Michael
Bewertung: - Abstimmungen: 0 | Veröffentlicht am Donnerstag, den 30. August, 2001 - 10:12: | |
VDSF-Aussage Mit dem Fang muß die sinnvolle Verwertung der Fische verbunden sein. Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. In jedem Landesfischereigesetz sind die Längen und Zeiten festgelegt. Es gibt aber auch Fische, welche keiner Beschränkung in Größe oder Fangzeit unterliegen. In Bayern z. B. Rotauge, Barsch, Aitel, ... Gefangene Fische während, oder kurz vor der Laichzeit setzt man sowieso wieder zurück, Sie sollen ja für Nachwuchs sorgen. Aber ab wann kann man einen Fisch sinnvoll Verwerten? 10cm, 15cm, 20cm, 25cm, 30cm ... Hier ist jeder Angler selbst gefragt! Ich habe für mich persönlich eigene Schonmaße festgelegt, die je nach Fischart unterschiedlich sind. |