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Veröffentlicht am Donnerstag, den 02. November, 2000 - 11:06:   

Gewässerkundliches

(hoffentlich leicht aufbereitet)
Gewässergüte als Begriff, resultiert aus dem Bestreben ein Wasser in seiner Qualität zu erhalten und zu verbessern. Man erkannte, daß Gewässerverbesserungen [bzw. Absprachen und Maßnahmen dazu] ein Wertesystem erfordern, - das überregional akzeptiert ist. Auch erfordern Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit eine Werteskalierung. In der Historie dieser Bemühungen ergaben sich verschiedene Wertesysteme.

Heute ist die Einordnung der Gewässergüte in vier Klassen und drei Zwischenklassen allgemein üblich. Diese Klassifizierung wurde durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser [LAWA] getroffen.

Wertesystem // physikalische und chemische Einordnungen:
Siehe: Gewässergüte



Im Wasser sind bei Normalatmosphäre (NN) folgende maximalen Sauerstoff-Sättigungswerte möglich:


Temperatur (°C) Sättigungswert O2 (mg/l) Löslichkeit O2 (mg/l) Löslichkeit N2 (mg/l) Löslichkeit CO2 (mg/l)
0 14,16 69,5 28,8 3350
5 12,37
10 10,92 53,7 22,6 2320
15 9,76
20 8,84 43,3 18,6 1690
25 8,11
30 7,53 35,9 15,9 1260



Das hat nur sehr wenig mit dem Sauerstoffgehalt zu tun, der tatsächlich gegeben ist! Der wirkliche Gehalt an gelöstem Sauerstoff wird durch die Flora und Fauna im und am Gewässer bestimmt (Assimilation, Dissimilation). Während der Photosynthese erzeugen Pflanzen Sauerstoff, bei Dunkelheit zehren Pflanzen Sauerstoff. Pflanzenwachstum kann bei fließenden und stehenden Gewässern dominierend bei Sauerstoffgehalt und Sauerstoffhaushalt sein! Pflanzen und Algenproduktion kann bei Tageslicht in der Assimilationsphase Sauerstoffgehalt oberhalb der Sättigungswerte bewirken. Im Gegensatz kann der Sauerstoffgehalt der Dissimilationsphase (Nachts) um Kategorien niederer sein. Dieser Sachverhalt kann in Gewässer, die früher Salmoniden trugen, heute ein artbeschränkender Faktor sein. (Früher ein Bach mit Forellen <> heute ein fließender See mit Rotaugen und Brachsen) Diese Erscheinungen sind unter dem Fachbegriff "Eutrophierung" bekannt.
Außerdem haben die Gewässerformen und die Jahreszeit wesentlichen Einfluß. (Fließverhalten, Schwallstrecken, Sohlschwellen, stehendes Gewässer....) Auch die Gegebenheiten an den angrenzenden Landregionen nehmen großen Einfluß!


Alle Fäulnisprozesse sind sauerstoffzehrend! Alle Gärprozesse sind sauerstoffzehrend! (BSB!) Teichwirte schneiden aus diesem Grund das Schilf und entfernen Laub und Reisig aus dem Wasser.


Auch die Weidewirtschaft und die Viehmast ist ist am Gewässerhaushalt beteiligt! Naturgemäß sind in den Ausscheidungen der Fleisch- und Eiweißproduzenten als Endprodukt Ammonium enthalten. Dieses Ammonium bestimmt, in Zusammenhang mit Temperatur und PH-Wert, den Anteil des freien Ammoniaks im Gewässer! D. h. zum einen ist Ammoniak Bedarfsträger für den Sauerstoff im Gewässer; - zum Abbau von Ammoniak wird Sauerstoff benötigt! -zum anderen ist Ammoniak ein Nervengift für Fische! Über Brutaufzucht und Jungfischaufzucht bezogen auf Salmoniden braucht man dann nicht mehr nachzudenken! (!Gülleverordnung, Naturschutz). Die Landwirtschaft ist der letzte Zweig der gewerblichen Verbringung von "Entsorgungsprodukten" ohne "Verbringungsnachweis"!


Die Düngung und die Veränderung der Bodenchemie durch Agrarwirtschaft kann, (auch bei sehr kleinflächigen Umfang) -beachtliche Defizite bei der Güte angrenzender Fließgewässer herbeiführen. Im Zusammenhang mit gegebenem Auftreten von "sauerem Regen", können sich für natürliche Fließgewässer erhebliche abwertende Fakturen einstellen.


In diesem Zusammenhang gewinnt der "unbewirtschaftete Randstreifen" im Uferbereich an Bedeutung. Drainierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen kann ein Problem sein. Drainierungen zählen zu den Oberflächengewässern, in die eine Einleitung von Gülle und Silosickersäften untersagt sind. Somit entfallen drainierte Bereiche für die Landwirtschaft bezogen auf die Verbringung der "Endprodukte".

