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rüdiger (Unregistrierter Gast)
Wasserfloh

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Veröffentlicht am Samstag, den 12. April, 2003 - 14:34:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

ich lebe als Deutscher in Österreich und habe jetzt auch seit 2 Jahren eine Fischerkarte (Angelschein) jetzt habe ich dazu zwei Fragen:
1. Kann ich diese Fischerkarte umschreiben lassen auf einen deutschen Angelschein wenn ich zurückziehe nach Deutschland (NRW) ?

2. Ist diese Fischerkarte im Urlaub in Deutschland (Bayern und NRW) gültig (Tageskarten und länger)?

Hoffe ich finde hier einige Informationen

Danke

Rüsch
Steyr / Austria
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Michael
Gräte
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Veröffentlicht am Dienstag, den 27. Mai, 2003 - 17:08:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Rüdiger,

zu 1. ja

zu 2. ?? normalerweise glaub ich, nein.

Aber Versuch macht klug.
Wenn du in Deutschland (Bayern) Urlaub machst solltest du aufs Gemeindeamt gehen und fragen, ob du einen Fischereischein für "Ausländer" (3 Monate gültig in ganz Deutschland) bekommst.
Ich hab' keine Ahnung wie das sonst geregelt ist.
Fishing isn't a sport, it's a passion!
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Beko
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Veröffentlicht am Freitag, den 13. Juni, 2003 - 13:30:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Rüdiger
Tja, das ist schwer,- und die Bundesländer haben auch noch eigene Regelungen....

Ich würde Dir mal empfehlen, Justus Vogt anzufragen, der kennt sich damit aus.

Grüße und Petri,
Beko

Eat..Sleep...Go Fishing!
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Beko
Moderator
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Veröffentlicht am Freitag, den 13. Juni, 2003 - 13:32:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

(Wie sich das nun verhält kannst Du uns ja vielleicht hier schreiben.....:D)
Eat..Sleep...Go Fishing!
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Rüdiger
Hering
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Veröffentlicht am Dienstag, den 08. Juli, 2003 - 20:25:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,
ich habe den LFV NRW angeschrieben und dann von dort folgende Antwort erhalten:

Zitat Anfang:
Sehr geehrter Herr Puch,
ein österreichischer Fischereischein ist in Deutschland nicht gültig.
Sie sind Deutscher, aber in Österreich ansässig. Für Sie gilt
§ 31 Abs. (5) des Landesfischereigesetzes NRW:

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr
für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grund-
gesetzes gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweisen.

Mit dem Fischereischein können Sie grundsätzlich fischen, benötigen aber noch einen Fischereierlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer (z.B. Möhnesee).

Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach NRW verlegen,
müssten Sie die Fischerprüfung ablegen als Voraus-
setzung für die Erteilung eines Fischereischeins.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ernst Heddergott
Zitat Ende

Ich denke dies ist echter deutscher Humbuck, davon ausgehend das ich noch sagen wir 2 Jahre in Östereich wohnen bleibe, setzt dann mein Hirn aus,
so daß ich alles vergesse was ich bis dahin gelernt habe (was ich in KEINEM Kurs / Prüfung lerne werde) wenn ich zurück nach NRW ziehe ? Ein Merkblatt mit den neusten Bestimmungen und eine leicht erhöhte Gebühr zur Förderung des LFV würde ich mir ja gefallen lassen...aber mal sehen was in der Praxis wird, manchmal sitzen ja inteligente Wesen an den Schaltern der Gemeinde und es klappt auch so.

Gruß

Rüdiger
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Pawel (Unregistrierter Gast)
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Veröffentlicht am Mittwoch, den 07. Juli, 2004 - 09:55:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo eine Frage.ich habe in Polen Fischerschein (Angelschein)gemacht mit prüfung und so.Jetz will ich es hier umschreiben.Kann mir jemand sagen ob das geht.Weil z.B. ein Deutcher fährt nach Polen und er kann dort mit deutscher Schein angeln ohne die karte umzuschreiben.er muss ein märkschen für bestimmte gewesern kaufen.
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Beko
Moderator
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Veröffentlicht am Dienstag, den 20. Juli, 2004 - 21:49:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Pawel,
das Umschreiben geht nicht, es wird die Prüfung in Deutschland gefordert.
Ausländer und Angelinteressierte aus anderen Deutschen Bundesländern können aber in Schleswig- Holstein einen "Urlaubsangelschein" ohne Jahresfischereischein für 45 Tage im Jahr beim zuständigen Ordnungsamt,(..gegen Gebühr), bekommen.

Petri,
Beko
Eat..Sleep...Go Fishing!
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chris (Unregistrierter Gast)
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Veröffentlicht am Mittwoch, den 21. Juli, 2004 - 11:41:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo allerseits,

ich habe 1984 meinen Angelschein gemacht, war zwischenzeitlich sogar ein paar Jahre in einem Verein aktiv.
Nach nunmehr fast 20 Jahren möchte ich jetzt wieder in den Angelsport einsteigen.
Ist meine damals abgelegte Prüfung jetzt noch gültig? (Ähnlich wie beim Führerschein auf Lebenszeit?) Kann ich so ohne weiteres einen neuen (Fünf-)Jahresfischereischein beantragen? Oder muss ich die Prüfung noch einmal ablegen?

Schon mal Danke für eine Hilfe,

Gruß
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Dirk
Barsch
Benutzername: Dirk

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 21. Juli, 2004 - 11:48:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Prüfung gilt lebenslang

Petri Heil
Dirk
Geh angeln.........alles andere ist Nebensache.
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chris (Unregistrierter Gast)
Wasserfloh

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 21. Juli, 2004 - 12:06:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Dirk,

das hört sich sehr gut an, werde gleich morgen den neuen Schein beantragen - und wohl ein aktuelles Passphoto mitnehmen müssen. ;-)

vielen Dank für deine gute Nachricht!

Petri Dank & PH zurück

chris
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alex (Unregistrierter Gast)
Wasserfloh

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Veröffentlicht am Freitag, den 28. Januar, 2005 - 08:43:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo, habe seit einigen Jahren einen französischen Fischerschein. Kann man diesen in Deutschland umschreiben lassen? Oder geht es nur in bestimmten Bundesländern? Vielen Dank vorab.
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Sandner
Hering
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Veröffentlicht am Samstag, den 13. Februar, 2010 - 22:30:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

hallo an alle !!!!!!!!!!!!!
hab mal ne frage ich komme aus Bayern und hab nen österreichischen fischerschein . wohne jetzt in nrw muss ich jetzt die deutsche prüfung machen ???? in Bayern hieß es ich könne überall fischen nur nicht in Bayern weil die es nicht anerkennen . Petry an alle
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Beko
Moderator
Benutzername: Beko

Nummer des Beitrags: 2526
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Veröffentlicht am Dienstag, den 30. Dezember, 2014 - 16:37:   Beitrag editieren Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Jo,
du brauchst den Deutschen Fischerreischein. Ansonsten bleibt Dir nur der "Forellenpuff" oder die zeitlich begrenzte Urlaubserlaubnis
Eat..Sleep...Go Fishing!

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