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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 09. Juli, 2001 - 09:33:   

Da ist der Artikel, der im vorangegangenen Beitrag anfangs,(Deutschlands Angler setzten Laser gegen Kormorane ein!), erwähnt worden ist:

Starwars am Angelteich
Kaum zu glauben, aber wahr: Deutschlands Angler und Fischer machen mit hochgefährlichen und noch dazu verbotenen Laserwaffen mobil gegen Kormorane, Graureiher und andere ungeliebte Vögel. Nachdem eine unselige Allianz aus Anglern und Jägern bereits die Jagd auf Kormorane in fast jedem Bundesland durchgesetzt hat und auch der Graureiher in Bayern und Schleswig-Holstein wieder zu Tausenden geschossen werden, haben sich deutschlands Petrijünger mit dem Laser etwas besonders perfides einfallen lassen. Die Lasergeräte werden in der Dämmerung am Schlafplatz der Vögel - wo sie ohnehin keinen Schaden anrichten - eingesetzt. Der Schütze zielt wahllos aus teils mehreren hundert Metern Entfernung auf die rastenden oder bereits schlafenden Tiere, die durch den roten Lichtpunkt des Lasers gestört werden und davonfliegen. Doch die Vögel werden nicht nur aufgeschreckt. Der eingesetzte Laser der französischen Firma "Desman" wird zur Gefahrenklasse 3b und damit als besonders gefährlich für die Augen eingestuft. Beim Blick in den stark gebündelten Lichtstrahl entstehen in nur wenigen Millisekunden irreparable Schäden an der Netzhaut. Kormorane und Graureiher sind als Jäger auf ihre Augen dringend angewiesen. Selbst die Einschränkung der Sehkraft auf nur einem Auge bedeutet für sie den sicheren Tod.

Lasergeräte unwirksam
Die Laser wurden bislang in mehreren Bundesländern von Fischereiverbänden eingesetzt. Doch der Erfolg blieb weit hinter den Erwartungen zurück. So stellt der Verband der Binnenfischer und Teichwirte in Schleswig-Holstein in seinem Erfahrungsprotokoll vom 05.10.1998 über den Einsatz des Lasergewehres fest, daß "der Laser keine nachhaltige Wirkung beim Kormoran hinterläßt" und "eine Kosten-Nutzen-Relation nach der Erprobungszeit nicht gegeben erscheint." Auch das bayerische Landesamt für Fischerei in Höchstadt, das vom Hersteller als Referenzadresse genannt wird, hat das Gerät probeweise eingesetzt, aber wegen Wirkungslosigkeit zurückgegeben.

Dennoch wird zur Zeit in mehreren Bundesländern über die Anwendung des gefährlichen Geräts nachgedacht, Brandenburg hat ihn gar im Rahmen seiner Kormoranverordnung vom 16.07.1999 ganz offiziell erlaubt.

Wo wird zur Zeit "gelasert"?
Baden-Württemberg
Einsatz wegen Sicherheitsbedenken gestoppt

Bayern
Einsatz gegen Kormorankolonie am Chiemsee

Berlin
Kein Einsatz geplant

Brandenburg
Einsätze im Rahmen einer Rechtsverordnung

Bremen
Kein Einsatz geplant

Hamburg
Kein Einsatz geplant

Hessen
Einsatz auf unbestimmte Zeit verschoben

Mecklenburg-Vorp.
Einsätze wegen rechtlicher Überprüfung zunächst gestoppt

Niedersachsen
Kein Einsatz geplant

Nordrhein-Westfalen
Kein Einsatz geplant

Rheinland-Pfalz
Einsatz wegen tier- und arbeitsschutzrechtlicher Bedenken gestoppt

Saarland
Kein Einsatz geplant

Sachsen
Versuchsreihe ohne zufriedenstellende Ergebnisse beendet

Sachsen-Anhalt
Kein Einsatz geplant

Schleswig-Holstein
Versuchsreihe ohne zufriedenstellende Ergebnisse beendet

Thüringen
Einsatz wegen Sicherheitsbedenken gestoppt


Gefahr für Mensch und Tier
Doch der Skandal zieht noch sehr viel weitere Kreise. Lasergeräte, wie sie in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Bayern bisher eingesetzt wurden, unterliegen strengsten Auflagen durch die Unfallverhütungsrichtlinie "Laserstrahlung" (VBG 93 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung). Unter anderem schreibt sie für den Einsatz Maßnahmen vor, die von den Anglern und Fischern beim Betrieb in der freien Natur gar nicht vorgenommen werden können:



Auflage
Durchführung in freier Natur

Das Reflektieren des Laserstrahls ist zu unterbinden
Kormorane schlafen an Gewässern. Eine unbeabsichtigte Reflexion des Lasers durch die Wasseroberfläche kann nicht ausgeschlossen werden

Der Laserstrahl ist an seinem Ende aufzufangen
Ein Auffangen des Laserstrahls bei einem mobilen Lasergerät ist in der freien Landschaft unmöglich

Sich im Laserbereich aufhaltende Personen sind unmittelbar vor dem Einsatz zu verständigen.
In der freien Landschaft hat der Laser eine Reichweite von bis zu 3 km. Es ist kaum feststellbar, ob sich Personen in diesem Bereich aufhalten. Sie können nicht auf die Gefahr hingewiesen werden

Die im Laserbereich befindlichen Personen müssen sich Laserschutzbrillen aufsetzen
Bei einem Wirkungsbereich von bis zu 3 km müßten an alle potentiellen Spaziergänger, Radfahrer, Jogger und Kinder in der gesamten Umgebung Laserschutzbrillen ausgegeben werden - im Zweifelsfall an Hunderttausende Bürger!


Zusammenfassend
kann also gesagt werden, daß die Vergrämung von Kormoranen und anderen Tieren mittels Laser in der freien Landschaft zu einem nicht kalkulierbaren Risiko für die Bevölkerung wird. Vor allem Erholungssuchende, die sich in der frühen Dämmerung der Wintertage in der Nähe von Gewässern aufhalten, sind akut gefährdet.

Das Komitee gegen den Vogelmord steht seit drei Jahren mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um den Lasereinsatz zu Fall zu bringen. Unser massiver Protest hat inzwischen dazu geführt, daß Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg bis auf weiteres auf den Einsatz verzichten und Mecklenburg-Vorpommern die Geräte auf Herz und Nieren prüft.



Quelle

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