In diesen Zusammenhängen ist bei den am Wasserhaushalt beteiligten Parteien in erster Linie Information gefragt. Es darf nicht davon ausgegangen werden, daß jeder der eine Landwirtschaft betreibt, -oder jeder der im ländlichen Raum eine immisionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren beantragt oder genehemigt, von den Problemen bei der Erhaltung einer optimalen Gewässergüte weiß! Eher ist es so, daß bei diesen Zusammenhängen (auch bei Genehmigungsbehörden!) oft Unkenntnis gegeben ist. Oft ist auch die vorgeschobene Annahme "...es wird schon nicht schiefgehen..." Grundlage einer behördlichen Gestattung von weitreichenden Einflüssen, besonders an Kleingewässer.


Gewässeruntersuchung, allgemein:
Gewässer müssen zu langfristigen Aussagen auch langfristig beprobt werden. Diagramme und Kennzahlen können den Aussagewert erheblich steigern. z.B. Wasserzulauf, Sauerstoff und Temperatur wöchentlich abgetragen, lassen Spitzenwerte deutlich werden, die wiederum evt. stichpunktweise im Tagesablauf beprobt werden können. Eine Wetter- und Witterungsbeschreibung unterstützt das Meßprotokoll wesentlich. Ohne Temperaturangabe geht garnichts! Die Temperatur ist auch für die Eichung der Meßgeräte und Anwendung der Chemikalien ausschlaggebend. (dokumentieren!)

Wie strukturiert man eine systematische Gewässeruntersuchung? Man beginnt am unteren Ende des Hauptgewässers im eigenen Einflußbereich! Dann systematisch aufwärts zur Quelle. Evt. begleitende oder sporadische Untersuchung in benachbarten Fremdgewässern (Vergleich). Es ist zweckmäßig, augenscheinlich unterschiedliche Gewässerbereiche vor der Beurteilung zu gliedern. (Z. B.: frei fließendes Hauptgewässer, Hauptgewässer vor und nach Einleitungen, Industrieansiedlungen oder Entnahmestellen, Altarme von Fließgewässern, usw.) Es macht keinen Sinn augenscheinlich unterschiedliche Gewässer in einer Bewertung als einen einzigen Quotienten auszuweisen. Gerade in der optimalen Strukturierung der Gewässerbereiche ist die Qualität einer Gewässeruntersuchung zu finden!

Kunststofflaschen zur Entnahme von Gegenproben verwenden, diese sind besser als Glasflaschen! Bei Glasflaschen können Mineralien in die Probe diffundieren, das verfälscht einem Wasserchemiker das Ergebnis. Probenentnahme ellenbogentief unter Wasseroberfläche, keine Luftblasen, möglichst kein blubbern, unter der Oberfläche ohne Lufteinschluß verschließen. Vor Entnahme immer mehrfach mit Probenwasser ausspülen.




Die Ernsthaftigkeit der Untersuchungen sollte von dem Wissen getragen sein, daß die Untersuchungen evt. später zur Anspruchsicherung benötigt werden! Dazu sind fachlich fundiertes und seriöses Vorgehen gefragt. Ohne Zeugen läuft bei Anspruchsverfahren garnichts! Ohne richtige Dokumentation hat die schönste Messung keinen Aussagewert!

Die möglichen Genauigkeiten der Analyseverfahren sind immer zu berücksichtigen! Berechnungen abrunden auf die Genauigkeit der Analysewerte. Bei berechtigtem Verdacht sofort die Absicherung von Analysen durch Wasserinstitute, Behördendienste (WKD, Polizei und Naturschutz!) und Verbandsinstrumente betreiben! Wenn Sie nicht der Eigentümer des Fischrechtes sind, -so informieren Sie stets den Verpächter! Bei Unklarheiten zu Fischzuständen den Fischgesundheitsdienst immer erwägen!

Die wichtigsten äußeren Voraussetzungen sind: Sauberkeit, Kenntnis und richtige Anwendung der Analyseverfahren, erforderliche Zeit bei Temperatur- und Mengenmessung einhalten. Nicht rauchen, nicht essen, Analyse-Chemiekalien sachgerecht handhaben und entsorgen!


Alle biologischen und chemischen Gewässerauswertungen, -die allgemein verfügbar sind, basieren auf der Annahme, daß keine Gifte in Wasser und Umwelt vorhanden sind! Sind Gifte oder erhöhte Abwasserkonzentrationen zu erwägen, -versagen einfache chemische oder biologische Beurteilungen. Im Fall bei biologischen Auswertungen unerklärliche Artenfehlbeträge erkannt werden, -so sind vorgenannte Umstände immer erwägenswert. Gifte werden in Kläranlagen nicht abgebaut. Der Verbleib von Arzneien, Hormonen und Haushaltgiften die durch Toilettenspülung entsorgt werden ist kaum erfaßbar und weitgehend ungeklärt! Die ökologischen Auswirkungen auf Fließgewässer sind immer negativ.

Gewässeruntersuchung, physikalische:

Temperatur (Toleranz ± 0,5°C): Meßprotokoll ohne Luft- und Gewässertemperatur ist wertlos! Jede Wert- und Zustandsangabe geht in fischereilichen Angelegenheiten mit einer Temperaturangabe einher. Temperaturkurven über Jahres- oder Tagesverlauf lassen Höchst und Niedrigstwerte in der Tendenz erkennbar werden. Diese Werte sind wertvolle Grundlagen für fischereiliche Bewirtschaftungsmöglichkeiten.




