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Beko

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Veröffentlicht am Freitag, den 01. Februar, 2002 - 18:15:   

Nicht alles was wie ein Stör aussieht, ist auch ein Europäischer Stör (Acipensersturio L)
Ein Naturschutzwart hatte davon Kenntnis erhalten, dass ein badischer Angelverein drei Störe in einen völlig geschlossenen Baggersee eingesetzt hatte. Die Störe waren ein Geschenk eines französischen Vereins. Der Naturschutzwart erstattete Anzeige heim zuständigen Regierungspräsidium, weil das Aussetzen von standortfremden Fischen nicht zulässig sei. In diesem Punkt hat der Naturschutzwart teilweise recht, denn nach dem geltenden Fischereirecht ist hierfür eine Genehmigung nach § 14 Fischereigesetz von Baden- Württemberg notwendig.
Bei dem Verein wurde nachgefragt, um welche Störart es sich hei den drei Fischen handelt. Der Verein teilte mit, dass die Störe zur Art Acipenser sturio gehören. Dies muss dem Naturschutzwart wohl bekannt geworden sein, denn er bemängelte, dass diesen im geschlossenen Baggersee
lebenden Wanderfischen der Weg zum Meer verhaut sei.
Im vorlegenden Fall rächte es sich, dass der Verein und der Vertreter des Naturschutzes zu geringe Kenntnisse über die Störe haben. hätten beide das kleine Büchlein ,,Der Stör“ des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. gelesen, das als Begleitliteratur zum Fisch des Jahres herausgegeben wurde, so hätten sie sich viel Aufregung ersparen können.
Bei den drei Stören kann es sich mir um den Sterlet (Acipenser ruthenus) oder Störhybriden gehandelt haben, die in Fischzuchten gehalten werden. Außerdem gehört der Europäische Stör zu den am strengsten geschützten Fischarten der Welt. Die Einfuhr und Haltung ist durch das Bundesamt für Naturschutz genehmigungspflichtig. Die kommerzielle Haltung und Aufzucht ist daher nicht zugelassen. An diese Bestimmungen ist auch Frankreich gebunden.
Aus einem weiteren Grund kann es sich bei den drei Stören nicht um Europäische Störe handeln, weil diese nur noch als Restpopulation in der Gironde vorkommen und der letzte Fang zur Gewinnung von Laichprodukten l995 vorgenommen wurde. Von diesen Nachkommen erhielt Deutschland einige wenige Exemplare, die sich im Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei in Berlin befinden.
Abschließend empfehlen wir vor dem Aussetzein vom standortfremden Fischarten und Krebsen die Kontaktaufnahme zur Fischereibehörde. Im
Genehmigungsverfahren werden alle Fragen geklärt, so dass sich im Nachhinein keine unliebsamen Überraschungen oder gar Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen ergehen.


Dr. Kieckhäfer, Gewässerreferent des VDSF

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