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Beko

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Veröffentlicht am Montag, den 26. März, 2001 - 16:08:   

Jo just, das mit den Perlfischen habe ich auch gelesen, irgenwo in einem Verband von Unter oder Ober -Franken.....find ich aber nicht mehr, mist.

Dafür habe ich noch etwas gefunden, dass Du auch angesprochen hast:

Vollzugshinweise zur Kormoran Verordnung, Beschluß des Bayrischen Landtages vom 09.11.00 auf Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Vocke, Dodell CSU:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zusätzlich zu der am 1. August 2000 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten vom 18. Juli 2000 folgendes in den Vollzugshinweisen zu berücksichtigen:

1 ) - Ausgenommen in den ausgewiesenen Vogelschutzgebieten soll entlang der Flüsse dieVergrämung von Kormoranen zugelassen werden, um auch hier nachgewiesene ökologische Schäden durch den Kormoran an der heimischen Fischfauna wirkungsvoll reduzieren zu können.

2 ) - Um die Schädigung und die Zerstörung der Fangnetze der Berufsfischerei zu verhindern, sollen die Kormorane unmittelbar an den ausgelegten Netzen vergrämt werden.

3 ) - Die bestehenden Brutgebiete des Kormorans sind in ihrer Bestandsgröße festzulegen. die Vergrämungsmaßnahmen sollen auch dem Ziel dienen, ein weiteres Anwachsen der Brutpaare sowie die Bildung neuer Brutkolonien in fischereilich wichtigen Gebieten zu verhindern.



Aus den Tiefen des "bayrischen" Web.....

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