Sichttiefe
(Toleranz ± 0,1m): Im Sommer in stehendem Gewässer kleine Sichttiefe durch Algen, im Winter große Sichttiefe weil keine Photosynthese stattfindet.

Für den Teichwirt ist die Sichttiefe auch ein Hinweis zu der Fischaktivität. Ein übermässig "bespannter Karpfenteich" wird selten trüb sein, weil die Karpfen bei Nahrungsmangel (und auch sonst!) versuchen das Bodensubstrat zu durchwühlen. Verhältnismässig klares Wasser gibt dann einen Hinweis auf den Sättigungszustand der Fische.

Ein "gekippter Teich" ist nach dem Maximum der Sauerstoffzehrung "glasklar".

Die Sichttiefe ist ein wichtiger Parameter für den Gewässer- und Besatzustand bei stehenden Gewässern. (Im Fließgewässer sehr eingeschränkte Bewertungsmöglichkeiten)

pH - Zahl / pH - Wert
PH-Zahl H+ [g/l] H+ [g/l] H+ [mg/l]
PH - Wert
0,00 10-0 10 10000
1,00 10-1 1 1000
2,00 10-2 0,1 100
3,00 10-3 0,01 10
4,00 10-4 0,001 1
5,00 10-5 0,0001 0,1
sauer 6,00 10-6 0,00001 0,01
neutral 7,00 10-7 0,000001 0,001
basisch 8,00 10-8 0,0000001 0,0001
9,00 10-9 0,00000001 0,00001
10,00 10-10 0,000000001 0,000001
11,00 10-11 0,0000000001 0,0000001
12,00 10-12 0,00000000001 0,00000001
13,00 10-13 0,000000000001 0,000000001
14,00 10-14 0,0000000000001 0,0000000001

PH - Zahl // PH - Wert -. Von Zahl zu Zahl liegt die Wertigkeit einer Dekade!



PH - Wert
(Toleranz ± 0,5): Der pH - Wert gibt Aufschluß über den Wasserstoffionen - Haushalt. 1 - 7 = sauer , 7 - 12 = basisch. Bei Eis- und Schneeschmelze kann der PH-Wert sprunghaft sinken! Der Fiegenfischer spricht dann vom "weißen Wasser". Den Zulauf zu stehenden Gewässern dann möglichst umleiten, Sauerstoff prüfen! Der PH - Wert ist für die gesamte Wasserchemie relevant. Alle Zustände eines Wassers stehen stets in Beziehung zu Temperatur und PH.




Leitwert:
(normal 100-150 my Siemens) Gibt Aufschluß über im Wasser gelöste Salze. Ist auch relevant für den Elektrofischer!


Redox:
Indikator zur Bestimmung des biologischen Selbstreinigungsvermögens von Gewässern. Im Handel sind temperaturkompensierte elektr. Meßgeräte ab 300 DM erhältlich. Das Redoxpotential ist ein unspezifischer Meßwert [mV] zum chemischen Reaktionsvermögen des Wassers. Ein hohes Redoxpotential ist günstig, es zeigt eine gewisse Pufferfähigkeit des Wassers zu negativen Einflüssen auf. Ein hohes Redoxpotential ist ebenfalls ein unspezifischer Anhalt für eine gewisse antibakterielle Wirkungsmöglichkeit des Wassers.


SBV
= Säure - Bindungs - Vermögen: Das SBV gibt Aufschluß über den Kalkgehalt und die Fruchtbarkeit eines Gewässers. Bei SBV = 3,5 ist der PH-Wert am stabilsten. Vorkommen der Napfschnecke bedeutet, das SBV ist < 0,5! Das SBV ist ein von Teichwirten in Bezug zu Ertragsfähigkeit zu beobachtender Wert.

Gewässeruntersuchung, chemische:
Die detaillierte Beschreibung der chemischen Analysemethoden (und teilweise auch die Auswertung) kann dem MERK - Aqua Untersuchungskoffer genauestens entnommen werden.

Zeit-, Mengen- und Temperaturvorgaben immer einhalten. Tropfflaschen bei Entnahme senkrecht halten!

Hohe Analysewerte können durch Verdünnung der Proben mit destilliertem Wasser relativiert werden.

Meßstreifen eigenen sich meist nur als Suchprobe und nicht zur Wertebestimmung.

Ölprobe mit kristallinem Kampfer. (Kein Öl = Kampfer hüpft auf der Oberfläche / Öl = Kampfer schwimmt)


Sauerstoffgehalt, auch BSB2,3,5: Gibt Aufschluß über organische Sauerstoffzehrung und Gärung. Sauerstofferzeuger sind alle grünen, assimilierenden Wasserpflanzen. Sauerstoffmangel führt zu Freßunlust bei Fischen. Organische Gewässerbelastungen kann man durch das BSB darstellen. Silage-Säfte gehören zu den schlimmsten Belastungen für ein Gewässer. Ein Liter Silage-Saft kann ein BSB5 40.000 bis 80.000 mg O2 aufweisen. Ein gutes Forellenwasser hat 10 - 12 mg O2/l! Bei Silierung von 1t Futter können 450l Silage-Saft anfallen. Die Silage-Saft-Menge von 1t Futter kann einige Tausend m³ Forellenwasser in Abwasserqualität mindern!


