspläne für die gesamte Flussgebietseinheit aber auch Teilpläne für einzelne Sektionen geben müssen. Bewirtschaftungsziele müssten für Schutzgebiete entwickelt werden, Im Mittelpunkt, so Kollmann, stehen dabei starke ökologische aber auch
sozioökonomische Komponenten.
Dr. Dieter Grett, Referent für Grundwasser -und Wasserversorgung im Umweltministerium, unterteilte Schleswig-Holstein in vier Fließgewässerlandschaften:
Die Marsch, die Vorgeest, die hohe Geest und das östliche Hügelland.
Eine entsprechende Bestandsaufnahme über die Fließgewässer muss nach seinen Worten bis 2004 bei der EU abgegeben werden. Erster Ansatz für Dr. Dieter Grett ist dabei das Nitratproblem in Schleswig-Holstein. Die Ministeriellen wollen sich nach seinen Worten zunächst auf das "Pflichtprogramm" für die EU-WRRL beschränken und nötige Arbeitsschritte parallelisieren. Dazu gehöre aber auch die Ausschöpfung alter Ausnahmemöglichkeiten.
2015, 50 Dr. Dieter Grett, soll dann der sogenannte Endzustand ereicht sein. Es gehe dabei um die sehr zeit- und kostenintensive Renaturierung der Fließgewässer sowie die Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus der Fläche in die Fließgewässer. In Schleswig-Holstein gibt es nach Schätzungen Gretts rund 20.000 Kilometer Fließgewässer. Davon seien rund 90 Prozent strukturell so verändert, dass eine Renaturierung als Voraussetzung für einen guten biologischen Zustand vorgenommen werden müsste. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei es, dass die Flächen an den Fließgewässern aus der Nutzung herausgenommen würden. Dr. Dieter Grett machte keinen Hehl daraus, dass der Idealzustand hei einer Länge von 20.000 Kilometern Fließgewässer nicht erreicht werden könne. Deshalb werde man sich auf Teilabschnitte konzentrieren und so mit wenig Aufwand viel erreichen. So seien die Bereiche Treene, Stör und Trave mit relativ wenig Aufwand zu bearbeiten.

Die Kosten für die Renaturierung von rund 600 Kilometern Fließgewässer schätzte Dr. Dieter Grett auf rund 600 Millionen Mark. So könne es nur Ziel sein, etwa 50 Prozent der Seen und 30 bis 40 Prozent der Fließgewässer zu renaturieren. Die Kosten dafür schätzte Grett auf rund 12 Milliarden Mark in 15 Jahren.

DieterKesting, Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft im Umweltministerium, bezeichnete es als "Illusion, 20.000 Kilometer Fließgewässer in einen naturnahen Zustand zu bringen". Die Gewässer hätten in Schleswig –Holstein eine vielfältige Funktion zu erfüllen. Die EU-WRRL stehe lediglich für ein zu erreichendes Optimum.

Und was bedeutet die EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Angelvereine? Es müssen bei einer tatsächlichen Umsetzung neue Strukturen in den Vereinen gebildet werden. Was derzeit noch auf Kreisebenen abläuft, wird möglicherweise in wenigen Jahren nach den sogenannten Flussgebietseinheiten organisiert. Das heißt: Alle Angetvereine im Einzugsgebiet der Elbe organisieren sich in den Grenzen der festgesetzten Sektionen und argumentieren mit einer Stimme.

Michael Kuhr, Eutin

Quelle, JÄGER & FISCHER 7/2001

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DIE GRÄTE

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Veröffentlicht am Freitag, den 20. Juli, 2001 - 09:03:   Beitrag editierenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie -kurz EU-WRRL, werde ich, sobald sie zur Verfügung steht, hier nachsetzen.......
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Beko

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Veröffentlicht am Freitag, den 20. Juli, 2001 - 09:33:   Beitrag editierenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ein Vertreter des Umweltministeriums wird zur Sitzung des LSFV-Präsidiums im September eingeladen....

In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Präsidium geht es dabei um das weitere gemeinsame Vorgehen mit der EU Wasserrahmenrichtlinie.
Später soll das für die Angler sehr wichtige Thema dann auch mit Hilfe des Umweltministeriums im LSFV-Verbandsausschuss diskutiert werden.

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