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Veröffentlicht am Donnerstag, den 30. August, 2001 - 11:47:   

@Michael
Da pflichte ich Dir bei, so halte ich es auch, obwohl es nicht gesetzeskonform ist, massige Fische wieder zurückzusetzen. Aber eine 30er Bachforelle darf z.B. bei mir wieder baden gehen, damit sie noch einmal eine Laichchance bekommt ...
Ich verurteile bedingungslose Entnahme aber genauso, wie bedingungsloses Zurücksetzen. In natürlichen Gewässern dürfen kapitale Fische nicht zurückgesetzt werden, im Sinne einer gleichmässigen und vernünftigen Altersstruktur.
Und wer nur fischt, um einen sogenannten "Run" z.B. beim Karpfenfischen zu erleben, den Fisch sich abkämpfen zu lässt und dann wieder zurückzusetzt, verstösst m.E. eindeutig gegen das Tierschutzgesetz.

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