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Just

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Veröffentlicht am Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 23:27:   

Jeder Jäger macht sich strafbar, wenn er eine Entenfütterungsstelle, im Fachjargon "Kirrung", unterhält, von der das Futter ins Gewässer gespült oder geweht werden kann ..., aber für einen Teil unserer angelnden Zunft scheinen diese Gesetze nicht zu gelten. Da wird kiloweise Anfütterungsmaterial im Gewässer versenkt, um einen der begehrten "Run's" zu erleben und wenn's gut geht, einen Karpfen jenseits der 30-Pfd-Marke zu keschern. Der wird dann, "fischschonend" auf einer Abhakmatte, abgeködert, in einem speziellen "fischschonenden" Wiegenetz gewogen, mit (hoffentlich) nassen Händen "fischschonend" vor den Fotoapparat geschleppt und der dann, anschliessend (man will den Fisch ja schonen), völlig erschöpft vom Drill und den anderen "Annehmlichkeiten", die ihm so widerfuhren, wieder schwimmen darf - man ist ja tier-und umweltfreundlich, "catch&release" heisst das Schlagwort. Und das alles in der Hoffnung, ihn bei nächster Gelegenheit wieder am Haken zu haben, wenn's geht, ein paar Pfund schwerer, um wieder ein tolles Fotos machen zu können.
Die Staatsjagden der alten DDR unter Erich Honnecker lassen grüssen ...
Ich setze auch maßige Fische wieder zurück, eine Bachforelle unter 30 cm und ein 50er oder 60er Hecht dürfen auch wieder baden gehen, das ist zwar nicht unbedingt gesetzeskonform, aber es dient der natürlichen Bestandserhaltung. Das, was tlw. bei den "Carp-Huntern" betrieben wird, hat damit nichts mehr zu tun ...

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