DIE GRÄTE
Bewertung: - Abstimmungen: 0 | Veröffentlicht am Samstag, den 28. Juli, 2001 - 21:25: | |
Pressemitteilung vom 18. Juli 2000: Verlängerter Schutz für seltene Fischbestände und Fischerei durch neue Kormoranverordnung Der bayerische Ministerrat gab heute "grünes Licht" für die neue Kormoran-Verordnung. "Für einen verbesserten Schutz heimischer Fischarten und der Fischerei wurde die neue Kormoran-Verordnung weiter als bisher gefasst", betonte Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf. Während schon bisher der Abschuss des Kormorans im Umkreis von 100 Meter von Gewässern vom 16. August bis zum 14. März möglich war, wurde jetzt die Abschusszeit in bestimmten Schongebieten und an Teichanlagen nach dem Fischereirecht bis zum 31. März erweitert. Damit soll sichergestellt werden, dass Kormorane sich dort nicht in der Nähe niederlassen. Die neue Verordnung hat eine Geltungsdauer von vier Jahren. Ausgenommen von der Verordnung sind weiterhin Nationalparke, Vogel- und Naturschutzgebiete sowie die großen bayerischen Seen. Der Kormoran ist eine Vogelart, die sich in Nordeuropa in den letzten Jahrzehnten stark vermehrt hat. Aufgrund der Zunahme der Kormoranbestände in Nordwesteuropa hat auch in Bayern die Zahl der "Durchzügler" zugenommen und belief sich in den letzten Jahren auf rund 6000 bis 8000 im Winterhalbjahr. Daher ist eine Bestandsregulierung erforderlich. Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen Fischereinutzung und Naturschutz zu finden. Die Kormorane ernähren sich ausschließlich von Fischen, was sowohl zu einer Gefährdung seltener Fischbestände als auch bei Teichwirten und Berufsfischern zu Schäden führen kann. Quelle: Bayerische Staatskanzlei |