Holland: Köderbeschränkung??? Abmelden | Themenbereiche | Suche
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Andreas

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Veröffentlicht am Montag, den 02. April, 2001 - 10:58:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Weiß jemand etwas über eine Köderbeschränkung in Holland? Habe gehört, dass man vom 1. April bis Ende Mai nicht mit Würmern und Kunstködern und Fischfetzen angeln darf. Stimmt das? Wenn ja, gilt das auch für das Meer???

Danke für alle Infos

Andreas
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Just

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Veröffentlicht am Montag, den 02. April, 2001 - 12:58:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Andreas, willkommen im Forum. Ich bin nicht in Holland aktiv, aber ich habe da was im Netz gefunden, klick mal hier oder hier. Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 02. April, 2001 - 13:48:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Andreas,
ich habe das mal "hergeholt" damit es auch mit der Stichwortsuche gefunden werden kann, was Just schon als Link reingesetzt hat. Der rot hervorgehobene Text beantwortet ganz genau Deine Frage:

SPORTVISAKTE:
Die Sportvisakte ist das Basisdokument' für den Angler. Die Sportvisakte ist erhältlich bei den Postämtern, bei vielen Angelsportvereinen, Angelsportgeschäften und Fremdenverkehrsämtern. Die Sportvisakte ist gültig vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Jungangler bis 15 Jahre brauchen keine Sportvisakte, wenn sie mit nur einer Rute und mit den von dem Ministerium zugelassenen Ködern angeln.
GROTE VERGUNNING:
Ungeachtet Ihres Alters brauchen Sie für das Gewässer, an dem Sie angeln möchten, auch einen schriftlichen Erlaubnisschein (Vergunning) des Besitzers oder des Pächters des Angelrechts. In den meißten Fällen ist das ein Angelsportverein. Einen Erlaubnisschein können Sie bei dem Angelsportverein oder in einem Angelsportgeschäft kaufen. Für Informationen wenden Sie sich an die Ortspolizei oder an das Rathaus. Telefonische Auskünfte bekommen Sie bei der NVVS, Tel. 033-634924 oder bei der NASO, Tel. 038-6651564. In den Erlaubnisschein können Einschränkungen aufgenommen sein. So könnte es z,B in einer bestimmten Periode verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Auch wäre es möglich, daß Sie verpffichtet sind, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lesen Sie deshalb gut den Erlaubnisschein. Manchmal brauchen Sie auch noch einen Betretungsrechtsschein. Informieren Sie sich an Ort und Stelle, ob Sie einen Betretungsrechtsschein brauchen oder wo sie ihn bekommen können.
AUSNAHMEN:
Sie brauchen keinen Erlaubnisschein, wenn Sie mit nur einer Rute an den öffentlichen Fahrgewässern, also Gewässern, worauf die Berufsschiffahrt regelmäßig fäht, angeln wollen, jedoch nur, wenn Sie ausschließlich mit den zugelassenen Ködern angeln (siehe Seite 1). Wenn Sie älter als 14 Jahre sind, brauchen Sie aber immer die Sportvisakte. Wenn Sie mit einem anderen Köder oder mit zwei Ruten angeln wollen, brauchen Sie, ungeachtet Ihres Alters, immer einen Erlaubnisschein und die Sportvisakte. Für die folgenden, öffentlichen Gewässer brauchen Sie immer einen Erlaubnisschein: 1. Der Amstelsee und die damit in offener Verbindung stehende Gewässer 2. Der Balgzandkanal 3. Der Seitenkanal des Balgzandkanaals zum dem Noordhollands Kanal bis zur Kammerschleuse 4. Die Van Ewijcksvaart 5. Der Waard und Groetkanal 6. Der Alkmaardersee mit den daran gelegenen offenen Häfen und Buchten 7. Der Uitgeestersee 8. Der Oude Nie 9. Die Disseldorpervaart 10. Das Slikkerdiep 11. Die Startingervaart 12. Die Schulpvaart gelegen im Groot Limmerpolder 13. Die Rotte und die Bleiswijkse oder Rotteseen 14. Der Brielse See mit dem Scheepvaart und Voedingskanal westlich der darin gelegenen Schleusen 15. Der Kanal von Voome 16. Der Grevelingensee 17. Alle offenen Häfen und Buchten an den Gewässern, die unter den Ziffern 14,15 und 16 genannt worden sind 18. Die Binnendijkse Maas, die Boezemvaart und der Strijense Hafen 19. Der Veerse See 20. Der Lauwerssee.
SPEZIELLE ANGELGERÄTE:
Ein Pödder ist eine meistens mit einer kleinen Rute verbundene Angelschnur ohne Haken, womit dem Aal eine Anzahl Würmer präsentiert wird.Wenn Sie mit dem Pödder angeln wollen, so brauchen Sie außer der Sportvisakte auch noch einen speziellen Podderschein (Peurvergunning). Pödderscheine werden nur beschränkt ausgestellt. informieren Sie sich bei dem örtlichen Angelsportverein oder bei den Berufsfischer.
EINSCHRÄNKUNGEN NACHTANGELN:
Vom 1.Juni bis zum 31.August dürfen Sie an den meisten Gewässern auch nachts angeln. Außerhalb dieser Periode ist das Angeln zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang nicht erlaubt. Bestimmte Gewässer sind vom Ministerium von diesem Verbot ausgenommen worden, so daß Sie dort ganzjährlich nachts angeln dürfen. Lesen Sie dazu den Erlaubnisschein. Nachtangeln ist nicht erlaubt am ljsselmeer und in den daran gelegenen offenen Häfen, und an den Gewässern, die in dem Kapitel Gesperrte Angelgewässer' genannt werden. Lesen Sie deshalb zu diesem Thema auch gut den Erlaubnisschein.
SPERRZEIT KÖDERARTEN:
In der Periode vom 1. April bis zum letzten Freitag im Monat Mai dürfen Sie nicht angeln mit: einem Wurm oder Wurmimitation, Schlachterzeugnissen, einem lebenden oder toten Köderfisch, einem Fischfetzen (ungeachtet der Größe), Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, insofern sie nicht größer ist als 2,5 cm. Für den ljsselmeer gilt dieser Verbot bis zum 3 1. Mai.

