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Grundsätzliche Hinweise für die Entnahme und den Versand von Untersuchungsmaterial:

Der für die sichere Diagnose einer Infektionskrankheit bei Tieren erforderliche Erregernachweis im Labor wird von der Art und Entnahme des Untersuchungsmaterials wesentlich beeinflusst! Hier einige Tipps die Sie unbedingt beim Versand Ihrer Probe beachten sollten:


Bei Untersuchungsmaterial von lebenden Tieren:


Proben sollten vor Einleitung der therapeutischen Maßnahmen bzw. frühestens 3, besser 5 Tage nach Absetzen der Antibiotika bzw. Chemotherapeutika gewonnen werden.
Die Proben, wie z.B. Biopsie-, Tupferabstrich-, Spül-, Milchsekret-, Blutproben u.a., sind möglichst sauber zu entnehmen und einzeln in sterile Gefäße (Röhrchen) zu verbringen.
Frisches Probenmaterial sollte gekühlt und evtl. unter Verwendung von Kühlelementen versandt werden; Proben jedoch nicht einfrieren. Entsprechende Proben, die unmittelbar vor dem oder am Wochenende anfallen, sollten kühl zwischengelagert und erst am folgenden Werktag versandt werden.

Grundsätzlich ist ein Versand über das Wochenende nach Möglichkeit zu vermeiden und an Feiertagen ist entsprechend zu verfahren!


Probenmaterial für mikrobiologische Untersuchungen dürfen keine Konservierungsmittel, wie z.B. Formalin, Alkohol u.a., zugesetzt werden!

Bei Einsendung von Tupferproben, die kulturell auf das Vorhandensein besonders anspruchsvoller Bakterien, wie z.B. Hämophilus spp. (z.B. bei Atemwegserkrankungen der Schweine), Taylorella equigenitalis (Erreger der Kontagiösen equinen Metritis syn. CEM bei Pferden) oder Mykoplasmen (z.B. bei Atemwegserkrankungen verschiedener Tierarten) untersucht werden sollen, ist grundsätzlich die Verwendung eines geeigneten Transportmediums (z.B. Stuart-, Amies-Medium) angebracht. Die Verwendung derartiger Medien, die kommerziell als Einmaltupfer angeboten werden, ermöglicht die Anzucht von anspruchsvollen Keimen auch nach mehrtägiger Versanddauer.

Für eine histopathologische Untersuchung vorgesehene Gewebeproben sind formalinfixiert (5%iges Formalin) zu versenden. Gegebenenfalls zusätzlich unfixiertes Gewebe für eine etwaige mikrobiologische Untersuchung gekühlt mitsenden.

Für serologische Untersuchungen sollten ausreichende Serummengen (ca. 3 - 5 ml) zur Verfügung gestellt werden. Die für die Blutproben verwendeten Röhrchen müssen trocken, frei von hämolysierenden Substanzen, wie z.B. Wasch- oder Reinigungsmittel u.a., und frei von gerinnungshemmenden Stoffen sein.
Blutproben mit gerinnungshemmenden Zusätzen, wie z.B. Citrat, Heparin oder EDTA, sind für serologische Untersuchungen ungeeignet!
Insbesondere die vom TGD ausgegebenen EDTA-Röhrchen zur Untersuchung auf BHV-1 sind ungeeignet, wenn aus diesen Proben auch auf Leukose oder Brucellose untersucht werden soll.

Möglichst keine hämolytischen Serumproben einsenden, da sie sich für viele serologische Untersuchungsverfahren als nicht brauchbar erweisen.

Für die serologische Untersuchung im Rahmen der AK-Verordnung werden spezielle barcodierte Röhrchen (Kabevetten®) benötigt. Letztere werden in Bayern von den zuständigen Veterinärämtern ausgegeben.

Sind serologische Mehrfachuntersuchungen auf verschiedene Krankheiten erwünscht, wird eine vorherige telefonische Rücksprache (In Bayern: Tel. 09131-764655) bzgl. Art und Anzahl der erforderlichen Probengefäße empfohlen.

Zur virologischen Untersuchung auf respiratorische Infektionskrankheiten, insbesondere BRSV-Infektionen, sind aus der Nase akut erkrankter Tiere entnommene zellreiche Tupferproben einzusenden. Für diesen Zweck bitte handelsübliche Einmaltupfer (ohne Gelmedium) verwenden.

