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Der Fischereischein

Es gibt drei verschiedene Fischereischeine. Das wurde 1995 mit dem Landesfischereischeingesetz so eingeführt:

der Fischereischein A für Angler;
der Fischereischein B für Berufsfischer und
der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre.

Fischereischein A
Den Fischereischein A erhält, wer eine Anglerprüfung nach dem neuen Fischereischeinrecht bestanden hat. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung.

Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.4.1995 besitzt oder aus dieser Zeit eien Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände.

Fischereischein B
Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben.

Der Jugendfischereischein
Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr und höchstens bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag. Jugendliche mit diesem Schein brauchen ausserdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Ab dem 14.Lebensjahr können Jugendliche aber auch die Anglerprüfung ablegen, den Fischereischein A beantragen und alleine und auch auf Raubfische angeln gehen.


Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. 0hne diese Abgabe ist der Schein ungültig.

Kosten der Fischereischeine
Geltungsdauer Gebühr (zur Zeit) Fischereiabgabe (jährlich)
Fischereischein A 5 Jahre 53.-DM 40.-DM
Fischereischein B 5 Jahre 53.-DM 265.-DM
Jugendfischereischein 1 Jahr 20.-DM 7.-DM



Die Fischereischeine gibt es im Fischereiamt:

Dienstag, Donnerstag und Freitag:
9.00 bis 13.00 Uhr

und zusätzlich Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151,
14055 Berlin (Charlottenburg),
Telefon 300 69 90* Telefax 304 18 05.
Buslinie 149, A18, Haltestelle Stößenseebrücke

oder

in der Außenstelle des Fischereiamts
(Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)
Montag:
9.00 bis 13.00 Uhr

Salvador Allende Straße 78 - 80e,
12559 Berlin (Köpenick),
Telefon 658 81 107
Telefax 658 81 111,
Buslinie 269, 360, Haltestelle Salvador-Allende-Brücke.
email: fischereiamt@senstadt.verwalt-berlin.de

Was Sie brauchen, wenn Sie einen Fischereischein beantragen wollen:
Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung
oder
einen Fischereischein
oder
einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.4.1995
Gültiger Personalausweis oder Reisepaß mit aktueller Meldebescheinigung
Paßbild
Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
(Fragen Sie Ihren Angelgerätehändler nach dem Antragsvordruck. Er sollte ihn haben!)


Die Fischereiabgabe
wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden.

Die Fischereiabgabemarken können im Fischereiamt auch außerhalb der Sprechzeiten erworben werden, jedoch nur in dem Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 in Berlin-Charlottenburg.

Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit.

Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe, so sagt das Gesetz über den Fischereischein , wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.






Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, Telefon: 030-90-0
oeffentlichkeit@senstadt.verwalt-berlin.de

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