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Aufruf zum Schutz der einheimischen Flußkrebsarten vor der Gefährdung durch die Krebspest

Noch vor 100 Jahren waren die einheimischen Krebsarten (Stein-, Edel-, und Dohlenkrebs) zahlreich in den heimischen Gewässern vertreten. Gewässerverbauung und Umweltbelastung haben zu einer Reduzierung der Krebsbestände beigetragen. Die weitreichendste Wirkung hatte jedoch die Verbreitung der sog. Krebspest, einer durch einen Pilz verursachten, seuchenhaft verlaufenden Infektion, bei der die einheimischen Krebse sterben.

Übertragen wird die Krebspest in erster Linie durch nordamerikanische Flußkrebsarten (z.B. Signal-, Kamber-, oder Roter Sumpfkrebs), die den Erreger der Krebspest über Jahre in ihrem Panzer, der Kutikula, beherbergen können, ohne jedoch selbst zu erkranken.
Bis in die 60er Jahre hinein wurden immer wieder Besatzmaßnahmen mit amerikanischen Flußkrebsen durchgeführt. In Deutschland gibt es daher eine Reihe von Beständen amerikanischer Arten, die eine ständige Bedrohung der einheimischen Arten darstellen. Heute sind derartige Besatzmaßnahmen nicht mehr zulässig, jedoch kommt es immer wieder vor, daß ein Aquarianer seiner zehnfüßigen Freunde eines Tages überdrüssig wird und die Tiere im nächsten Bachlauf landen.
Auch in Gartenteichen gehaltene Krebse können kaum davon abgehalten werden, das Weite zu suchen, und sie siedeln sich u.U. in einem Gewässer mit einem bis dahin stabilen Bestand an einheimischen Arten an. Oft weiß der Besitzer des Gartenteichs oder Aquariums nichts von der Gefährlichkeit dieser Arten für die einheimische Fauna.
Im Handel wird bisher auf diese Gefahr nicht oder zu wenig hingewiesen. In letzter Zeit wurden die Bemühungen verstärkt, die Händler besser aufzuklären und über diese wiederum auch den Kunden zu informieren.
Vom Land Baden-Württemberg wurde zu diesem Thema eine Broschüre herausgegeben, die bei der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg bezogen werden kann. Das Institut fiir Zoologie, Fischereibiologie und Fischkrankheiten führt in Zusammenarbeit mit dem Fischgesundheitsdienst am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart und der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg ein Projekt zum Schutz einheimischer Flußkrebsarten durch.

Unser Ziel ist es, zur Aufklärung der Gefahren des Ausbringens nicht einheimischer Arten beizutragen sowie Kenntnisse über den Stand der Verbreitung der Krebspest und der Verbreitung nicht einheimischer Arten zu gewinnen.

Dazu sind wir auf die Unterstützung von Fischern, Fischereivereinen, Anglern und anderen im Artenschutz engagierte Personen angewiesen. Wir würden gerne diesen Personenkreis motivieren, uns bei dieser Arbeit zu unterstützen.

Wir brauchen Hinweise auf Krebssterben und möglichst auch Krebse, die uns zur Untersuchung eingesandt werden. Weiterhin wären für uns Hinweise auf das Vorkommen nicht einheimischer Arten wertvoll.
Wir möchten Sie daher bitten, uns bei der Bestandsaufnahme und der Überwachung von Krebspestausbrüchen behilflich zu sein.
Bitte informieren Sie uns,
wenn Ihnen ein plötzliches Krebssterben auffällt, oder wenn Sie nicht einheimische Flußkrebsarten in einem Gewässer entdecken.
Die nachfolgende Anleitung zur Einsendung von Flußkrebsen mit Krebspestverdacht enthält Hinweise über geeignete Versand-Arten und informiert Sie über Ansprechpartner in den derzeit zur Verfügung stehenden Untersuchungsstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen der angeführten Ansprechpartner.
Bei folgenden Beobachtungen besteht der Verdacht eines Krebspestgeschehens (Infektion mit Aphanomyces astaci):
1. Plötzlich auftretende hohe Mortalität unter empfänglichen Arten (Edelkrebs, Steinkrebs, Dohlenkrebs, Galizier)
2.Es werden im gleichen Gewässer amerikanische Flußkrebsarten angetroffen (Signalkrebs, Kamberkrebs, amerikanischer Sumpfkrebs); bei diesen sind jedoch keine, oder nur geringe Verluste zu verzeichnen
3.Die sonstige Gewässerbiologie ist unbeeinträchtigt (kein Fischsterben etc.)

Wie sollen Proben genommen werden?
- wenn möglich sollten lebende Krebse der empfänglichen Arten eingesandt werden,
- Die Einsendung sollte so schnell wie möglich erfolgen 2
- falls nur noch tote Tiere der empfänglichen Arten anzutreffen sind:
a) falls vorhanden: empfängliche lebende Flußkrebse mit einigen toten Tieren in einem Aquarium zusammensetzen; man erreicht dadurch, daß die vergesellschafteten Tiere infiziert werden und der Pilz am Leben erhalten werden kann.
b) b) sollten keine lebenden empfänglichen Krebse verfügbar sein, sollten einige tote Krebse in 70%igen Alkohol eingelegt werden. So kann möglicherweise durch spätere Untersuchung der Bauchkutikula der Verdacht der Krebspest erhärtet oder entkräftet werden.
c) zusätzlich sollten - falls ausreichend Tiermaterial vorhanden - 2 bis 3 Tiere in 5%iges gepuffertes Formalin eingelegt werden. Zum Fixieren eines ganzen Krebses sollte etwas Formalin in den Krebs injiziert werden (Kephalothorax und Abdomen).

Transport:
Lebende Krebse müssen nicht in Wasser transportiert werden. Geeignet ist beispielsweise eine Styroporkiste mit kleinen Luftlöchern und angefeuchteter Holzwolle. Temperatur: am besten zwischen 5 und 1 50C. Im Sommer evtl. mit Kühlung (Kühlaggregate). Falls Versand mit Paket-Service: Bitte beschriften ("Achtung, lebende Krebse!"). Vor Einsendung von Proben bitten wir unbedingt darum, mit einem der unten angegebenen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen.

Einsendung bitte mit folgenden Angaben:
genaue Angabe des Fundortes, Angaben (ca.) über Ausmaß des Krebssterbens (wie viele Tiere verstorben?)

Ansprechpartner:
Institut für Zoologie, Fischereibiologie und Fischkrankheiten,
Dr. Birgit Oidtmann
Kaulbachstr. 37,
80539 München
Tel 069/2180-2283
Fax 089/2805175

Landesanstalt für Wasserwirtschaft, Institut für Wasserforschung,
Dipl.Biol. Susanne van de Graaff
Kaulbachstr. 37,
80539 München
Tel.: 089/2180-2296

Fischgesundheitsdienst am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Dr. Sandra Lechleiter
Azenbergstr. 16,
70038 Stuttgart,
Tel 0711/1849-412
Fax 0711 /1849-417



1) Die Diagnose erfolgt je erster Linie durch Kultivierung des Krebspesterregers
Aphanomyces astaci. Der Pilz wird durch Tiefgefrieren abgetötet; eine Kultivierung ist dann nicht mehr möglich.

2. Bei toten Tieren, außer sie sind sehr frisch tot, (weniger als 6 Stunden zum Zeitpunkt der Infektion und Probennahme kann eine Untersuchung nicht mehr erfolgreich durchgeführt werden, da nach dem Tod viele andere Pilze den Krebs besiedeln.

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