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Beko

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Veröffentlicht am Freitag, den 20. Juli, 2001 - 08:52:   

Auf Antrag beim Amt für ländliche Räume (ALR) - Abteilung Fischerei - können geistig Behinderte auch ohne die Erlangung einer Eichereischeinprüfung dem Angelsport über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nachgehen. Erforderlich dafür ist lediglich die Begleitung eines geprüften Sportfischers. Vereine, die geistig Behinderten das Angeln ermöglichen möchten, sollten sich mit Herrn Reußner,
Telefon 0431-72080-0
vom ALR in Kiel in Verbindung setzen.


JÄGER & FISCHER 7/2001

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