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Der amerikanische Krebs, Oronectes limosus
Weitere Namen: Kamberkrebs, American river (engl.), Crayfish (engl.), Ecrévisse Americaine (frz.)


Größe: Maximal bis 12 cm, (Rostrumspitze bis Schwanzende).
Körperform: Scheren kleiner als beim Edelkrebs, mit gelben Spitzen. Die Endglieder der Schreitfüße sind rötlich. Jedes Hinterleibsegment hat zwei längliche, braunrote Flecken.

Allgemeines und Lebensweise:
Der Amerikanische Krebs bewohnt alle Arten von Gewässern. Er ist gegenüber dem Edelkrebs schnellwüchsiger, fruchtbarer und stellt geringere Ansprüche an die Wasserqualität. Er ist zudem nicht auf Versteckmöglichkeiten angewiesen, geht auch tagsüber auf Nahrungssuche und ist immun gegen die Krebspest. Er kann aber latenter Träger des Erregers (Aphanomyces astaci) sein.

Nahrung:
Seine Nahrung besteht aus Wasserpflanzen, Schnecken, Muscheln und Insektenlarven.
Die Begattung erfolgt im September, die Eiablage aber erst im April/Mai. Das Weibchen trägt die Eier (bis zu 200 Stück) unter dem Hinterleib, woraus sich nach ca. 5 - 8 Wochen im Durchschnitt etwa 100 Jungtiere entwickeln. Die Jungkrebse werden erst nach der zweiten Häutung selbständig und ernähren sich bis zu einer Länge von 2,5 cm überwiegend von Fadenalgen, später von Mückenlarven (Zuckmückenlarven).

Vorkommen in Europa:
Die ursprüngliche Heimat des Amerikanischen Krebses liegt im Osten der USA. Er wurde 1890 durch Max von den Borne versuchsweise im Odergebiet eingeführt und hat sich seitdem in die nord- und westdeutschen Gewässer ausgebreitet. An vielen Stellen wurde der Amerikanische Krebs aus fischereilichen Gründen ausgesetzt.


Gefährdung:
Eine Gefährdung dieser nicht einheimischen (allochthonen) Art ist definitionsgemäß nicht gegeben.

Schutz:
Für diese nicht einheimische Art sind keine Schutzmaßnahmen erforderlich

Bemerkungen:
Der Amerikanische Krebs ist resistent gengenüber der Krebspest. Er ist Ausscheider der Erreger. Daher ist - zum Schutz der heimischen Flußkrebse - der Aussatz dieser sowie auch der anderen amerikanischen resistenten Arten, (roter amerikanischer Sumpfkrebs, Signalkrebs), untersagt.

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