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Veröffentlicht am Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 20:59:   

Deutsche Berufs- und Angelfischer jetzt unter einem Dach
Der DAV in DFV aufgenommen
Anlässlich des Deutschen Fischereitages vom 18. bis zum 21. September 2001 in Cottbus ist der Deutsche Anglerverband (DAV) in den Deutschen Fischerei-Verband aufgenommen worden. Die Entscheidung fiel einstimmig. Dem seit längerer Zeit vorliegenden Vorschlag des VDSF konnten die Vertreter der Berufsfischerei jetzt zustimmen. Damit sind alle Berufs- und Angelfischer unter dem Dach des DFV vereint.
Das Präsidium des Deutschen Fischerei-Verbandes hatte am Vortag seiner Jahreshauptversammlung bereits der Aufnahme des DAV in den DFV zugestimmt. Am 21. September 2001 stimmten die Delegierten der Mitgliederversammlung der Aufnahme endgültig zu. Dazu war eine Satzungsänderung erforderlich, die ebenfalls während des Deutschen Fischereitages erarbeitet wurde. Das bisherige Stimmenverhältnis von 50:50, nämlich 50 Prozent der Stimmen für die Berufsfischerei im DFV und 50 Prozent für den Verband Deutscher Sportfischer wurde danach durch die Aufnahme des DAV wie folgt geändert und einstimmig beschlossen: 40 Prozent der Stimmen für die Berufsfischerei, 40 Prozent für den VDSF und 20 Prozent für den DAV.
Der geänderte § 9, Abs. 4, lautet nunmehr: "Die beiden Fachgruppen (Berufsfischer und Sportfischer, d. R.) verfügen bei allen Abstimmungen über zusammen höchstens 56 Stimmen; davon verfügt die Fachgruppe Sportfischer, also der Verband Deutscher Sportfischer e. V., über höchstens 24 Stimmen, der Deutsche Anglerverband e. V. über höchstens 8 Stimmen. Innerhalb der Fachgruppe Berufsfischer steht der Sparte Seefischerei und der Sparte Binnenfischerei die gleiche Anzahl an Stimmen zu. Vor jeder Abstimmung muß auf Antrag das vorgegebene Verhältnis zwischen den Vertretern der einzelnen Gruppen hergestellt werden."

Der Mitgliedsbeitrag des VDSF für den DFV in Höhe von DM 55.000 wurde trotz Verminderung des Stimmenanteils beibehalten. Der Mitgliedsbeitrag für den DAV wurde anteilig auf DM 24.000 pro Jahr festgesetzt, anteilig der Beitrag für das noch laufende Jahr.
Als Aufnahmegebühr wurde ein Betrag in Höhe von DM 100.000 festgelegt.
"Das neue Präsidium", so heißt es im geänderten § 10 Abs. 1 "besteht aus dem Präsidenten und 22 Beisitzern. Es wird durch die Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Neun Beisitzer müssen Vertreter der Fachgruppe Berufsfischer sein. Dreizehn Beisitzer müssen Vertreter der Fachgruppe Sportfischer sein, davon entfallen auf den Verband Deutscher Sportfischer e. V. neun Beisitzer, auf den Deutschen Anglerverband e. V. vier Beisitzer. Fünf Beisitzer müssen der Sparte Seefischerei, vier Beisitzer müssen der Sparte berufliche Binnenfischerei angehören."

Verband Deutscher Sportfischer e. V. Offenbach, 25.09.2001

Quelle:

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