Absender: Empfänger: Datum: 19. Oct 2002 01:01 Betreff: Eiliger LSFV-Newsletter Lieber Bezieher des LSFV-Newsletters aus hochaktuellem Anlass bekommen Sie heute einen neuen Newsletter. Bitte geben Sie den Inhalt unbedingt schnell an alle weiter, die es Ihrer Meinung nach interessiert. Es geht dabei um höhere Gebühren für bestimmte Nutzungen an landeseigenen Gewässern. Das Kieler Umweltministerium arbeitet gemeinsam mit dem uns bereits durch die Geschehnisse um den Großen Plöner See bekannten Staatlichen Umweltamt in Kiel derzeit an einer Neufassung der sogenannten “Richtlinien zum Abschluss fiskalischer Verträge für die Nutzung von Land- und Wassergrundstücken, die der Verwaltung der Wasserwirtschaft unterliegen”. Mit den derzeit geltenden Verträgen ist die Gebührenerhöhung nicht durchsetzbar. Das vom Umweltministerium beauftragte Staatliche Umweltamt hat deshalb bereits Änderungskündigungen, die zum Jahreswechsel wirksam werden, an die Vertragspartner geschickt. Adressaten dieser Änderungskündigungen sind Angelvereine, aber auch Wassersportvereine. Angelvereine haben für sich bereits eine Erhöhung bisheriger Gebühren von über 200 Prozent errechnet. Noch schlimmer trifft es die Wassersportvereine. In einem Fall würde die Umsetzung dieser geänderten Richtlinie einen finanziellen Sprung von 1236 auf 10980 Euro bedeuten – eine Steigerung um fast 900 Prozent. Der LSFV Schleswig-Holstein hat Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) bereits um Unterstützung gebeten, mit der Verhinderung der Richtlinien großen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Präsident Ernst Labbow schrieb Heide Simonis, dass die Angelvereine wichtige Aufgaben in der Naturschutzarbeit ehrenamtlich erfüllten. Sie engagierten sich aber auch im sozialen Bereich. Die beabsichtigte Kostensteigerung sei unvernünftig und im Ergebnis kontraproduktiv. Der LSFV Schleswig-Holstein wird seine Vereine und Kreisverbände nicht im Stich lassen. In der kommenden Woche wird jedem Vorsitzenden ein Schreiben des LSFV zugehen. Zunächst einmal soll sondiert werden, welche Vereine von der Änderungskündigung betroffen sind. Danach will der LSFV alle betroffenen Vereine an einen Tisch holen und gemeinsame Vorgehensweisen abstimmen. Bis dahin ergeht der Rat an alle betroffenen Vereine, die Änderungskündigungen nicht zu unterschreiben und abzusenden. Weitere Informationen gibt es in der LSFV-Geschäftsstelle (Telefon 0431-676818). Noch eine Bitte: Sie sehen am Beispiel dieses Newsletters, wie wichtig die schnelle und umfassende Information unserer Mitglieder ist. Bitte machen Sie in Ihrem anglerischen Umfeld Werbung für diesen Newsletter. Ein Abonnement ist über die LSFV-Homepage "www.lsfv-sh.de" jederzeit möglich. Mit freundlichen Grüßen Michael Kuhr, Eutin LSFV-Pressesprecher Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr beziehen wollen, klicken Sie auf den folgenden Link: http://www.lsfv-sh.de/cgi-std/newsletter.pl?action=unsubscribe&email=trave.tom@t-online.de