Beitrag bewerten Abmelden | Themen | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Bewerten Sie den Beitrag mit Hilfe der folgenden Punkte: 1 = sehr schlecht, 5 = sehr gut

    (am Schlechtesten)    1    2    3    4    5     (am Besten)

Autor Beitrag
Zum obersten Beitrag.Zum vorigen Beitrag.Zum nächsten Beitrag.Zum unterstem Beitrag. Der URL dieses Beitrages.

Beko

Bewertung: -
Abstimmungen: 0

Veröffentlicht am Freitag, den 01. Februar, 2002 - 20:12:   

Wer Fische fängt, soll sie essen
Karpfenangler wegen Tierquälerei zu Geldstrafe verurteilt.
Einen Angler in Bad Oeynhausen kostet sein Hang zur
Selbstdarstellung 800 Mark Strafe.

Dies ist kein Anglerlatein: Wer einen großen Fisch an Land zieht, muss unter Umständen mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Denn deutsche Gerichte machen nun Ernst mit dem Tierschutz auch beim Fisch. So verurteilte das Amtsgericht Bad Oeynhausen einen Karpfenangler zu einer Geldstrafe von 800 Mark. (Aktenzeichen: 5Cs 16 Js 567/00). Der verurteilte Angler gehört zu jenen ,,Sportfischern" in der deutschen Anglerszene, die es ausschließlich auf den Rekordfisch abgesehen haben, und getreu dem Motto: Wo kein Kläger, da auch kein Richter, scheren sie sich kaum ums Tierschutzgesetz.
Das Urteil des Amtsgerichts dürfte jedoch Signalwirkung haben.

In Deutschland gibt es an die 10.000 Karpfenspezialisten unter den Anglern, die nur angeln, um den größten und schönsten Karpfen in ihrem Fotoalbum präsentieren zu können. Sie sind technisch hoch gerüstet und überlisten die dicken Karpfen mit speziellen Köderkugeln. Da kann es auch vorkommen, dass ein Karpfen mehrmals im Jahr gefangen und mit Namen versehen. Den Fisch zu fangen, um ihn zu verspeisen, ist in diesen Kreisen verpönt. Laut Tierschutzgesetz rechtfertigt jedoch nur das Angeln zum Verzehr, dass Fischen am Angelhaken Schmerzen zugefügt werden. Der Verurteilte hatte in der Weser einen Riesenkarpfen (44 Pfund schwer) gefangen und sofort gesehen, dass der Fisch nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dennoch löste ihn der Freizeitfischer nicht sofort vorsichtig vom Haken und setzte den Fisch ins Wasser zurück. Vielmehr legte er das Tier nach Lösen des Hakens auf eine Waage. Anschießend postierte sich der Mann mit dem Fisch vor einer Kamera und fotografierte sich mit dem Karpfen per Selbstauslöser. Erst danach setzte er den Karpfen in die Weser zurück. Das Foto wurde in einer Anglerzeitung veröffentlicht, der Tierschutzbund erstattete deshalb Anzeige wegen Tierquälerei. Der Angler war fest davon überzeugt, nichts Unrechtes getan zu haben. Von Tierquälerei könne nicht die Rede sein, meinte er. Doch damit lag er falsch. Das Gericht: ,,Dem Fisch werden durch den Angelvorgang durch Anhieb, Anhaken, Drill, Landung und Abhaken Unlustgefühle vermittelt, die er als seiner Wesensart zuwiderlaufende, instinktwidrige und gegenüber seinem Selbsterhaltungstrieb lebensfeindliche Einwirkung und Einschränkung seines
Wohlbefindens empfindet. Dieser Vorgang ist nur dann nicht zu beanstanden, wenn der Fisch nach dem Abhaken sofort zum Zwecke des Verzehrs getötet wird.
Selbst wenn der dicke Karpfen nur fünf Minuten an Land gehalten worden sei, reiche das. ,,Dieser Vorgang war den gefangenen Karpfen mit länger anhaltenden, erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden", bescheinigte das Gericht. Das Übersenden des Fotos an eine Angelzeitung lasse im Übrigen nur den Schluss zu, dass der Angler dies zur Selbstdarstellung tat.
Kölner Stadt- Anzeiger vom 28.09.2001
von Horst Stolzenberg

Quelle: AFZ Fischwaid

Themen | Letzter Tag | Letzte Woche | Verzeichnis | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin