Beitrag bewerten Abmelden | Themen | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Bewerten Sie den Beitrag mit Hilfe der folgenden Punkte: 1 = sehr schlecht, 5 = sehr gut

    (am Schlechtesten)    1    2    3    4    5     (am Besten)

Autor Beitrag
Zum obersten Beitrag.Zum vorigen Beitrag.Zum nächsten Beitrag.Zum unterstem Beitrag. Der URL dieses Beitrages.

Marion

Bewertung: -
Abstimmungen: 0

Veröffentlicht am Samstag, den 11. November, 2000 - 22:55:   

Ausfall der EDV-Notfallmassnahmen:

Bitte beachten Sie im Falle des Ausfalls datentechnischer Geräte unbedingt folgende Richtlinien:
Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!
Computerausfallzeiten gelten lt. § 128 des Betriebserschlaffungsgesetzes als Pausenzeiten.
Benutzen Sie um Himmels willen keine Schreibmaschine!
Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Knecht wieder zurückmeldet.
Bedienen Sie Kunden keinesfalls, solange die EDV streikt, auch wenn deren Ansinnen überhaupt nichts mit dem Computer zu tun hat.
Weisen Sie um Unterstützung bittende Arbeitskollegen mit dem Hinweis auf die defekte Hardware ab. Diese machen es nämlich genauso, wenn ihre EDV streikt.
Machen Sie sich auf keinen Fall handschriftliche Notizen, die Sie nachträglich in Ihre Datenbank eingeben könnten.
Schreiben mit der Hand ist eine steinzeitliche Technik, die Ihrer nicht würdig ist.
Unternehmen Sie auf keinen Fall etwas, um die Computerkrise zu beenden, auch wenn Sie genau wissen, wo der Fehler liegt.
Warten Sie ab, bis Irgendwer einen Experten verständigt, der es versteht, aus dem kleinen Problem eine globale Katastrophe zu machen.
Und: Vermeiden Sie eigenständiges Denken, solange dies irgendwie möglich ist. Ihr EDV-Berater!

Themen | Letzter Tag | Letzte Woche | Verzeichnis | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin