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Just

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Veröffentlicht am Freitag, den 27. Oktober, 2000 - 13:09:   

Jacob, in unserem Bundesland ist Nachtfischen prinzipiell verboten, nur auf Aal und Waller (Wels) darf bis um 01:00 Uhr gefischt werden. Man sollte aber sich aber immer die Tageskarte durchlesen, denn in manchen Gewässer ist auch das verboten ... Auf andere Fischarten darf von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang gefischt werden ...

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