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Michael
Zander
Benutzername: Michael

Nummer des Beitrags: 394
Registriert: 07-2001

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Veröffentlicht am Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 12:42:   

Nachtrag:

§2 Nachtfischen

Der Fang von Aalen durch menschliche Tätigkeit ist ganzjährig bis 24.00 Uhr, für die Dauer der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1.00 Uhr, zugelassen.
a) für Erwerbsfischer
b) für die übrigen Fischereiausübungsberechtigten für den Fang mit der Handangel.

Auszug aus der Bezirksfischereiverordnung für Oberbayern.
Fishing isn't a sport, it's a passion!

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