Biologische Gewässeruntersuchung:
Untersuchungen zeigen, daß

klick!
mg O2/l
Steinfliegen, Eintagfliegen, die meisten Köcherfliegen, dunkle Strudelwürmer und Hakenkäfer 6-8
Flohkrebse, die Köcherfliege "Hydropsyche" und Schneckenegel 4-6
weiße Strudelwürmer, Plattenegel, Wasserasseln und Schlammschnecken 2-4
Tubifex, rote Zuckmückenlarven, Waffenfliegen- und Rattenschwanzlarven <2

Sauerstoff im Minimum benötigen. Der Sauerstoffgehalt im Gewässer ist abhängig von Temperatur, Luftdruck, Strömungsgeschwindigkeit, Leitfähigkeit und Abbauprozessen, -wie z.B. von Ammonium über Nitrit zu Nitrat. Deshalb kann man Gewässerorganismen als "Zeigertiere" für den Sauerstoffgehalt eines Gewässers ansehen. Darüber hinaus sind die Lebewesen eines Gewässers von weiteren Parametern, die für die Wasserqualität und die chemische Beurteilung eines Gewässers von Bedeutung sind, direkt oder indirekt abhängig (vernetztes System). Während chemische und physikalische Messungen in einem Gewässer immer nur "Momentaufnahmen" sind, die streng genommen nur für den Zeitpunkt der Untersuchung gültig sind, ermöglichen Lebewesen die Gewässerqualität für einen größeren Zeitraum zu beurteilen. Abgesehen davon ist die biologische Untersuchung kostengünstiger und umweltfreundlicher.

Mit Einschränkungen kann die Beobachtung von Fischverhalten bereits Aufschlüsse zu Gewässergüte und Gewässerzustand geben. Eine Bachforelle durchflutet ihre Kiemen normal mit geringer Öffnung der Kiemendeckel. Wenn die Forelle die Kiemendeckel deutlich erkennbar abhebt, bzw. die Atmungsfrequenz erkennbar erhöht, so sind mit Sicherheit bereits Defizite zu Sauerstoffgehalt, Sauerstoffsättigung und Wassertemperatur zu vermuten! Allerdings ist die Forelle wegen ihrer breiten ökologischen Valenz in ihrer Existenz kein spezifischer Indikator! Die Bachforelle bewältigt Gewässergüten von I bis >II! (Besatz von Regenbogenforellen ist teilweise sogar in stehenden Gewässern möglich).

Die Bachforelle ist Beispiel dafür, daß immer nur der sich selbst reproduzierende Bestand eine Indikatorfunktion hat! Davon kann bei Insekten und niederen Tier- und Pflanzenformen ausgegangen werden, -diese wurden nie besetzt! Der Sachverhalt, daß in bestimmbaren Lebensräumen, -bzw. Gewässergüten bestimmte Indikatoren leben und sich vermehren, ist die Grundlage des s.g. "Saprobiensystems".

Mühlkoppen sind der natürliche Begleitfisch in der Forellen - Region. Früher wurde die Koppe teilweise drastisch als Laichräuber und "Freßfeind" der Forellen bekämpft und gezielt elektrisch befischt! Sehen Sie in doch in der Mühlkoppe den natürlichen Partner der Forelle. Wo die Mühlkoppe natürlicherweise auftritt, hat auch die Forelle ihren Bereich. Dort müßte eine natürlicher Forellenbestand gegeben sein. Im Fall Forellen dort nicht abwachsen, kann die gezielte Analyse der Saprobien des Gewässers mit Sicherheit Einflußmöglichkeiten aufzeigen, um die Forellen zu fördern!

Diese "selbst reproduzierenden Bestände" sind auch erklärtes Ziel bei allen Fischbeständen. Nur die Bestände die sich selbst reproduzieren, sind Faktoren für erfolgreichen Besatz und für den Ertrag von Gewässern. Ein Gewässer mit fangreifen Regenbogenforellen zu besetzen, damit jeder Angler ein maximales Fangergebnis hat, ist bezogen auf einen Ertrag eines Fischwassers kontraproduktiv! Durch Überbesatz oder Falschbesatz kann ein Fischgewässer bleibend geschädigt werden. (Schädigung von Kleinfischen und bedrohte Arten (Strömer, Schmerle, etc.) ist zu erwarten).

Die Ansicht und der Vergleich von aufgefundenen Bioindikatoren mit dem "Saprobienindex" der wasserlebenden Insekten, zeigt die fischereilichen Möglichkeiten und den Gewässerzustand direkt an. Der laufende Vergleich der Saprobien im Gewässer zeigt dem fischereikundigen Gewässerwart an, ob sich ein Gewässer verbessert oder verschlechtert. Die Lebensräume in Gewässern begünstigen und erzwingen enge Bindungen zu den Gewässerbewohnern. Im Umkehrschluß kann die Erkennung und Zuordnung der Bioindikatoren (Saprobien) verbindlich Aufschluß über die Wasserqualität geben. Diese Zuordnung ist sehr differenziert möglich! Die Beziehung von Saprobien zu Saprobietät sind in DIN 38 410... detailliert festgeschrieben. Entscheidende Vorteile einer s.g. biologischen / ökologischen Gewässerbeurteilung sind der Langzeitcharakter und die Durchführbarkeit mit einfachsten Hilfsmitteln.