SCHONZEIT FISCHARTEN:
Für einige Fischarten besteht eine Schonzeit. Fangen Sie in dieser Periode einen solchen Fisch, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer, wo Sie ihn gefangen haben, zurücksetzen.
GESCHÜTZTE FISCHARTEN:
In den Naturschutzgesetz ist eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die Sie nicht angeln dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten: Schneider (Alandblecke), Bachneunauge, Sdimerle, Bitterling, Eilritze, Schnäpel,Wels, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Westgroppe, Flußneunauge, Stör. Fangen Sie unverhofft einen derartigen Fisch, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Setzen Sie einen Fisch, den Sie nicht kennen, immer zurück.
MINDESTMAß:
Fangen Sie einen Fisch, der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen.
ENTNAHMEVERBOT:
Der Graskarpfen soll wegen seiner speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähernd krautfrei halten. Das Aussetzen von Graskarpfen darf übrigens nur geschehen mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums. An und auf dem ljsselmeer dürfen Sie höchstens 30 Barsche und/oder 5 Zander in Ihrem Besitz haben, alle selbstverständlich größer als das Mindestmaß.
KÖDERFISCH:
Als Köderfisch dürfen alle Fischarten, die größer sind als das Mindestmaß, und Fischarten, für die kein Mindestmaß gilt, verwendet werden, mit Ausnahme der geschützten Fischarten. Der Barsch, mit einer Länge bis 15 cm, dürfen Sie nur vom 1. Juli bis zum letzten Tag des Monats Februar als Köderfisch verwenden. Außerdem dürfen Sie nur 30 dieser Köderfische in ihrem Besitz haben. Der Einsatz von lebenden Köderfischen wird wahrscheinlich ab dem 1. Januar 1997 verboten. Sehen Sie dazu die Erläuterung auf dem Umschlag.
SPERRZEIT ANGELGERWÄSSER:
Bestimmte Gewässer können vom Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei, aber auch von dem Fischereiberechtigten für eine bestimmte Periode für Angler gesperrt werden. Eine Sperrzeit vom 1. April bis zum 1. Juni giltt für unterstehende Gewässer: 9 Het Houtwiel, nördlich von Veenwouden De Rottighe Meente in der Gemeinde Weststellingwerf o De Deelen, begrenzt von der Buitendijkse Hooftivaart, dem Deelenweg, dem Hooivaartsweg, dem Tweede oder Nieuwe Deel, der Linie von Ost nach West durch die Länge Warten entlang den Quergräben, dem Binnenkanaal, dem Hooivaartsweg, dem Kanal zwischen dem Schöpfwerk Dijksman und dem P.C. Otterweg und dem Stroomkanal. Die Gewässer im Ilperveld, begrenzt von dem Purmerlander Rijweg, dem Noordhollands Kanal, der Gemeindegrenze zwischen Ilperdam und Landsmeer (Banscheiding) und der Bundesstraße Landsmeer Den Purmerland. . Watefland, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von dem Noordhollands Kanal, der Purmerringvaart zwischen Ilpendam und Het Stinkevuil, dem ]Jsselmeer, dem Buiten IJ und dem nördlichen Ringweg um Amsterdam zwischen der Schellingwouderbrücke und dem ljtunnel bei Nieuweudam, mit Ausnahme von der Kinkelsee, den in den Wohnsiedlungen gelegenen Gewässern, insofern von der Straße her geangelt,Aird. 9 Het Wormer und J isperveld, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von der Zaan, der Knollendammervaart, dem Noorhollands Kanal, der Noordelijke Ringvaart, dem Wijde Wormer, dem Verbindungskanal zwischen den zwei letztgenannten Gewässern, dem Braak und dem Poel; • De Oude Zederik, gelegen zwischen Arneide und Meerkerk; • De Hoge Boezem von dem Nederwaard Für die Nieuwkoopse Plassen gilt eine Schonzeit vom 15. März bis zum 29. April. In diesem Gebiet gibt es jedoch einige Gewässer, für die die Schonzeit bis zum 31. Mai läuft. Bitte, informieren Sie sich an Ort und Stelle. Für die Geul (einschließlich ihrer Seitenbäche) oberhalb der Grenze zwischen den Gemeinden Valkenburg und Meerssen, und für die Voer und die Noorbeek gilt eine Sperrzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März. Außerhalb der Sperrzeit dürfen Sie mit nur einer Rute angeln, und dürfen Sie auch keine Würmer oder Wurmimitationen als Köder verwenden. An den letzten drei Gewässern dürfen Sie in den Monaten Juni, Juli und August auch nachts angeln. Was geschieht mit dem Ertrag aus dem Verkauf der Sportvisakte? Das Geld von der Sportvisakte bekommt die Organisation zur Verbeserung der Binnenfischerei (OVB). Mit diesem Geld züchtet die OVB Besatzfische, führt Sie Untersuchungen durch und hilft mitInformationen zum Beispiel Angelsportvereinen bei der Verwaltung ihrer Gewässer. Auch hat die OVB eine Subventionsregelung getroffen, womit geholfen werden kann beim Aufstellen von Fischbestandsverwaltungsplanen und deren Durchführung. Das Geld, das Sie bezahlen für den Erlaubnisschein, ist eine wichtige Einnahmequelle für die Verwalter des Angelgewassers. Die Verwalter sind meistens Mitglied eines Angelsportvereins. Die Verwalter verwenden in ihrem Interesse das Geld für Fischbestands- und andere Verwaltungsmaßnahmen.
