waldi
Bewertung: - Abstimmungen: 0 | Veröffentlicht am Mittwoch, den 06. Februar, 2002 - 20:41: | |
Im Namen des Volkes, es darf behauptet werden: "Grüner Strom ist blutroter Strom" Landgericht Mannheim gibt Anglern Recht. Unterlassungsklage von Wasserkraftwerksbetreiber gescheitert. Auszug aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21. Dezember 2001: "Wenn Strom eine Farbe hat, dann ist der aus Wasserkraft erzeugte ´grüne´ Strom rot: Rot vom Blut der abertausende von Fischen, die tagtäglich an den Rechen und in den Turbinen der Wasserkraftwerke ihr Leben lassen müssen. Damit nicht genug: Die Stauanlagen der Wasserkraftwerke zerhacken regelrecht die Lebensräume der Fließgewässer. Fische, Rundmäuler und Kleintiere können die künstlichen Barrieren nicht überwinden. Für viele Arten bedeutet deshalb die durch Wasserkraftwerke hervorgerufene Trennung von ihren Laichplätzen und Aufwuchs-Lebensräumen das Aussterben im betroffenen Gewässer. Der Beitrag, den besonders die Kleinwasserkraftwerke zum Klimaschutz leisten wollen, ist dagegen verschwindend gering: Sie sind eher profitable Abschreibungsprojekte den ´irgendwie Öko´." (Landgericht Mannheim, Geschäftsnummer 7 O 283/01) Qelle |