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Veröffentlicht am Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 09:20:   

Abschlussbericht über Begleituntersuchungen im Winter 2000/2001 zur
Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der einheimischen Tierwelt


Autor: FFS BW und Arbeitsgruppe Kormoranverordnung

Die Zusammenfassung :
Die Landesregierung erließ am 02.09.1999 die vierte "Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt". Sie besitzt fünf Jahre Gültigkeit und tritt im Mai 2004 außer Kraft.
Die Landratsämter können auf Grundlage der Verordnung Gewässer oder Gewässerstrecken ausweisen, an denen vom 01.10. bis zum 15.03. des Folgejahres das Töten von Kormoranen zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt gestattet ist.
Im Berichtszeitraum 2000/2001 wurden in insgesamt 37 Landkreisen Gewässer oder Gewässerabschnitte für Vergrämungsabschüsse ausgewiesen (Winter 1999/2000: 37). Davon hatten 22 Landkreise schon im vorangegangenen Berichtszeitraum mehrjährig gültige Allgemeinverfügungen erlassen, drei weitere Landratsämter machten diesjährig von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die Ausweisungen sensibler Bereiche erfolgten wiederum teilweise bereits kurz nach Beginn des erlaubten Vergrämungszeitraumes vorsorglich und unabhängig davon, ob sich zu diesem Zeitpunkt bereits Kormorane an den Gewässern aufhielten, teilweise aber auch erst, nachdem Kormorane auftraten. Wie in der letzten Vergrämungsperiode wiesen einzelne Landratsämter alle Fließgewässer und teilweise auch alle stehenden Gewässer im jeweiligen Landkreis aus. In der Regel wurden die gleichen Gewässer wie im vorangegangenen Winter ausgewiesen.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 479 Kormorane getötet (Winter 1999/2000: 543). Von diesen Abschüssen erfolgten 140 an großen Flüssen, 142 an kleinen Fließgewässern und 182 an stehenden Gewässern. An Teichanlagen wurden 15 Kormorane erlegt.
An vielen Gewässern wurden vergleichbare oder geringere Kormoraneinflüge als im vergangenen Winter registriert. In einer Vielzahl ausgewiesener Gebiete wurde wiederum von der Möglichkeit der Vergrämungsabschüsse nicht oder nur in geringem Maße Gebrauch gemacht, insbesondere wenn Kormorane in geringer und für die jeweiligen Fischbestände unproblematischer Anzahl einflogen. Somit konnte wie im Berichtszeitraum 1999/2000 erneut eine sachgerechte Handhabung der Verordnung festgestellt werden.
Die Wirkung der erfolgten Vergrämungsabschüsse bestätigte wiederum die Erfahrungen aus den vorangegangenen Wintern. Erfolgten die Abschüsse zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Kormorane noch nicht lange am Gewässer aufhielten, kam es zu einem teilweisen oder völligen Abzug der Kormorane. Der Fraßdruck auf Fischbestände konnte damit wiederum in vielen Fällen reduziert oder beseitigt werden. Ebenfalls durchgeführte, nicht letale Vergrämungsmaßnahmen erwiesen sich dagegen wieder als sehr aufwendig und zumeist als wirkungslos, oder sie wirkten nur über einen sehr kurzen Zeitraum.
An ausgewählten Gewässerabschnitten wurden wie im vorangegangenen Jahr begleitende Fischbestandserhebungen durchgeführt. An der Mehrzahl dieser Probestellen wurden im Winter 2000/2001 vergleichbare Kormoraneinflüge wie im Vorjahr registriert.
Fischbestände in Fließgewässerabschnitten, die einem starken Prädationsdruck durch Kormorane unterlagen, zeigten keinerlei Erholung, wobei Gewässerabschnitte mit deutlich geringeren Kormoraneinflügen leichte Tendenzen der Erholung bzw. Bestandsstabilisierung aufwiesen. Ein Ausgleich der in früheren Jahren aufgetretenen Schäden konnte bisher nicht festgestellt werden.
Die Zahl brütender Kormorane und die Anzahl von Brutkolonien in Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Die eingesetzte, die Kormoran-Verordnung begleitende Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die weitere Entwicklung zu beobachten und über mögliche Schäden an Fischbeständen und Beeinträchtigungen der fischereilichen Nutzung zu berichten.

INFODIENST LANDWIRTSCHAFT
BADEN-WÜRTTEMBERG

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