DIE ARBEIT DER OVB
Besatzfische Von alters her züchtet und liefert die OVB Besatzfische. Besatzfische ist ein Sammelname für verschiedene Fischarten, die von den Fischbestandsverwaltern ausgesetzt werden. Die OVB besitzt dafür zwei Zuchtanlagen. Die von der OVB gezüchteten Fischarten sind: Karpfen, Hecht, Zander, Barsch, Regenbogenforelle, Bachforelle, Meerforelle, Rotfeder, Rotauge, Aland, Schleie und Graskarpfen. Auch liefert die OVB junge Aale als Besatzfische. Der Aal ist die wichtigste Fischart für die Berufsfischer auf den Binnengewässern. Angelsportvereine und Berufsfischer, die bei der OVB registriert sind, können die verschiedenen Besatzfische gegen reduzierte Preise erwerben.
FORSCHUNG:
Die OVI3 untersucht die Möglichkeiten, den Fischbestand und die Fischerei in den niederländischen Binnengewässern zu verbessern. Die Forschung konzentriert sich auf die Verbesserung der bestehenden Fischbestände, das erneut Introduzieren verschwundener Fischarten und die Verbesserung der Fischereitechniken. Die Forschung wird auf dem OVB-Probebetrieb und an verschiedenen Gewassem durchgeführt. Die Forschungsergebnisse werden von der PublicRelations-Abteilung der OVB an die Medien weitergeleitet.
PUBLIC RELATIONS:
Für eine gute Verwaltung eines Angelgewassers braucht man viele Kenntnisse und Erfahrung. Eine der Aktivitäten der OVB ist deshalb das zu den Angelsportvereinen, den Medien und anderen Interessenten Weiterleiten von Informationen und Forschungsergebnissen. Die OVB versorgt zum Beispiel Fischbestandsverwaltungskurse und informiert Angler. Für den Unterricht und die Begleitung von Junganglern hat die OVB ein Unterrichtspakket Fische, Angler und Wasserleben entwickelt. In Zusammenarbeit mit der nationalen Angelsportorganisation NVVS versorgt die OVB die Ausbildung zum Jugendbegleiter. Angelsportvereine und andere Fischbestandsverwalter können von der OVB eine sogenannte Fischereikundige Forschung durchführen lassen, bei der der Fischbestand und die Qualität des Angelgewässers untersucht werden. Für weitere Informationen können Sie sich wenden an: Organisatie ter Verbetering van de Binnenvisserij Postfach 433, 3430 AK Nieuwegein Tel. 030 6058411 Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei Laut des Fischereigesetzes (Artikel 21) brauchen Sie für die Gewässer, wo Sie angeln wollen, außer der Sportvisakte meinstens auch einen schriftlichen Erlaubnisschein des Pächters des Angelrechts. Meistens ist das ein Angelsportverein. Der Erlaubnisschein muß für die Angelmethode, die Sie ausüben, gültig sein. Für spezielle Angelgeräte berauchen Sie einen anderen Erlaubnisschein. (Sehen dazu bitte Seite 2 dieser Broschüre). Ausnahmen sind die sogenannten Fahrgewässer (Seite 2 dieser Broschüre). Dies sind meistens Kanäle, Flüsse und große Seen. Wenn Sie dort mit nur einer Rute angeln, und Sie verwenden die vom Ministerium genehmigten Köderarten, dann brauchen Sie keinen Erlaubnisschein (Seite 1 dieser Broschüre). Die Sportvisakte genügt dann. Für einige Fahrgewässer gilt dies allerdings nicht (Seite 2 dieser Broschüre). Hier brauchen Sie außer der Sportvisakte auch einen Erlaubnisschein. Lesen Sie diese Broschüre!
Zugelassene Köder:
-Brot, Kartoffel, Teig, Getreide und Samen -Würmer und Krabben -Insekten, Insektenlarven(z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5 cm
Schonzeiten:
-Hecht 1.März bis 1.Juli -Barbe,Döbel,Hasel,Nase,Aland,Äsche 1.April bis 1.Juni -Bachforelle,Wandersaibling,Meerforelle,Lachs 1.Oktober bis 1. April -Barsch,Zander 1.April bis zum letzten Freitag im Mai.
Dieses ist ein Auszug aus der deutschen Übersetzung von „ Der Kapitale Fang mit der Sportvisakte", aus dem Niederländischen.



Quelle: Alfreds Angelseiten
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Just

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Veröffentlicht am Montag, den 02. April, 2001 - 23:24:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Andreas, wäre nett, wenn Du Dich nochmal meldest, ob Du mit der Info was anfangen konntest ...
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Andreas

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 04. April, 2001 - 08:33:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute,

danke für Eure Infos.

Ich habe mittlerweile selber mal in Holland beim Anglerverband angerufen und dort sagte man mir, dass die Köderbeschränkung nur für die Binnengewässer gilt. Man kann in der Zeit vom 1. April bis Ende Mai also am Meer und einigen Salzwassern, die von Schiffen befahren werden (u.a. an der Oosterschelde) ruhig mit Wurm, Fischfwetzen oder Kunstköder angeln.

Erlaubnisscheine braucht man am Meer und der Oosterschelde laut Auskunft nicht.

Nochmals danke für eure Infos und Petri für die neue saison.

Andreas
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Beko

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 04. April, 2001 - 08:54:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke gleichfalls Andreas....-und lass mal wieder von Dir lesen.....:)

(Wo Angelst Du denn normalerweise auf was?)
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Marcel
Hering
Benutzername: Madum

Nummer des Beitrags: 2
Registriert: 03-2002

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Veröffentlicht am Montag, den 18. März, 2002 - 20:05:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Angler!
Ich habe mal eine Frage zu Holland an der Nordsee.
Ich bin noch nciht so ganz schlau geworden aus den Texten von 2001. Was brauche ich denn nu alles dort zum Angeln?Einen Angelschein kann ich mir schon denken, aber brauche ich dort auch sowas wie ein Tagesschein, damit ich dort angeln kann, oder ist das kostenlos?
ICh danke schonmal für alle Infos.
Petri Heil!
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Marcel
Hering
Benutzername: Madum

Nummer des Beitrags: 4
Registriert: 03-2002

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Veröffentlicht am Montag, den 18. März, 2002 - 20:59:   Diesen Beitrag bearbeitenSchnellansichtDiesen Beitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Was mir noch einfällt!
Ich bin erst 14. Gibt es da noch andere Regeln?
Das soll zu der Nachricht um 20.05 Uhr gehören.

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