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Wer etwas gutes tun will,


der kann was erleben! - In den letzten Wochen sind zahlreiche Veröffentlichungen in vielen Angelzeitschriften gewesen, die sich mit der Schleppangelei befasst haben. Dabei gingen die Meinungen manchmal reichlich weit auseinander und die Inhalte einiger Berichte und Leserbriefe überzeugten mehr durch Polemik, denn durch Sachargumente.

Unser Verband hat sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und wie wir glauben, einen sehr guten Abschluss in Verbindung mit Frerk Petersen als einen Vertreter der Zunft der Schleppfischer gefunden. Wir bedanken uns bei ihm und auch bei dem neuen Schleppanglerverein für die gute Zusammenarbeit. Da wir über die Resultate sehr froh und auch ein wenig stolz sind, werden wir diese Freiwilligen Verhaltensregen für die Schleppangelei auf den folgenden Seiten veröffentlichen.

Wir sprechen diese als Empfehlungen aus und hoffen, dass die Anglerinnen und Angler diese Ratschläge im Wirkungskreis unsere Verbandes auch befolgen. Sie sollen gerade keinen gesetzlichen Charakter haben, sondern auf der Grundlage der Freiwilligkeit für Alle gelten. Wenn wir nach weniger Verordnungen und Gesetzen streben, dann müssen wir es auch irgendwie erreichen, dass wir uns ohne diese dennoch zeitgemäß verhalten.

Wir wollen keine weiteren Einschränkungen und gesetzlichen Reglementierungen und appellieren daher an Ihre vorsorgliche Unterstützung. Wir wollen nämlich nichts anderes als Angeln und dies so frei wie irgend möglich. Um dies zu erhalten, bedarf es hier und da mehr Rücksichtnahme auf die Interessen anderer Bevölkerungs- und auch Anglergruppen sowie die eigenständige Anpassung unseres Verhaltens. Dies hat nichts mit kneifen oder zu früh den Schopf einziehen zu tun, sondern mit anglerischem Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß.

Wir sind ausgesprochen zuversichtlich, dass alle Anglerinnen und Angler mit den aufgeführten Regeln leben und auch angeln können. Wir wollen mit dieser abschließenden Veröffentlichung aber auch wieder zu anderen wichtigen Sektoren unserer Verbandsarbeit zurückkehren und natürlich auch zum wichtigsten Aspekt: dem Angeln!!

In diesem Sinne viel Petri Heil

Ihr Ernst Labbow, Präsident

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Freiwillige Verhaltensregeln für die Schleppangelei

Abstand von der Küste
Halten Sie beim Schleppen Abstand von der Küste. Stellnetzfischer müssen 200 Meter Abstand halten, das sollte auch Ihr Mindestabstand beim Trolling sein. Wir empfehlen sogar, sich besser 300 bis 500 Meter von Land frei zu halten.

Abstand zu Netzen

Halten Sie beim Schleppen mindestens 100 Meter Abstand von Stellnetzen, Reusen, oder Langleinen. Sollten Sie aus Versehen doch mal in ein Netz geraten, schneiden Sie die betroffenen Montagen ab, anstelle zu versuchen, das Netz zu heben und die Köder zu bergen.

Maßvolle Entnahme

Halten Sie Maß bei der Entnahme an Meerforellen. Nur aufwendigen und kostspieligen Besatzprojekten in Deutschland und Dänemark sind die derzeit guten Vorkommen zu verdanken. Werden zu viele Meerforellen entnommen, kehren zu wenig Elterntiere in die Laichgewässer zurück und es wird nicht mehr ausreichend Laich für die erforderliche künstliche Nachzucht gewonnen. Auch wenn Berufsfischer weit mehr anlanden als Sie, in der Summe spielen die Fänge der Angler durchaus eine Rolle.

Verkaufsverbot

Sportangeln dient der Selbstversorgung. Daher soll ein Sportangler seine Fänge nicht verkaufen. Das gilt für alle Fischarten, also auch für den gelegentlich reichen Beifang an Dorschen beim Schleppen.

Mindestmaße und Schonzeiten

Mindestmaße und Schonzeiten müssen gerade bei der Meerforelle genau eingehalten werden. Insbesondere sind gefärbte Fische (auch leicht angefärbte Fische) unbedingt wieder zurückzusetzen. Das Laichkleid zeigt an, dass dieses Exemplar in Kürze ablaichen und damit zur Bestandserhaltung beitragen wird.

Gegen die Zurücksetzpflicht für gefärbte Fische zu verstoßen lohnt [neben der gesetzlichen Verpflichtung auch] aus kulinarischen Gründen nicht, weil ihre Fleischqualität bei weitem nicht an die von silberblanken Exemplaren mit losen Schuppen heranreicht.

Gleiches gilt für abgelaichte Meerforellen mit eingefallenem Bauch und noch dunkler Färbung. Geben Sie diesen Fischen die Gelegenheit zur Erholung, auch wenn die Schonzeit schon vorüber sein sollte.

Rutenzahl

Das Schleppangeln auf dem Meer ist von seiner Natur her eine suchende Technik, die erst ab einer gewissen Rutenzahl Sinn macht. Dabei ist diese Zahl stark abhängig vom befischten Gebiet: Zwei oder drei Angler in einem Boot haben mit acht Ruten weit ab von der Küste auf der Suche nach starken Dorschen und Forellen im Freiwasser am ganzen Tag möglicherweise nur eine Handvoll Bisse. Niemand redet davon, dass sie "das Meer leer fischen". Ufernah hingegen, wo mehr Dorsche und Forellen (vornehmlich kleinere Exemplare) pro Flächeneinheit leben, wären hingegen nur vier oder sechs eingesetzte Ruten bei 2 bzw. 3 Anglern angemessener.

Die Beschränkung der zugelassenen Rutenzahl ist in der Gewässerbewirtschaftung ein Mittel, den Fischereiaufwand und damit den Ausfang zu begrenzen – Sie kennen es alle aus Ihren Angelvereinen. Der Landessportfischerverband fordert die Schleppangler auf, generell nicht mehr als drei Ruten pro Angler an Bord einzusetzen.

Die bei der Erstellung dieses Merkblatts befragten Trollingangler halten diese Zahl für die meisten hiesigen Einsatzbedingungen für vernünftig und empfehlenswert, auch wenn es ihnen auf Grund der unterschiedlichen Angelstrategien nicht sinnvoll erscheint, eine Zahl bindend vorzuschreiben. Vielmehr glauben sie, dass das Maß von drei Ruten je Person allein aus praktischen Erwägungen (Handhabung einer großen Rutenzahl) häufig nicht ausgeschöpft wird bzw. werden sollte. Andererseits müsste es für Alleinfahrer bzw. beim ausgesprochenen Freiwasserschleppen (über 15 Metern Wassertiefe und ab zwei Meilen Abstand zum Ufer) legitim sein, mehr Ruten einzusetzen

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