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Beko
Moderator
Benutzername: Beko

Nummer des Beitrags: 2913
Registriert: 04-2000

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Veröffentlicht am Montag, den 30. Juli, 2007 - 21:21:   

Hallo Johann,
in den meisten Bundesländern ja.
In Bayern ist es folgendermaßen geregelt:

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer:
Der in einem anderen Bundesland erworbene Fischereischein gilt nach Zuzug in Bayern weiter bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer. Anschließend wird ein bayerischer Fischerei-schein ausgestellt, sofern die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung der bayerischen gleichgestellt ist.

Bedingungen für ausländische Gäste:
Ausländer, die sich vorübergehend in Bayern aufhalten erhalten einen Fischereischein, der maximal drei Monate im Jahr gültig ist.
Nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung können sie unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten.
Eat..Sleep...Go Fishing!

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