Aus den vorgenannten Beobachtungen ergeben sich vielfache Möglichkeiten auf die Gewässergüte positiv einzuwirken. Einerseits kann man nur das schützen was man kennt, andererseits zeigen die gewässerbewohnenden Kleinstlebewesen oftmals Möglichkeiten zu positiven Einflüssen auf. (z.B. hohe Gewässergüte <> hohe Artenvielfalt, übermäßige Düngung <> Artenverarmung, usw.) Durch den Langzeiteffekt (z. B bei Steinfliegen bis zu 2-3-jähriges Larvenstadium) sind wertvolle Beobachtungen und Ergebnisse zu erwarten. Fortlaufend protokollierte biologische Gewässeruntersuchungen sind z. B. eine akzeptierte Grundlage zum Nachweis von erfolgten Renaturierungen oder als Indikator für die Ertragsfähigkeit eines Gewässers.

Biologische Gewässeruntersuchungen sind akzeptierte Grundlagen bei der Vertretung der "öffentlichen Belange" durch Fischereivereine! Die Beurteilung nach Bioindikatoren verlangt ein gehobenen Anspruch nach "repräsentatives sammeln". Das Sammeln kann sich auf wasserlebende Larven, oder auf das Sammeln von Imagines beziehen. Das Sammeln darf sich nicht auf vermeintlich schlechte oder gute Bereiche beschränken. Repräsentatives Sammeln heißt immer unvoreingenommen und gleichmäßiges absammeln "aller" Bereiche.


Flüssigkeitspräparate
sind als Belegexemplare geeignet, Bestimmungen und Bewertungen abzusichern. Flüssigkeitspräparate mit Tagesdatum und Fundort sind ein wertvoller Bestandteil einer Dokumentation. Saprobienpräparate, verbunden mit Bewertungslisten können, -über mehrere Jahre gesehen, eine Bachentwicklung nachvollziehbar belegen und dokumentieren.

Darüberhinaus können Flüssigkeitspräparate hilfreich sein, um vereinsintern die Kenntnisse um Kleinlebewesen und Bioindikatoren zu schulen und weiterzugeben. Z. B. könnten Bachpaten versuchen "Ihre" Saprobien darzustellen, -und diese mit benachbarten Bächen vergleichen. Der Nachweis und die Darstellung von Saprobien könnte auch Inhalt einer Schülerarbeitsgemeinschaft oder einer Jugendgruppe eines Fischereivereins sein.

Die biologische Gewässeruntersuchung gewinnt an Gewicht, wenn sie über längere Zeiträume durchgeführt und dokumentiert wird. Evt. kann die Dokumentation der Fangstatistik, oder der Ertragsstatistik des Vereins angefügt werden. So können dann auch im Rückblick evt. lanfristige Veränderungen bezüglich der Gewässergüte bemerkt und begründet werden. Günstigstenfalls könnte man Ursachen für sich verändernde Fischereierträge erkennen und auswerten, -und evt. durch geeignete Maßnahmen regulierend einwirken.


Gewässerbewirtschaftung
Ökologische Gewässerbewirtschaftung ist ein juristischer Sachverhalt! Die ökologische Bewirtschaftung steht in einer Vielzahl von Beziehungen zu Gesetzen und Rechtsverodnungen:

Fischereigesetz
Wasserrecht
Naturschutzgesetz
Tierschutz
Lebensmittelgesetz
Fischseuchenverordnung
Baugesetzgebung
Arzeneimittelgesetz
Futtermittelgesetz
Schifffahrtsgesetz u.a.!





Den vorgenanten Auflagen stehen vielfältige Möglichkeiten gegenüber:

Ausbildung, Fortbildung
Beratung durch Ämter, Verbände und Behörden
Finanzielle Förderung (aus Fischereiabgabe!)
Fischereiausübung und Hegepflicht (Fischertrag)
Fangmethoden, -geräte, Fangmengen.

Antrophogene Gewässer = menschlich regulierte Gewässer (oft Hybridgewässer, Stauwehre, Schwallbetrieb, fließende Seen).

Hegegrechter Besatz <=> Vollpopulation <=> eigenständige Reproduktion!


Besatz mit fangreifen Fischen ist falsch und zerstört eigenständige Reproduktion. Fangreifer Besatz ist eine unnötige und unsinnige Zwischenhälterung , = Widerspruch zu hegegerechtem Besatz! Fangreifer Besatz gefährdet geschützte Fischarten (Schutzwürdigkeit, Rote Liste geschützter Arten) Besatz mit fangreifen Fischen zerstört die natürlichen Altersstrukturen in naturnahen Fischbeständen.