Zur Untersuchung auf BVD/MD-Infektionen beim Einzeltier bitte eine gerinnungsgehemmte Blutprobe (z.B. mit EDTA-Zusatz) und evtl. Nasentupfer zum Antigennachweis sowie eine Nativblutprobe zum Antikörpernachweis einsenden.
Zur Bestandsdiagnose 8 - 10 Blutproben von ungeimpften Jungtieren (6 - 24 Monate alt) für ein "Jungtierfenster" einsenden.

Blutausstriche zur Untersuchung auf Blutparasiten sollten luftgetrocknet und ungefärbt versandt werden.

Bei getöteten oder verendeten Tieren:


Diese sollten auf dem schnellsten Wege, am besten persönlich, gebracht werden. An Wochenenden das tote Tier nicht irgendwo in der Wärme herumliegen lassen, sondern kühl lagern und am Montag anliefern.
Tierkörper nach Möglichkeit nicht einfrieren!
Kleintiere durchgekühlt und unter Verwendung von Kühlelementen versenden.
Großtiere möglichst umgehend nach Todeseintritt einliefern. Eine vorherige telefonische Benachrichtigung (Bayern, Tel. 09131-764-617, -611 oder -612) wird empfohlen.

Bei Fischen:


Für virologische Untersuchungen im Rahmen der Fischseuchenschutzverordnung ist ein Versand von Organen bzw. Organpools (Pools der Organproben von jeweils bis zu 10 Fischen) in einem speziellen Transportmedium, das beim LUA angefordert werden kann, sinnvoll.

Für andere diagnostische Untersuchungen (z.B. Pathologie, Bakteriologie, Parasitologie u.a.) ist die Überbringung moribunder, noch lebender Fische erforderlich.
Etwaige gleichzeitig zu untersuchende Wasserproben sollten am frühen Morgen mit einem sauberen, weithalsigen, dicht verschließbaren Gefäß (z.B. Orangensaftflasche) entnommen werden, am besten sowohl am Ein- als auch am Auslauf des Teiches. Die Flaschen sind unter Wasser zu verschließen, so dass keine Luftblasen in der Wasserprobe enthalten sind (Verfälschung der Sauerstoffwerte durch eingeschlossene Luft).

Weitere Hinweise:


Jeder Einsendung muss unbedingt ein Begleitbericht bzw. ordnungsgemäß ausgefüllter Untersuchungsantrag beigefügt sein. Dieser muss vor Verunreinigung oder Durchfeuchtung geschützt werden, z.B. durch Einlegen in eine Pastikhülle. Dieses Begleitschreiben soll in deutlich lesbarer Schrift enthalten:

-Name und Anschrift des behandelnden Tierarztes.

- Name und vollständige Anschrift des Einsenders, wenn möglich auch mit Telefon- und Telefaxnummer.

- Name und vollständige Anschrift des Tierbesitzers, wenn nicht identisch mit dem Einsender.


- Art, Herkunft und Entnahmedatum des Untersuchungsmaterials.

- Ggf. Datum des Verendens bzw. der Tötung des zu untersuchenden Tieres.

- Art, Geschlecht, Alter, Kennzeichen (z.B. Ohrmarke, Tätowierung, etc.), ggf. Rasse des Tieres, von dem das Untersuchungsmaterial stammt.

- Angaben zum Krankheitsbeginn und -verlauf sowie zu den Krankheitserscheinungen.

- Angaben zur klinischen Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose.

- Angaben zu bisher durchgeführten therapeutischen Maßnahmen.

- Angaben, auf welche Infektionskrankheit bzw. Erreger untersucht werden soll.



Wird ein Antibiogramm gewünscht, so soll dies angegeben sein. In diesem Falle ist die Anschrift des behandelnden Tierarztes unbedingt erforderlich, da nur er das Ergebnis des Resistenztestes erhält.

Wird die Herstellung einer stallspezifischen Vakzine erwünscht, ist die Anschrift des behandelnden Tierarztes unbedingt anzugeben, da die Vakzine nur an diesen ausgeliefert werden kann.

Bei Kontroll- oder Verlaufsuntersuchungen die Ergebnisse früherer Untersuchungen, am besten mit der betreffenden Tagebuchnummer, angeben.

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