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Die Anglerprüfung

Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat.
In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
Allgemeine Fischkunde und -hege; spezielle Fischkunde; Pflege der Fischgewässer; Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer; Fanggeräte und deren Gebrauch; Behandlung gefangener Fische; einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.
Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat.

Vorbereitungslehrgänge mit anschließenden Anglerprüfungen werden durchgeführt vom:

Verband Deutscher Sportfischer - LV Berlin-Brandenburg e. V.
Priesterweg 4, 10829 Berlin - Schöneberg,
Telefon 030 - 782 05 75
Telefax 030 - 781 98 66
Sprechzeiten: Mo., Di. und Do.14 - 18 Uhr

Homepage: www.sportfischerverband-berlin-brandenburg.de
email: info@vdsfberlinbrandenburg.de

Deutschen Anglerverband - Landesverband Berlin e.V
Hausburgstr.13, 10249 Berlin
Telefon und Telefax: 427 17 28
Sprechzeiten: Di. 10 - 13.00, 13.30 - 18.00 Uhr, Do. 10 - 13 Uhr

Homepage: www.landesanglerverband-berlin.de
email: info@landesanglerverband-berlin.de




Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, Telefon: 030-90-0
oeffentlichkeit@senstadt.verwalt-berlin.de

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