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Welche Fischarten gibt es in Berlin?

Die häufigsten Fischarten in Havel, Spree und Dahme sowie deren seenartigen Erweiterungen sind Blei, Güster, Plötze, Barsch, Kaulbarsch und Zander. Durch Besatz mit Jungfischen gestützt werden die Bestände von Aal, Hecht, Karpfen, Schleie und Wels. ln geringerem Umfang sind folgende Fischarten zu finden: Aland, Döbel, Karausche, Quappe, Rapfen, Rotfeder, Marmor- und Silberkarpfen. Die Landseen haben recht unterschiedlich zusammengesetzte Fischbestände. Die häufigsten dort vertretenen Fischarten sind Plötze, Karausche, Schleie, Rotfeder, Barsch, Hecht, Zander, Blei, Güster, Karpfen und Wels.


Fangverbote:
Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Bitterling, Zwerg- und Dreistachliger Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Stint. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder schonend freizusetzen.


Kleine Fische zurücksetzen
Im östlichen Teil der Stadt gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Binnenfischereiverordnung vom 16. Juni 1981 fort, bis nach dem neuen Landesfischereigesetz eine neue Fischereiordnung erlassen wird. Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich wieder freigesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand.

Köderfische
Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen.

Verantwortung gegenüber Fischen
Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei.

Eisangeln im Winter
Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung.

Sparsam anfüttern
Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen.

Angelplatz säubern
Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zuhause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit.

Ufer schonen
Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Bleie und Güstern nicht zurücksetzen
Die Fischarten Blei und Güster haben sich in den nährstoffreichen Berliner Gewässern besonders stark vermehrt. In Havel und Dahme zum Beispiel besteht der Fischbestand zu rund 75 Prozent aus Bleien und Güstern. Um dem Übergewicht dieser Massenfische entgegenzuwirken, ist die Entnahme jeden gefangenen Bleies und jeder gefangenen Güster aus dem Gewässer notwendig. Ein Mindestmaß besteht für diese Fischarten nicht. Nehmen Sie Ihre gefangenen Bleie und Güstern mit, auch wenn Sie die Fische nicht essen wollen. Wenn Sie keine sinnvolle Verwertung für sie haben, verpacken Sie diese Fische geruchsneutral in einer Plastiktüte und werfen Sie das Päckchen in Ihren Hausmüll. Auf keinen Fall gehören tote Fische in die öffentlichen Abfallkörbe an den Ufern der Gewässer. Dadurch werden Wildschweine, Ratten und andere Tiere angelockt, die den Inhalt der Abfallkörbe in der Umgebung verteilen.

Fischereiaufsicht
Die Aufsicht über die Fischerei und die Fischbestände ist Landesaufgabe und wird von den Fischereibehörden wahrgenommen. Für die Fischerei zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die untere Fischereibehörde, das Fischereiamt, hat zur Ausübung der Fischereiaufsicht über hundert Fischereiaufseher amtlich verpflichtet, die von den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern bestellt wurden. Der Fischereiaufsicht sind auf Verlangen Fischereischeine, Angelkarten, Fische, Köder und Fanggeräte vorzuzeigen.

Fischereigesetzgebung in Berlin
Seit 1995 gelten in Berlin das Landesfischereigesetz und das Landesfischereischeingesetz. Sie werden im Interesse der Erhaltung der Fischbestände sowie derer Lebensgrundlagen dringend gebeten, die Gesetze zu beachten.

Die Gesetze wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht:
Berliner Landesfischereigesetz (LFischG) vom 19. Juni 1995 (GVBl. Bln. S.358)
Gesetz über den Fischereischein (Landesfischereischeingesetz LFischScheinG) vom 21. April 1995 (GVBl.Bln. S.269)
Erstes Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes vom 29. Mai 2000 (GVBl. Bln. S. 337)

Die Gesetze können Sie entweder vom Fischereiamt oder von der Bürgerberatung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegen Entgelt zugesandt bekommen oder downloaden.
email: fischereiamt@senstadt.verwalt-berlin.de





Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, Telefon: 030-90-0
oeffentlichkeit@senstadt.verwalt-berlin.de

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