Ein Ökosystem ist immer ein offenes System. Den Randeinflüßen kommt immer größere Bedeutung zu, -oft bestimmen negative Randeinflüße wesentliche Abläufe im Biotop des Ökosystems. Über die Randeinflüsse [Umwelteinflüsse] sind oft positive Einwirkungsmöglichkeiten gegeben. Diese Einwirkungsmöglichkeiten können evt. unter den s.g. "öffentlichen Belangen" der Fischereivereine geltend gemacht werden! (Berücksichtigung bei Wasserbaumaßnahmen, bei Wasserentnahmen, .... )



Abwassereinleitungen.
Wissen Sie was ein Vorfluter ist? Vorfluter meint, -ein meist natürliches Gewässer, in das man beabsichtigt Abwasser einzuleiten. Aus den einschlägigen Gesetzen resultiert die Notwendigkeit, zu solchen Vorhaben ein öffentliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Alle Beteiligten haben naturgemäß Anspruch auf Einbeziehung ihrer Belange. Sinnigerweise verfallen die Behörden meist auf den Gedanken den Antrag etwa so zu verfassen: "Die Verwaltung der Gemeinde ...... beantragt im Rahmen ..... eine Abwassermenge von max. 64 l/sec in .... einzuleiten." Diese Formulierung muß zumindest einmal alle interessieren, die im Bereich dieser Einleitung fischen möchten, oder eine funktionierende Eigenwasserversorgung im Bereich dieser Einleitung morgen noch betreiben möchten. Im Salmonidengewässer betrifft eine Abwassereinleitung alle Fischereiberechtigten. Eine natürliche Salmonidenaufzucht (artgerechte Haltung!) bedingt mindestens freie Fischwanderung in den Gewässern I. und II. Ordnung. Was nutzt es, wenn im Quellbereich eine natürliche Brutaufzucht erfolgt, und die abwandernden Fische auf eine lebensbeschränkende Abwassereinleitung treffen? Was würden da Fischtreppen (sofern überhaupt vorhanden) für einen Sinn machen?

Gegen all dies ist weiter nicht zu sagen, -etwas perfide ist allerdings das, was in einem solchen Genehmigungsverfahren nicht gesagt werden muß. z.B. Welche Mindestwasserführung und welche Gewässergüteeinordnung ist beim "Vorfluter" gegeben? Welche absoluten Belastungswerte entstehen voraussichtlich (CSB / BSB!)? Ist die beantragte Einleitung ein kontinuierliches Maximum oder eine evt. zu erwartende Spitzenmenge? Könnte man die beantragte Spitzenmenge in ein niederes kontinuierliches Maximum umlegen? Ist Industrie- und Gewerbeabwasser enthalten, oder handelt es sich um reine kommunale Abwässer? Geht es ausschließlich um Abwasser, oder sind evt. Einleitungen aus Kraftwerkbetrieb beabsichtigt, oder möglich? Vorstehendes ist oft als "geheime Kommandosache" deklariert. Das tollste ist aber die Einheit "l/sec", diese Einheit bewirkt eine grenzenlose Verniedlichung der Sachverhalte:


l/sec l/min m3/Std m3/Tag wenn das LKW's wären [36t'er]:
1 60 3,6 86,4 3 LKW's
3 180 10,8 259,2 7 LKW's
6 360 21,6 518,4 14 LKW's
12 720 43,2 1036,8 28 LKW's
24 1440 86,4 2078,4 57 LKW's
48 2880 172,8 4147,2 115 LKW's
96 5760 345,6 8294,4 230 LKW's
192 10520 631,2 15148,8 420 LKW's
384 23040 1382,4 33177,6 921 LKW's



Rechtliches und Widerrechtliches:

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
§ 1a Grundsatz.

(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, daß sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und daß jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.

(2) Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten und um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen.


Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

(1) Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.

(2) Die sich aus Absatz 1 ergebenden Anforderungen sind untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft abzuwägen.

(3) Der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft kommt für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft eine zentrale Bedeutung zu; sie dient in der Regel den Zielen dieses Gesetzes.

§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

(1) Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind insbesondere nach Maßgabe folgender Grundsätze zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall zur Verwirklichung erforderlich, möglich und

unter Abwägung aller Anforderungen nach § 1 Abs. 2 angemessen ist:

1. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten und zu verbessern; Beeinträchtigungen sind zu unterlassen oder auszugleichen.

2. Unbebaute Bereiche sind als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzung der Naturgüter und für die Erholung in Natur und Landschaft insgesamt und auch im einzelnen in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe zu erhalten. In besiedelten Bereichen sind Teile von Natur und Landschaft, auch begrünte Flächen und deren Bestände, in besonderem Maße zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

3. Die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen; der Verbrauch der sich erneuernden Naturgüter ist so zu steuern, daß sie nachhaltig zur Verfügung stehen.

4. Boden ist zu erhalten; ein Verlust seiner natürlichen Fruchtbarkeit ist zu vermeiden.

5. Beim Abbau von Bodenschätzen ist die Vernichtung wertvoller Landschaftsteile oder Landschaftsbestandteile zu vermeiden; dauernde Schäden des Naturhaushalts sind zu verhüten. Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und durch Aufschüttung sind durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung
auszugleichen.

6. Wasserflächen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten und zu vermehren; Gewässer sind vor Verunreinigungen zu schützen, ihre natürliche Selbstreinigungskraft ist zu erhalten oder wiederherzustellen; nach Möglichkeit ist ein rein technischer Ausbau von Gewässern zu vermeiden und durch biologische Wasserbaumaßnahmen zu ersetzen.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 293. Fischwilderei.

(1) Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.





