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Beko
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Benutzername: Beko

Nummer des Beitrags: 2785
Registriert: 04-2000

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Veröffentlicht am Freitag, den 13. Juni, 2003 - 13:06:   

Hallo Richard,
ich selber habe keine Erfahrung was das Fischen dort angeht, -aber ich habe gesucht und auch ein bißchen gefunden:

Angeln in Kroatien ( Istrien )

Die kroatischen Tourismuszentrale zum Thema Angeln:

Allgemeine Informationen

Bevor sie Sportfischfang betreiben, müssen sie eine Genehmigung erlangen. Für die Beschaffung einer Genehmigung (Angelschein) benötigt man einen Personalausweis (Reisepass, Führerschein). Die Genehmigungen werden in Reiseagenturen und Reisebüros in allen Städten entlang der Küste ausgegeben.

Es werden Genehmigungen für den Sportfischfang mit Angelhaken, mit der Unterwasserharpune, mit der Schleppangel und der Legangel, wie auch die Genehmigungen für den Thunfischfang ausgegeben.

Die ganze Adria ist für den Fischfang freigegeben, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks (Kornati, Brijuni, Krka und Mljet) bestehen sowie für einige andere, kleinere Lokalitäten.

Die Preise für die Genehmigungen (Angelscheine) sind verschieden, je nach dem, ob es sich um Tages-, Wochen- oder Monatsgenehmigungen handelt.


Erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung

1. ANGELGERÄTE

- Wurfangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Wurfangel
- Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel
- Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro
Schleppangel - Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern
insgesamt bis zu zwei (2) Stück

2. UNTERWASSERHARPUNE

- Unterwasserharpune
insgesamt bis zu zwei Stück

Die Genehmigung für die Ausübung des Angelsports am Meer wird für die kroatischen und ausländischen Staatsbürger wie folgt erteilt:

1. für einen (1) Tag;
2. für drei (3) Tage;
3. für sieben (7) Tage;4. für dreißig (30) Tage;
5. für das laufende Kalenderjahr (Jahresgenehmigungen)

Die Genehmigungen für einen (1), drei (3), sieben (7) und dreißig (30) Tagen: werden an kroatische und ausländische Staatsbürger erteilt.

Die Tagesgenehmigungen werden gesondert für Fischen mit Angelgeräten, und für Fischen mit der Unterwasserharpune erteilt.

Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit Angelgeräten beträgt:

1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag;
2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage;
3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage
4. - 500,00 kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.
Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit der

Unterwasserharpune beträgt:

1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag
2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage
3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage;
4. - 500,00 Kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.


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