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Michael

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Veröffentlicht am Donnerstag, den 30. August, 2001 - 15:48:   

Der Bericht liest sich gut,
aber nur Eines der Beiden ist doch möglich? Oder??

Nicht gestattet ist:
- das Entfernen von Uferbewuchs und die Beschädigung von Böschungen
Pflicht ist:
- Verletzte untermaßige Fische zu töten und sofort zu beseitigen (verscharren, vergraben)

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