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Beko
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Benutzername: Beko

Nummer des Beitrags: 2598
Registriert: 04-2000

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 13. November, 2002 - 09:50:   

Euro Parking Collection - diese Firmenbezeichnung kennen wohl viele (angelnde) Norwegen-Freunde, insbesondere jene, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit dort begangen oder die Mautgebühren nicht entrichtet haben (sollen). Sie erhalten nämlich in der Regel Wochen später Post von eben jener Euro Parking Collection, mit der unmißverständlichen, amtlich anmutenden Aufforderung, einen bestimmten Betrag an die Firma zu überweisen. Bei Weigerung drohen sie mit Klage oder "Beeinflussung der Kreditwürdigkeit".

Amtlich ist dieses Schreiben aber nun gerade nicht. Vielmehr handelt es sich, wie vor kurzem der ADAC in seinem Heft Nr. 7 (Juli 2002) mitteilt, um eine Inkasso-Gesellschaft, die mit zweifelhaften Methoden Geld eintreibt, auf das der Staat Norwegen (gleiches gilt auch für Dänemark oder die Niederlande) nur bedingt einen Anspruch hat. Fest steht, daß das Schreiben kein behördlicher Bescheid ist. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt ebenso wie eine Aufstellung darüber, welcher Teil des geforderten Betrages nun Bußgeld und welcher eine Gebühr der Inkasso-Gesellschaft ist.

Statt juristischer Feinheiten interessiert an dieser Stelle nur, ob denn nun gezahlt werden muß oder nicht.

Bei berechtigten Geldbußen nach tatsächlich begangenen Verkehrsverstößen besteht diese Verpflichtung. Dabei ist es zum Beispiel nicht von Interesse, ob man sich versehentlich vor einer Maut-Stelle in eine falsche Fahrspur eingeordnet hat und wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht mehr rechtzeitig korrekt verhalten konnte. Allerdings besteht ein Abkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldbußen derzeit nur zwischen Deutschland und Österreich. Durchsetzen kann also Norwegen diese Forderung in Deutschland nicht. Es ist aber nicht auszuschließen, daß es bei einem nächsten Aufenthalt dort zu Schwierigkeiten an der Grenze kommen kann.

Unberechtigte Forderungen sind jedoch auch in zahlreichen Fällen bekannt, beispielsweise werden bloße Behauptungen erhoben, ein Vergehen begangen zu haben. Oder nach Einwurf der korrekten Geldmenge in den Automaten schaltet die Ampel an der Maut-Stelle nicht um, zeigt weiter Rotlicht und die Folge der Weiterfahrt ist ein ungewünschtes Foto des Fahrers durch die Verkehrsüberwachungseinrichtung. Zwar hat hinsichtlich des letztgenannten Falles die norwegische Betreibergesellschaft Fjellinjen A.S. Probleme eingeräumt und deren Beseitigung angekündigt. Dennoch sind zur Zeit noch Briefe der Euro Parking Collection zu befürchten. In diesen Fällen sollte nichts bezahlt und statt dessen dieser Firma schriftlich mitgeteilt werden, daß tatsächlich kein Verkehrsverstoß vorliegt. Für dieses Schreiben kann man sich anwaltlicher Hilfe bedienen, unbedingt erforderlich ist es aber nicht.


Robert Vollborn, stellv. Geschäftsführer des LSFV


Quelle:
Eat..Sleep...Go Fishing!

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