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Beko

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Veröffentlicht am Dienstag, den 20. März, 2001 - 19:37:   

Wattwurmausgrabungsgenehmigung
Das Archäologische Landesamt teilt mit Schreiben vom 18. Januar 2001 mit, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ab sofort die Entnahme von Wattwürmern im Nationalparkgebiet im Rahmen der Zulassung durch die Allgemeinverfügung vom 21. Juli 1987 (außerhalb der Schutzzone 1. nur im Handstichverfahren, für den persönlichen Bedarf von Fischereischeininhabern) ohne zusätzliche Genehmigung nach 20 Abs. 2 D Sch G zulässig ist bzw. vom Archäologischen Landesamt stillschweigend akzeptiert wird.

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