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Just

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Veröffentlicht am Montag, den 23. Oktober, 2000 - 22:53:   

Nachtrag: Der Tatbestand, über den hier geschrieben wird, heisst auf gut deutsch "Unerlaubtes Einbringen von Fremdstoffen in ein Gewässer" und ist genehmigungspflichtig. Sollte diese Genehmigung nicht vorliegen und das tut sie in 99,9 % aller Fälle nicht, so ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Der Tatbestand kann sogar, den Umständen entsprechend, nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden. Das betrifft natürlich auch die "Entenfütterer" am Teich im Park. Unabhängig von der Strafandrohung sollte sich jeder, der diese "Taktik" anwendet, einmal überlegen, was er dem Gewässer damit auf Dauer antut. Denn er ist nicht der Einzige, andere kommen auf die gleich Idee, oder hatten sie schon. Ich möchte wirklich mal wissen, wie zum Beispiel die ganzen "Karpfentempel" in Frankreich in ein paar Jahren aussehen, Lac du "was weiss ich wie sie alle heissen". In eine paar Jahren wird das kein "Karpfentempel" sondern höchstens noch ein "Karpfentümpel" sein ... Wenn man hochrechnet, was dort in einer Saison an Anfütterungsmaterial eingebracht wird, schätze ich, wird man locker die "mehrereTonnengrenze" überschreiten. Und das verträgt selbst das gesündeste Gewässer nicht ... und es wird mir ja wohl keiner der "specimen-hunter" erzählen wollen, das diese Mengen von den Karpfen aufgenommen werden - bei mir entsteht so langsam der Eindruck, hier handelt es sich um einen "Karpfen-Puff" in öffentlicher Hand ...

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