Allgemeines...
Jede Kläranalage hat ein Wasserlabor zum Zweck der Eigenüberwachung. Bemühen Sie sich um Kontakte zu Kommune oder Abwasserverband! Nutzen Sie das Wasserlabor evt. zu eigenen Analysen und Untersuchungen! Beziehen Sie das Wasserlabor, Kommune und Abwasserverband in Ihre Vereinsarbeit ein. (Z. B. Tag der offenen Tür in Gemeinden) In einem gut eingerichteten Wasserlabor ist vom Absetztrichter bis zu Analyseeinrichtung für BSB und CSB alles vorhanden, um Fließgewässer zu beurteilen und zu analysieren. Vielleicht dürfen Sie das Wasserlabor nutzen, um die organischen Belastungen Ihrer Gewässerstrecken im Jahresverlauf zu ermitteln? Beteiligen Sie sich mit Vereinsaktivitäten an öffentlichen Präsentationen.

Oft ist es interessant Jugenderinnerungen oder die Erzählungen älterer Mitbürger in Gewässeruntersuchungen einzubeziehen:

Kann man heute / konnte man früher in diesem Gewässer bedenkenlos schwimmen?
Welche Fischarten wurden früher gefangen?
Welche Fischmengen wurden früher gefangen?
Bis wann konnten man Krebse fangen?
Bis wann wurde das Gewässer (oder benachbarte Brunnen / Quellen) zu Trinkwassergewinnung genutzt?
Wurde ein Bachbett einmal verlegt?
Wurde ein Altgewässer einmal verfüllt? (!Müll-, Chemie- und Metallablagerungen!)
Wurden Wasserversorgungen umgestellt wg. Wassermangel oder Wasserqualität?
Wo sind evt. Altlasten zu vermuten? (Verdeckte, verfüllte Müllhalden, frühere Industriestandorte)
Gab es früher eine gewerbliche Fischerei, wann und warum ging diese nieder?
Seit wann ist ein Fischereiverein an bestimmten Gewässern aktiv?
Vielfach geben die Antworten auf vorstehende Fragen wichtige Antworten auf Gewässerdefizite und Renaturierungsmöglichkeiten. So kann man oft auch Renaturierungsmöglichkeiten ermitteln, die diesen Namen verdienen und nicht nur als durchlaufender Posten im kommunalen Haushalt mit teils erheblichem monetären Wert auftauchen.

Vielfach ergeben sich durch solche Fragen interessante und für die Beteiligten oft merkwürdig frappierende Zusammenhänge: In einigen Bächen im Schwäbisch-Fränkischen-Wald fingen kleine Jungens früher kleine Krebse. Diese Krebse bereicherten bis ca. 1974 - 76 die Speisekarte der Gaststätte Krone in Murrhardt. Die Welt war für alle in Ordnung, - die Jung's hatten ein Taschengeld - die Krone eine prima Speisekarte. Dieselben "kleinen" Jungens sind heute Mitglieder und Vorstandmitglieder von örtlichen Fischereivereinen. Fragen Sie doch mal nach, ob man bei wasserbaulichen Maßnahmen eine Gewässergüte berücksichtigt? Fragen Sie einmal nach, - wann der letzte heimische Krebs gefangen wurde? Dann kann es aber recht lange dauern bis eine Antwort kommt! Wahrscheinlich werden Sie dann gefragt, warum Sie danach fragen...? Wenn es dann aber im "intimen" Kreis eines Fischereivereins einmal auf das Thema kommt, was man früher alles fangen konnte.... , dann bekommen dieselben "kleinen Jungens" heute noch leuchtende Augen, und entpuppen sich als stets interessierte Gewässerbiologen! Wenn dann zur Sprache kommt, dass es erst 20 Jahre her ist, daß man kleine Krebse fing, - deren Namen man aber nicht kannte, -folgt allgemeines Erstaunen.

In der Fichtenberger Rot bei Gaildorf fischt ein Fischereiverein seit zwanzig Jahren die Seitenbäche elektrisch ab, um 300 - 800 ca. 8 - 12cm große Setzling in die Rot umzusetzen. Das gestaltet sich so, dass möglichst von Mündung bis Quelle der Bach komplett abgefischt wird. Das dabei drei bis fünf Leute durch den kompletten Bach marschieren interessiert keinen. Möglichst jede Nische und jeder Gumpen wird durchsucht, ein modernes tragbares elektronisches Gerät und die Gestattung des Regierungspräsidiums Stuttgart machen es möglich. - Glauben Sie, es sieht einer einen Zusammenhang zwischen dem elektrischen Abfischen und den Krebsen, - die es früher einmal hatte?

Nachdem Abfischen verteilt der Verein 20 - 100.000 Stück Bachforellen-Setzlinge in denselben Bächen, -um dann in ein oder zwei Jahren erneut abzufischen. Glauben Sie, dass es einem Mitglied auffällt, daß fünf bis acht natürlich ablaichende Forellen die gesamte Arbeit alleine machen könnten? - ließe man Sie nur. Aber natürlich ablaichende Forellen kann es ja nicht geben, - man muss ja in kurzem Zyklus den gesamten Bach elektrisch abfischen. Wenn dann eines der alten Mitglieder erzählt, dass man vor 15 Jahren in der Rot noch Bachforellen mit 50 und 65 cm Länge fing, glauben Sie -es sieht jemand einen Zusammenhang zu dem elektrischen abfischen?

