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Just

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Veröffentlicht am Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 22:27:   

Udo, Du nervst nicht, für solche Fragen ist das Forum ja da. Also ...
zu 1. In Bayern wäre es richtig, dass Du die Schleie mitgenommen hast. Hier ist es gesetzlich so geregelt, das Du einen untermaßigen Fisch, wenn er so schwer verletzt ist, mitnehmen musst!!Aber die Fischerei ist Ländersache, also musst Du Dich in Deinem Bundesland erkundigen, wie dort die gesetzlichen Regelungen sind.
zu 2. gilt das gleiche wie unter Punkt 1.
zu 3. Du hast natürlich recht, wenn Du diesen Fisch mitnimmst. Ich verhalte mich da manchmal nicht ganz gesetzestreu, ich müsste einen maßigen Hecht normalerweise auch mitnehmen. Aber wenn man an einem 50er oder 60er Hecht Kopf und Schwanz abschneidet, bleibt fast nichts mehr übrig, was man noch essen könnte. Deswegen lasse ich sie noch ein bißchen wachsen. Ich blinkere nur mit Einzelhaken, da ist die Verletzung des Fisches absolut gering. Wenn er natürlich schwerer verletzt ist, nehme ich ihn auch mit. Wir haben in unserem Vereinsgewässer eine Forellenregion, dort hat der Hecht und der Aal kein Schonmaß und keine Schonzeit, das ist (in Bayern) gesetzlich festgeschrieben. (ich habe dieses Jahr erst einen 70er Hecht mitgenommen ...). Übrigens nehme ich die meisten gefangenen maßigen Fisch mit. Ich setzte meistens nur Bachforellen unter 30 cm und kleinere Hechte und Aale wieder zurück, diese allerdings nicht in der Forellenregion.

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