Beko
Bewertung: - Abstimmungen: 0 | Veröffentlicht am Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 18:54: | |
Während die Angler an den Binnengewässern selbst durch ehrenamtliche Fischereiaufseher kontrolliert würden, sei die staatliche Fischereiaufsicht der Abteilung Fischerei im Amt für Ländliche Räume für die Kontrolle der Küstengewässer zuständig "Dieser Verpflichtung kann die Abteilung aber nicht nachkommen", sagte Ernst Labbow. Der Grund liege in der geringen technischen Ausstattung und fehlendem Personal.
Eine echte Schande, wünschenswert wäre allerdings wenn die ehrenamtlichen Angler mit ein bißchen mehr Rechten ausgestattet würden, auch ein Handy und eingewiesene Beamte in den örtlichen Polizeiwachen würden sicherlich sehr zur Abschreckung und Verurteilung eventueller Übeltäter beitragen. Ich meine das die "Nebenerwerbsfischer" mit ihren Netzen schon viel vorsichtiger geworden sind und das Küstenabschnitte, wie z.B. der weißenhäuser Strand wieder beangelbar sind. Ich habe es da erlebt das die Fische voller Panic vor den Netzen sprangen, alles in wurfweite.........Angeln so gut wie unmöglich. Und was in den Netzen war ist auch unglaublich gewesen........ |