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Beko

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 12:00:   

Lebendköder sind durch das Tierschutgezetz Bundesweit verboten.
Ausnahmen sind aber unter bestimmten Bedingungen zwecks Hege erlaubt, nach Genehmigung!

Leber und Hühnerklein z.B. als Zopf wird auf Huchen genommen, es wird gefangen.........
(Ich hatte noch nicht die Gelegenheit auf Huchen zu gehen, Just weiß da bestimmt mehr.)

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