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Der Dohlenkrebs, Austropotamobius pallipes

Allgemeines und Lebensweise:
Der Dohlenkrebse werden etwa 10 cm lang und verstecken sich ähnlich wie die Edelkrebse im Uferbereich in Höhlen oder zwischen Baumwurzeln. Der Dohlenkrebs scheint im Vergleich zum Steinkrebs eher tiefer gelegene Regionen der Fließgewässer und insgesamt langsamer strömende Bäche zu bevorzugen.

Verbreitung in Europa:
Erste Nachweise des Dohlenkrebses gelangen Ende der achtziger Jahre und im Rahmen von genaueren Untersuchungen mehrere Bestände nachgewiesen werden. Der Dohlenkrebs besiedelt kleine Fließgewässer im Bereich des südlichen Oberrheins und des Hochrheins sowie in den Vorbergen des Schwarzwaldes. Damit ist er auf den südbadischen Raum beschränkt, wo die Art ihre nordöstliche Verbreitungsgrenze erreicht. In England und Frankreich ist der Dohlenkrebs die häufigste Art.

Gefährdung und Schutz:
Die vom Dohlenkrebs besiedelten Bäche fließen teilweise an landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang, während andere Gewässerstrecken geschützt in Waldgebieten liegen. An einem kleinen Teil der Fließgewässer, in denen Dohlenkrebse vorkommen, findet auch eine fischereiliche Nutzung statt. Einige Populationen sind durch kleinere Abstürze vor dem Einwandern anderer Krebse geschützt. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit sollte in diesen Fällen nicht angestrebt werden.
Der Dohlenkrebs ist in erster Linie aufgrund seiner eng umgrenzten Verbreitung gefährdet. Schon wenige lokale Belastungen können dazu führen, dass einzelne Bestände endgültig verschwinden. Schutzmöglichkeiten sind über einen weitgehenden Habitatschutz gegeben. Die Gewässer dürfen dabei nicht so verändert werden, dass die Populationen beeinträchtigt sein könnten. Wichtig ist ferner, dass in diesen Gewässern im weiteren Bereich der Vorkommen kein Besatz mit anderen einheimischen oder gar fremden Flusskrebs-Arten durchgeführt wird. Allzu leicht könnten verheerende Krankheiten übertragen werden, die zum Verschwinden von Populationen führen würden.
Die fischereiliche Bewirtschaftung sollte in diesen Gewässern im Hinblick auf das Vorkommen der seltenen Dohlenkrebse zurückhaltend und angepasst sein. Eine Bewirtschaftung als Brutbach würde den Schutzbestrebungen entgegenstehen, da die herangewachsenen, einsömmrigen Fische in der Regel mit Elektrofischereigeräten abgefischt werden müssen und dadurch gravierende Schäden an den Flusskrebs-Beständen verursacht werden können.

Aale dürfen nicht in Gewässer mit einem sich selbst erhaltenden Dohlenkrebs-Bestand ausgesetzt werden.

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