Marion
Bewertung: - Abstimmungen: 0 | Veröffentlicht am Montag, den 11. Dezember, 2000 - 13:31: | |
1. Dienstweihnachtsbäume (im Folgenden auch Dwbm genannt): Es handelt sich dabei um Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in behördlichen Diensträumen aufgestellt werden. 2. Aufstellen von Dwbm Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die "Senkrechtstellung" überwacht bzw. durch Zurufe wie "mehr links, mehr rechts" usw. korrigiert. 3. Behandlung von Beleuchtung Die Dwbm sind nach Maßgaben des Dienststellenleiters mit weihnachtlichem Behang zu versehen. Weihnachtsbaumbleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenentwicklung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahr von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind. 4. Aufführung von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern a) Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig: Maria: möglichst weibliche Bedienstete mit gutem Leumund; Josef: älterer Beamter mit Bart; Jesuskind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender; Esel und Schafe: Beamte unterer und mittlerer Laufbahn; Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte gehobener Laufbahn. b) Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuelle vorhandene Weihnachtsgeschenke können durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes verteilt werden. |