Interessant wird es, wenn man betrachtet, - das (neben den vorgenannten Forellensetzlingen) das Hauptgewässer (! die Rot) im Jahresverlauf mit einigen Zentnern "Regenbogenforellen" besetzt werden. Das ist, damit auch jeder etwas fängt, -ist die Erklärung. Natürlich ist der Besatz mit Regenbogenforellen falsch, -und das weiß auch jeder, -aber das ist was gemacht wird. Aber glauben Sie, es sieht jemand den Zusammenhang, das man wegen einiger hundert Bachforellen-Setzlingen (die auch freiwillig gekommen wären, wenn man nichts getan hätte!) vier bis sechs intakte Seitenbäche geschädigt hat? Das in die Rot wegen einem Bestand an geschützten Fischarten (Bachneunauge! Strömer! Schrätzer! Schmerle!) keine fangfähigen Fische und keine Regenbogenforellen besetzt werden dürfen, - interessiert kein Mitglied der beteiligten Fischereivereine!

Aufschlußreich sind einige manchmal regional anzutreffende fischereilichen Gebräuche: In einigen Gegenden um den Bodensee, wo früher fast ausschließlich Felchen verwertet (geräuchert) wurden, entstand nach entsprechender Eutrophierung ein Ertrag an Brachsen. Ein Fisch den ein Durchschnittfischer verächtlich zurücksetzt, oder evt. eher als Hühnerfutter einordnet. In vorgenannter Bodenseeregion gibt es auf Speisekarten heute Fleischbällchen aus grauchter Brachse, -man muß sich nur zu helfen wissen (In Fleischbällchen kann man Gräten wunderbar zerhächseln, -und der Bodensee ist nun einmal nicht mehr überall und permanent oligotroph!).

Im Fischereigesetz von BW ist der Aalbesatz in Forellengewässer untersagt. Als es früher in vielen Gewässern (zweiter und dritter Ordnung) noch einen natürlichen Aal- und Salmonidenbestand hatte, gab es noch Maifische bis Mainz und Lachse bis zum Rheinfall bei Schaffhausen. Die Lachse am Rheinfall bei Schaffhausen sprangen über zwei Meter hoch. Es gab Stellen, da konnte ein Mann mit einem Kescher Lachse im Sprung abfangen. Es gab Lachse, mit denen ein Mann alleine im Kescher kaum fertig wurde! Die Kescher waren bis zu 1,5m im Durchmesser, beim Lachs waren manchmal 1,2m lang und 25kg nicht selten!. Der Lachs wurde in der Rheinregion früher "Salm" genannt. In manchen Rhein - Gegenden gab es Zunftvereinbarungen, die es untersagten, dem Gesinde mehr als dreimal wöchentlich "Salm" vorzusetzen, -und zum Gesinde war man derzeit nicht zimperlich!

Heute zählt ein Fischer an Rhein, Main und Neckar seinen Fischertrag in Rotaugen, Brachsen und Döbel. Ein Fischereiverein mit 200 Mitgliedern in der Region von Heidelberg kann heute am Neckar leicht ein Fangergebnis von zwanzig Ztr. Rotaugen erzielen, -Lachs kennt man aus der Dose, und fünf - acht Regenbogenforellen fängt der Verein auch. Ich glaube, in manchen Gegenden wäre heute ein Aalbesatz für die Aale gefährlicher als für die Forellen (Hilfe: ich suche jemanden, der mir das mit dem ökologischen Besatz einmal richtig erklärt). [Lachs 2000 ist seit vielen Jahren angesagt. Erste Erfolge an Sieg, Rhein und Main sind ein gutes Zeichen! (Senckenberg - Frankfurt)]

Die schönste Gewässeruntersuchung und -Bewertung hat keinen Nutzen, - wenn es keine Leute gibt, die die Ergebnisse interessieren. Glauben Sie nicht, dass bei allen öffentlichen Projekten eine positive Gewässerentwicklung heute durch Kommunen und Regierungspräsidium selbstverständlich berücksichtigt ist. Oft ist es heute noch so, dass Möglichkeiten zur Gewässerreinhaltung bei öffentlichen Projekten unterlassen werden, -und später mit wiederum hohen Investitionen der "öffentlichen Hand" - "renaturiert" wird. Es gibt noch heute (1998) Landratsämter die sich überschlagen, um der Landwirtschaft zu attestieren, neben der aktuellen Gülleverordnung, sei noch eine Ausübung der Landwirtschaft in dem Umfang statthaft ist, wie diese vor 1992 ausgeübt wurde! Heute noch wird Gülle unter den Augen von Polizei und Verwaltung im hohen Bogen in Randgebiete von Oberflächengewässer, Bäche und Entwässerungsgräben versprüht.

Gewässereinhaltung wird oft abwertend als "Vermeintlicher Naturschutz" oder "Grünes Gedankengut" klassifiziert. Richtig ist: Gewässerschutz ist in jedem Fall wesentlicher Teil der menschlichen Existenz und Kultur; und notwendiger Schutz des Lebensmittel Nr. 1!


Quelle:
Sapro

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