Michael
Gräte Benutzername: Michael
Nummer des Beitrags: 568 Registriert: 07-2001
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, den 29. Juli, 2004 - 08:51: |
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Die aktuelle AVFiG sagt dazu folgendes aus: § 17 Hältern gefangener Fische (1) 1 Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. 2 Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. 3 In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. (2) In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern in Setzkeschern nur erlaubt, wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist. Mit einem Kescher von 3m Länge und 50cm Durchmesser sollte es i. O. sein. Es kann aber natürlich noch zusätzliche Einschränkungen der Fischereirechtsinhaber geben! Persönlich habe ich schon lange keinen Setzkescher mehr verwendet. Fishing isn't a sport, it's a passion!
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